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Ausgehend von einer Beschreibung der modernen conditio humana fragt diese Arbeit danach, was ein gelingendes Leben heute ausmachen könnte. Zentrale Referenzpunkte sind dabei antike und moderne hedonistische Ethiken, die genealogische Methode im Anschluss an Nietzsche und Foucault, soziobiologische Erkundungen, die Kontroverse um Freiheit und Determiniertheit des Menschen sowie wie die gegenwärtige „Glücksforschung“ und ausgewählte politische Theorien.
Mit vorliegendem Dokument sollen Überlegungen zur Rolle der Ausbildung auf dem grenzüberschreitenden
Arbeitsmarkt angestellt werden. Hierfür werden gleichzeitig die durch die verschiedenen Hefte der Großregion, als auch die bei der am 1. Dezember 2020 organisierten Online-Podiumsdiskussion zum Thema „Mismatches, Kompetenzen, Ausbildung… Welche Passverhältnisse für den grenzüberschreitenden Arbeitsmarkt?“ angeregten Diskussionen herangezogen. Konkreter ausgedrückt beabsichtigt dieser Beitrag, eine Antwort auf folgende Frage zu geben: wie können die Ausbildung und deren unterschiedliche Praxismaßnahmen in den beruflichen Bereichen, aber auch in schulischen und universitären Bereichen dazu beitragen, die Ungleichgewichte abzumildern, die auf dem Arbeitsmarkt der Großregion zu beobachten sind? Insofern liefert das Dokument einige Denkanstöße für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Ausbildungsbereich.
Demokratietage bieten die Chance, Grundsätze und Voraussetzungen demokratischen Zusammenlebens zu vergegenwärtigen, den Status quo, eigene Interessen und aktuelle Herausforderungen der Demokratie – in Schule, Gesellschaft und weltweit – in den Blick zu nehmen und demokratische Entwicklungen zu stärken. Als Zäsur im Schulalltag können sie Feier, Reflexionsanlass und Motor demokratischer Schulkultur sein.
Heterogenität ist Teil des (Schul-)Alltags, was sich in den Lerngruppen widerspiegelt, die Lehrkräfte in der Schule vorfinden. Unterschiedlichen Bedürfnissen auf Seiten der Schüler/-innenschaft soll – und das ist in zahlreichen der Öffentlichkeit zugänglichen Dokumenten, wie Schulgesetzen, Schulordnungen und Standards für die Lehrerbildung festgeschrieben – in Form von Differenzierung begegnet werden. Innerhalb dieser Dissertation wird untersucht, wie Binnendifferenzierung auf Mikroebene in der Schulpraxis implementiert wird. Dabei werden die Einsatzhäufigkeit binnendifferenzierender Maßnahmen und Kontextvariablen von Binnendifferenzierung untersucht. Anhand einer Stichprobe von N = 295 Lehrkräften verschiedener Schulformen, die die Fächer Deutsch und/oder Englisch unterrichten, wurde u.a. gezeigt, dass Binnendifferenzierung allgemein nicht (sehr) häufig eingesetzt wird, dass manche Maßnahmen häufiger Einsatz finden als andere, dass an Gymnasien Binnendifferenzierung nicht so häufig eingesetzt wird, wie an anderen Schulformen und dass die Einsatzhäufigkeit bedingende Kontextfaktoren bspw. kollegiale Zusammenarbeit bei der Unterrichtsplanung und -durchführung, die wahrgenommene Qualität der Lehramtsausbildung hinsichtlich des Umgangs mit Heterogenität und die Bereitschaft zur Implementation von Binnendifferenzierung sind und auch Einstellungen zu Binnendifferenzierung und (Lehrer/-innen)Selbstwirksamkeitserwartungen in Zusammenhang mit dem Maßnahmeneinsatz stehen. Die durchgeführte Post-hoc Analyse zeigte bzgl. Einsatzhäufigkeit weiterhin Zusammenhänge zwischen der Persönlichkeit der Lehrkräfte und der Schulform, an der diese unterrichten. Die Ergebnisse entstammen der Schulpraxis und liefern deshalb praktische Implikationen, wie bspw. Hinweise zur Steigerung der Qualität der Lehramtsausbildung, die neben zukünftigen Forschungsansätzen im Rahmen dieser Arbeit expliziert werden.
In der vorliegenden Arbeit wurden die Einsatzmöglichkeiten von Carbon Footprints in Großküchen untersucht. Dabei wurden sowohl methodische Aspekte und Herausforderungen ihrer Erhebung untersucht als auch mögliche Kennzeichnungsformate (Label) evaluiert.
Zunächst wurde am Beispiel Hochschulgastronomie eine vollständige Carbon Footprint Studie nach DIN 14067 für sechs exemplarische Gerichte (PCF) sowie angelehnt an DIN 14064 für den Mensabetrieb (CCF) durchgeführt. Es zeigte sich, dass die gewichteten durchschnittlichen Emissionen pro Teller, unter Einbezug der verwendeten Rohstoffe und des Energiebedarfs, 1,8 kg CO2eq pro Teller betragen (Mgew=1,78 kg CO2eq; [0,22-3,36]). Zur Vereinfachung des Erhebungsprozesses wurden anknüpfend an diese Ergebnisse Pauschalisierungsansätze zur vereinfachten Emissionsallokation im Gastrosektor evaluiert und in Form eines appgestützten Berechnungstools umgesetzt. Es konnte verifiziert werden, dass der Energiebedarf und die daraus resultierenden Emissionen unabhängig von der Beschaffenheit der Gerichte auf die Anzahl produzierter Gerichte alloziert werden können und die Ausgabewerte dennoch hinreichend belastbar sind (Abweichung <10 %).
