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Das Recht der Europäischen Union erfasst Religion, Kirchen und Religionsgemeinschaften in zunehmendem Maße. Längst hat sich ein eigenes und eigenständiges Religionsrecht der Europäischen Union entwickelt, ein europäisches Religionsrecht im Werden.rnDie Sammlung der unmittelbar einschlägigen Normen dieses europäischen Religionsrecht spiegelt den gegenwärtigen Stand eines dynamischen Prozesses.
Der Beitrag zeichnet die jüngere öffentliche Debatte über die Spannungen in der Europäischen Union und insbesondere innerhalb der Europäischen Währungsunion nach, die durch die Folgen der Finanzkrise und der Staatsverschuldung in mehreren Mitgliedsländern der Europäischen Union entstanden sind. Es wird deutlich, dass die Grundsätze der Solidarität und der Solidität etwa im Hinblick auf die äußerst schwierige Lage in Griechenland mit einer enormen Beanspruchung des gemeinschaftlichen Zusammenhalts verbunden sind. Der Unterstützungsbedarf mehrerer Mitgliedsländer der Euro-Zone hat auf fast schmerzhafte Weise Grundsatzfragen demokratischer Legitimität aufgeworfen. Europa steht möglicherweise an einem Schweideweg.
An der IUT Nancy-Charlemagne (Université de Lorraine) erstellte Studienarbeit zu den Dienstleistungen der Universitätsbibliothek Trier insbes. für Studierende auf Grundlage eines 2012 von der Verfasserin vor Ort absolvierten Praktikums. Die Autorin untersucht im 1. Kapitel, welche Dienstleistungen die Bibliothek ihren Benutzern zur Verfügung stellt (Bestände und deren Zugänglichkeit, Öffnungszeiten, Lesesäle, Semesterapparate, Lehrbuchsammlung, Fotokopierer und Scanner, frei zugängliche Magazinbestände, Ausleihmöglichkeiten, Dokumentlieferdienste und Online-Fernleihe, Katalogbenutzung, PC-Pools, Arbeitsgruppenräume, Garderobenschränke u.a.m.) und analysiert im 2. Kapitel, wie die Bibliotheksbenutzer mit den angebotenen Dienstleistungen umgehen. Dabei nutzt sie die Ergebnisse einer von ihr konzipierten und im Mai 2012 durchgeführten Benutzerumfrage.
Le droit de l'Union européenne réglemente de manière croissante les domaines de la religion, des Églises et des Cultes. Il s'est développé depuis bien longtemps un droit de la religion de l'Union européenne distinct et autonome, un droit européen de la religion en devenir.rnCe recueil de dispositions réglementant directement cette matière en droit européen de la religion est le reflet de la situation actuelle d'une évolution dynamique.
Il diritto dell"Unione Europea concerne in misura sempre crescente la religione, le chiese e le associazioni religiose. Da molto si è formato un diritto della religione dell"Unione Europea proprio e autonomo, un diritto della religione in evoluzione.rnLa raccolta delle disposizioni che si riferiscono direttamente a questo diritto della religione europeo dimostra lo stato attuale di un processo dinamico.
Religion, churches and religious communities have growing importance in the Law of the European Union. Since long a distinct law on religion of the European Union is developing.rnThis collection of those norms of European Union Law directly concerning religion mirrors today's status of this dynamic process.
Mit der Einführung der Schuldenbremse ist eine wesentliche Entscheidung zur Begrenzung der Staatsschulden getroffen worden. Das wirft die Frage auf, ob und inwieweit auch Art und Umfang sozialstaatlicher Aufgaben verändert werden müssen. Sozialpolitische und finanzpolitische Handlungsmöglichkeiten sind vor dem Hintergrund einer Sozialordnung abzuwägen, die auf soziale Sicherheit, die Herstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen und den Ausgleich sozialer Gegensätze ausgerichtet ist.
Dürfen Frauen aus islamischen Kulturkreisen aus freien Stücken heiraten? Ist die "Zwangsehe definitiv unislamisch"? Warum verabschiedete jedoch die "Deutsche Islamkonferenz" im April 2012 eine "Erklärung gegen häusliche Gewalt und Zwangsheirat"? Warum nehmen Frauenrechtlerinnen wie Serap Çileli, Necla Kelek oder Seyran Ate so engagiert Stellung gegen das Phänomen Zwangsheirat im islamischen Kulturkreis? Liegt die Problematik vor allem in Traditionen, unzureichender Bildung, mangelnden materiellen Resourcen, in Machtmissbrauch oder doch in der Religion begründet? Auf der UNO-Welt-Konferenz des Jahres 2000 in Peking wurden Zwangsehen erstmalig als Verletzung der Menschenrechte anerkannt. In Deutschland wurden sie mit dem 01.07.2011 unter -§ 237 StGB ins Strafrecht aufgenommen; sie können nun in Deutschland mit 6 Monaten bis 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Verlässliche Statistiken zur Zahl der Zwangsehen in westlichen Ländern existieren zwar nicht; in einzelnen Städten wie Berlin oder Hamburg werden allerdings mehrere Hundert Fälle pro Jahr dokumentiert. Ihren Opfern gebührt unsere volle Unterstützung, und auch innerhalb der islamischen Gemeinschaften sollte die Problematik der Zwangsehe beständig thematisiert werden.
Die Dissertation untersucht die Vorstellungen über „kranke Pflanzen“ in der griechisch-römischen Antike. Ziel der Arbeit ist es, diese anhand der Schriftzeugnisse von Homer bis Boethius am Anfang des 6. Jahrhunderts darzustellen. Die Darstellung der Phytomedizin der Antike erfolgt dabei in vier Themenkomplexen: in einem lexikalischen Teil werden die konkreten Schäden und der Umgang mit ihnen aufgezeigt; in der Folge werden deren Stellenwert in wissenschaftlicher, gesellschaftlicher und poetologischer Hinsicht beleuchtet. Kern der Arbeit ist die systematische Darstellung der antiken phytomedizinischen Kenntnisse zu den einzelnen Pflanzenkrankheiten und sonstigen Schadfaktoren sowie eine Darstellung der in der antiken Literatur verankerten Gegenmaßnahmen.