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In einer Fragebogenstudie (N = 694) wurden vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer online oder klassisch schriftlich befragt, welche Verzichte zugunsten der Schaffung neuer Arbeitsplätze in Deutschland sie aus welchen Motiven leisten würden. Die Arbeit geht in Abgrenzung zu dominierenden Rational-Choice-Modellen von einem Motivpluralismus aus, der das Spannungsfeld zwischen Eigeninteresse und Gemeinwohl fokussiert. Die Befunde zeigen, dass beide Motivgruppen unabhängig voneinander zur Prädiktion der Bereitschaften beitragen. Überdies zeigt sich eine systematische Überschätzung des Eigeninteresses für das Handeln anderer. Bei anderen wahrgenommene Motivationen haben nachweislich Einfluss auf die eigenen Handlungsbereitschaften. Eine spezifische Form der Ausbeutung gemeinsinnigen Handelns ist das Trittbrettfahren als Profitieren vom Engagement und Einsatz anderer, ohne selbst etwas beizutragen. Die Untersuchung zeigt, dass phänotypisch eigennütziges Verhalten wie Trittbrettfahren aus dem Motiv resultieren kann, individuelle Ungerechtigkeit gegenüber anderen zu vermeiden oder unsolidarisches Handeln anderer zu bestrafen.
Bauen und Wohnen sind Bereiche, aus denen ganz erhebliche Ressourcenbelastungen erwachsen. Daher sind Optimierungen in diesem Feld von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Nach über 25 Jahren des Experimentierens und Forschens stehen genügend ausgereifte, finanzierbare Techniken und Maßnahmen zur Reduktion der Umweltbelastungen durch das Bauen und Wohnen zur Verfügung. Eine breite Umsetzung dieser Techniken und Maßnahmen beim Wohnungsneubau ist demgegenüber nicht auszumachen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Erklärung dieser Kluft zwischen "Wissen und Handeln", am Beispiel des selbstgenutzten Wohnungsneubaus bei der Akteurgruppe der Architekten. Für die Erklärung dieser Lücke wird ein bereits vorhandenes individualpsychologisches Akteurmodell um Konstrukte aus der Ökonomie, der Planungswissenschaften und der Soziologie erweitert und spezifiziert bzw. für den speziellen Anwendungskontext modifiziert. Mit Hilfe von qualitativen Interviews (N = 25) werden die neuen und die angepassten Variablen und Itemsets auf ihre Verwendbarkeit bzw. Praktikabilität geprüft. Als Interviewpartner dienten Wissenschaftler, Architekten, Bauträger, Entscheider aus der Bauwirtschaft, Bauherren und Planer. Nach Abschluss dieser qualitativen Befragung wird ein Instrument für die quantitative Befragung, ein standardisierter Fragebogen für die Akteurgruppe Architekten, eingesetzt. Es werden 15 Konstrukte operationalisiert, der Fragebogen umfasst 192 Items. Für die Probandenakquise der Architekten stellte die Architektenkammer Rheinland-Pfalz die Adressen aller in der Kammer als Mitglieder eingetragenen Architekten der Regionen Trier, Westpfalz und Koblenz zur Verfügung. Insgesamt wurden 300 Fragebögen versandt und der Rücklauf bestand aus 220 verwertbaren Fragebögen. Die Auswertung der Erhebung erfolgt multivariat mit einer Koppelung von Faktorenanalyse, Korrelationsanalyse und Regressionsanalyse, A-priori werden verschiedene Hypothesen bezüglich der Ausprägung und Wirkungsweise der Variablen bzw. der Struktur des Modells getroffen. Allerdings herrscht keine Sicherheit über diese Beziehungszusammenhänge, dafür sind die eingesetzten Variablen zu unterschiedlich und auch zu zahlreich. Insofern sind sowohl strukturentdeckende, wie auch strukturprüfende Analysen nötig und daher wird ein mehrschrittiges Verfahren gewählt. Die Befunde widersprechen den Annahmen von Rational-Choice-Modellen, die in der Eigennutzorientierung im Sinne eines rationalen Kalküls das dominante oder gar einzige Motiv für umweltschützendes Verhalten erkennen. Bei Einsatz des gesamten erweiterten Modells, stellt sich heraus, dass eine grundsätzliche proökologische Werteinstellung ("Umweltschutz ist besonders wichtig") der stärkste Beweggrund für proökologisches Handeln von Architekten ist. Weitere wichtige Bedingungen sind die "Überlegenheit von Techniken und Maßnahmen" im Vergleich zum üblichen Standard, die "Empörung über zu wenig Umweltschutz", das Erkennen eigener Handlungsspielräume ("eigene Kontrolle") und die "technischen Risiken", die gering sein sollten. Ein ausgeprägter "Ärger über zu viel Umweltschutz" hat einen negativen Wirkungszusammenhang. Insgesamt kann festgestellt werden, dass das Handeln deutlich besser erklärt wird als die Handlungsabsichten. Außerdem ist die Menge der erklärenden Faktoren für das Handeln größer.
