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Die Arbeit widmet sich der Geschichte der Juden in den "niederen Landen" von ca. 1200 bis um 1520, mit einem Epilog über die Mitte des 16. Jahrhunderts. In der Hauptsache werden dabei die Landesherrschaften Hennegau, Brabant und Geldern in vergleichender Perspektive betrachtet. - Teil I beschreibt die Siedlungsgeschichte von den Anfängen um das Jahr 1200 über die Verdichtung des Niederlassungsnetzes bis zur Katastrophe der Jahre 1349-50 und weiter bis in die Zeit der spätmittelalterlichen Vereinzelung von Juden und ihres Ausweichens unter kleinere Herrschaften. - Teil II bietet neue Bausteine für eine Sozial- und Kulturgeschichte der jüdischen Geldleihe, welche auch in den mittelalterlichen Niederlanden der bestimmende Erwerbszweig der Juden war. - Teil III widmet sich ausführlich den Judenverfolgungen des 14. Jahrhunderts - dem "Kreuzzug" von 1309, der Verfolgung zur Zeit des "Schwarzen Todes" 1349-50 und der Brüsseler Hostienfrevelaffäre von 1370. Wichtige, weiterführende Ergebnisse bietet vor allem die Analyse der Quellen über die Katastrophe zur Zeit der Pest. - Teil IV spürt den historischen Veränderungen des christlichen Judenbildes und den Entstehungs- und Verbreitungsformen verschiedener judenfeindlicher Legenden (Ritualmord, Bilder- und Hostienschändung) im Untersuchungsraum nach. - Die im zweiten und vor allem im vierten Teil gemachten Beobachtungen werden abschließend im Hinblick auf die Frage nach dem Einfluss der Bettelorden reflektiert. Dabei wird ein Modell entworfen, in dem diese Orden vor allem in ihrer Vermittlerfunktion wirksam waren; entscheidend war auch in diesem Zusammenhang der Faktor Herrschaft.
Studien zur Geschichte der Juden im mittleren Rheingebiet während des hohen und späten Mittelalters
(1995)
Am Beispiel des mittleren Rheingebiets gibt die Studie einen detaillierten Einblick in die räumlichen und herrschaftlichen Rahmenbedingungen jüdischer Existenz im hohen und späten Mittelalter. Als Einstieg dient die chronologisch und qualitativ differenzierte Analyse des jüdischen Siedlungswesens von den hochmittelalterlichen Anfängen bis zum Jahre 1520 auf kartographischer Grundlage. Ausgehend von den am Rhein gelegenen Bischofsstädten Mainz, Worms und Speyer, die über lange Zeit die wichtigsten geistig-religiösen und kulturellen Zentren nicht nur des mittelrheinischen, sondern des gesamten aschkenasischen Judentums darstellten, erlebte die Siedlungsentwicklung der Juden einen steilen Aufschwung, der in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts seinen Höhepunkt erreichte. Nach den katastrophalen Verfolgungen der Pestjahre 1348/49 ging der Bestand an Judenniederlassungen im mittleren Rheingebiet stark zurück. Zwar kehrten die Juden nach dem Abebben der Pogromstimmung relativ schnell wieder an ihre ehemaligen Siedlungsorte zurück, doch erreichte die Zahl ihrer Niederlassungen nie mehr den Stand vor der Mitte des 14. Jahrhunderts. Im zweiten Hauptteil der Untersuchung geht es um die herausarbeitung der Gestaltungsfaktoren des jüdischen Siedlungsgefüges. Dafür bilden zentralitätstheoretische Aspekte einen Teil des Fragerasters; einen zweiten die Einflussnahme christlicher Herrschaftsträger auf das Siedlungsverhalten der Juden, etwa durch Schutz- und Geleitbriefe. Abschließend wendet sich die Untersuchung den Verfolgungen und Vertreibungen zu, denen die Juden des mittleren Rheingebiets vom frühen 11. bis zum frühen 16. Jahrhundert ausgesetzt waren. Der Wandel des Verhältnisses der Herrschaftsträger zu ihren schutzbefohlenen Juden im späten Mittelalter weist zugleich als Indikator für die "Verstaatlichung" spätmittelalterlicher Territorien über den engeren Bereich der jüdischen Geschichte hinaus in das weite Feld der allgemeinen Verfassungsgeschichte.
