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Als Möglichkeiten zur Steigerung der Nachhaltigkeit einer stationären Rehabilitation stehen aktuell vor allem zwei Varianten der Nachbehandlung im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses - einerseits wird eine solche Nachsorge häufig über persönliche (Telefon)Kontakte realisiert, andererseits werden auch immer öfter die Möglichkeiten des Einsatzes neuer Medien untersucht. Um eine vergleichende Betrachtung dieser beiden Nachsorgevarianten zu ermöglichen, wurde im Rahmen der vorliegenden Arbeit ein individuelles, indikationsübergreifendes und ortsunabhängiges Nachsorgeangebot entwickelt und parallel auf eben diese beiden Arten realisiert (persönlich-telefonisch vs. web-basiert), die Untersuchung der Effektivität erfolgte mittels einer randomisierten kontrollierten Mehrzeitpunktbefragung. Alle teilnehmenden Patientinnen und Patienten wurden noch während ihres Rehabilitationsaufenthalts zu einer von drei Gruppen randomisiert: eine Gruppe wurde persönlich-telefonisch nachbetreut, eine Gruppe erhielt Zugang zu einer für diesen Zweck erstellten Internet-Plattform, die dritte Gruppe erhielt keinerlei Nachsorge und diente als Kontrollgruppe. Zu insgesamt vier Messzeitpunkten (Aufnahme, Entlassung, 3-monats- und 12-monats Katamnese) wurde die berichtete Symptombelastung hinsichtlich Depressivität, psychosomatischer Beschwerden und gesundheitsbezogener Lebensqualität erfasst. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse scheint vornehmlich die minimale Intervention der automatisierten web-basierten Nachsorge einen statistisch abgesicherten positiven Effekt auf die Nachhaltigkeit der betrachteten Ergebnismaße nach einer stationären psychosomatischen Rehabilitation zu haben und kann folglich als der vielversprechendere Ansatz zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von erzielten Rehabilitationseffekten gesehen werden.
Zum Problem eines Bewusstseins bei Tieren am Paradigma der kantischen Theorie des Bewusstseins
(2012)
In einem ersten längeren Teil wird die These begründet und verteidigt, dass vor dem Hintergrund der Bewusstseins- bzw. Erkenntnislehre Kants, die vornehmlich den Menschen in den Blick nimmt, auch die Tiere als Züge transzendentaler Subjektivität aufweisend verstanden werden müssen. Im Anschluss daran wird diese Einsicht kritisch auf Kants Theorie menschlichen Bewusstseins und Erkennens bezogen. Es sind vornehmlich zwei Gesichtspunkte der Bewusstseins- bzw. Erkenntnistheorie Kants, die zur Begründung genannter These herangezogen werden: Zum einen die Lehre Kants von der Apriorität von Zeit und Raum als Formen der Anschauung eines transzendentalen Subjekts - insofern Tiere in Zeit und Raum anschauen, müssen auch sie über die apriorischen Anschauungsformen der Zeit und des Raumes verfügen; zum anderen die mit Kant aufzuweisende Abhängigkeit des Wahrnehmungsbewusstseins von nicht dem Vermögen der Sinnlichkeit zuzurechnenden Synthesisleistungen. Letztere sind vielmehr als von der Einheit eines transzendentalen Subjekts abhängig anzusehen, welche bzw. welches mithin auch bei Tieren zu veranschlagen ist. Vor dem skizzierten Hintergrund - und nachdem noch Kants Begriff des Organismus, des Lebens und seine Position zum Vorstellungsleben von Tieren nähere Betrachtung gefunden haben - werden in einem abschließenden Teil der Arbeit zwei Gesichtspunkte der kantischen Theorie menschlichen Bewusstseins kritisch diskutiert. Zunächst wird problematisiert, inwiefern Kants mindestens implizite These zu verteidigen ist, Vernunft weise gleichsam eine organologische Einheit auf, in der die einzelnen "Glieder" wechselseitig aufeinander bezogen sind und somit eine unauflösbare Einheit bilden. Die Notwendigkeit, auch Tieren transzendentale Subjektivität in bestimmtem Ausmaß zuzusprechen, scheint eine Aufspaltung besagter organologischer Einheit zur Folge zu haben. Des Weiteren wird erwogen, ob bei Tieren " nämlich insofern bei ihnen offenbar die Bewusstseinsebene vorliegt, die Kant beim Menschen die empirische Apperzeption oder den inneren Sinn nennt - nicht auch schon von Selbstbewusstsein zu sprechen ist. Es ist doch in ihrem wie in unserem Fall ein transzendentales Subjekt, das, insofern Zeit und Raum lediglich apriorische Anschauungsformen sind, sich selbst anschaut bzw. sich auch seiner selbst insofern bewusst ist. Es ist, so wird argumentiert, allererst Selbsterkenntnis, die den Menschen wesentlich vom Tier unterscheidet, nicht aber schon Selbstbewusstsein.
