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Rezensiert wird das umfangreiche Buch von Matthias Steinle, das die wechselseitige Darstellung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Dokumentarfilmen analysiert. Die Materialauswahl umfasst mehr als 60 Filme, wobei der Begriff von Dokumentarfilm weit gefasst ist und auch Kino-Wochenschauen berücksichtigt werden,
Rezension des 21. Bandes der Gesellschaft für Exilforschung, der sich unter dem Titel "Film und Fotografie" mit der Exilsituation in der NS-Zeit auseinandersetzt. Der Sammelband stellt unbekannte Emigranten-Schicksale aus dem Bereich Film vor, fünf Beiträge befassen sich mit der Fotografie während und nach der NS-Zeit.
Der Hauptmann von Koepenick
(2005)
Die ersten Filme aus Ägypten
(2005)
Im Jahre 1898, während des Krieges der USA gegen Spanien, besetzten die USA die Bucht von Guantánamo, eine bedeutende Hafenanlage. Gemäß dem sog. Platt-Amendment, das die kubanische Verfassungsgebende Versammlung unter Druck akzeptieren musste (sonst wäre die vierjährige amerikanische Besetzung nicht beendet worden), sollte den Amerikanern eine oder mehrere Stützpunkte zugesprochen werden. Dies geschah im Pachtvertrag vom 23. Februar 1903, wodurch Kuba die Bucht von Guantánamo "for coaling and naval purposes, and for no other purpose" an die USA verpachtete. Bis 1934 bezahlten die USA $ 2.000 pro Jahr. Seit 1938 wurde die Summe auf $ 4.085 erhöht. Jedoch akzeptiert Kuba seit 1959 die amerikanische Präsenz auf kubanischem Boden nicht mehr und löst die Schecks nicht ein. Wie ist die amerikanische Präsenz in Guantánamo heute völkerrechtlich zu beurteilen?
Das Streben nach besserer Gesetzgebung ist ebenso alt wie die Klage über die unzureichende Qualität und die schier haltlose Flut der erlassenen Vorschriften. Symptomatisch für die vielfältigen Defizite heutiger Gesetzgebung auf nationaler Ebene sind systematische Unstimmigkeiten und oftmals kaum auflösbare innere Widersprüche von Gesetzen. Die Probleme und Herausforderungen, die sich aus der europäischen Rechtsetzung für die Verwirklichung der Zielsetzung einer guten Gesetzgebung ergeben, sind bis dato weitgehend unbehandelt. Der Beitrag befasst sich mit den Schwierigkeiten der gemeinschaftlichen Rechtsetzung, der Mitwirkung der Mitgliedstaaten und der Umsetzung in nationales Recht.
Auf Grundlage von handlungstheoretischen Modellvorstellungen wird ein Schichtenmodell des Entschlussaktes "Berufswahl" entwickelt, das chronologische und diachronische sowie prozessuale und strukturelle Perspektiven verbindet. Vier ineinander eingebettete Schichten werden differenziert: Hintergrundvariablen (etwa schulische Umwelt, Geschlecht, sozioökonomischer Status) Lernerfahrungen (Explorationen, Selektionen, Widerfahrnisse; Menschen, Medien, Ereignisse; Alternativen, Wissen, Bewertung), Entscheidungsgrundlagen (Interessen, Kompetenzüberzeugungen, berufliche Werte; berufliche Optionen; Entscheidungsstile), Entscheidung (kurzfristige und langfristige Ziele, Entscheidungsstatus, Bewertung der Entscheidung). Zur Überprüfung des Modells wird ein umfangreicher Datensatz einer Stichprobe von insgesamt 504 Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen von Hauptschule, Realschule und Gymnasium sowie der achten bis zehnten Hauptschulklasse analysiert. Das Schichtenmodell konnte in seinem grundlegenden Aufbau bestätigt werden. Insbesondere erwies sich die entwickelte Taxonomie von Lernerfahrungen, zu der bislang keine vergleichbare Konzeption vorlag, als effiziente Vorlage für weitere Forschungsarbeiten. Tradierte, aber auch aktuelle Erwartungen hinsichtlich der Rolle des Geschlechts für berufliche Entscheidungen werden kritisch diskutiert. Die Bedeutung der schulischen Umwelt für berufswahlrelevante Lernerfahrungen und für die Ausgestaltung des beruflichen Entschlusses wird herausgearbeitet. Abschließend werden Forschungsdesiderata sowie Empfehlungen für die Beratungs- und Unterrichtspraxis abgeleitet.
Erlkönig und Mathematik
(2005)