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Das Working Paper beleuchtet den Themenbereich‚ Mobilität und Verkehr und arbeitet Herausforderungen für die Raumentwicklung der Großregion ab. Insbesondere legt es einen Fokus auf die Territoriale Verteilung der grenzüberschreitenden Arbeitnehmerströme und deren Abhängigkeit vom Auto innerhalb der Großregion sowie den Einfluss von EU Politik auf Herausforderungen des grenzüberschreitenden Verkehrs.
Das Working Paper beleuchtet den Themenbereich Beschäftigung und wirtschaftliche Entwicklung und arbeitet Herausforderungen für die Raumentwicklung der Großregion ab. Insbesondere legt es einen Fokus auf die Industriegeschichte sowie die Beschäftigung und grenzüberschreitende Arbeit in der Großregion.
Das Working Paper beleuchtet den Themenbereich‚Demografie und Migration und arbeitet Herausforderungen für die Raumentwicklung der Großregion ab. Insbesondere legt es einen Fokus auf die grenzüberschreitende Wohnmobilität an den Grenzen des Großherzogtums; die Bevölkerungsalterung und die Sicherung der Daseinsvorsorge im Gesundheitsbereich in ländlichen Gebieten.
Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Untersuchung der Lexik der spätmittelalterlichen Luxemburger Rechnungsbücher unter der Prämisse der Urbanität. Da auf keine ausgearbeitete Methodik zurückgegriffen werden konnte, anhand derer eine Einteilung in für die Analyse relevante bzw. irrelevante Lexik vorgenommen werden konnte, wurde im Rahmen der Arbeit unter Rückgriff auf sprachwissenschaftliche und geschichtswissenschaftliche Konzepte eine eigene Methodik entwickelt. Auf deren Basis erfolgte die Anlage des Untersuchungskorpus' auf der Grundlage der von 1388-1500 fast lückenlos überlieferten Rechnungsbücher der Stadt Luxemburg mit dem Ziel der Analyse spezifisch urbaner Lexik. Bei der Analyse wurde schließlich eine dreifache Zielsetzung verfolgt: Einerseits die Untersuchung der Lexik mit Blick auf die Verteilung von types und tokens in als spezifisch urban definierten Domänen, andererseits die Anlage eines Glossars, das als textphilologisches Werkzeug als Hilfsmittel bei der Erschließung der Rechnungsbücher dienen soll. Daneben wurde ebenfalls auf die geschichtswissenschaftlichen Erkenntnisgewinne eingegangen, die durch die jeweilige Wortschatzanalyse realisiert werden konnten.
Die Fragestellung der Dissertation lautet: Welche Rolle spielten die politische Repräsentation, ihr Wandel und die Auseinandersetzung um die Teilhabe an ihr für das Entstehen einer gemeinsamen Vorstellung der Nation? Diese Frage kombiniert ein historisches und ein politikwissenschaftliches Interesse. Auf Seiten der Geschichtswissenschaft ist die Dissertation Teil des Forschungsprojekts "Nationenbildung und Demokratie" an der Universität Luxemburg. Auf Seiten der Politikwissenschaft ist sie im Bereich der Politischen Theorie angesiedelt. Im Anschluss an das abgeschlossene Forschungsprojekt "Formen und Funktionsweisen politischer Repräsentation von Fremden und Armen" im Sonderforschungsbereich 600 an der Universität Trier sind dabei primär repräsentationstheoretische Fragen von Interesse. Das Fallbeispiel Luxemburg erlaubt in diesem Zusammenhang einen neuen Blick auf Probleme, die in der Literatur bislang eher im französischen oder angelsächsischen Kontext diskutiert werden. In Auseinandersetzung mit gängigen Theorien der Nation wird in der Arbeit zunächst