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Die nachträgliche Ergänzung der mittelhochdeutschen Weltchronik-Handschrift Cgm 5 aus dem Ende des 14. Jahrhunderts um einen Faszikel mit der Exempelerzählung 'Udo von Magdeburg' wird als bewusster eschatologischer Abschluss der Weltchronik interpretiert, wobei der zentrale Inhalt der Erzählung, das Partikulargericht über den sündigen Erzbischof nach seinem Tod, seine Verdammung und grausame Bestrafung, der spätmittelalterlichen Verlagerung des Interesses an den Letzten Dingen vom allgemeinen Jüngsten Gericht auf das Individualgericht unmittelbar nach dem Tod entspricht.
Die ersten Filme aus Ägypten
(2005)
Konvergenz der Medien
(2005)
Der Hauptmann von Koepenick
(2005)
Rezensiert wird das umfangreiche Buch von Matthias Steinle, das die wechselseitige Darstellung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Dokumentarfilmen analysiert. Die Materialauswahl umfasst mehr als 60 Filme, wobei der Begriff von Dokumentarfilm weit gefasst ist und auch Kino-Wochenschauen berücksichtigt werden,
Rezension des 21. Bandes der Gesellschaft für Exilforschung, der sich unter dem Titel "Film und Fotografie" mit der Exilsituation in der NS-Zeit auseinandersetzt. Der Sammelband stellt unbekannte Emigranten-Schicksale aus dem Bereich Film vor, fünf Beiträge befassen sich mit der Fotografie während und nach der NS-Zeit.
Zur Sache Schätzchen
(2005)
Die Studie Writing (Against) Postmodernism: The Urban Experience in Contemporary North American Fiction- stützt sich auf drei Hauptthesen. Zunächst wird dargelegt, dass sich postmoderne theoretische Positionen hinsichtlich des Verlusts menschlicher Handlungsfähigkeit und der Unzuverlässigkeit der Sprache trotz ihrer Umstrittenheit dazu eignen, ein Zeitgeistphänomen der nordamerikanischen urbanen Mittel- und Oberklasse um die Jahrtausendwende zu beschreiben. Wie Writing (Against) Postmodernism zeigt, korrespondieren die Leben der Figuren in den untersuchten Romanen "- The Savage Girl- (Alex Shakar, 2001),- Look At Me- (Jennifer Egan, 2001),- Noise- (Russell Smith, 1998),- Glamorama- (Bret Easton Ellis, 1998),- Ditch (Hal Niedzviecki, 2001),- Manhattan Loverboy, and- Suicide Casanova- (Arthur Nersesian, 2000, 2002) " mit Ideen, wie sie von zeitgenössischen Theoretikern wie Frederic Jameson, Paul de Man, Jean Baudrillard oder Jacques Derrida vertreten oder hergeleitet werden. Die Studie nimmt zudem ausführlich zu theoretischen Debatten rund um die Postmoderne Stellung. Sie zeigt die argumentativen Unzulänglichkeiten postmoderner Positionen und ihrer Anwendungen auf und arbeitet Argumente für einen maßvollen Realismusbegriff sowie gegen die Tendenz heraus, "that extra edge of consciousness" (Raymond Williams), welches Menschen zum selbstbestimmten Handeln befähigt, allzu schnell zu verwerfen. In einem weiteren Schritt argumentiert die vorliegende Studie, dass die oben genannten Texte und ihre Figuren nicht nur Unzufriedenheit mit dem postmodernen Leben und dem postmodernen Text beschreiben, sondern dass sie einen Weg aus postmodernen Aporien andeuten, die anfangs als gegebene Realität erscheinen. In der Bewegung weg von postmodernen theoretischen Positionen und deren praktischen Konsequenzen können die Bücher als Reflex eines 'post-postmodernen' Diskurses in der kulturellen Produktion Nordamerikas gelesen werden.
Islamismus, Kulturkonflikt, Terrorismus - was sind die Bedingungen von Eskalation und Deeskalation?
