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Im Mittelpunkt dieser Untersuchung stand die in der Umweltbeobachtung bestehende Diskrepanz zwischen dem Wunsch nach flächendeckender Information und der Tatsache, dass meist nur punktuell und stichprobenartig Information erhoben wird. Über das Zusammenführen von unterschiedlichsten Informationen über die Umwelt wurde die Frage der räumlichen Übertragbarkeit von Umweltdaten und die Leistungsfähigkeit von Umweltdaten untersucht. Zur Überprüfung der Hypothese, dass die in einem bestimmten Ökosystemtyp ermittelten Ergebnisse auf andere Vertreter desselben Ökosystemtyps übertragbar sind, wurden PAK gewählt, die als Indikatoren für die luftgetragene stoffliche Immission dienen. Grundlegend für den Untersuchungsansatz war die Annahme, dass die ökologisch-strukturelle Ausstattung eines Ökosystems auch einen bestimmenden Einfluss auf die stoffliche "Belastung" in diesem Ökosystem hat. Dazu wurden zunächst Hinweise auf ein Faktorengefüge erarbeitet, welches den Stoffeintrag bestimmen und welches die ökologisch-struktuelle Ausstattung im Hinblick auf die Zielsetzung in einem ausreichenden Maße beschreiben kann. Die erarbeiteten Faktoren gehören zu den Komplexen Klima, Topographie, Flächennutzung und Biometrie. Entsprechend dem Untersuchungsansatz wurde nach einem Modell gesucht, das den funktionalen Zusammenhang zwischen Faktoren zur Beschreibung der ökologisch-strukturellen Ausstattung der Gebiete und der entsprechenden PAK-Immission annähert. Für diesen Anwendungsfall ist der Netztyp des GRNN (General Regression Neural Network) besonders gut geeignet. Mit Hilfe des Modells wurden Prognosen der PAK-Immission für fünf Ökosysteme in Deutschland berechnet. Die Validierung dieser Ergebnisse erfolgte anhand von rückstandsanalytischen Untersuchungen an einjährigen Fichtentrieben aus diesen Gebieten. Über die Modellbildung mit unterschiedlichen Input-Sets wurden die für die PAK-Immission relevanten Faktoren herausgearbeitet. Es konnte gezeigt werden, dass sich das gewählte Modell für die Frage der räumlichen Übertragbarkeit eignet, wobei hinsichtlich der Güte der Prognose deutliche Unterschiede zwischen den beiden Gruppen leichtflüchtige und schwerflüchtige PAK bestehen. Zudem bestehen qualitative Unter-schiede hinsichtlich der Prognosen zwischen den Gebieten, da durch die bisherige ökologisch-strukturelle Beschreibung wahrscheinlich einige die Immission bestimmende oder beeinflussende Faktoren nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Insgesamt wurde durch den gewählten Ansatz auch die Leistungsfähigkeit von Umweltdaten aus unterschiedlichen Monitoring- und Untersuchungsprogrammen durch deren gemeinsame Auswertung verdeutlicht.
Der Beitrag von Professor Basedow beschäftigt sich mit dem Wesen und den wirtschaftlichen sowie rechtlichen Grenzen wirtschaftlicher Regulierung. Zu diesem Zweck werden zunächst der Begriff der Regulierung erläutert und politische Erklärungen zu dieser Thematik erörtert. Danach folgt eine Untersuchung der Frage, wie wirtschaftliche Regulierungen gerechtfertigt werden können und wie sich eine entsprechende Politik zu gegenläufigen Prinzipien des höherrangigen Rechts verhält. Daran schließt sich eine Bestandsaufnahme des zur Zeit praktizierten Nebeneinander von Deregulierung und Regulierung sowie eine Auswertung aller dargestellten Befunde an.
Der Vortrag stellt die Arbeit der vom Referenten geleiteten Regierungskommission "Corporate Governance" und ihre Empfehlungen dar, erörtert den Inhalt des inzwischen verabschiedeten "Corporate Governance-Kodex" für börsennotierte Unternehmen und geht auf einige damit verbundene Rechtsfragen ein. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf geplante Reformvorhaben im Bereich des Aktienrechts.