argumentiert, dass die Nation weder als ethnische Identität noch als Willenseinheit angemessen verstanden werden kann. Diese Überlegungen münden in die These, dass die erfolgreiche Verhandlung von Konflikten auf einer gemeinsamen politischen Bühne die Vorstellung eines gemeinsamen Schicksals mit erzeugen kann. Diese Vermutung wird in einem zweiten Schritt demokratieheoretisch begründet. Das Volk der modernen Demokratie ist kein einheitliches Subjekt, das einfach an die Stelle des alten Souveräns treten könnte. Zum einen verunmöglicht die Tatsache, dass die Demokratie durch multiple Zeitlichkeiten konstituiert ist, ihre Reduktion auf einen ursprünglichen Moment der Präsenz. Zum anderen ist der Demos selbst von Differenzen durchzogen. Doch indem gesellschaftliche Konflikte auf der Bühne der Macht symbolisch dargestellt werden, verlagert Repräsentation den Konflikt in ein politisches Kontinuum, auf das alle Bürger in gleicher Weise bezogen sind. Die Bürger erfahren, beurteilen und unterstellen sich wechselseitig als Teilnehmer an demselben Gemeinwesen, auch wenn sie unterschiedlicher Meinung sind. Diese These wird in einem dritten Schritt anhand einer Genealogie der verschiedenen Versuche " von Hobbes und Rousseau über Sieyès, Hegel und Proudhon bis zu Carl Schmitt und Hans Kelsen ", den Demos und den korrekten Modus seiner Vergegenwärtigung zu identifizieren, historisch fundiert. Das empirische Fallbeispiel steht im Zentrum des zweiten Teils der Arbeit. Zunächst wird das Entstehen einer landesweiten politischen Öffentlichkeit herausgearbeitet. In der Folge der Protest- und Petitionsbewegung von 1848 wurde das Parlament zur politischen Bühne, auf der vor aller Augen öffentliche Angelegenheiten diskutiert wurden. Die anschließende Entwicklung hin zum allgemeinen Wahlrecht führte zu einem qualitativen Wandel des Politischen. Das Wahlrecht nahm den Charakter eines Rechts an, das jedem Staatsbürger als solchem zustand, die einzig legitime Grenze des neuen Raums der Gleichheit wurde durch die Nation gestiftet. Die vorgestellte Gemeinschaft der Staatsbürger verselbstständigte sich dabei auch gegenüber dem Fürsten und trat zuletzt an dessen Stelle. Statt als über der Gesellschaft und den Bürgern thronende Hüterin der staatlichen Einheit wurde die Monarchie seit 1918 im Namen des Volkswillens begründet. Doch in demselben Augenblick, in dem das Volk als Gemeinschaft der Gleichen zum neuen Souverän erklärt wurde, wurden auch gesellschaftliche Konfliktlinien politisiert und durch ein landesweites Parteiensystem dauerhaft abgebildet. Durch die repräsentative Politisierung des Konflikts wurde die Frage, was denn das Gemeinsame sei, das sich durch die verschiedenen Teilungen hindurch zeige, dramatisiert. Anhand von zwei Fallbeispielen wird in der Arbeit gezeigt, wie auch diejenigen, die sich als Repräsentanten der Arbeiterklasse verstanden, im Kampf um Hegemonie auf eine nationale Rhetorik zurückgriffen und ein Narrativ der Nation als Solidaritätsgemeinschaft entwarfen. Zusammenfassend kommt die Dissertation zum Ergebnis, dass die Erfahrung der Politisierung und der öffentlichen Auseinandersetzung um politische Teilhabe innerhalb bestehender, ursprünglich aber keineswegs national oder demokratisch legitimierter Institutionen maßgeblich dazu beitrug, dass ein großer Teil der Bevölkerung Luxemburgs sich nach und nach als Teil einer vorgestellten Gemeinschaft verstand.
