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Algorithmen als Richter
(2022)
Die menschliche Entscheidungsgewalt wird durch algorithmische
Entscheidungssysteme herausgefordert. Verfassungsrechtlich besonders
problematisch ist dies in Bereichen, die das staatliche Handeln betreffen.
Eine herausgehobene Stellung nimmt durch den besonderen Schutz der
Art. 92 ff. GG die rechtsprechende Gewalt ein. Lydia Wolff fragt daher danach, welche Antworten das Grundgesetz auf digitale Veränderungen in diesem Bereich bereithält und wie sich ein Eigenwert menschlicher Entscheidungen in der Rechtsprechung angesichts technischen Wandels darstellen lässt.
Das Werk erörtert hierzu einen Beitrag zum verfassungsrechtlichen
Richterbegriff und stellt diesen etablierten Begriff in einen Kontext neuer digitaler Herausforderungen durch algorithmische Konkurrenz.
Modellbildung und Umsetzung von Methoden zur energieeffizienten Nutzung von Containertechnologien
(2021)
Die Nutzung von Cloud-Software und skalierten Web-Apps sowie Web-Services hat in den letzten Jahren extrem zugenommen, was zu einem Anstieg der Hochleistungs-Cloud-Rechenzentren führt. Neben der Verbesserung der Dienste spiegelt sich dies auch im weltweiten Stromverbrauch von Rechenzentren wider, der derzeit etwas mehr als 1% (entspricht etwa 200 TWh) beträgt. Prognosen sagen für die kommenden Jahre einen massiven Anstieg des Stromverbrauchs von Cloud-Rechenzentren voraus. Grundlage dieser Bewegung ist die Beschleunigung von Administration und Entwicklung, die unter anderem durch den Einsatz von Containern entsteht. Als Basis für Millionen von Web-Apps und -Services beschleunigen sie die Skalierung, Bereitstellung und Aktualisierung von Cloud-Diensten.
In dieser Arbeit wird aufgezeigt, dass Container zusätzlich zu ihren vielen technischen Vorteilen Möglichkeiten zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Cloud-Rechenzentren bieten, die aus
einer ineffizienten Konfiguration von Containern sowie Container-Laufzeitumgebungen resultieren. Basierend auf einer Umfrage und einer Auswertung geeigneter Literatur werden in einem ersten Schritt wahrscheinliche Probleme beim Einsatz von Containern aufgedeckt. Weiterhin wird die Sensibilität von Administratoren und Entwicklern bezüglich des Energieverbrauchs von Container-Software ermittelt. Aufbauend auf den Ergebnissen der Umfrage und der Auswertung werden anhand von Standardszenarien im Containerumfeld die Komponenten des de facto Standards Docker untersucht. Anschließend wird ein Modell, bestehend aus Messmethodik, Empfehlungen für eine effiziente
Konfiguration von Containern und Tools, beschrieben. Die Messmethodik sollte einfach anwendbar sein und gängige Technologien in Rechenzentren unterstützen. Darüber hinaus geben die Handlungsempfehlungen sowohl Entwicklern als auch Administratoren die Möglichkeit zu entscheiden, welche Komponenten von Docker im Sinne eines energieeffizienten Einsatzes und in Abhängigkeit vom Einsatzszenario der Container genutzt werden sollten und welche weggelassen werden könnten. Die resultierenden Container können im Sinne der Energieeffizienz auf Servern und gleichermaßen auf PCs und Embedded Systems (als Teil von IoT und Edge Cloud) eingesetzt werden und somit nicht nur dem zuvor beschriebenen Problem in der Cloud entgegenwirken.
Die Arbeit beschäftigt sich zudem mit dem Verhalten von skalierten Webanwendungen. Gängige Orchestrierungswerkzeuge definieren statische Skalierungspunkte für Anwendungen, die in den meisten Fällen auf der CPU-Auslastung basieren. Es wird dargestellt, dass dabei weder die tatsächliche Erreichbarkeit noch der Stromverbrauch der Anwendungen berücksichtigt werden. Es wird der Autoscaler des Open-Source-Container-Orchestrierungswerkzeugs Kubernetes betrachtet, der um ein neu entwickeltes Werkzeug erweitert wird. Es wird deutlich, dass eine dynamische Anpassung der Skalierungspunkte durch eine Vorabauswertung gängiger Nutzungsszenarien sowie Informationen über deren Stromverbrauch und die Erreichbarkeit bei steigender Last erreicht werden kann.
Schließlich folgt eine empirische Untersuchung des generierten Modells in Form von drei Simulationen, die die Auswirkungen auf den Energieverbrauch von Cloud-Rechenzentren darlegen sollen.