(2005)
In dem öffentlichen Diskurs über Gewalteskalation konkurrieren bislang zwei Erklärungsmuster: die deprivationstheoretische Erklärung, derzufolge wahrgenommene Benachteiligung für die Gewaltbereitschaft ursächlich, und die kulturalistische Erklärung, derzufolge unverträgliche kulturelle Traditionen zu fortschreitenden Spannungen und Konflikten führen, die schließlich auch mit Mitteln des Terrorismus ausgetragen werden können. Nun wissen wir, dass Benachteiligung in vielen Fällen nicht zur Revolte führt und ganz unterschiedliche kulturelle Traditionen durchaus friedlich nebeneinander existieren können. Hier soll darum eine dritte konflikt- theoretische Erklärung vorgestellt werden: Gruppenkonflikte, wie immer sie entstanden sind und worum immer sie gehen, enden in der Gewalt, wenn sie nicht in Institutionen aufgefangen werden.
Im Jahre 1898, während des Krieges der USA gegen Spanien, besetzten die USA die Bucht von Guantánamo, eine bedeutende Hafenanlage. Gemäß dem sog. Platt-Amendment, das die kubanische Verfassungsgebende Versammlung unter Druck akzeptieren musste (sonst wäre die vierjährige amerikanische Besetzung nicht beendet worden), sollte den Amerikanern eine oder mehrere Stützpunkte zugesprochen werden. Dies geschah im Pachtvertrag vom 23. Februar 1903, wodurch Kuba die Bucht von Guantánamo "for coaling and naval purposes, and for no other purpose" an die USA verpachtete. Bis 1934 bezahlten die USA $ 2.000 pro Jahr. Seit 1938 wurde die Summe auf $ 4.085 erhöht. Jedoch akzeptiert Kuba seit 1959 die amerikanische Präsenz auf kubanischem Boden nicht mehr und löst die Schecks nicht ein. Wie ist die amerikanische Präsenz in Guantánamo heute völkerrechtlich zu beurteilen?
Rationale Rechtspolitik ist ein einleuchtendes Postulat. Man bestimmt einen normativen Maßstab, etwa Effizienz. Man stellt fest, dass ein Ausschnitt der Wirklichkeit hinter diesem Ziel zurückbleibt. Man listet die Interventionen auf, mit deren Hilfe die Wirklichkeit dem Ziel näher gebracht werden kann. Man wählt die Intervention, die den größten Fortschritt erwarten lässt. Bei näherem Zusehen ist jedes dieser Elemente problematisch. Es gibt eine Vielzahl normativer Währungen, die untereinander nicht kompatibel sind. Das rechtspolitische Problem lässt sich nicht aus dem größeren Zusammenhang herausschälen. Die Menge denkbarer Interventionen ist überreich. Ihre Wirkungen sind schwer zu prognostizieren. Was tun?
Die Kernaufgaben der Justiz
(2005)
Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder hat am 25.11.2004 die Entwicklung des Gesamtkonzepts für eine Große Justizreform beschlossen. Deregulierung durch Vereinheitlichung der Prozessordnungen und generelle Beschränkung auf eine Tatsacheninstanz, Aufgabenübertragung und Aufgabenauslagerung, Konzentration und Qualitätssicherung lauten die nahezu einstimmig beschlossenen Kernaussagen. Dem Beschluss liegt das Konzept zugrunde, der Justiz die notwendige Leistungsstärke und Zukunftsfähigkeit langfristig zu sichern. Da die Ressourcen in Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche, von Sparzwängen der öffentlichen Haushalte und Einschnitten in die sozialen Sicherungssysteme nicht beliebig vermehrbar sind, soll die Justiz zu diesem Zweck auf ihre Kernaufgaben zurückgeführt werden. Hiermit gerät der Inhalt der Kernaufgaben von Rechtsprechung in das Zentrum der Diskussion. Was sind die für einen funktionierenden Rechtsstaat notwendigen Funktionen von Justiz? Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für ihre Ausgestaltung? Diese grundlegenden Fragen, die in der rechtspolitischen Debatte meist vorausgesetzt, aber nicht reflektiert werden, sind Gegenstand des Vortrags.
