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Der Handlungsspielraum der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik hat sich mit dem Wegfall der systemischen Zwänge des Kalten Krieges und der letzten formalen Souveränitätsbeschränkungen nach 1990 erhöht. Zugleich bewahrheitete sich die von einigen neorealistischen Beobachtern vertretene Befürchtung nicht, Deutschland könne nun seine Bindungen im Rahmen der euro-atlantischen Sicherheitsinstitutionen aufgeben und fortan einen unilateraleren sicherheitspolitischen Kurs einschlagen. Stattdessen unterstrichen alle Bundesregierungen die weiterhin zentrale Bedeutung der NATO für die deutsche Sicherheitspolitik. Auf der Grundlage dieser beiden Beobachtungen " dem erweiterten Handlungsspielraum und dem fortdauernden deutschen Bekenntnis zur NATO " kann die Erwartung formuliert werden, dass Deutschland den zu Beginn der 1990er Jahre neu einsetzenden Transformationsprozess der Allianz aktiv und mit eigenen Impulsen begleitet hat und entsprechende Initiativen unternahm. Ein erster Blick auf die sicherheitspolitische Praxis enttäuscht diese Erwartungen jedoch. Lediglich im Zusammenhang mit der ersten Osterweiterung wurde der deutschen Bundesregierung (und insbesondere dem früheren Verteidigungsminister Volker Rühe) eine gestaltende Funktion zuerkannt, während sie im Bereich des militärischen Krisenmanagements in der Regel als Bremser qualifiziert wurde. Auch im Zusammenhang mit der globaleren Ausrichtung der NATO nach dem 11. September 2001 scheint die Bundesrepublik Deutschland sich über weite Strecken eher den Vorgaben des amerikanischen Bündnispartners angepasst zu haben, als dass sie den Prozess aktiv mitgestaltete. Die vorliegende Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund den Gestaltungswillen der deutschen NATO-Politik von 1991 bis 2005 in den zentralen Bereichen der NATO-Osterweiterungen, des militärischen Krisenmanagements und der Antiterrorpolitik nach dem 11. September 2001. Trifft das Urteil weitreichender deutscher Passivität zu oder lassen sich differenziertere Handlungsmuster identifizieren? Wie lassen sich diese Handlungsmuster erklären? Zur Bearbeitung der Fragestellung wird ein Analyserahmen entwickelt, dem das spezifische deutsche Funktionsverständnis gegenüber der NATO als Institution zugrunde liegt. Die institutionalistische Theorie in den Internationalen Beziehungen hat ein Spektrum allgemeiner und spezifischer Funktionen entwickelt, welche die europäischen Sicherheitsinstitutionen aus Sicht ihrer Mitgliedstaaten erfüllen sollen. An dem einen Ende dieses Spektrums steht die allgemeine und primär nach innen gerichtete Funktion. Sie zielt auf die kooperative Sicherheit im Sinne der gegenseitigen Beeinflussung und Einbindung der Mitgliedstaaten ab. Dagegen handelt es sich bei der militärischen Interventionsfähigkeit um eine in erster Linie nach außen gerichtete, die militärische Handlungsfähigkeit der NATO betreffende spezifische Funktion. Zwar umfasst dieses Spektrum nicht ausschließlich Entweder-Oder-Kategorien. Allerdings stehen allgemeine und spezifische Funktionen vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Ressourcen sowie unterschiedlicher Anforderungen an die NATO-Strukturen (beispielsweise im Sinne der Exklusivität vs. Inklusivität) in einem Spannungsverhältnis. Somit werden die Mitgliedstaaten der Allianz die verschiedenen Funktionen der NATO unterschiedlich gewichten. Auch der deutschen Politik liegt ein spezifisches Funktionsverständnis zugrunde, welches durch innenpolitische, z.T. kulturell und historisch geprägte, Faktoren bestimmt wird. Das Ziel der Arbeit ist es, den Gestaltungswillen der deutschen Politik im NATO-Transformationsprozess nach dem Ende des Kalten Krieges nachzuzeichnen und das dieser Politik zugrunde liegende Funktionsverständnis von institutioneller Kooperation zu analysieren. Dem erkennbaren Bestreben der Bundesregierungen auch nach 1990, die Institution NATO zu erhalten, zu stärken und schließlich auch um neue Mitglieder zu erweitern steht dabei eine zögerliche Haltung gegenüber dem militärischen Krisenmanagement und der Schaffung der militärischen Voraussetzungen zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele gegenüber (Verteidigungshaushalt, Bundeswehrreform). Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass sich dieser scheinbare Widerspruch mit dem deutschen Funktionsverständnis erklären lässt, welches der kooperativen Sicherheit einen deutlich höheren Stellenwert einräumt als der militärischen Interventionsfähigkeit.
