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Markenaufbau von Destinationen ist eine kostenintensive und langfristige Angelegenheit. In den vergangenen Jahren stieg das Interesse von Kommunen, Regionen und Ländern die Markenbildung zu verstärken. Gleichzeitig wird aber auch immer mehr der Ruf lauter ein Instrument zu schaffen, das Markenbewertung für Destinationen vornimmt. Vor allem in der Konsumgüter und Investitionsgüterindustrie finden sich zahlreiche Ansätze zur Markenbewertung, im Destinationsmanagement gibt es das bisher kaum. Es gibt drei verschiedene Arten von Verfahren, die meist von Unternehmensberatungen oder Wissenschaftlern entwickelt wurden: Messung des Markenwertes, Messung der Markenstärke und hybride Verfahren. Für Destinationen machen rein quantitative Verfahren wenig Sinn, da es beim Thema "Reise" auch auf eine Vielzahl von qualitativen Merkmalen ankommt. Von daher wurde im Rahmen dieser Dissertation entschieden, sich primär auf ein qualitatives Verfahren zu konzentrieren und verschiedene Modelle der Markenbewertung zu überprüfen. Das Resultat der Überprüfung zeigte, dass es notwendig war verschiedene Modelle zu kombinieren, um damit die Markenstärke einer Destination zu messen. Als empirisches Beispiel wurde hier Spanien ausgewählt, da dies als ein erfolgreiches Beispiel für Branding in der Fachliteratur gesehen wird. Dieses neu entwickelte Verfahren wurde an der Destination Spanien überprüft im Rahmen einer Projektstudie mit Studierenden der Universität Trier. Das Ergebnis zeigte, dass der Ansatz eines qualitativen Verfahrens richtig war, allerdings könnte es in ein hybrides Verfahren überführt werden. Kooperationspartner für die Dissertation war Turespana, Berlin.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Interaktion zwischen den Juden des Regnum Teutonicum und den verschiedenen Herrschaftsträgern, mit denen die Juden in Kontakt kamen. Dies waren neben dem König auch geistliche und weltliche Landes- und Stadtherren. Chronologisch an vier Herrschaftsphasen Rudolfs ausgerichtet, analysiert die Studie sämtliche überlieferte schriftliche Zeugnisse, um insbesondere der Frage nach der Bedeutung der Kammerknechtschaft im Reich nachzugehen. Diese stellt sich als höchst ambivalente und keinesfalls nur negative Beziehungsform heraus, die zudem nur in einem europäischen Kontext verständlich wird.
In der Arbeit wird untersucht, wie die EU mit Diversität umgeht, wie sich entsprechende Maßnahmen in der Personalpolitik der verschiedenen europäischen Behörden niederschlägt und welche Auswirkungen dies hat. Es wird herausgearbeitet, dass die EU als Institution einige Spezifika aufweist, die diese Frage beeinflussen und die bei einer Beurteilung Berücksichtigung finden müssen. So ist die EU verpflichtet, die Vielfalt der Mitgliedstaaten in den eigenen Institutionen abzubilden. Eine Besonderheit ist auch, dass die Effizienz der Organisation " und damit auch der mögliche Wert von Diversity Management (DiM) " mangels marktinduzierter Kriterien schwer zu bestimmen ist. Die Arbeit gliedert sich in vier Teile. Nach einer überblickartigen Einführung (Teil A) werden in Teil B der Anspruch von DiM und dessen Vor- und Nachteile dargestellt. Als Bezugspunkt für erfolgreiches DiM werden einige Beispiele aus deutschen Großunternehmen angeführt, wo