Die Arbeit verteidigt zwei Thesen: 1. Der Realismus ist eine semantische These; 2. Religiöse Sprache muß realistisch interpretiert werden. Der erste Teil von Kapitel 1 bis 4 widmet sich der ersten These, der zweite Teil in Kapitel 5 und 6 der zweiten. Zuerst wird ein Überblick über die Problematik von Realismus und Antirealismus in der Philosophie überhaupt geben und erläutert, was das Kernproblem dieser Debatten ist, das eine adäquate Interpretation der realistischen These lösen muß. Dann wird eine Lösung mit Michael Dummetts Theorie des semantischen Realismus entwickelt, so daß sich die metaphysischen Probleme in sprachphilosophische übersetzen lassen und eine semantische Formulierung des Realismus möglich wird. Danach werden verschiedene Einwände gegen diese Theorie diskutiert, um in der Folge eine eigene, verbesserte Formulierung des semantischen Realismus zu entwickeln, die fähig ist, der Kritik standzuhalten. Schließlich werden zwei von Dummett selbst vorgebrachte Argumente gegen den Realismus behandelt und widerlegt. Mit diesen sprachphilosophischen Werkzeugen wird dann gezeigt, wie sich die religionsphilosophischen Debatten mit den Mitteln des semantischen Realismus beschreiben und klassifizieren lassen und wie sich anhand semantischer Kriterien Klarheit schaffen läßt, was genau einen religiösen Antirealismus charakterisiert und was nicht. Abschließend werden die bisher in der Debatte für und wider den religiösen Antirealismus vorgebrachten Argumente analysiert und dann auf der Basis der semantischen Interpretation des Realismus einige eigene Argumente entwickelt, um die Unmöglichkeit eines religiösen Antirealismus nachzuweisen.
Im Mittelpunkt der Arbeit steht der spätgotische Kirchenbau der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts im alten Erzbistum Trier. Dabei soll besonderes Augenmerk auf die unter Erzbischof und Kurfürst Johann II. von Baden (1456-1503) neu entstandenen und/oder umgebauten bzw. "modernisierten" Kirchen gelegt werden. Diese wurden in der bisherigen Forschung, bis auf Einzelmonographien, nicht in einer Zusammenschau betrachtet. Auch auf die Bau- und Stiftungspolitik Johanns II. von Baden, der scheinbar sämtliche in seiner Regierungszeit entstandenen Baumaßnahmen durch sein Wappen kennzeichnete, und deren Hintergründe, soll näher eingegangen werden. Neben den bekannteren Bauten in den Zentren des Erzstiftes Trier " Trier und Koblenz - entstanden in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts im gesamten Erzbistum bedeutende spätgotische Bauten, so etwa in St. Wendel, in Klausen oder die Kirche des ehem. Kreuzherrenklosters Helenenberg. Neben den allgemein bekannteren Bauten sollen in der geplanten Dissertation aber vor allem auch die zahlreichen ländlichen Pfarrkirchen in Eifel, Hunsrück, Westerwald und Rhein-Lahn-Kreis gewürdigt werden. Diese blieben in der bisherigen kunsthistorischen Forschung außen vor, obwohl sie zum Teil von großer künstlerischer Qualität zeugen und einen wesentlichen Beitrag der Kunst- und Kulturgeschichte des Trierer Raumes leisten. Mit einer solchen Arbeit könnte eine Lücke der bisherigen Forschung zum spätmittelalterlichen Kirchenbau in Westdeutschland geschlossen werden, was nicht nur aus kunsthistorischer Sicht, sondern auch aus lokal-historischer, sozial- und kirchengeschichtlicher Sicht dringend erforderlich wäre.