Das Streben nach besserer Gesetzgebung ist ebenso alt wie die Klage über die unzureichende Qualität und die schier haltlose Flut der erlassenen Vorschriften. Symptomatisch für die vielfältigen Defizite heutiger Gesetzgebung auf nationaler Ebene sind systematische Unstimmigkeiten und oftmals kaum auflösbare innere Widersprüche von Gesetzen. Die Probleme und Herausforderungen, die sich aus der europäischen Rechtsetzung für die Verwirklichung der Zielsetzung einer guten Gesetzgebung ergeben, sind bis dato weitgehend unbehandelt. Der Beitrag befasst sich mit den Schwierigkeiten der gemeinschaftlichen Rechtsetzung, der Mitwirkung der Mitgliedstaaten und der Umsetzung in nationales Recht.
Betriebswirtschaftlich ausgerichtete Reformen zur Verbesserung der Effizienz und Effektivität werden zunehmend auch in der Rechtsprechung eingesetzt. Dort stoßen sie vor dem Hintergrund der Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit zum Teil auf erhebliche Vorbehalte. Bei richtigem Verständnis der Reformmaßnahmen ist dies aber unbegründet. Die Maßnahmen erstrecken sich insbesondere auf Modelle zur Erfolgsmessung, auf die Gestaltung der Geschäftsprozesse sowie auf betriebswirtschaftliche Instrumente (Balanced Scorecard und Kosten- und Leistungsrechnung). Sie müssen nicht nur auf die speziellen Bedingungen der Rechtsprechung abgestimmt sein. Zu den Faktoren für eine erfolgreiche Anwendung gehört vor allen Dingen die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Wissens in der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter.
Am 03.03.2004 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Großen Lauschangriff, in dem es die akustische Wohnraumüberwachung unter eng begrenzten Umständen für zulässig erklärte. Der Beitrag setzt sich, beginnend mit rechtsgleichenden Betrachtungen, eingehend mit dem Urteil auseinander und beleuchtet die Entscheidung ebenso wie die abweichenden Voten kritisch. Dabei zeigt der Autor Probleme auf, die sich bei der Anwendung des Urteils in der Praxis ergeben und plädiert für die Normierung auch des sog. kleinen Lauschangriffs.
Gegenstand dieser corpusbasierten textlinguistischen Studie ist die Entwicklung eines holistischen und integrativen texttheoretischen Beschreibungs- und Analyseapparates für Hypertexte, um eine tragfähige Basis für linguistische Untersuchungen an umfassenderen Corpora zu schaffen. Es werden sowohl traditionelle Text- und Diskursanalysemethoden als auch neuere interdisziplinäre, zum Teil bereits an Hypertexten ausgerichtete textlinguistische Modelle im Hinblick auf deren Praktikabilität und Adäquanz zum Untersuchungsgegenstand erprobt und evaluiert. Die Studie ist in zwei Teile geliedert: Teil A erörtert grundlegende Konzepte der Hypertextforschung, führt die für den texttheoretischen Rahmen relevanten linguistischen Kriterien, Konzepte und Modellierungen ein und beleuchtet diese kritisch anhand exemplarischer Betrachtungen von Hypertext-Lesarten. Die Auswahl der (text-) linguistischen Modelle zur Hypertextanalyse erfolgt vor dem Hintergrund, dass neben traditionellen systemlinguistisch-strukturalistisch orientierten Ansätzen und pragmalinguistischen Konzeptionen auch neuere diskurssemantische Modellierungen, wie die Grundprinzipien der Sequenzanalyse und das Quaestio-Modell (nach Klein / von Stutterheim 1991), jeweils komplementär in die Analysekontexte miteinfließen. Teil B bildet den empirischen Schwerpunkt der Studie und sieht die Anwendung des in Teil A eingeführten integrativen textlinguistischen Untersuchungsapparates auf ein umfassendes Hypertextcorpus vor. Grundlage ist ein komplexer Hypertext eines deutschen Unternehmens, der aus den oben genannten, mitunter komplementären (text-)linguistischen Perspektiven analysiert wird. Die Ergebnisse der Corpusstudie werden abschließend einer qualitativen und quantitativen Interpretation unterzogen.