DiM eine relativ bedeutende Rolle spielt. Die Einschätzung, was diese Erfahrungen für die EU bedeuten könnten, schließt den Teil B ab. Dabei werden die Besonderheiten einer Behörde, die durch starke rechtliche Regelungen gebunden ist und für die es kaum eindeutige Effizienzkriterien gibt, besonders hervorgehoben. Der Teil C enthält die empirischen Recherchen, die angestellt wurden. Dazu werden zunächst das Weißbuch des Kinnock Reports und das Statut für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften von 2004 ausführlich dargestellt und anschließend gewürdigt. Es stellt sich heraus, dass bei einzelnen Personalmaßnahmen bereits weitgehende Öffnungen und Flexibilitäten vorgesehen sind, die sich unmittelbar zur Implementierung von DiM anbieten. Im Weiteren wurde ein leitender Mitarbeiter des Europäischen Parlaments zu dem Statut ausführlich interviewt. Die Ergebnisse verleihen den vorher geschilderten Regelungen des Statuts Farbe und vermitteln dem Außenstehenden ein lebendiges Bild vom Innenleben einer solchen Behörde. Die Einschätzung der neuen Regelungen durch den Interviewten ist zwar differenziert, aber insgesamt ergibt sich doch ein positives Bild der personalpolitischen Maßnahmen im Hinblick auf die mögliche Implementierung von DiM. Die zweite wesentliche empirische Quelle der Arbeit sind Publikationen der EU selbst zu Problemen der Diversität, Diskriminierung und verwandten Themen. Die dazu erschienenen Broschüren geben Auskunft darüber, welche Ansichten die Mitarbeiter zu Bestrebungen um Diversität und Chancengleichheit äußern, welche Aktionen die EU plant und welche Erfolge man sich erhofft. Die Prüfung dieser Unterlagen ergibt, dass in einer solchen Organisation die Integration von Minderheiten weit fortgeschritten ist und Vorurteile und offene Diskriminierungen weitgehend fehlen. Jedoch werden Umsetzungsprobleme der Maßnahmen zur Chancengleichheit der Geschlechter, zur work-life balance, zur Respektierung von Behinderungen oder sexuellen Orientierungen konstatiert. Um die geschilderten Maßnahmen zu beurteilen, werden sie mit entsprechenden Entwicklungen der im zweiten Teil der Arbeit beschriebenen privatwirtschaftlichen Organisationen, die als Vorreiter des DiM in Europa angesehen werden können, verglichen. In einem weiteren Schritt sollten die Einschätzung der Mitarbeiter zu Diversität und zu den vorher beschriebenen Maßnahmen ergründet werden. Die ins Auge gefasste repräsentative Befragung konnte trotz anfänglicher Ermutigung in einer Behörde der EU, dem Europäischen Parlament (EP), nicht durchgeführt werden, da die EU-Behörden eine offizielle Unterstützung der Untersuchung und damit den Zugang zu anderen Interviewpartnern nicht zustimmten. Daher beschränkte sich die Befragung auf Mitarbeiter, die sich nach Ansprache durch einige leitende Beamte zur Beantwortung gleichsam als Privatpersonen zur Ausfüllung des Fragebogens bereit erklärten. Die Befragung hat also keinerlei repräsentativen, sondern rein explorativen Charakter. Im Teil D der Arbeit wird eine Gesamtbewertung der Recherchen abgegeben. Es wird konstatiert, dass zwar eine Menge an Einzelinitiativen und -maßnahmen in den Behörden der EU zu finden ist, dass aber mit einem übergreifenden Konzept des DiM diese Aktionen koordiniert und in ihrem Nutzen verstärkt werden könnten.