Die Dissertation weist nach, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Umsetzung von Richtlinien i. S. d. Art. 288 Abs. 3 AEUV, die weitreichendste Form richtlinieninhaltlich vorgesehener Umsetzungsspielräume der Mitgliedstaaten, in unterschiedlicher Art und Weise beschränkt und dabei teilweise gegen Vorgaben des primären Unionsrechts verstößt. Soweit Rechtsverstöße festgestellt werden, macht die Dissertation weiterführend Vorschläge für eine Korrektur der betroffenen unionsgerichtlichen Begrenzungsansätze im Hinblick auf das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Richtlinienumsetzung. Hierzu geht die Dissertation wie folgt vor: Ausgehend von vier in der Einleitung (Kapitel 1) aufgeworfenen Forschungsleitfragen stellt die Dissertation in Kapitel 2 die untersuchungsrelevanten unionsrechtlichen Grundlagen der Rechtsaktsform der Richtlinie dar. Dabei wird insbesondere auf die unionsvertragliche Verteilung der Kompetenzen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten bei der kooperativ-zweistufigen Richtlinienrechtsetzung eingegangen und eine restriktive Auslegung des Terminus‘ „Ziel“ i. S. d. Art. 288 Abs. 3 AEUV entwickelt (sog. kompetenzinhaltsbestimmender modifiziert-enger Zielbegriff). In Kapitel 3 arbeitet die Dissertation die in der Richtlinienpraxis vorkommenden Grundformen richtlinieninhaltlich vorgesehener mitgliedstaatlicher Entscheidungsbefugnisse bei der Richtlinienumsetzung heraus und bestimmt das Ausgestaltungsermessen begrifflich als die weitreichendste Form mitgliedstaatlicher Umsetzungsspielräume. Kapitel 4 widmet sich zunächst der Ermittlung der Ansätze des EuGH zur Begrenzung des mitgliedstaatlichen Ausgestaltungsermessens. Dabei wird deutlich, dass das Unionsgericht durch seine Rechtsprechung nicht nur die Entstehung mitgliedstaatlichen Ausgestaltungsermessens begrenzt. Eine exemplarische Analyse der EuGH-Rechtsprechung zu Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 S. 1 und S. 2 lit. b der UVP-Richtlinie 2011/92/EU und seiner Vorgängernormen zeigt vielmehr, dass und wie der EuGH auch den Umfang des nach dem auslegungserheblichen Wortlaut einer Richtlinie bestehenden mitgliedstaatlichen Ausgestaltungsermessens begrenzt. Die hiernach ermittelten Begrenzungsansätze werden sodann einer rechtlichen Bewertung im Hinblick auf die Vorgaben des primären Unionsrechts einschließlich des in Kapitel 2 entwickelten restriktiven Zielbegriffs i. S. d. Art. 288 Abs. 3 AEUV unterzogen. Da einzelne Begrenzungsansätze des EuGH sich mit dem primären Unionsrecht als nicht vereinbar erweisen, werden insoweit schließlich Vorschläge für eine unionsrechtskonforme Korrektur dieser Rechtsprechung gemacht. Die Zusammenfassung der Forschungsergebnisse in Form einer thesenartigen Beantwortung der in der Einleitung aufgeworfenen vier Forschungsleitfragen findet sich in Kapitel 5.
Der vorliegende Text ist als Mantelpapier im Rahmen einer kumulativen Dissertation an der Universität Trier angenommen worden. Er dient der Zusammenfassung, Reflexion und erweiterten theoretischen Betrachtung der empirischen Einzelbeiträge, die alle einen Einzelaspekt des Gesamtgeschehens „Innovationslabor zur Unterstützung unternehmerischen Lernens und der Entwicklung sozialer Dienstleistungsinnovationen“ behandeln. Dabei wird das Innovationslabor grundsätzlich als Personalentwicklungsmaßnahme aufgefasst. In einem gedanklichen Experiment werden die Ergebnisse auf Organisationen der Erwachsenen- und Weiterbildung übertragen.
Das Besondere dieses Rahmenpapiers ist die Verbindung eines relationalen Raumverständnisses mit der lerntheoretischen Untermauerung des Gegenstandes „Innovationslabor“ aus der Perspektive der Organisationspädagogik und Erwachsenenbildung. Die Ergebnisse zeigen den Lernraum Labor als abseits des Arbeitslebens, als semi-autonom angebundenen Raum, wo Lernprozesse auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden und angestoßen werden. Das Labor wird als heterotoper (Lern-)Raum diskutiert. Neu ist auch der Einbezug einer kritischen Perspektive, die bislang im Diskurs um Innovationslabore fehlte: Das Labor wird als prekärer Lernraum charakterisiert. Somit liegt mit dieser Arbeit nun eine grundlegende Ausarbeitung des Labors als Lernraum vor, die zahlreiche weitere Anschlussmöglichkeiten für Forschung ermöglicht.
Wenn es darum geht, Menschen aus Politik und Gesellschaft in die Schule einzuladen, stellen sich Lehrpersonen meist zahlreiche Fragen. Vor allem, wenn es sich um Politiker*innen handelt, wird manchen gern bang ums Herz. Wie kann man sicherstellen, dass der Austausch gewinnbringend für alle Seiten ist?
Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist ehrenamtliches Engagement – ob in Sportvereinen oder in der Politik, bei der Feuerwehr oder in der Integrationshilfe – von großem Wert. Schüler*innen können hier außerdem demokratiepädagogisch wertvolle Erfahrungen sammeln, sich extracurricularen Themen widmen und ihrer Schule Öffnungs- und Kooperationsmöglichkeiten erschließen.
Transnationale Schulprojekte bieten vielfältige Gelegenheiten, um Schulen zu öffnen und interkulturelle Begegnungen zu ermöglichen. Insbesondere die Großregion mit ihren transnationalen Bezügen und Dynamiken lässt sich als Ort des kulturellen Austauschs und der europäischen Integration „vor der eigenen Haustür“ nutzen.
Neben den bekannten Berufspraktika bieten immer mehr Schulen ihren Schüler*innen die Möglichkeit, im Rahmen eines sogenannten Sozialpraktikums Einblicke in pflegerische, soziale oder medizinische Arbeitsfelder zu erhalten. Die Jugendlichen machen dabei Erfahrungen, die vielfältige Möglichkeiten für demokratisches Lernen bieten.