Auf Grundlage von handlungstheoretischen Modellvorstellungen wird ein Schichtenmodell des Entschlussaktes "Berufswahl" entwickelt, das chronologische und diachronische sowie prozessuale und strukturelle Perspektiven verbindet. Vier ineinander eingebettete Schichten werden differenziert: Hintergrundvariablen (etwa schulische Umwelt, Geschlecht, sozioökonomischer Status) Lernerfahrungen (Explorationen, Selektionen, Widerfahrnisse; Menschen, Medien, Ereignisse; Alternativen, Wissen, Bewertung), Entscheidungsgrundlagen (Interessen, Kompetenzüberzeugungen, berufliche Werte; berufliche Optionen; Entscheidungsstile), Entscheidung (kurzfristige und langfristige Ziele, Entscheidungsstatus, Bewertung der Entscheidung). Zur Überprüfung des Modells wird ein umfangreicher Datensatz einer Stichprobe von insgesamt 504 Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen von Hauptschule, Realschule und Gymnasium sowie der achten bis zehnten Hauptschulklasse analysiert. Das Schichtenmodell konnte in seinem grundlegenden Aufbau bestätigt werden. Insbesondere erwies sich die entwickelte Taxonomie von Lernerfahrungen, zu der bislang keine vergleichbare Konzeption vorlag, als effiziente Vorlage für weitere Forschungsarbeiten. Tradierte, aber auch aktuelle Erwartungen hinsichtlich der Rolle des Geschlechts für berufliche Entscheidungen werden kritisch diskutiert. Die Bedeutung der schulischen Umwelt für berufswahlrelevante Lernerfahrungen und für die Ausgestaltung des beruflichen Entschlusses wird herausgearbeitet. Abschließend werden Forschungsdesiderata sowie Empfehlungen für die Beratungs- und Unterrichtspraxis abgeleitet.
Das Intranet als Forum der innerbetrieblichen Kommunikation in wissenschaftlichen Bibliotheken
(2005)
Das Intranet als Kommunikationsmittel in wissenschaftlichen Bibliotheken wird hier hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten, der Vor- und Nachteile beleuchtet und aus der Sicht der Leitung und Führung bewertet. Als ein Anwendungsbeispiel wird das Intranet der Universitätsbibliothek Trier auf dem Stand November 2005 vorgestellt.
Die Lehre von wirkungsvollem Sprechen und Schreiben, die Rhetorik, stellt seit der Antike Möglichkeiten bereit, wie man die Überzeugung eines Gegenübers mit Argumenten (aber auch mit einer schönen Form) beeinflussen kann. Unter diesen Möglichkeiten war und ist eins die Verwendung eines dem Gegenüber vertrauten oder unmittelbar einleuchtenden Sachverhalts, von dem auf den gegebenen Fall geschlossen werden konnte, das Exemplum. In der vorliegenden Studie habe ich den Exempelgebrauch in Sangspruchstrophen und -liedern zwischen ca. 1170 und 1320 untersucht. Die letzte Monographie zu diesem Thema ist Joachim Teschners Bonner Dissertation von 1970. In den seither vergangenen 35 Jahren haben sich die Voraussetzungen und die Betrachtungsweise in der Erforschung der Sangsprüche verändert. Dies hängt insbesondere mit dem Erscheinen der Bände 3-5 des "Repertoriums der Sangsprüche und Meisterlieder" (1986-91) zusammen, in denen Autoren dieser Gattung und ihre Werke bis zum ausgehenden Mittelalter katalogisiert sind. Anders als meine Vorgänger habe ich als oberstes Gliederungskriterium die Frage gewählt, wie das Exempel und seine Anwendung auf die Strophe verteilt sind. Nach der Erarbeitung einer Definition des Exempelliedes anhand der einschlägigen Literatur habe ich das Material für meine Untersuchung, in fünf Zeitanschnitte gegliedert, chronologisch zusammen gestellt (vgl. Helmut Tervooren, Sangspruchdichtung, 1995). In Kapitel 2 ermöglicht eine Tabelle einen schnellen Überblick. Es sind vier Typen der Verteilung von Exempel und Auslegung in einer Strophe und später in einem mehrstrophigen Lied zu unterscheiden: Am häufigsten ist der klassische Typ a: Auf ein Exempel folgt die Auslegung. Hier finden sich zwei Untertypen: mehrheitlich ist ein Exempel zwar narrativ (a1), es kann sich aber auch um eine Beschreibung handeln (a2). Zwei weitere Formen fanden weit weniger häufig Verwendung, nämlich Typ b: Das Exempel folgt auf eine sentenziöse Einleitung und die eigentliche Auslegung steht am Abschluss, und Typ c, die Umkehrung des genannten Haupttyps: für eine These wird erst in der zweiten Hälfte oder am Ende der Strophe ein