Im Rahmen der Vertrauensforschung ermöglicht das handlungstheoretische Partialmodell der Persönlichkeit von Krampen (1997) eine differenzierte Betrachtung der drei Vertrauenskonstituenten, interpersonales Vertrauen, Selbstvertrauen und Zukunftsvertrauen, welche auch als Vertrauens-Trias bezeichnet werden. Diese Vertrauenskonstrukte wurden in der vorliegenden Arbeit mit der klinischen Bindungsforschung und der differenziellen Allianzforschung in Zusammenhang gebracht. Vor diesem theoretischen Hintergrund wurde in der vorliegenden klinischen Studie die prognostische Bedeutung der Vertrauenskonstituenten für den Therapieerfolg an einer diagnostisch heterogenen Stichprobe von 280 Patientinnen und Patienten im Rahmen der Routineversorgung untersucht. Dabei wurden die Vertrauenskonstituenten sowohl auf generalisierter Ebene operationalisiert als auch auf bereichsspezifischer Ebene im Rahmen der therapeutischen Beziehung. Durch Item- und Skalenanalysen konnten die Eindimensionalität, Konstruktvalidität und Änderungssensitivität der in dieser Studie realisierten generalisierten und bereichsspezifischen Facetten von Vertrauen bestätigt werden. Die Analysen zur prognostischen Bedeutung der Vertrauens-Trias für den Therapieerfolg zeigten eine bedeutsame Varianzaufklärung durch die bereichsspezifischen Vertrauensskalen. Das bereichsspezifische Zukunftsvertrauen stellte dabei den varianzstärksten Prädiktor für den Therapieerfolg dar. Darüber hinaus wurde dieser Zusammenhang von der Art des Störungsbildes moderiert und lieferte damit einen wichtigen Hinweis auf die differenzielle Indikationsstellung für die psychotherapeutische Behandlung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Störungen.
Wie gestaltete sich adlige Erziehung im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit, noch vor dem auch bildungsgeschichtlichen Wandel durch Reformation und Humanismus? Wie ist in diesen Zeiten ein junger Prinz für seine künftigen Aufgaben als Herrscher und Politiker vorbereitet worden? Gab es einen bestimmten Kanon von Fächern oder Lehrinhalten, deren Vermittlung durch Unterricht oder auch durch adlig-höfische Sozialisation eine spezifische, an seiner hohen Stellung und Verantwortung orientierte Bildung und Ausbildung eines Fürstensohns zum Ziel hatte? Diesen Fragen, welche die historische Forschung bisher weitgehend vernachlässigt hat, geht die Trierer Dissertation nach. Sie bietet damit die erste ausführliche und quellengestützte Darstellung der Kindheit und Jugend Karls V., die in den großen Biographien immer voreilig übergangen wird, wo meist ein bereits "fertiger" Kaiser in Erscheinung tritt. Ein Blick zurück auf die direkten Vorfahren - Kaiser Friedrich III., Kaiser Maximilian I. und Karls früh verstorbenen Vater, Philipp den Schönen - erkundet die Traditionen und Formen habsburgisch-burgundischer Fürstenerziehung, ihren Platz sowie ihre Organisation und personales Umfeld am Hofe. Der frühe Tod des Vaters und die psychische Labilität der Mutter bestimmten Karls Kindheit und Jugend. Anstelle der leiblichen Eltern waren es Großvater, Tante und Erzieher, die sich um ihn bemühten; daneben weitere Lehrer - darunter Adrian von Utrecht, der spätere Papst Hadrian VI., und Erasmus von Rotterdam, aber auch nicht wenige aus den spanischen Ländern -, Beichtväter und Edelknaben, die das soziale Umfeld der Erziehung komplettierten. Somit befand sich der Zögling inmitten verschiedener Interessengruppen, die in Konkurrenz untereinander sowie gemäß eigener Vorteile und Absichten agierten. Schon früh musste der junge Habsburger zu der Rolle