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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Interaktion zwischen den Juden des Regnum Teutonicum und den verschiedenen Herrschaftsträgern, mit denen die Juden in Kontakt kamen. Dies waren neben dem König auch geistliche und weltliche Landes- und Stadtherren. Chronologisch an vier Herrschaftsphasen Rudolfs ausgerichtet, analysiert die Studie sämtliche überlieferte schriftliche Zeugnisse, um insbesondere der Frage nach der Bedeutung der Kammerknechtschaft im Reich nachzugehen. Diese stellt sich als höchst ambivalente und keinesfalls nur negative Beziehungsform heraus, die zudem nur in einem europäischen Kontext verständlich wird.
Die Studie beschäftigt sich mit der kommunalen Armenfürsorge in Galway und Gort,im Westen Irlands und ihrem Einfluss auf die Entwicklung der lokalen Verwaltung. Der zeitliche Rahmen wird von der Einführung der irischen Armengesetzgebung 1838 und der Unabhängigkeit Irlands 1921 bestimmt. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage,welche Bedeutung der Armenverwaltung bei der generellen Ausbildung staatlicher Administration in Irland zukam. Im ersten Teil werden zunächst die sozioökonomischen Rahmenbedingungen in Galway und Gort vorgestellt. Die Lage und Größe,aber auch die wirtschaftliche Situation des Untersuchungsgebietes beeinflusste die Arbeitsweise der lokalen Aufsichtsgremien der Armenverwaltung. Von zentraler Bedeutung ist der rechtliche Rahmen,innerhalb dessen die Aufsichtsgremien der Armenverwaltung operierten. Um die "spezifische Ausprägung" der irischen Institutionen der Armenverwaltung zu analysieren,wird der Vergleich zur englischen und schottischen Armengesetzgebung gezogen. Die Studie untersucht jedoch nicht nur die normative Ebene der Armengesetzgebung zwischen 1838 und 1921,sondern beschäftigt sich vor allem mit der alltäglichen Praxis der Verwaltung vor Ort. Im Mittelpunkt stehen dabei die Akteure auf der lokalen und zentralen Ebene: die Board of Guardians und die Poor Law Commission bzw das Local Government Board. Andere lokale Verwaltungseinrichtungen,wie die Grand Juries oder die Town Commissioners,werden in die Betrachtung einbezogen,soweit sie mit den Aufsichtsgremien der Armenverwaltung in Berührung kamen. Dabei werden besonders parallele und/oder konkurrierende Zuständigkeitsbereiche in den Blick genommen. Diese Analyse der Akteure ermöglicht die Untersuchung von Ausdifferenzierungs- und Veränderungsprozessen in der lokalen Verwaltung in Irland. Der zweite Teil der Arbeit untersucht detailliert die Aufsichtsgremien der Armenverwaltung von Galway und Gort in vergleichender Perspektive. Durch den Stadt-Land Vergleich sollen Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der personellen Zusammensetzung und der Arbeitsweise der lokalen Aufsichtsgremien der Armenverwaltung herauspräpariert werden. Dabei werden zunächst die (Armen-)Steuerzahler analysiert. Sie wählten einen Teil der Mitglieder der lokalen Armenverwaltung und beeinflussten so die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien. Ein Kapitel im zweiten Teil der Arbeit untersucht die Mitglieder der Aufsichtsgremien der Armenadministration. Sozioökonomische, familiäre, religiöse und berufliche Hintergründe sowie Angaben zu anderen Ämtern dienen dazu, deren Auswirkungen auf die Arbeitsweise der Personen in der lokalen Armenadministration zu untersuchen. Wie regelmäßig nahmen die einzelnen Mitglieder an den Sitzungen teil? In diesem Kapitel können nicht alle der erfassten Mitglieder behandelt werden, so dass besonders die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter analysiert werden. Weiterhin werden Mitglieder, die einflussreiche politische Funktionsträger waren, untersucht. Ein weiteres Kapitel widmet sich der Professionalisierung der Aufsichtsgremien der Armenadministration in der zeitlichen Entwicklung nach 1838. Es wird der Frage nachgegangen, ob mit der Aufgabenakkumulation über die eigentliche Armenadministration hinaus auch eine Zunahme des Einflusses der Aufsichtsgremien der Armenverwaltungen im Hinblick auf ihr Verhältnis zur Dienststelle in Dublin einherging. Der Kontakt zur zentralen Behörde war sehr ausgeprägt und regelmäßig, so dass die Kommunikation mit der übergeordneten Verwaltungsebene als sehr wichtig angesehen werden kann. Wie wirkten sich die umfassenden Kontroll- und Weisungsbefugnisse auf die Arbeitsweise der lokalen Armenadministration aus und welchen Einfluß hatten diese Befugnisse auf das Kommunikationsverhältnis? Gelang es den Mitgliedern der Armenverwaltung ihren Handlungsspielraum zu erweitern, etwa durch die Nutzung alternativer Kommunikationswege oder in ihrer Aufgabe als politische Funktionsträger? Wie häufig war die Kommunikation mit anderen irischen lokalen Aufsichtsgremien der Armenverwaltung und gab es Kooperationen? Ein weiteres Kapitel im zweiten Teil der Arbeit untersucht den Stellenwert von politischen Themen in den Diskussionen der Aufsichtsgremien der Armenverwaltungen, wobei insbesondere das Spektrum der Diskussionen innerhalb des Board of Guardians analysiert wird. Wie wirkten sich die Auseinandersetzungen um die Landfrage oder die Forderung nach Selbstverwaltung aus? Kam es zu personellen Veränderungen in den Aufsichtsgremien oder veränderten Arbeitsweisen der örtlichen Armenverwaltung? Ein Paragraph dieser Studie geht der Frage nach, ob und inwieweit die Board of Guardians mit anderen lokalen Apparaten vernetzt waren, anhand des Beispiels der Verflechtungen von Medizin und Armenadministration.