In dieser Studie konnte gezeigt werden, dass am untersuchten Standort Skaleneffekte hinsichtlich der Anzahl produzierter Gerichte und Strombedarf pro Gericht auftreten. Beide Faktoren korrelieren stark negativ miteinander (r=-.78; p<.05). Zur Verifikation der Ergebnisse wurde eine Datenabfrage unter allen deutschen Studierendenwerken (N=57) hinsichtlich des Energiebedarfs und der Produktionsmengen in Hochschulmensen durchgeführt. Aus den Daten von 42 Standorten konnten für das Jahr 2018 prognostizierte Gesamtemissionen in Höhe von 174.275 Tonnen CO2eq, verursacht durch etwa 98 Millionen verkaufte Gerichte, ermittelt werden. Im Gegensatz zur durchgeführten Standort-Studie konnten die Skaleneffekte, d.h. sinkender Strombedarf pro Teller bei steigender Produktionszahl, bei der deutschlandweiten Datenerhebung statistisch nicht nachgewiesen werden
(r=-.29; p=.074).
Im Anschluss wurden mögliche Label-Formate für Carbon Footprints evaluiert, indem vier vorbereitete Label unterschiedlicher Beschaffenheit (absolute Zahlen, einordnend, vergleichend und wertend) in sechs Fokusgruppen mit insgesamt 17 Teilnehmer:innen im Alter zwischen 20 und 31 Jahren (M=25,12; SD=3,31) diskutiert wurden. Im Ergebnis zeigte sich, dass bei den Teilnehmer:innen ein breiter Wunsch nach der Ausweisung absoluter Zahlen bestand. Zur besseren Einordnung sollte ein Label zudem einordnende Elemente enthalten. Wertende Label in Form von Ampelsymbolen oder Smileys mit unterschiedlichen Emotionen wurden überwiegend abgelehnt. Ableitend aus den Erkenntnissen konnten zwei synthetisierende Label-Vorschläge entwickelt werden.
Die Dissertation weist nach, dass der Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Umsetzung von Richtlinien i. S. d. Art. 288 Abs. 3 AEUV, die weitreichendste Form richtlinieninhaltlich vorgesehener Umsetzungsspielräume der Mitgliedstaaten, in unterschiedlicher Art und Weise beschränkt und dabei teilweise gegen Vorgaben des primären Unionsrechts verstößt. Soweit Rechtsverstöße festgestellt werden, macht die Dissertation weiterführend Vorschläge für eine Korrektur der betroffenen unionsgerichtlichen Begrenzungsansätze im Hinblick auf das mitgliedstaatliche Ausgestaltungsermessen bei der Richtlinienumsetzung. Hierzu geht die Dissertation wie folgt vor: Ausgehend von vier in der Einleitung (Kapitel 1) aufgeworfenen Forschungsleitfragen stellt die Dissertation in Kapitel 2 die untersuchungsrelevanten unionsrechtlichen Grundlagen der Rechtsaktsform der Richtlinie dar. Dabei wird insbesondere auf die unionsvertragliche Verteilung der Kompetenzen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten bei der kooperativ-zweistufigen Richtlinienrechtsetzung eingegangen und eine restriktive Auslegung des Terminus‘ „Ziel“ i. S. d. Art. 288 Abs. 3 AEUV entwickelt (sog. kompetenzinhaltsbestimmender modifiziert-enger Zielbegriff). In Kapitel 3 arbeitet die Dissertation die in der Richtlinienpraxis vorkommenden Grundformen richtlinieninhaltlich vorgesehener mitgliedstaatlicher Entscheidungsbefugnisse bei der Richtlinienumsetzung heraus und bestimmt das Ausgestaltungsermessen begrifflich als die weitreichendste Form mitgliedstaatlicher Umsetzungsspielräume. Kapitel 4 widmet sich zunächst der Ermittlung der Ansätze des EuGH zur Begrenzung des mitgliedstaatlichen Ausgestaltungsermessens. Dabei wird deutlich, dass das Unionsgericht durch seine Rechtsprechung nicht nur die Entstehung mitgliedstaatlichen Ausgestaltungsermessens begrenzt. Eine exemplarische Analyse der EuGH-Rechtsprechung zu Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 S. 1 und S. 2 lit. b der UVP-Richtlinie 2011/92/EU und seiner Vorgängernormen zeigt vielmehr, dass und wie der EuGH auch den Umfang des nach dem auslegungserheblichen Wortlaut einer Richtlinie bestehenden mitgliedstaatlichen Ausgestaltungsermessens begrenzt. Die hiernach ermittelten Begrenzungsansätze werden sodann einer rechtlichen Bewertung im Hinblick auf die Vorgaben des primären Unionsrechts einschließlich des in Kapitel 2 entwickelten restriktiven Zielbegriffs i. S. d. Art. 288 Abs. 3 AEUV unterzogen. Da einzelne Begrenzungsansätze des EuGH sich mit dem primären Unionsrecht als nicht vereinbar erweisen, werden insoweit schließlich Vorschläge für eine unionsrechtskonforme Korrektur dieser Rechtsprechung gemacht. Die Zusammenfassung der Forschungsergebnisse in Form einer thesenartigen Beantwortung der in der Einleitung aufgeworfenen vier Forschungsleitfragen findet sich in Kapitel 5.
Ein Demokratietag bietet die Möglichkeit, die demokratiepädagogische Schulentwicklung in den Blick zu nehmen, den aktuellen Stand der Partizipationsmöglichkeiten, Arbeitsgruppen und Gremien zu reflektieren und gemeinsam neue Vorhaben und Projekte anzustoßen und für die Schulgemeinschaft zu gestalten.