finden, die nicht nur seine Familie, sondern auch die großen europäischen Dynastien von ihm erwarteten; denn es ging in erster Linie um Kontinuität und Berechenbarkeit, in der Familie wie in der Politik. Oft genug wurde der im höchsten Grade umsorgte wie überwachte, lange unselbständige Prinz zum Spielball der stark divergierenden Interessen seines Umfeldes, was sich auch an der Praxis der zahlreichen Heiratsoptionen zeigte, in die er ungefragt "eingepasst" wurde. Die Jugendjahre Karls V. spielten sich am Hof seiner Tante, Margarete von Österreich, ganz im burgundischen Milieu ab, das ihn kulturell und politisch prägte. Einen nachhaltigen Eindruck hinterließ hier die burgundische Rittertradition, aufs höchste symbolisiert im Orden vom Goldenen Vlies. Die Erziehung Karls, der in den ersten Jahren zusammen mit seinen Schwestern unterrichtet wurde, verlief im Prinzip zweigleisig. Neben einer fundamentalen religiösen Unterweisung durch Geistliche und Beichtväter konzentrierten sich seine Lehrer - Gelehrte wie Höflinge - einmal auf die Vermittlung eines angemessenen, gelehrten Bildungswissens und dann aber vor allem auf das praktische Handlungswissen, dabei insbesondere auf die adlige Sozialisation im Milieu des Hofes. Erziehung und Ausbildung blieben immer pragmatisch auf die späteren Aufgaben des Regierens, der Politik und der herrscherlichen Repräsentation ausgerichtet. Die Wirkung dieser Erziehung lässt sich exemplarisch fassen in Karls während der späteren Jahre konsequent verfolgten Familienpolitik, die von den Betroffenen allerdings nicht immer kritiklos akzeptiert wurde. Stationen seiner Persönlichkeitsentwicklung, die sich über viele Jahre, wenn nicht das ganze Leben, hinzog, werden vor diesem Hintergrund beleuchtet. Als die wohl prägendste Erfahrung auf dem schweren Weg vom früh verwaisten, schwächlichen und meist unsicher wirkenden Knaben zum selbständig agierenden Monarchen kann Karls erste Reise nach Spanien im Jahre 1517 gesehen werden. Hier stieß er erstmals auf offene Ablehnung und sah sich mit unerwarteten, bis dahin völlig fremden Problemen konfrontiert. Zugleich bedeutete sein Regierungsantritt als spanischer König für ihn persönlich eine entscheidende kulturelle Neuorientierung.
Die Dissertation behandelt die Sakralarchitektur Triers des 13. und 14. Jahrhunderts, die mit Ausnahme der Liebfrauenkirche in der bisherigen Forschung keine ausreichende Würdigung erfahren hat. In Trier werden drei Rezeptionsstränge gotischer Architektur ins Reich deutlich: Nach der anfäng-lichen Übernahme einzelner Neuerungen aus dem zisterziensischen Architekturkreis und der Aneignung einzelner Strukturen werden schließlich ganze Konzepte rezipiert. Das Zisterzienserkloster Himmerod kann entgegen der bisherigen Forschungsmeinung nicht als Auslöser des gotischen Baubooms in Trier gelten - keinerlei Quellen weisen darauf hin. Um 1221 beginnen die in Stadt gelangten Dominikaner und Franziskaner, später die Augustiner-Eremiten und Karmeliter mit dem Bau ihrer Kirchen, die neben der champagnesischen Baugruppe eine eigenständige Bautengruppe bilden. Bettelordenarchitektur verdeutlicht eine ordensinterne Repräsentationsstrategie, die sich in der Ablehnung des Hauptbaus der champagnesischen Baugruppe - der Liebfrauenkirche - zeigt und die auf der Wiedererkennung als Bettelordenkirche in einem Stadtgefüge basiert. So ist die Sakralarchitektur Triers das Ergebnis unterschiedlicher Repräsentationsbedürfnisse des Erzbischofs bzw. der Bettelorden. Trier muss aufgrund der enormen und frühen Bautätigkeit als frühgotisches Zentrum des Reiches gelten.