Zehn Jahre nach dem Beginn des Eurosystems haben die beteiligten Euro-Zentralbank den Umfang ihrer Gold- und Devisenreserven in der Summe nahezu beibehalten. Hingegen wurde vor der Euro-Einführung erwartet, dass die Europäische Währungsunion einen substanziellen Abbau des Reservevolumens begünstigt. Vor diesem Hintergrund hat die Arbeit das Ziel,die Haltung von Währungsreserven im Eurosystem zu analysieren, deren Höhe, Struktur und Management zu prüfen und strategische Optionen für eine Optimierung aufzuzeigen. Im Ergebnis lässt sich ein signifikanter Abbau von Währungsreserven sowie eine Neuausrichtung im Management der Reservebestände hinsichtlich deren Struktur und Verwaltung begründen. Exemplarisch für das Notenbanksystem der Eurozone werden hierzu die Reservepolitiken der Europäischen Zentralbank und der Deutschen Bundesbank als Fallstudien ausführlich untersucht und Vorschläge für eine Optimierung dieser volkswirtschaftlichen Vermögensbestände aufgezeigt.
Die Renaissance und die frühe Neuzeit sind entscheidende Phasen für die Entstehung der modernen Naturwissenschaften " und weisen gleichzeitig Merkmale auf, die zunächst ganz und gar nicht wissenschaftlich erscheinen. Dies gilt insbesondere für die Weltbilder, denen die Forscher dieser Zeit verhaftet waren und für die Methoden, mit denen sie zu wissenschaftlichen Erkenntnissen gelangten. Nachvollziehen lässt sich dieser Befund bei Paracelsus, Robert Boyle und Isaac Newton. Sie alle haben die Wissenschaft vorangetrieben und ihr zu neuen Einsichten verholfen. Ihre Vorgehensweise war dabei weder einheitlich noch im heutigen Sinne streng wissenschaftlich " es genügt zu sagen, dass alle drei sich ernsthaft mit der Alchemie beschäftigt haben. Der Alchemie liegt eine ganz andere Weltanschauung zugrunde als der sich entwickelnden modernen Naturwissenschaft: Magische Wechselwirkungen, Entsprechungen und Ähnlichkeiten sowie Kräfte wie Sympathien und Antipathien sind unumstrittene Grundelemente. Das Weltbild der modernen Naturwissenschaften wird dagegen zunehmend mechanisiert und quantifiziert " mit dem Ziel, alles auf rein mechanische Wechselwirkungen zwischen den atomaren Bausteinen der Materie zu reduzieren. Die naturwissenschaftlichen Erklärungen und Hypothesen, die innerhalb dieser beiden unterschiedlichen Weltbilder entstanden sind, waren demzufolge grundsätzlich voneinander verschieden. Gleiches gilt für die Methoden, die jeweils als adäquate Mittel des Erkenntniserwerbs akzeptiert wurden. Die Beurteilung von Forschern, die sich mit Alchemie beschäftigt haben, ist daher nicht immer einfach. Gerade das Verhältnis von alchemistischer und anerkannt wissenschaftlicher Forschung verlangt eine differenzierte Untersuchung. Wie kann man sowohl Newtons Interesse für Alchemie als auch seinen quantitativ-mathematischen Erkenntnissen Rechnung tragen und dennoch zu einem einheitlichen Bild kommen? Müssen beide Bereiche getrennt betrachtet werden " und damit eindeutig in "wissenschaftlich" und "unwissenschaftlich" geschieden werden " oder kann es sein, dass sich beides gegenseitig befruchtet hat? Die vorliegende Dissertation versucht zu zeigen, dass der eigentümliche weltanschauliche und methodologische Pluralismus der Renaissance und der frühen Neuzeit die Wissenschaft in vieler Hinsicht bereichert hat. So verschieden die zur Debatte stehenden Weltbilder waren, so reich war auch das Repertoire an unterschiedlichen Erfahrungstatsachen, Erklärungsmustern, theoretischen Begriffen und wissenschaftlichen Methoden, das sie zur Verfügung stellten. In diesem Sinne lässt sich feststellen, dass Paracelsus, Boyle und Newton nicht wissenschaftliche Erfolge erzielten, obwohl sie Alchemisten waren, sondern auch weil sie es waren.