Die Dissertation widmet sich der Eisenbahninfrastruktur des Raumes Saarland-Lothringen-Luxemburg mit ihrer hohen Netzdichte sowie der Frage, wie diese Bahnstrecken besser genutzt werden können. Möglichkeiten, wie diese Strecken durch innovative, insbesondere aber durch grenzüberschreitende Angebote im Schienen-¬verkehr besser genutzt werden können, werden aufgezeigt. Ziel ist es zu zeigen, welche Potenziale der Schienenverkehr auf Basis der vorhandenen Bahninfrastruktur als Alternative zum dominierenden Straßenverkehr bieten könnte. Der Grenzraum SaarLorLux wird dazu porträtiert, einschließlich einer historischen Genese des Bahnsystems. Dieser historische Rückblick ist kartographisch aufbereitet. Die wechselhafte politische und wirtschaftliche Geschichte des Grenzraumes, insbesondere seine Montanindustrie haben den Untersuchungsraum und die Entwicklung seiner Eisenbahnen entscheidend geprägt. Neben den neuen und schnellen Korridor-Verbindungen nach Paris und Frankfurt wird auch eine gegenläufige Entwicklung aufgezeigt, die zu einem Einbruch der Fernverkehrsqualität für SaarLorLux geführt hat. Auch beim Güterverkehr ist ein Niedergang zu beobachten, gerade im Bereich der Güter in der Montanindustrie. Die Analyse des Bestandsnetzes der gesamten Verkehrsinfrastruktur einschließlich Luftfahrt, Schifffahrt und Straßenverkehr im SaarLorLux-Raum zeigt auf, welche Standards und Verbindungsqualitäten hier vorhanden sind. Ein Schwerpunkt der Betrachtung ist der Frage gewidmet, wie durch angebotsorientierte, aber auch durch organisatorische Maßnahmen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Schienenregionalverkehr optimiert werden kann. Am Beispiel eines Ringverkehrs Luxemburg-Metz-Saarbrücken-Trier-Luxemburg (Q_Intracity) zeigt der Autor, welche Chancen sich ergäben, wenn die grenzüberschreitende Kooperation ausgeweitet würde. Weitere Vorschläge betreffen die Reaktivierung von derzeit kaum genutzten oder stillgelegten Bahnstrecken sowie die Verlängerung des bestehenden Nahverkehrs über die Grenze hinweg. Für den Saar-Rossel-Raum im Eurodistrikt Saarbrücken-Forbach erläutert die Abhandlung beispielhaft, wie ein neues Stadtbahnangebot die grenzüberschreitende und umwelt-¬freundliche Mobilität stärken kann. Dabei spielt die Wiedernutzung stillgelegter Bahnstrecken der ehemaligen lothringischen Kohlebahn HBL und des Bahnnetzes links der Saar eine große Rolle. Die vorgelegte Arbeit skizziert auch Verbesserungen für den Fernverkehr: Die Abhandlung umreißt die technischen Möglichkeiten, um vorhandene Bahnstrecken zeitgemäß auszurüsten. Die Elektromobilität spielt hierbei eine besondere Rolle Das Schließen von Lücken bei der Elektrifizierung vermag die Kapazitäten der Bahnstrecken deutlich auszudehnen und gerade auch dem Güterverkehr neue und günstigere Wege zu erschließen. Die ermittelte Elektrifizierung von rund dreihundert Kilometern an bestehenden Strecken im Unter-¬suchungsraum ermöglichte beispielsweise, den regelmäßigen Dieselbetrieb auf einem Netz von fast 500 Kilometern durch elektrische Traktion zu ersetzen. Ausgehend von der Analyse der Organisationsstruktur im Schienenverkehr und mit Blick auf die heterogene Struktur der Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr schlägt der Autor vor, eine grenzüberschreitend agierende Instanz mit Verantwortung für den regionalen Nahverkehr zu schaffen. Diese sollte sich an dem Rechtsrahmen eines Europäischen Verbundes