Nach getroffenen Entscheidungen werden gewählte Alternativen typischerweise aufgewertet, abgewählte Alternativen werden abgewertet (spreading apart of alternatives). Die vorliegende Arbeit ordnet solche tendenziösen Umwertungen in einen handlungstheoretischen Zusammenhang ein und untersucht vor diesem Hintergrund mögliche Bedingungen solcher Umwertungen. Ausgangspunkt der Überlegungen ist das Assimilations-Akkommodations-Modell von Brandtstädter. Demnach sind die beschriebenen Umwertungen Ausdruck eines akkommodativen Modus der Zielablösung und sollten zum einen von der Irreversibilität der Entscheidung abhängen, zum anderen von zwei dispositionellen Faktoren, die die Stärke akkommodativer Prozesse bestimmen (Flexibilität der Zielanpassung, Hartnäckigkeit der Zielverfolgung). Drei Studien bestätigen die Vorhersagen des Assimilations-Akkommodations-Modells und geben zudem Hinweise auf vermittelnde Prozesse der Umwertung von Alternativen. So scheinen insbesondere solche Attribute aufgewertet zu werden, deren Zutreffen bei der betreffenden Alternative subjektiv nicht abzuleugnen ist. Die individuelle Ausprägung solcher selektiven Umwertungen wird in einem Anpassungsindex (AI) abgebildet. Abschließend wird der empirische Befund diskutiert und auf die Frage der Rationalität der gefundenen Umwertungen eingegangen.
Im Lebensrückblick wird bedeutsamen Ereignissen lebensgeschichtliche Bedeutung zugeschrieben; diese werden sodann als zugehörig zur eigenen Person und Lebensgeschichte wahrgenommen. Dieser Vorgang wurde als "Stiftung von Kohärenz" bezeichnet und für ein zurückliegendes belastendes Ereignis explorativ untersucht. In einer Fragebogenerhebung mit Daten von insgesamt N = 260 Probanden im Alter zwischen 41 und 86 Jahren wurde die Stiftung von Kohärenz für ein belastendes Ereignis daraufhin untersucht, inwieweit diese mit verschiedenen Formen der gedanklichen Auseinandersetzung mit dem Ereignis zusammenhängt. Weiterhin wurden die Zusammenhänge der Kohärenzstiftung mit ereignisbedingten Veränderungen des Selbstbildes und bestimmter Lebensumstände sowie mit Merkmalen des Ereignisses und der Person exploriert.
In der vorliegenden Arbeit wurden die regulatorischen Regionen der Gene für den Kaliumchloridtransporter 3 (KCC3, SLC12A6) und den Glukokortikoidrezeptor (NR3C1) untersucht. Hierbei handelt es sich um Gene, die bereits mit psychiatrischen Erkrankungen assoziiert worden sind. Die Promotorregionen beider Gene wurden in Abhängigkeit von bereits in der Literatur beschriebenen DNA-Polymorphismen und unter besonderer Berücksichtigung epigenetischer DNA-Modifikationen mittels bisulfitspezifischer Sequenzierung und Luciferase-Assay funktionell charakterisiert. Es konnte gezeigt werden, dass DNA-Polymorphismen und epigenetische Veränderungen der Erbinformation - letztere können in Abhängigkeit unterschiedlicher Lebenserfahrungen entstehen - funktionelle Relevanz für die Promotoraktivität der untersuchten Gene haben. Strukturelle und modifikatorische DNA-Variationen sowie Gen-Umwelt Wechselwirkungen beeinflussen somit die Genregulation und können unter bestimmten Bedingungen krankheitsrelevant werden.