Studienförderung in der Frühen Neuzeit. Das Luzerner Stipendienwesen in den Jahren 1550 bis 1650
(2008)
Anhand von Ratsprotokolle, Korrespondenzen und Testamenten wurde das Luzerner Stipendienwesen hinsichtlich seiner Funktionsweise, Intension und Wirkung untersucht für den Zeitraum 1550 bis 1650.Es stellt sich heraus, dass die Stipendien als obrigkeitliches Instrument der politischen und konfessionellen Stabilisierung des Standes Luzern dienten. Dabei erhielten in erster Linie die Söhne der Ratsherrengeschlechter die Studienförderung. D.h., dass eine Bildungsförderung eher armer Gesellschaftsschichten dem Anliegen der Statussicherung der neuen Luzerner Ratsgeschlechter entgegen stand. Dennoch wurden die obrigkeitlichen Stipendien nicht effektiv genutzt, wobei sie in Verbindung mit den (kirchlich-)privaten Studienstiftungen ein aufeinander aufbauendes Stipendiensystem ausbildeten, das die Grundausbildung und die Hochschulbildung zu mindest für einige Stipendiaten ermöglichte.
Diese Dissertation behandelt das Thema des Sprachkontakts zwischen der Maya-Sprache k'iche' und das Spanische in Guatemala. Der Sprachkontakt ist seit der Eroberung des Eroberung des K'iche'-Königreichs durch Don Pedro de Alvarado im 16. Jahrhundert von verschiedenen Faktoren geprägt worden: Diese sind ethnohistorischer, sprachpolitischer, religiöser und soziokultureller Natur. So waren die ersten, die sich mit den indigenen Sprachen in der Neuen Welt befassten, die katholischen Missionaren, die Katechismen und Gebetsbücher in einheimische Sprachen übersetzten. Die Renaissance der Erforschung dieser Sprachen wiederum verdankt man den modernen Missionaren, die in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nach Guatemala kamen. Heute versteht man die Maya-Lingustik als Teil einer soziokulturellen Bewegung, die in den letzten 20 Jahren ganz Lateinamerika verändert hat: der sogenannte indigenismo. Das Spanische Guatemalas zeigt sich in der Gegenwart von der Jahrhunderte lange Koexistenz mit den Mayasprachen (hier vor allem der Mayasprache k'iche') geprägt. Diese Prägung ist, wie in dieser Arbeit dargelegt wird, auf phonologischer, morphologischer, morphosyntaktischer und pragmatischer Weise zu erkennen.
Die Dissertation behandelt die Sakralarchitektur Triers des 13. und 14. Jahrhunderts, die mit Ausnahme der Liebfrauenkirche in der bisherigen Forschung keine ausreichende Würdigung erfahren hat. In Trier werden drei Rezeptionsstränge gotischer Architektur ins Reich deutlich: Nach der anfäng-lichen Übernahme einzelner Neuerungen aus dem zisterziensischen Architekturkreis und der Aneignung einzelner Strukturen werden schließlich ganze Konzepte rezipiert. Das Zisterzienserkloster Himmerod kann entgegen der bisherigen Forschungsmeinung nicht als Auslöser des gotischen Baubooms in Trier gelten - keinerlei Quellen weisen darauf hin. Um 1221 beginnen die in Stadt gelangten Dominikaner und Franziskaner, später die Augustiner-Eremiten und Karmeliter mit dem Bau ihrer Kirchen, die neben der champagnesischen Baugruppe eine eigenständige Bautengruppe bilden. Bettelordenarchitektur verdeutlicht eine ordensinterne Repräsentationsstrategie, die sich in der Ablehnung des Hauptbaus der champagnesischen Baugruppe - der Liebfrauenkirche - zeigt und die auf der Wiedererkennung als Bettelordenkirche in einem Stadtgefüge basiert. So ist die Sakralarchitektur Triers das Ergebnis unterschiedlicher Repräsentationsbedürfnisse des Erzbischofs bzw. der Bettelorden. Trier muss aufgrund der enormen und frühen Bautätigkeit als frühgotisches Zentrum des Reiches gelten.
Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Todesstrafe eine rechtlich begründbare Strafe darstellt, bzw. aus welchen Gründen ihre Abschaffung im Rechtsstaat erforderlich ist. Dabei unterwirft die Autorin die Todesstrafe einer Überprüfung von einem fundamentalen Verständnis des Rechts aus, wobei sowohl empirische als auch pragmatische Gesichtspunkte in eine Gesamtbetrachtung einfließen. Weiter wird die Vollstreckung bzw. die Aussetzung der Vollstreckung der Todesstrafe erörtert. Die Rechtslagen in Korea sowie seinen Nachbarländern Japan und China, zwischen denen aufgrund der geographischen Lage und zum Teil gemeinsamen kulturellen, sowie rechtshistorischen Wurzeln, Wechselwirkungen bestehen, werden aufgezeigt und einer vergleichenden Betrachtung unterzogen.
In der Arbeit wird untersucht, wie die EU mit Diversität umgeht, wie sich entsprechende Maßnahmen in der Personalpolitik der verschiedenen europäischen Behörden niederschlägt und welche Auswirkungen dies hat. Es wird herausgearbeitet, dass die EU als Institution einige Spezifika aufweist, die diese Frage beeinflussen und die bei einer Beurteilung Berücksichtigung finden müssen. So ist die EU verpflichtet, die Vielfalt der Mitgliedstaaten in den eigenen Institutionen abzubilden. Eine Besonderheit ist auch, dass die Effizienz der Organisation " und damit auch der mögliche Wert von Diversity Management (DiM) " mangels marktinduzierter Kriterien schwer zu bestimmen ist. Die Arbeit gliedert sich in vier Teile. Nach einer überblickartigen Einführung (Teil A) werden in Teil B der Anspruch von DiM und dessen Vor- und Nachteile dargestellt. Als Bezugspunkt für erfolgreiches DiM werden einige Beispiele aus deutschen Großunternehmen angeführt, wo DiM eine relativ bedeutende Rolle spielt. Die Einschätzung, was diese Erfahrungen für die EU bedeuten könnten, schließt den Teil B ab. Dabei werden die Besonderheiten einer Behörde, die durch starke rechtliche Regelungen gebunden ist und für die es kaum eindeutige Effizienzkriterien gibt, besonders hervorgehoben. Der Teil C enthält die empirischen Recherchen, die angestellt wurden. Dazu werden zunächst das Weißbuch des Kinnock Reports und das Statut für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften von 2004 ausführlich dargestellt und anschließend gewürdigt. Es stellt sich heraus, dass bei einzelnen Personalmaßnahmen bereits weitgehende Öffnungen und Flexibilitäten vorgesehen sind, die sich unmittelbar zur Implementierung von DiM anbieten. Im Weiteren wurde ein leitender Mitarbeiter des Europäischen Parlaments zu dem Statut ausführlich interviewt. Die Ergebnisse verleihen den vorher geschilderten Regelungen des Statuts Farbe und vermitteln dem Außenstehenden ein lebendiges Bild vom Innenleben einer solchen Behörde. Die Einschätzung der neuen Regelungen durch den Interviewten ist zwar differenziert, aber insgesamt ergibt sich doch ein positives Bild der personalpolitischen Maßnahmen im Hinblick auf die mögliche Implementierung von DiM. Die zweite wesentliche empirische Quelle der Arbeit sind Publikationen der EU selbst zu Problemen der Diversität, Diskriminierung und verwandten Themen. Die dazu erschienenen Broschüren geben Auskunft darüber, welche Ansichten die Mitarbeiter zu Bestrebungen um Diversität und Chancengleichheit äußern, welche Aktionen die EU plant und welche Erfolge man sich erhofft. Die Prüfung dieser Unterlagen ergibt, dass in einer solchen Organisation die Integration von Minderheiten weit fortgeschritten ist und Vorurteile und offene Diskriminierungen