für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ausrichten und dazu beitragen, dass Angebote im bestellten Schienen-¬personennahverkehr nicht mehr an den Grenzen der Zuständigkeitsbereiche von Aufgabenträgern enden. Ein weiterer Vorschlag umfasst die Schaffung einer Infrastruktur-Sicherungs- und Entwicklungs-¬gesellschaft für den Schienen-verkehr. Ihre Aufgabe sollte die akteursüber-¬greifende Initiative sein mit dem Ziel, vorhandene aber aus der Nutzung genommene Bahnstrecken vor dem Verfall zu retten und für eine spätere Nutzung aufzuwerten. Die Abhandlung beinhaltet eine erste Kostenschätzung und eine erste Priorisierung der vorgeschlagenen technischen, infrastrukturellen und administrativen Maßnahmen. Das Leitmotiv ist dabei Erhalt vor Neubau. Neubaustrecken sind nur in geringem Umfang von 32 Kilometern vorgesehen, wohingegen auf rund 165 Kilometern bestehender Trassen ein Personen-¬verkehrsangebot wieder aufgenommen werden sollte und mindestens 50 neue Bahnhöfe und Haltestellen zu errichten sind. Der Autor ermittelt einen Bedarf von rund 500 Kilometern, um Strecken mit moderner Leit- und Sicherungstechnik, Funkbetrieb und Gleiswechselbetrieb zu modernisieren. Die Dissertation versteht sich als ersten Beitrag, um für den SaarLorLux-Raum einen Masterplan Schiene zu verwirklichen. Die Abhandlung beinhaltet 147 überwiegend kartographische Abbildungen und 23 Tabellen. Im Anhang greift ein Kartendossier im Format DIN A 3 15 Karten aus der Abhandlung großformatig auf.
Politische Leitlinien Graf Heinrichs (1288-1304) 1.Phase: 1288-1297 Während der Konsolidierungsphase nach der desaströsen Niederlage zu Worringen (1288-1297) galt es, die bestehenden Herrschaftsrechte der Grafschaft zu sichern, zumal der junge Graf noch minderjährig war. Als politische Maßnahmen und Verhaltungsmaximen während dieser Phase sind hervorzuheben: 1) die Hochzeit des jungen Grafen mit einer Tochter des Siegers von Worringen, des Herzogs von Brabant, 2) Doppelvasallität zum deutschen und französischen König infolge eines Fidelitätsvertrages mit König Philipp von Frankreich. Diese Doppelvasallität ermöglichte politischen Attentismus, Neutralität im englisch/deutsch - französischen Krieg. Die Verpflichtung zur Verteidigung des französischen Königreiches fiel wegen der expansiven Politik König Philipps nicht ins Gewicht. Doppelvasallität verschafft außerdem Rückendeckung bei künftigen regionalen Konflikten, begünstigt politisches Lavieren zwischen den Königsherrschaften ohne sich deren Gegnerschaft einzuhandeln. 3) eine konservative zur Rechtsbewahrung und mit Rechtsansprüchen untermauerte Grundhaltung. Sie sichert zunächst nicht nur die bestehenden Herrschaftsrechte ab sondern schafft zugleich die Grundlage expansiver Politikmöglichkeiten hinsichtlich historischer Rechte mit einer Alternativen im Gefolge: a) die diplomatische Konfliktlösung, b) die kriegerische, gewaltsame Entscheidung. 2.Phase: 1298 - 1304 X 10 Reichspolitische Vorgänge aktivieren Phase 1.3), eine expansive politische Zielsetzung und deren Beendigungsprozeß. Doppelvasallität schließt Krieg oder auch Parteinahme gegen einen der Könige oder für den einen gegen den anderen König in der Regel aus, aber der deutsche Thronstreit zwischen Adolf von Nassau und Albrecht von Habsburg schuf eine besondere Ausgangslage mit Möglichkeiten und Risiken, die es gegenseitig abzuwägen galt. Graf Heinrichs Parteinahme für den gewählten Gegenkönig Albrecht von Habsburg