Der Handlungsspielraum der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik hat sich mit dem Wegfall der systemischen Zwänge des Kalten Krieges und der letzten formalen Souveränitätsbeschränkungen nach 1990 erhöht. Zugleich bewahrheitete sich die von einigen neorealistischen Beobachtern vertretene Befürchtung nicht, Deutschland könne nun seine Bindungen im Rahmen der euro-atlantischen Sicherheitsinstitutionen aufgeben und fortan einen unilateraleren sicherheitspolitischen Kurs einschlagen. Stattdessen unterstrichen alle Bundesregierungen die weiterhin zentrale Bedeutung der NATO für die deutsche Sicherheitspolitik. Auf der Grundlage dieser beiden Beobachtungen " dem erweiterten Handlungsspielraum und dem fortdauernden deutschen Bekenntnis zur NATO " kann die Erwartung formuliert werden, dass Deutschland den zu Beginn der 1990er Jahre neu einsetzenden Transformationsprozess der Allianz aktiv und mit eigenen Impulsen begleitet hat und entsprechende Initiativen unternahm. Ein erster Blick auf die sicherheitspolitische Praxis enttäuscht diese Erwartungen jedoch. Lediglich im Zusammenhang mit der ersten Osterweiterung wurde der deutschen Bundesregierung (und insbesondere dem früheren Verteidigungsminister Volker Rühe) eine gestaltende Funktion zuerkannt, während sie im Bereich des militärischen Krisenmanagements in der Regel als Bremser qualifiziert wurde. Auch im Zusammenhang mit der globaleren Ausrichtung der NATO nach dem 11. September 2001 scheint die Bundesrepublik Deutschland sich über weite Strecken eher den Vorgaben des amerikanischen Bündnispartners angepasst zu haben, als dass sie den Prozess aktiv mitgestaltete. Die vorliegende Arbeit untersucht vor diesem Hintergrund den Gestaltungswillen der deutschen NATO-Politik von 1991 bis 2005 in den zentralen Bereichen der NATO-Osterweiterungen, des militärischen Krisenmanagements und der Antiterrorpolitik nach dem 11. September 2001. Trifft das Urteil weitreichender deutscher Passivität zu oder lassen sich differenziertere Handlungsmuster identifizieren? Wie lassen sich diese Handlungsmuster erklären? Zur Bearbeitung der Fragestellung wird ein Analyserahmen entwickelt, dem das spezifische deutsche Funktionsverständnis gegenüber der NATO als Institution zugrunde liegt. Die institutionalistische Theorie in den Internationalen Beziehungen hat ein Spektrum allgemeiner und spezifischer Funktionen entwickelt, welche die europäischen Sicherheitsinstitutionen aus Sicht ihrer Mitgliedstaaten erfüllen sollen. An dem einen Ende dieses Spektrums steht die allgemeine und primär nach innen gerichtete Funktion. Sie zielt auf die kooperative Sicherheit im Sinne der gegenseitigen Beeinflussung und Einbindung der Mitgliedstaaten ab. Dagegen handelt es sich bei der militärischen Interventionsfähigkeit um eine in erster Linie nach außen gerichtete, die militärische Handlungsfähigkeit der NATO betreffende spezifische Funktion. Zwar umfasst dieses Spektrum nicht ausschließlich Entweder-Oder-Kategorien. Allerdings stehen allgemeine und spezifische Funktionen vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Ressourcen sowie unterschiedlicher Anforderungen an die NATO-Strukturen (beispielsweise im Sinne der Exklusivität vs. Inklusivität) in einem Spannungsverhältnis. Somit werden die Mitgliedstaaten der Allianz die verschiedenen Funktionen der NATO unterschiedlich gewichten. Auch der deutschen Politik liegt ein spezifisches Funktionsverständnis zugrunde, welches durch innenpolitische, z.T. kulturell und historisch geprägte, Faktoren bestimmt wird. Das Ziel der Arbeit ist es, den Gestaltungswillen der deutschen Politik im NATO-Transformationsprozess nach dem Ende des Kalten Krieges nachzuzeichnen und das dieser Politik zugrunde liegende Funktionsverständnis von institutioneller Kooperation zu analysieren. Dem erkennbaren Bestreben der Bundesregierungen auch nach 1990, die Institution NATO zu erhalten, zu stärken und schließlich auch um neue Mitglieder zu erweitern steht dabei eine zögerliche Haltung gegenüber dem militärischen Krisenmanagement und der Schaffung der militärischen Voraussetzungen zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele gegenüber (Verteidigungshaushalt, Bundeswehrreform). Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass sich dieser scheinbare Widerspruch mit dem deutschen Funktionsverständnis erklären lässt, welches der kooperativen Sicherheit einen deutlich höheren Stellenwert einräumt als der militärischen Interventionsfähigkeit.