Die Untersuchung zeichnet zunächst die Entwicklung des Siedlungsnetzes der Juden im Elsass nach. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts lebten anscheinend nur in vier elsässischen Städten Juden; unter ihnen war Straßburg die erste. Die Zahl der Siedlungen steigt besonders nach 1300 stark an und erreicht vor 1348 ihren Höhepunkt, nicht zuletzt durch beträchtliche Zuwanderung aus der Romania. Nach den Verfolgungen zur Zeit des Schwarzen Todes geht die Zahl nachweisbarer Judensiedlungen zunächst um die Hälfte zurück. In der Folge kommt es besonders im Herzen der elsässischen Weinlandschaft zu einer neuen Ansammlung jüdischer Niederlassungen. Nach den Pogromen und Vertreibungen der Jahre 1476/77 ändert sich die jüdische Siedlungsstruktur grundlegend. - Migration als Faktor der dynamischen Entwicklung jüdischer Siedlungen wird in Teil 2 näher untersucht. Die Wanderungsbewegungen elsässischer Juden erfassten den gesamten südwestdeutschen Raum. - Im Mittelpunkt des 3. Hauptteils stehen die Judengemeinden in den wichtigsten Städten des Elsass. Die erste Straßburger Gemeinde, die bereits um 1200 in die städtische Wehrverfassung integriert war, endete mit dem Pogrom von 1349, doch existierte von 1368-1390 eine zweite, hier erstmals ausführlich erforschte Gemeinde bis zur endgültigen Vertreibung (1390). - Der 4. Hauptteil befasst sich mit dem Verhältnis der Juden zum Königtum und zu den wichtigsten Territorialherren im Elsass. - Zahlreich sind die Zeugnisse für Judenverfolgungen im späten Mittelalter, die im 5. Hauptteil analysiert werden. - Im 6. Teil wird die wirtschaftliche Tätigkeit der Juden, insbesondere ihr Anteil am Geld- und Pfandleihgeschäft sowie an der Vermarktung von Wein oder Getreide und ihr Engagement im Vieh-, Pferde- und Edelmetallhandel sowie vereinzelt durchaus in Handwerksberufen eingehend gewürdigt. Auch sämtliche nachweisbaren Judenärzte werden bei dieser Gelegenheit aufgeführt.
Vor dem Hintergrund der im Herbst 2008 begonnenen Finanzmarktkrise beschäftigt der Beitrag sich mit der verfassungsrechtlichen Betrachtung der im Zuge dessen ergriffenen politischen Maßnahmen. Er beleuchtet kritisch das Verhältnis von Staat und Kapital, gegliedert nach Funktionen des Staates als Garant des Kapitals, als Regelungsinstanz internationaler Kapitalströme und als Wirtschaftssubjekt aufgearbeitet. Dabei wird sowohl das Europäische Verfassungsrecht als auch das Völkerrecht als Verfassungsrecht der Internationalen Gemeinschaft in die Überlegungen einbezogen. Der Autor problematisiert die begrenzte Steuerungskraft der Verfassungsrechtswissenschaft im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise, fordert aber von dieser, dass sie innerhalb ihrer Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr handelt. Außerdem müsse sie verhindern, dass aufgrund der Finanzmarktkrise entstandene Schäden im deutschen und europäischen Verfassungsrecht verbleiben.
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, ob Angriffskriege ein probates Mittel für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus darstellen. Unter Einbeziehung der aktuellen politischen Debatte in Deutschland rund um die Vorschläge zur gezielten Tötung von Terroristen fragt er zunächst nach dem Wesen des Terrorismus und analysiert die Reaktionen der westlichen Politik auf diesen. Ein eingehender Blick erfolgt dabei insbesondere auf die Außen- und Sicherheitspolitik der einzig verbliebenen Supermacht USA und die von ihr ausgehenden Kriege gegen Afghanistan und den Irak als Mittel der Terrorismusbekämpfung. Der Autor kommt schließlich zu dem Ergebnis, der Terrorismus sei als eine Art der Kriegsführung zu begreifen, der mit Mitteln des hergebrachten klassischen Staatenkrieges nicht beizukommen sei. Schließlich beleuchtet er auch die dem Rechtsstaat drohende Gefahr, wenn im Zuge der Terrorismusbekämpfung die Bereitschaft wachse, rechtsstaatliche Gewährleistungen abzuschwächen.