Das Problem des Wissenstransfers ist in unserer Informationsgesellschaft von besonderer Bedeutung. Da gerade in jüngster Zeit eine enorme Expansion der Wissenschaften zu verzeichnen ist, kommt es mehr und mehr zu einer geradezu explosiven Zunahme von Wissen, die einhergeht mit der Notwendigkeit der Vermittlung dieses Wissens. Auch die oft postulierten Probleme mit der Verständlichkeit von Packungsbeilagen für Fertigarzneimittel stellen kein isoliertes Phänomen dar, sondern sind Teil dieses Wissenstransferprozesses. Bei Packungsbeilagen für Fertigarzneimittel handelt es sich um eine durch nationale Gesetze und neuerdings auch durch europäisches Recht stark konventionalisierte Textsorte, die seit ihrer gesetzlichen Verankerung im Jahr 1978 kontinuierlich in der Diskussion ist. Dabei beschränkt sich die Auseinandersetzung mit der Problematik nicht nur auf Deutschland, sondern ist europa- und weltweit nachzuweisen. Anstrengungen, Packungsbeilagen patientengerecht aufzubereiten, werden unternommen, weil viele Patienten Verständnisprobleme beim Lesen einer Packungsbeilage haben und dann ihr Medikament nicht oder nicht entsprechend der Verordnung einnehmen. Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, ob die zurzeit auf dem Markt befindlichen Packungsbeilagen wirklich überarbeitet werden müssten oder ob die Diskussion in dieser Form nicht nachvollziehbar ist. Dabei erfolgt anhand gängiger Kriteria, die sowohl sprachlich-formale als auch inhaltliche Aspekte umfassen, eine ausführliche Untersuchung dreier Packungsbeilagen. Es zeigt sich, dass diese zwar in vielerlei Hinsicht patientengerecht aufbereitet sind, in anderer Hinsicht aber dringend überarbeitet werden müssten. Dieses Ergebnis korreliert mit aktuellen empirischen Untersuchungen zur Verständlichkeit von Packungsbeilagen, die ebenfalls als verbesserungsbedürftig eingestuft werden. Daher bleibt die Forderung nach einem angemessenen Wissenstransfer ein wichtiges Anliegen.
Im Unterschied zu vielen, europäischen Staaten definiert sich die kanadische Identität nicht über eine gemeinsame, ethnische Herkunft. Vielmehr leitet sie sich bereits in ihrer Wurzel von einer jeweils eigenständigen, englischen und französischen Gründungsgeneration ab. Ferner werden inzwischen auch die Aboriginals als eines der Gründungsvölker Kanadas anerkannt. Diese Multikulturalität, zusammen mit der großen landschaftlichen und klimatischen Vielfältigkeit des Landes, hat dazu geführt, dass Kanada eine besondere Sensibilität für die Unterschiedlichkeit seiner Bevölkerungsgruppen und, damit verbunden, auch vermehrt gesellschaftliche und rechtliche Instrumente entwickelt hat, die sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen Ebene dazu beitragen sollen, gemeinsame Werte zu schützen, ohne eine der beteiligten Gruppen zur Aufgabe ihrer Identität zu zwingen.
Das in Indien geltende Religionsrecht ist ganz überwiegend in staatlichen Kodifikationen normiert, neben die in beschränktem Umfange Normen der verschiedenen Religionsgemeinschaften selbst treten. Die vorliegende Veröffentlichung möchte einen Überblick über die staatlichen Kodifikationen des indischen Religionsrechtes geben. Diese finden sich in den verschiedensten Rechtsbereichen und liegen teilweise in der Gesetzgebungszuständigkeit der Indischen Union, zum Teil aber auch in der der 28 Einzelstaaten. Eine vollständige Darstellung aller einzelstaatlichen Gesetze war im Umfang dieser Sammlung nicht möglich, doch wurde bei der Zusammenstellung eine möglichst repräsentative Auswahl vorgenommen.
Die heute in Wissenschaft und Praxis stark beachteten Nichtregierungsorganisationen(NGOs) sind entgegen verbreiteter öffentlicher Meinung keineswegs ein neues Phänomen; ihre Wurzeln reichen vielmehr bis in das 17. Jhdt. zurück. Damals wie heute sind viele der NGOs im humanitären Bereich tätig. Inzwischen haben sich die Arbeitsfelder jedoch stark erweitert. Abgesehen davon haben die NGOs aus unterschiedlichen Gründen, insbesondere aufgrund des Globalisierungsprozesses, an sozialer und politischer Bedeutung zugenommen. Dies hat sich auch auf die Struktur des Völkerrechts ausgewirkt. Während das klassische Völkerrecht allein die Staaten als Rechtssubjekte anerkannte, lockert sich im Zuge der Internationalisierung öffentlicher Aufgaben der sog. numerus clausus der Völkerrechtssubjekte. Ferner sind aufgrund der Globalisierung, also der Entstaatlichung der internationalen Beziehungen und dem Rückzug des Staates aus der Wahrnehmung bisher als ausschließlich staatlich verstandener Aufgaben, NGOs in ehemals staatliche Handlungsräume vorgedrungen mit der Folge, dass auch ihnen zunächst eine beschränkte Rechtsstellung im Völkerrecht zuerkannt wurde.
Der vorliegende Beitrag stellt die aktuellen Entwicklungen und Problemfelder in der Medienwirtschaft dar. Dabei wird insbesondere den mit den Rundfunkgebühren verbundenen Fragestellungen nachgegangen sowie der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Selbstbindungsmechanismen der Medien näher erläutert. Ferner nimmt der Verfasser zur Online-Präsenz sowie zur Diskussion um ein Werbe- und Sponsoringverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Stellung. Schließlich behandelt der Autor die Frage, ob nationale Medienpolitik über die Europäische Kommission betrieben wird.