weitgehend fehlen. Jedoch werden Umsetzungsprobleme der Maßnahmen zur Chancengleichheit der Geschlechter, zur work-life balance, zur Respektierung von Behinderungen oder sexuellen Orientierungen konstatiert. Um die geschilderten Maßnahmen zu beurteilen, werden sie mit entsprechenden Entwicklungen der im zweiten Teil der Arbeit beschriebenen privatwirtschaftlichen Organisationen, die als Vorreiter des DiM in Europa angesehen werden können, verglichen. In einem weiteren Schritt sollten die Einschätzung der Mitarbeiter zu Diversität und zu den vorher beschriebenen Maßnahmen ergründet werden. Die ins Auge gefasste repräsentative Befragung konnte trotz anfänglicher Ermutigung in einer Behörde der EU, dem Europäischen Parlament (EP), nicht durchgeführt werden, da die EU-Behörden eine offizielle Unterstützung der Untersuchung und damit den Zugang zu anderen Interviewpartnern nicht zustimmten. Daher beschränkte sich die Befragung auf Mitarbeiter, die sich nach Ansprache durch einige leitende Beamte zur Beantwortung gleichsam als Privatpersonen zur Ausfüllung des Fragebogens bereit erklärten. Die Befragung hat also keinerlei repräsentativen, sondern rein explorativen Charakter. Im Teil D der Arbeit wird eine Gesamtbewertung der Recherchen abgegeben. Es wird konstatiert, dass zwar eine Menge an Einzelinitiativen und -maßnahmen in den Behörden der EU zu finden ist, dass aber mit einem übergreifenden Konzept des DiM diese Aktionen koordiniert und in ihrem Nutzen verstärkt werden könnten.
Wenn eine stets von Null verschiedene Nullfolge h_n gegeben ist, dann existieren nach einem Satz von Marcinkiewicz stetige Funktionen f vom Intervall [0,1] in die reelle Achse, die in dem Sinne maximal nicht differenzierbar sind, dass zu jeder messbaren Funktion g ein Teilfolge n_k existiert, so dass (f(x+h_n_k)-f(x))/h_n_k fast sicher gegen g konvergiert. Im ersten Teil dieser Arbeit beweisen wir Erweiterungen dieses Satzes im Mehrdimensionalen und Analoga für Funktionen in der komplexen Ebene. Der zweite Teil dieser Arbeit befasst sich mit Operatoren die in enger Beziehung zum Satz von Korovkin über positive lineare Operatoren stehen. Wir zeigen, dass es Operatoren L_n gibt, die jeweils eine der Eigenschaften aus dem Satz von Korovkin nicht erfüllen und gleichzeitig eine residuale Menge von Funktionen f existiert, so dass L_nf nicht nur nicht gegen f konvergiert, sondern sogar dicht im Raum aller stetigen Funktionen des Intervalls [0,1] ist. Ähnliche Phänomene werden bei polynomieller Interpolation untersucht.
In der vorliegenden Arbeit wurden die regulatorischen Regionen der Gene für den Kaliumchloridtransporter 3 (KCC3, SLC12A6) und den Glukokortikoidrezeptor (NR3C1) untersucht. Hierbei handelt es sich um Gene, die bereits mit psychiatrischen Erkrankungen assoziiert worden sind. Die Promotorregionen beider Gene wurden in Abhängigkeit von bereits in der Literatur beschriebenen DNA-Polymorphismen und unter besonderer Berücksichtigung epigenetischer DNA-Modifikationen mittels bisulfitspezifischer Sequenzierung und Luciferase-Assay funktionell charakterisiert. Es konnte gezeigt werden, dass DNA-Polymorphismen und epigenetische Veränderungen der Erbinformation - letztere können in Abhängigkeit unterschiedlicher Lebenserfahrungen entstehen - funktionelle Relevanz für die Promotoraktivität der untersuchten Gene haben. Strukturelle und modifikatorische DNA-Variationen sowie Gen-Umwelt Wechselwirkungen beeinflussen somit die Genregulation und können unter bestimmten Bedingungen krankheitsrelevant werden.