würde ihm, bei einem Sieg Albrechts, eine neue politische Perspektive im Rahmen seiner Doppelvasallität eröffnen, die ihm wegen des politischen Gegensatzes beider Könige bisher zur Neutralität, zum Attentismus zwang. Jetzt würde ihm bei beiderseitigem königlichem Einvernehmen ein politischer Handlungsspielraum möglich sein mit gestärktem Rückhalt bei den Königen. Das Risiko einer Niederlage des Gegenkönigs konnte er eingehen, denn dann bliebe ihm immer noch der Rückhalt im französischen Königtum. Die auf der Seite König Adolfs stehenden Trierer nutzten die Abwesenheit des zur Entscheidungsschlacht bei Göllheim abgerückten Grafen, um in dessen Grafschaft einzufallen und dabei einen Zollturm auf einer Moselinsel unterhalb Grevenmachers zu zerstören, da sie die Rechtmäßigkeit der dortigen Geleitzollerhebung bestritten. Diese Provokation entschied darüber, wo Graf Heinrichs "neue Politik" nach dem Sieg Albrechts von Habsburg ansetzen, gegen wen sie sich richten würde - gegen Trier. Aber der Graf geht diplomatisch geschickt vor, reagiert nach seiner Rückkehr erstaunlich konziliant, befreit die Bürger durch Vermittlung des Grafen von Looz von der Geleitzollerhebung bei Grevenmacher, akzeptiert folglich deren Behauptung, die Zollerhebung sei unrechtmäßig erfolgt, jedoch mit einem Hintergedanken: Im Gegenzug erwartet er von den Bürgern ebenfalls Entgegenkommen, die Anerkennung einer jährlichen vogteilichen Abgeltungssteuer, was die Trierer, die ja mit dem Recht argumentierten, wohl schlecht verweigern könnten. Jedoch gingen die Bürger hierauf nicht ein. Ein weit hergeholter, aus dem Archiv des Grafen hervorgekramter verstaubter "alter Vertrag", bereits 1140/47 nicht mehr aktuell, hätte jetzt keine Gültigkeit mehr, werde daher nicht anerkannt! - Waren zuvor die Zöllner Graf Heinrichs auf der Moselinsel die "Wegelagerer", wie die "Gesta Trevirorum" formulieren, so waren jetzt die Trierer die "Bösewichte"! Mit einer ablehnenden Antwort dürfte Graf Heinrich freilich gerechnet haben, denn der Hintergedanke ließ sich weiter spinnen: Der Graf beschied sich nicht mit der negativen Antwort und begann einen Krieg mit den Trierern, vordergründig um sie zur Vertragstreue, Zahlung der 300 lb. jährlich zu zwingen, tatsächlich jedoch um die vor dem Abschluß des "alten Vertrages" bestandene vogteiliche Suprematie zurückzugewinnen! - Nichtentrichtung der 300 lb. jährlich bedeutet Rückfall in den vorvertraglichen Zustand! - Damit vollzog Graf Heinrich den Übergang von der Konsolidierungs- zur Expansionsphase, sich mit der Stadt und zugleich deren Erzbischof anlegend, mit dem Argument eines weit hergeholten Rechtsanspruchs aber mit politischem Rückhalt bei den Königen. Diese 2.Phase sollte allerdings nur von kurzer Dauer sein. Der Feldzug des Jahres 1300 gegen Trier scheiterte als die zur Verstärkung entsandten Truppen König Albrechts unter dem Kommando des märkischen Grafensohnes nach Weisung des Königs die Belagerung der Stadt abbrachen und nach Köln abzogen, mit folgenreichen politischen Konsequenzen für Graf Heinrich: Ab diesem Moment galt das Bündnis mit König Albrecht als beendet und somit auch die vorgezeichnete politische Linie des gemeinsamen Vorgehens gegen den Grafen von Hennegau, als erstes dem unmittelbar bevorstehenden Zug nach Nimwegen, wohl in Konsequenz auf Kosten einer Entfremdung mit König Philipp, dem politischen Rückhalt des Grafen von Hennegau. Noch gab Graf Heinrich seine Expansionsabsichten