Beispiel genannt. Der Typ des Exempelliedes, bei dem die Auslegung wegfällt, nimmt wiederum größeren Raum ein, die Zahl der Belege ist beträchtlich. Damit endet dieses Kapitel. Im Laufe der Arbeit haben sich zwei Sondertypen herausgestellt, für die es angebracht erschien, sie für sich zu besprechen. Es sind dies die Ich-Parabeln, bei denen im Exempel ein zwischen dem Exempel im eigentlichen Sinne und den Rezipienten vermittelndes Ich steht; es handelt sich dabei meist um persönliche Klagen des Dichter-Ichs. Als zweiter Sonderfall wird die Verwendung eines Traums als Exempel besprochen; hier konnte es zur zweifachen Auslegung von Träumen kommen, im Exempel und bei der Ausdeutung. Die Vorstellung dieser beiden Randerscheinungen bildet den Abschluss der Untersuchung. Die Beobachtungen in der vorliegenden Untersuchung führen zu fünferlei Ergebnissen, die in dem Schlusskapitel zusammengefasst sind: Diese betreffen die Problematik der Textsorte, die Anordnung von Exempel und Auslegung in der Strophe, die Entwicklung zur Mehrstrophigkeit, die für Exempellieder kennzeichnenden Ausdrücke, mit denen die Auslegung eingeleitet wird, und schließlich die vielfältigen Anwendungsbereiche des Exempels.
Diese Dissertation ist 2006 verbessert beim Verlag Königshausen & Neumann in der Reihe "Würzburger Beiträge zur deutschen Philologie" erschienen. Ein Register der behandelten Strophen mit Angabe der Siglen im "Repertorium der Sangsprüche und Meisterlieder des 12. bis 18. Jahrhunderts" wurde hinzugefügt.
Am 03.03.2004 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Großen Lauschangriff, in dem es die akustische Wohnraumüberwachung unter eng begrenzten Umständen für zulässig erklärte. Der Beitrag setzt sich, beginnend mit rechtsgleichenden Betrachtungen, eingehend mit dem Urteil auseinander und beleuchtet die Entscheidung ebenso wie die abweichenden Voten kritisch. Dabei zeigt der Autor Probleme auf, die sich bei der Anwendung des Urteils in der Praxis ergeben und plädiert für die Normierung auch des sog. kleinen Lauschangriffs.
Der Hauptmann von Koepenick
(2005)
Im Jahre 1898, während des Krieges der USA gegen Spanien, besetzten die USA die Bucht von Guantánamo, eine bedeutende Hafenanlage. Gemäß dem sog. Platt-Amendment, das die kubanische Verfassungsgebende Versammlung unter Druck akzeptieren musste (sonst wäre die vierjährige amerikanische Besetzung nicht beendet worden), sollte den Amerikanern eine oder mehrere Stützpunkte zugesprochen werden. Dies geschah im Pachtvertrag vom 23. Februar 1903, wodurch Kuba die Bucht von Guantánamo "for coaling and naval purposes, and for no other purpose" an die USA verpachtete. Bis 1934 bezahlten die USA $ 2.000 pro Jahr. Seit 1938 wurde die Summe auf $ 4.085 erhöht. Jedoch akzeptiert Kuba seit 1959 die amerikanische Präsenz auf kubanischem Boden nicht mehr und löst die Schecks nicht ein. Wie ist die amerikanische Präsenz in Guantánamo heute völkerrechtlich zu beurteilen?
Die ersten Filme aus Ägypten
(2005)
Die Kernaufgaben der Justiz
(2005)
Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder hat am 25.11.2004 die Entwicklung des Gesamtkonzepts für eine Große Justizreform beschlossen. Deregulierung durch Vereinheitlichung der Prozessordnungen und generelle Beschränkung auf eine Tatsacheninstanz, Aufgabenübertragung und Aufgabenauslagerung, Konzentration und Qualitätssicherung lauten die nahezu einstimmig beschlossenen Kernaussagen. Dem Beschluss liegt das Konzept zugrunde, der Justiz die notwendige Leistungsstärke und Zukunftsfähigkeit langfristig zu sichern. Da die Ressourcen in Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche, von Sparzwängen der öffentlichen Haushalte und Einschnitten in die sozialen Sicherungssysteme nicht beliebig vermehrbar sind, soll die Justiz zu diesem Zweck auf ihre Kernaufgaben zurückgeführt werden. Hiermit gerät der Inhalt der Kernaufgaben von Rechtsprechung in das Zentrum der Diskussion. Was sind die für einen funktionierenden Rechtsstaat notwendigen Funktionen von Justiz? Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für ihre Ausgestaltung? Diese grundlegenden Fragen, die in der rechtspolitischen Debatte meist vorausgesetzt, aber nicht reflektiert werden, sind Gegenstand des Vortrags.