"Scharia". Dieses Einzige ist an sich weder uniform, noch evident. Einförmigkeit und Eindeutigkeit sind aber Weisen unseres Verständnisses von gesichertem Wissen. Doch fehlt dem Ausdruck Scharia, zumindest dem ersten Anschein nach, diese Klarheit und Eindeutigkeit. Dass dem nicht so ist, dass sie ein historisch erwachsenes Ereignis darstellt, welches einen näher bestimmbaren Anfang, eine rekonstruierbare Entwicklung und schließlich einen präzisierbaren Abschluss gehabt hat, dass die zeitgenössische Auffassung von Scharia eigentlich wiederum etwas Neuartiges zu sein scheint, dies ist das Thema dieser Explikationen. Denn die sogenannte hermeneutische Situiertheit des Gegebenen oder Gegenwärtigen ist von größter Bedeutung. Fehlt seine hermeneutische Situation, so kann geschichtlich Existierendes nicht erkannt, verstanden und eigentlich erlebt werden. Ohne eine vorausgehende historisch-hermeneutische Analytik jedoch, lässt sich weder die sogenannte gottgesetzte Ordnung, noch der geschichtliche Sinn einer islamischen Normativität verstehen. Den Sinn von Scharia verstehen wir nur, wenn sie innerhalb eines sinnstiftenden historischen Rahmens ins Bewusstsein getragen wird.
Im Zeitalter der Globalisierung wachsen Märkte über Staatsgrenzen hinweg zusammen. Die Rede vom "globalen Dorf" ist aber nirgends treffender als für die internationalen Finanzbeziehungen. Die Frage lautet, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben, auch für die internationale Rechtsordnung. Freilich ist hierüber nicht nachzusinnen, wenn deregulierte Finanzmärkte sich selbst regeln und deshalb zu effizienten Ergebnissen gelangen. Gerade das aber ist nicht der Fall. Und deshalb gibt es Handlungsbedarf für ein den Bedingungen der Globalisierung angemessenes Design der internationalen Finanzbeziehungen, deshalb auch der internationalen Rechtsordnung. Ziel sollte es sein, die Globalisierung der Finanzbeziehungen zum Vorteil aller zu nutzen, ohne der Gefahr zu unterliegen, das System des offenen Welthandels, liberalisierter Finanzbeziehungen und offene Gesellschaften aufs Spiel zu setzen. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist es, das institutionelle Vakuum zu füllen, das sich aus der Entnationalisierung von Wirtschaft und Wirtschaftspolitik im Zuge der Globalisierung aufgetan hat. Ohne sehr viel stärkere wirtschaftspolitische Kooperationen und Abstimmung der hierfür erforderlichen juristischen Voraussetzungen ist dieses Ziel als Vorbedingung einer stabilen internationalen Finanzarchitektur nicht zu erreichen.
Der Beitrag von Professor Basedow beschäftigt sich mit dem Wesen und den wirtschaftlichen sowie rechtlichen Grenzen wirtschaftlicher Regulierung. Zu diesem Zweck werden zunächst der Begriff der Regulierung erläutert und politische Erklärungen zu dieser Thematik erörtert. Danach folgt eine Untersuchung der Frage, wie wirtschaftliche Regulierungen gerechtfertigt werden können und wie sich eine entsprechende Politik zu gegenläufigen Prinzipien des höherrangigen Rechts verhält. Daran schließt sich eine Bestandsaufnahme des zur Zeit praktizierten Nebeneinander von Deregulierung und Regulierung sowie eine Auswertung aller dargestellten Befunde an.
Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Todesstrafe eine rechtlich begründbare Strafe darstellt, bzw. aus welchen Gründen ihre Abschaffung im Rechtsstaat erforderlich ist. Dabei unterwirft die Autorin die Todesstrafe einer Überprüfung von einem fundamentalen Verständnis des Rechts aus, wobei sowohl empirische als auch pragmatische Gesichtspunkte in eine Gesamtbetrachtung einfließen. Weiter wird die Vollstreckung bzw. die Aussetzung der Vollstreckung der Todesstrafe erörtert. Die Rechtslagen in Korea sowie seinen Nachbarländern Japan und China, zwischen denen aufgrund der geographischen Lage und zum Teil gemeinsamen kulturellen, sowie rechtshistorischen Wurzeln, Wechselwirkungen bestehen, werden aufgezeigt und einer vergleichenden Betrachtung unterzogen.