gegen Trier nicht auf, ein Umsturzversuch dem Luxemburger Grafenhaus nahestehender Kreise der Bürgerschaft scheiterte hauptsächlich am Widerstand der Handwerkerzünfte, denen der Erzbischof die Einberufung eines Rates der "consules" zugestand. Jetzt erst resignierte der Graf und ging zu einer Verständigungspolitik über. Bemerkenswert, wie er sich nach den Mißerfolgen, salopp formuliert, "aus der Affaire zog". Zunächst signalisierte er die Absicht, auf seine vogteilichen Ambitionen zu verzichten, begrüßt von Erzbischof und Stadt, und bot stattdessen eine Einungspolitik an, auf die Erzbischof und Stadt bereitwillig eingingen. Die Putschisten wurden rehabilitiert, der vorherige Einfluß des Grafen in der Stadt wiederhergestellt unter der Bedingung, daß die neue Ratsverfassung anerkannt wird. Er akzeptiert den von Erzbischof Dieter gegen ihn einberufenen, zumindest von diesem zugelassenen neuen Stadtrat, der seine Ambitionen letztlich zunichte gemacht hatte, revanchiert sich jedoch gegenüber Dieter, indem er im Anschluß an den Einungspakt mit den Bürgern einen Sondervertrag abschließt, die Bürger davon überzeugt, daß die vogteiliche Abgeltungssteuer der 300 lb. jährlich auch für sie vorteihaft sein werde. Er erinnert die Bürger an deren Bedeutung, daß derjenige, der sie entrichtet, sich im Besitz vogteilicher, letztendlich im Königtum verankerter Herrschaftsrechte befindet, er dabei ihre Bedenken zerstreut, indem er Bürger der Stadt zu werden verspricht und so eine Erneuerung vogteilicher Ansprüche ausschließt, und daß er in seiner Eigenschaft als Mitbürger sie und ihre Rechte gegen Anfechtungen erzbischöflicherseits zu verteidigen gedenkt. Die Stadt akzeptiert sein Angebot mit dem Vertrag vom 2.4.1302 und präsentiert sich im Vertrag vom 2.9.1304 mit Erzbischof Dieter als Inhaber der Vogtei, indem sie Dieter 300 Bewaffnete bedingt zur Verfügung stellt. Seiner Einungslinie und Bündnispolitik bleibt Graf Heinrich auch bei neuerlichen "hausgemachten" Bürgerunruhen treu, und er wirkt bei der Vollendung der Einung mit, indem die Fehde zwischen der Stadt und Daun/Praudom mit seiner Hilfe beendet wird. 3.Phase: 1301 II 9 - 1304 kurz nach VIII 21/(1305 VII) Der Entschluß, am Abwehrkampf der Flamen gegen die französische Invasion aktiv teilzunehmen fiel Graf Heinrich trotz seiner Bündnisse mit dem flämischen Grafenhaus nicht leicht. Er hielt sich im Jahre 1302 noch im Hintergrund, nahm nicht an der Schlacht bei Courtrai ("Güldensporenschlacht") teil. Könige sollten nicht bekämpft werden sondern vielmehr politischen Rückhalt in territorialpolitischen Auseinandersetzungen gewähren. Das Territorium des französischen Königreiches sollte vertragsgemäß gegen Angreifer verteidigt werden aber auch Flandern und das ihm persönlich nahestehende flämische Grafenhaus, mit dem er am 9.Februar 1301 ein erstes Bündnis abschloß. Die Kriegsziele gaben den Ausschlag, sodaß er sich für die Verteidigung Flanderns und des flämischen Grafenhauses entschied, ohne damit gegen die mit König Philipp abgeschlossenen Verträge zu verstoßen, selbst als er mit den Flamen im August/September 1303 bei der Abwehr einer bereitstehenden französischen Invasionsarmee unter König Philipp diesem bis vor die Tore von Paris folgte. Hierfür entschuldigte er sich gewissermaßen anschließend bei dem König, indem er seine Parteinahme mit seiner Feindschaft gegen den mit dem König verbündeten Grafen von Hennegau zu begründen sucht und bittet