330 Wirtschaft
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Ziel des Gutachtens ist es, ein realisierbares Gesundheitssystem für Deutschland zu entwerfen, das einerseits Gerechtigkeitsanforderungen entspricht und andererseits durch Wettbwerb Effizienzpotentiale erschließt. Dazu werden Gerechtigkeitsdefizite in der Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems (GKV und PKV) aufgezeigt und ein Steuer-Transfersystem vorgeschlagen, das die aufgezeigten Gerechtigkeitsdefizite behebt. Zur Erreichung des Effizienzziels wird die Einführung von mehr Wettbwerb durch Pauschalprämien vorgeschlagen, wobei die Besonderheiten des Gutes "Krankenversicherung" bei den vorgeschlagenen Regelungen berücksichtigt werden. Zur Höhe des benötigten Transfervolumens und zur Umverteilungswirkung auf unterschiedliche Haushalte werden Modellrechnungen durchgeführt.
Die vorliegende Arbeit versucht an dem Beispiel der Umsetzung der Vorschriften des § 301 SGB V - Datenaustausch zwischen stationären Einrichtungen und den Krankenkassen - zum einen die Probleme zum anderen aber auch die Lösungsmöglich-keiten eines Datenaustausches in einem sehr heterogenen Umfeld (-Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und Kostenträgern) zu beschreiben. Ziel des Lösungsansatzes ist es gleichzeitig, neben der Erhebung und Weiterleitung der Daten von dem stationären Leistungserbringer an die jeweilige Krankenkasse (gesetzlicher Auftrag) die erhobenen Daten für weitere Analysen - intern wie extern - zu nutzen. Hierbei wird zum einen der Fokus auf die innerbetriebliche Nutzung der Daten gelegt - Kostenrechnung speziell Kostenträgerrechnung - zum anderen wird auch die Frage des externen Betriebsvergleiches (§ 5 BPflV) beleuchtet. Insgesamt wird gezeigt, dass für die weitere Entwicklung des Gesundheitswesens ein in sich einheitliches Datenmodell zwingend notwendig ist um die seit vielen Jahren immer wieder eingeforderte Transparenz des Gesundheitswesen herzustellen. Dies gilt insbesondere für die sektorenübergreifende - ambulant / stationär - Datenzusammenführung. Die Arbeit beschreibt die Fragen und Probleme sowohl der Informatik als auch der Gesundheitsökonomie und zeigt in Form des neu erarbeiteten Referenzmodells einen Lösungsansatz auf. Das Datenmodell enthält auch die notwendigen Informationen für ein DRG-System. Insofern ist eine Änderung des Datenmodells durch die aktuelle Einführung eines deutschen DRG - Systems nicht notwendig.
Die Anpassung der Systeme der sozialen Sicherung an die gewandelten wirtschaftlichen, demographischen und sozialen Verhältnisse stellt für die europäische Sozialpolitik im allgemeinen und für die Alterssicherung im besonderen eine große Herausforderung dar. In den mittel- und osteuropäischen Staaten wurde der mühsame Prozeß der Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an die veränderten Rahmenbedingungen zusätzlich erschwert durch die Notwendigkeit, wirtschaftliche Stärke und demokratische Institutionen gleichzeitig zu entwickeln. Die Möglichkeit, von anderen Ländern zu lernen, ist deshalb für die mittel- und osteuropäischen Staaten besonders wichtig. Dabei schließt der Prozeß des Lernens neben dem Aussuchen und Auswerten von Informationen auch Verhaltensänderungen ein, die für die erfolgreiche Durchführung von Reformen in diesen Ländern nützlich sein können. In der vorliegenden Studie wird untersucht, ob bei den Reformen im Bereich der Alterssicherung im Verhältnis von osteuropäischen und westeuropäischen Ländern ein Lernprozeß in Gang gesetzt worden ist und ob ein Austausch von Bearbeitungsansätzen stattgefunden hat. Dabei ist in keinem der untersuchten Länder - Deutschland, Großbritannien, Polen und Bulgarien " ein tatsächliches oder auch nur vorläufiges Ende des Reformprozesses festzustellen. In der Studie werden auch die kulturellen und sozialen Voraussetzungen für die Akzeptanz neuer Systeme der Alterssicherung in den mittel- und osteuropäischen Staaten untersucht, da der Erfolg der Reformen im Bereich der Alterssicherung von den langsamen und nur schwer steuerbaren Veränderungen der politischen Kultur und der Mentalität abhängig ist.