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Im Rahmen der Vertrauensforschung ermöglicht das handlungstheoretische Partialmodell der Persönlichkeit von Krampen (1997) eine differenzierte Betrachtung der drei Vertrauenskonstituenten, interpersonales Vertrauen, Selbstvertrauen und Zukunftsvertrauen, welche auch als Vertrauens-Trias bezeichnet werden. Diese Vertrauenskonstrukte wurden in der vorliegenden Arbeit mit der klinischen Bindungsforschung und der differenziellen Allianzforschung in Zusammenhang gebracht. Vor diesem theoretischen Hintergrund wurde in der vorliegenden klinischen Studie die prognostische Bedeutung der Vertrauenskonstituenten für den Therapieerfolg an einer diagnostisch heterogenen Stichprobe von 280 Patientinnen und Patienten im Rahmen der Routineversorgung untersucht. Dabei wurden die Vertrauenskonstituenten sowohl auf generalisierter Ebene operationalisiert als auch auf bereichsspezifischer Ebene im Rahmen der therapeutischen Beziehung. Durch Item- und Skalenanalysen konnten die Eindimensionalität, Konstruktvalidität und Änderungssensitivität der in dieser Studie realisierten generalisierten und bereichsspezifischen Facetten von Vertrauen bestätigt werden. Die Analysen zur prognostischen Bedeutung der Vertrauens-Trias für den Therapieerfolg zeigten eine bedeutsame Varianzaufklärung durch die bereichsspezifischen Vertrauensskalen. Das bereichsspezifische Zukunftsvertrauen stellte dabei den varianzstärksten Prädiktor für den Therapieerfolg dar. Darüber hinaus wurde dieser Zusammenhang von der Art des Störungsbildes moderiert und lieferte damit einen wichtigen Hinweis auf die differenzielle Indikationsstellung für die psychotherapeutische Behandlung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Störungen.
In der Arbeit wird untersucht, wie die EU mit Diversität umgeht, wie sich entsprechende Maßnahmen in der Personalpolitik der verschiedenen europäischen Behörden niederschlägt und welche Auswirkungen dies hat. Es wird herausgearbeitet, dass die EU als Institution einige Spezifika aufweist, die diese Frage beeinflussen und die bei einer Beurteilung Berücksichtigung finden müssen. So ist die EU verpflichtet, die Vielfalt der Mitgliedstaaten in den eigenen Institutionen abzubilden. Eine Besonderheit ist auch, dass die Effizienz der Organisation " und damit auch der mögliche Wert von Diversity Management (DiM) " mangels marktinduzierter Kriterien schwer zu bestimmen ist. Die Arbeit gliedert sich in vier Teile. Nach einer überblickartigen Einführung (Teil A) werden in Teil B der Anspruch von DiM und dessen Vor- und Nachteile dargestellt. Als Bezugspunkt für erfolgreiches DiM werden einige Beispiele aus deutschen Großunternehmen angeführt, wo DiM eine relativ bedeutende Rolle spielt. Die Einschätzung, was diese Erfahrungen für die EU bedeuten könnten, schließt den Teil B ab. Dabei werden die Besonderheiten einer Behörde, die durch starke rechtliche Regelungen gebunden ist und für die es kaum eindeutige Effizienzkriterien gibt, besonders hervorgehoben. Der Teil C enthält die empirischen Recherchen, die angestellt wurden. Dazu werden zunächst das Weißbuch des Kinnock Reports und das Statut für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften von 2004 ausführlich dargestellt und anschließend gewürdigt. Es stellt sich heraus, dass bei einzelnen Personalmaßnahmen bereits weitgehende Öffnungen und Flexibilitäten vorgesehen sind, die sich unmittelbar zur Implementierung von DiM anbieten. Im Weiteren wurde ein leitender Mitarbeiter des Europäischen Parlaments zu dem Statut ausführlich interviewt. Die Ergebnisse verleihen den vorher geschilderten Regelungen des Statuts Farbe und vermitteln dem Außenstehenden ein lebendiges Bild vom Innenleben einer solchen Behörde. Die Einschätzung der neuen Regelungen durch den Interviewten ist zwar differenziert, aber insgesamt ergibt sich doch ein positives Bild der personalpolitischen Maßnahmen im Hinblick auf die mögliche Implementierung von DiM. Die zweite wesentliche empirische Quelle der Arbeit sind Publikationen der EU selbst zu Problemen der Diversität, Diskriminierung und verwandten Themen. Die dazu erschienenen Broschüren