hier um eine Vermittlung Philipps, um sich in Zukunft zumindest neutral verhalten zu können. Dem Kriegszug folgt eine Phase des Attentismus, des Abwartens bis zu einem Verhandlungsergebnis (1.10.1303-15.3.1304), danach die Waffenstillstandsphase zwischen ihm und dem Grafen von Hennegau (15.3.1304-18.8.1304),während der er seine flämischen Allianzver- pflichtungen ruhen läßt. Ein zweifellos mit Erleichterung angenommener Auftrag König Philipps nach der Schlacht bei Mons-en-Pévèle, Friedensverhandlungen in die Wege zu leiten, entbindet den Grafen von der erneut eingeforderten flämischen Bündnisverpflichtung. Wie der chronologische Ablauf ausweist, haben zwischen den Phasen des "Schauplatz Trier" und des "Schauplatz Flandern" Interferenzbeziehungen bestanden. Das Bündnis Graf Heinrichs mit der flämischen Grafenfamilie von jenem 9.Februar 1301 und die Vorkommnisse in und um Flandern haben neben dem Mißerfolg bei der Belagerung Triers und dem gescheiterten Putsch sicherlich zum Politikwechsel Graf Heinrichs gegenüber Trier ihren Teil beigetragen. Gleichzeitig an zwei politischen Brennpunkten wollte und konnte er nicht mit gleichem Nachdruck präsent sein.
Die sich entwickelnden mittelalterlichen Städte waren Triebfedern für vielfältige sprachliche Entwicklungen. Der in dieser Arbeit gewählte Untersuchungszeitraum von 1388 bis 1500 beleuchtet eine Zeit, in der sich in vielen Städten ein völlig neues System der Namengebung entwickelte. Dies wurde nötig, weil es in einer heterogenen Gesellschaft zunehmend schwieriger wurde, Individuen über ihren Rufnamen eindeutig zu identifizieren, was vor allem im Bereich des Rechts und der Verwaltung zu Problemen führte. Somit mussten neue Wege gefunden werden, um einen Namen in einem schriftlich verfassten und rechtsgültigen Dokument eindeutig einer Person zuordnen zu können. Basis dieser Untersuchung sind die Rechnungsbücher der Stadt Luxemburg, die in jährlichen Berichten penibel die Einnahmen und Ausgaben der Stadt verzeichnen. Tätigkeiten im Dienst der Stadtgemeinschaft wurde entlohnt und die Kosten für jeden einzelnen Arbeiter in den Büchern vermerkt. Somit sind Rechnungsbücher ein reicher Fundus für namenkundliche Analysen. Sie werfen ein Licht auf eine Zeit, in der sich im Bereich der Personennamen ein grundlegend neues System der Namengebung beginnt herauszubilden, dessen Auswirkungen uns bis heute prägen. Die Arbeit besteht aus einem nach verschiedenen Gesichtspunkten gegliederten und kommentierten Namenbuch sowie einer onomastischen Analyse des Bestands.
Es wird zunächst auf einer systemwettbewertbstheortischen Basis untersucht, inwiefern die Harmonisierung von Hochschulabschlüssen im Zuge des Bologna-Prozesses als effizient charakterisiert werden kann. Es zeigt sich, dass der Bologna-Prozess kein Instrument ist, um einen Unterbeitungswettlauf in der EU zu verhindern, sondern eher einen produktiven "race to the top"-Prozess begrenzt. Im nächsten Schritt wird überprüft, ob die Vereinheitlichung von Bildungsabschlüssen die Rekrutierung am internationalen Arbeitsmarkt wirklich erleichtern kann. Dazu wurde eine Befragung im hoch internationalen Luxemburger Finanzdienstleistungssektor durchgeführt. Es zeigt sich, dass das anglo-amerikanische Bachelor-Master-System nicht uneingeschränkt bevorzugt wird und dass die befragten Unternehmen keine deutliche Vereinfachung ihrer Personalbeschaffung durch die Vereinheitlichung von Bildungsabschlüssen erwarten.