Seit dem Godesberger Programm 1959 entwickelte sich aus dem Umgang der SPD mit Geschichte und Geschichtswissenschaft eine sozialdemokratische Geschichtskultur. Sie manifestierte sich in zweierlei Hinsicht. Zum einen wurde auf geschichtspolitischer Ebene das national-konservative Geschichtsbild und insbesondere die staats- und kontinuitätszentrierten Vorstellungen von Nation und Nationalstaat kritisiert und die Stellung des Nationalsozialismus in der deutschen Geschichte neu bewertet. Zum anderen wurde auf geschichtswissenschaftlicher Ebene das Forschungsfeld der Geschichte der Arbeiterbewegung und der Sozialdemokratie erfolgreich etabliert. Parallel dazu entstand eine große Gruppe akademischer Historiker, die der SPD angehörten oder ihr nahestanden. Sie beschäftigten sich mit Themen der Partei-, der Arbeiter- und der Sozialgeschichte, unterstützten die Geschichtspolitik der SPD, kümmerten sich um Geschichtsbewusstsein dieser Partei und nahmen - zuweilen auch kritisch - an den Diskussionen ihrer Tagespolitik teil. Aus diesen beiderseitigen Aktivitäten bildeten sich vielfältige Kommunikationswege und personelle Netzwerke zwischen SPD und Historikern. Von 1959 bis 1969 vermied die SPD im Zuge ihrer Strategie der Regierungsbeteiligung eine deutliche Profilierung ihrer eigenen Geschichtspolitik, gleichzeitig lenkte nur eine kleine und fachlich eher marginale Gruppe von Historikern die Aufmerksamkeit auf die sozialdemokratische Geschichtsschreibung und ihre Themen. Aber inzwischen wurden seitens der SPD die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Intensivierung der Kommunikation gelegt und wurden Kontakte zu einer wachsenden Zahl jüngerer Historiker geknüpft. Trotzdem waren die damaligen Kommunikationsnetzwerke räumlich und personell beschränkt. Seit 1969 erweiterten sich die Verbindungen zwischen beiden Seiten dank des politischen Aufschwungs der Sozialdemokratie und des Generationswechsels der Historikerschaft. Bis 1982 kommunizierten SPD und Historiker miteinander über viele aktuelle Themen: das Spektrum reichte von den historischen Gedenktagen über den Geschichtsunterricht in den Schulen bis hin zur Neuen Ostpolitik der sozialliberalen Koalition. Parallel dazu erlebte die sozialdemokratische Historiographie eine Konjunktur der Arbeiterbewegungsgeschichte, eine sozialgeschichtliche Neuorientierung und einen Erfolg der Sonderwegsthese. Die Kommunikationsnetzwerke umfassten immer mehr jüngere Fachhistoriker. In den Jahren 1983 bis 1989 wurden die Verbindungen der Sozialdemokratie mit den ihr nahestehenden Historikern auf politischer Ebene wegen ihrer geschichtspolitischen Auseinandersetzung mit der Christdemokratie immer enger, während die sozialdemokratische Geschichtsschreibung vor allem von der Strömung der Alltagsgeschichte und -»Geschichte von unten-« gefördert wurde. Haupttendenzen der dreißigjährigen Entwicklung der Kommunikation zwischen SPD und Geschichtswissenschaft waren wechselseitiger Austausch und Zusammenarbeit. Dabei darf jedoch nicht vernachlässigt werden, dass nicht nur die Historiker, die der Sozialdemokratie nahestanden, sondern auch die, die sich von ihr entfremdeten bzw. kritisch gegenüberstanden, Einfluss auf die Kommunikationslandschaft ausübten.
Diese Arbeit stellt die Ergebnisse eines abgeschlossenen Dissertationsprojektes zur sozialen Einbettung eines ländlichen Kreditmarktes im 19. Jahrhundert dar. Das Hauptziel der Untersuchung war es, herauszufinden, ob die soziale Einbettung von Akteuren einen messbaren positiven oder negativen Effekt auf ihren ökonomischen Erfolg im Rahmen eines historischen Kreditmarktes hatte. Das Fallbeispiel der Untersuchung ist der ländliche Kreditmarkt des in der Nähe von Reutlingen im Königreich von Württemberg im Südwesten Deutschlands gelegenen Dorfes Ohmenhausen. Die Datengrundlage der Untersuchung sind die Hypothekenbücher, Vermögensinventare, Steuerlisten und Kirchenbücher des Dorfes. In Übereinstimmung mit der Neuen Institutionenökonomik werden Kreditmärkte als soziale Netzwerke von Schuldnern und Gläubigern betrachtet. Die soziale Einbettung der Dorfbewohner ist über die (Re-)Konstruktion ihrer dorfinternen Verwandtschaftsnetzwerke operationalisiert worden. Die Akteure in diesen Verwandtschaftsnetzwerken sind alle Haushalte, die Grundsteuern bezahlt haben. Diese Haushalte besaßen Land und waren deshalb in der Lage Hypotheken aufzunehmen. Die Untersuchung wird durch den Vergleich der Verteilung der Kredite innerhalb der Verwandtschaftsnetzwerke der Stichjahre von 1825 und 1850 durchgeführt. Im Jahr 1830 trat eine signifikante Reform der Pfandgesetzgebung in Kraft. Deshalb wurde jeweils ein Stichjahr vor dem Inkrafttreten der Reform mit einem Stichjahr nach Inkrafttreten der Reform verglichen. Dies geschah um zu untersuchen, ob die Reform einen Einfluss auf die Marktstruktur hatte und ob sich im Rahmen der Reform auch die Verteilung der Kredite innerhalb der Verwandtschaftsnetzwerke änderte.