geben Auskunft darüber, welche Ansichten die Mitarbeiter zu Bestrebungen um Diversität und Chancengleichheit äußern, welche Aktionen die EU plant und welche Erfolge man sich erhofft. Die Prüfung dieser Unterlagen ergibt, dass in einer solchen Organisation die Integration von Minderheiten weit fortgeschritten ist und Vorurteile und offene Diskriminierungen weitgehend fehlen. Jedoch werden Umsetzungsprobleme der Maßnahmen zur Chancengleichheit der Geschlechter, zur work-life balance, zur Respektierung von Behinderungen oder sexuellen Orientierungen konstatiert. Um die geschilderten Maßnahmen zu beurteilen, werden sie mit entsprechenden Entwicklungen der im zweiten Teil der Arbeit beschriebenen privatwirtschaftlichen Organisationen, die als Vorreiter des DiM in Europa angesehen werden können, verglichen. In einem weiteren Schritt sollten die Einschätzung der Mitarbeiter zu Diversität und zu den vorher beschriebenen Maßnahmen ergründet werden. Die ins Auge gefasste repräsentative Befragung konnte trotz anfänglicher Ermutigung in einer Behörde der EU, dem Europäischen Parlament (EP), nicht durchgeführt werden, da die EU-Behörden eine offizielle Unterstützung der Untersuchung und damit den Zugang zu anderen Interviewpartnern nicht zustimmten. Daher beschränkte sich die Befragung auf Mitarbeiter, die sich nach Ansprache durch einige leitende Beamte zur Beantwortung gleichsam als Privatpersonen zur Ausfüllung des Fragebogens bereit erklärten. Die Befragung hat also keinerlei repräsentativen, sondern rein explorativen Charakter. Im Teil D der Arbeit wird eine Gesamtbewertung der Recherchen abgegeben. Es wird konstatiert, dass zwar eine Menge an Einzelinitiativen und -maßnahmen in den Behörden der EU zu finden ist, dass aber mit einem übergreifenden Konzept des DiM diese Aktionen koordiniert und in ihrem Nutzen verstärkt werden könnten.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Interaktion zwischen den Juden des Regnum Teutonicum und den verschiedenen Herrschaftsträgern, mit denen die Juden in Kontakt kamen. Dies waren neben dem König auch geistliche und weltliche Landes- und Stadtherren. Chronologisch an vier Herrschaftsphasen Rudolfs ausgerichtet, analysiert die Studie sämtliche überlieferte schriftliche Zeugnisse, um insbesondere der Frage nach der Bedeutung der Kammerknechtschaft im Reich nachzugehen. Diese stellt sich als höchst ambivalente und keinesfalls nur negative Beziehungsform heraus, die zudem nur in einem europäischen Kontext verständlich wird.
Markenaufbau von Destinationen ist eine kostenintensive und langfristige Angelegenheit. In den vergangenen Jahren stieg das Interesse von Kommunen, Regionen und Ländern die Markenbildung zu verstärken. Gleichzeitig wird aber auch immer mehr der Ruf lauter ein Instrument zu schaffen, das Markenbewertung für Destinationen vornimmt. Vor allem in der Konsumgüter und Investitionsgüterindustrie finden sich zahlreiche Ansätze zur Markenbewertung, im Destinationsmanagement gibt es das bisher kaum. Es gibt drei verschiedene Arten von Verfahren, die meist von Unternehmensberatungen oder Wissenschaftlern entwickelt wurden: Messung des Markenwertes, Messung der Markenstärke und hybride Verfahren. Für Destinationen machen rein quantitative Verfahren wenig Sinn, da es beim Thema "Reise" auch auf eine Vielzahl von qualitativen Merkmalen ankommt. Von daher wurde im Rahmen dieser Dissertation entschieden, sich primär auf ein qualitatives Verfahren zu konzentrieren und verschiedene Modelle der Markenbewertung zu überprüfen. Das Resultat der Überprüfung zeigte, dass es notwendig war verschiedene Modelle zu kombinieren, um damit die Markenstärke einer Destination zu messen. Als empirisches Beispiel wurde hier Spanien ausgewählt, da dies als ein erfolgreiches Beispiel für Branding in der Fachliteratur gesehen wird. Dieses neu entwickelte Verfahren wurde an der Destination Spanien überprüft im Rahmen einer Projektstudie mit Studierenden der Universität Trier. Das Ergebnis zeigte, dass der Ansatz eines qualitativen Verfahrens richtig war, allerdings könnte es in ein hybrides Verfahren überführt werden. Kooperationspartner für die Dissertation war Turespana, Berlin.