Das Recht der Europäischen Union erfasst Religion, Kirchen und Religionsgemeinschaften in zunehmendem Maße. Längst hat sich ein eigenes und eigenständiges Religionsrecht der Europäischen Union entwickelt, ein europäisches Religionsrecht im Werden.rnDie Sammlung der unmittelbar einschlägigen Normen dieses europäischen Religionsrecht spiegelt den gegenwärtigen Stand eines dynamischen Prozesses.
Seit Mitte der 1970er Jahre engagiert sich das Land Nordrhein-Westfalen, in Folge des sozial/ökologischen Wertewandels der 1960er und 1970er Jahre, in der Radverkehrsförderung. Damals wie heute ist die systematische Realisierung von Radverkehrsnetzen, die durchgängig mit einem Leitsystem gekennzeichnet werden, ein zentrales Landesziel. Hierzu entwickelte das Land NRW unterschiedliche Strategien: Ende der 1970er Jahre wurde landesweit ein touristisches Netz erarbeitet, das jedoch seitens der Kommunen nur wenig Akzeptanz fand. Anschließend führte das Land NRW mit zwei Modellvorhaben den Nachweis, dass zur Förderung des Radverkehrs eine systematische Zielnetzplanung verbunden mit einer Kennzeichnung des Netzes mittels Leitsystem zielführend ist. Doch auch dies fand seitens der Kommunen nur wenig Nachahmer. Daher leitete das Land NRW einen weiteren Strategiewechsel von der Bottom-up-Strategie zur Top-down-Strategie ein: 1995 wurde im Koalitionsvertrag der Landesregierung die Realsierung des Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen (RVN NRW) politisch beschlossen. Landesweit sollte ein Radverkehrsnetz geplant und anschließend mit einem Leitsystem vor Ort gekennzeichnet werden. Das RVN NRW wurde zwischen 1996 und 2007 unter vollständiger Finanzierung des Landes NRW in enger Abstimmung mit den 427 Kommunen und ca. 2.000 Projektpartnern erfolgreich umgesetzt. Es hat eine Länge von 14.155 km. Heute wird das RVN NRW durch viele Kommunen weiter lokal verdichtet. Bereits im Rahmen der Projektkonzeption waren auf Grundlage des RVN NRW umfangreiche Synergien vorgesehen, indem u. a. der Radroutenplaner NRW entwickelt wurde. Dieser wird mittels Internet/Smartphone kommuniziert und enthält sowohl alle Informationen zur Planung der Strecke vor der Fahrt, als auch zur Wegefindung während der Fahrt. Mit diesem innovativen Projekt wurden zahlreiche Mehrwerte und Synergien erzielt, indem z. B. radtouristischen Netze neu geordnet, ein landeseinheitliches Qualitätsmanagement zur Pflege entwickelt, ein Repertoire zur Sicherung des Radverkehrs außerorts geschaffen und insbesondere die Verkehrsmittel des Umweltverbunds sowohl in den Netzen (Hardware) als auch in der Informationsvermittlung (Software) miteinander verknüpft wurden. Unter Berücksichtigung der ökologischen, energetischen, demographischen und volkswirtschaftlichen Anforderungen an die Mobilität der Zukunft, muss ein nachhaltiges selbsterklärendes multimodales Mobilitätssystem mit dem Rückgrat Öffentlicher Verkehr entwickelt werden. Mit der Realisierung des RVN NRW hat das Land NRW bereits eine wesentliche Komponente fertiggestellt. Um die Systemvorteile der jeweiligen Verkehrsarten optimal nutzen zu können, sind umfangreiche weitere Maßnahmen erforderlich, die wiederum einer Landesinitiative bedürfen. Das mit der Konzeption des RVN NRW erfolgreich praktizierte Umsetzungsverfahren lässt sich auf eine Vielzahl von weiteren Zukunftsaufgaben übertragen. Allgemeingültige Handlungsempfehlungen zeigen den Weg auf, wie auch diese Visionen in die Realität übergeleitet werden können.