Wie gestaltete sich adlige Erziehung im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit, noch vor dem auch bildungsgeschichtlichen Wandel durch Reformation und Humanismus? Wie ist in diesen Zeiten ein junger Prinz für seine künftigen Aufgaben als Herrscher und Politiker vorbereitet worden? Gab es einen bestimmten Kanon von Fächern oder Lehrinhalten, deren Vermittlung durch Unterricht oder auch durch adlig-höfische Sozialisation eine spezifische, an seiner hohen Stellung und Verantwortung orientierte Bildung und Ausbildung eines Fürstensohns zum Ziel hatte? Diesen Fragen, welche die historische Forschung bisher weitgehend vernachlässigt hat, geht die Trierer Dissertation nach. Sie bietet damit die erste ausführliche und quellengestützte Darstellung der Kindheit und Jugend Karls V., die in den großen Biographien immer voreilig übergangen wird, wo meist ein bereits "fertiger" Kaiser in Erscheinung tritt. Ein Blick zurück auf die direkten Vorfahren - Kaiser Friedrich III., Kaiser Maximilian I. und Karls früh verstorbenen Vater, Philipp den Schönen - erkundet die Traditionen und Formen habsburgisch-burgundischer Fürstenerziehung, ihren Platz sowie ihre Organisation und personales Umfeld am Hofe. Der frühe Tod des Vaters und die psychische Labilität der Mutter bestimmten Karls Kindheit und Jugend. Anstelle der leiblichen Eltern waren es Großvater, Tante und Erzieher, die sich um ihn bemühten; daneben weitere Lehrer - darunter Adrian von Utrecht, der spätere Papst Hadrian VI., und Erasmus von Rotterdam, aber auch nicht wenige aus den spanischen Ländern -, Beichtväter und Edelknaben, die das soziale Umfeld der Erziehung komplettierten. Somit befand sich der Zögling inmitten verschiedener Interessengruppen, die in Konkurrenz untereinander sowie gemäß eigener Vorteile und Absichten agierten. Schon früh musste der junge Habsburger zu der Rolle finden, die nicht nur seine Familie, sondern auch die großen europäischen Dynastien von ihm erwarteten; denn es ging in erster Linie um Kontinuität und Berechenbarkeit, in der Familie wie in der Politik. Oft genug wurde der im höchsten Grade umsorgte wie überwachte, lange unselbständige Prinz zum Spielball der stark divergierenden Interessen seines Umfeldes, was sich auch an der Praxis der zahlreichen Heiratsoptionen zeigte, in die er ungefragt "eingepasst" wurde. Die Jugendjahre Karls V. spielten sich am Hof seiner Tante, Margarete von Österreich, ganz im burgundischen Milieu ab, das ihn kulturell und politisch prägte. Einen nachhaltigen Eindruck hinterließ hier die burgundische Rittertradition, aufs höchste symbolisiert im Orden vom Goldenen Vlies. Die Erziehung Karls, der in den ersten Jahren zusammen mit seinen Schwestern unterrichtet wurde, verlief im Prinzip zweigleisig. Neben einer fundamentalen religiösen Unterweisung durch Geistliche und Beichtväter konzentrierten sich seine Lehrer - Gelehrte wie Höflinge - einmal auf die Vermittlung eines angemessenen, gelehrten Bildungswissens und dann aber vor allem auf das praktische Handlungswissen, dabei insbesondere auf die adlige Sozialisation im Milieu des Hofes. Erziehung und Ausbildung blieben immer pragmatisch auf die späteren Aufgaben des Regierens, der Politik und der herrscherlichen Repräsentation ausgerichtet. Die Wirkung dieser Erziehung lässt sich exemplarisch fassen in Karls während der späteren Jahre konsequent verfolgten Familienpolitik, die von den Betroffenen allerdings nicht immer kritiklos akzeptiert wurde. Stationen seiner Persönlichkeitsentwicklung, die sich über viele Jahre, wenn nicht das ganze Leben, hinzog, werden vor diesem Hintergrund beleuchtet. Als die wohl prägendste Erfahrung auf dem schweren Weg vom früh verwaisten, schwächlichen und meist unsicher wirkenden Knaben zum selbständig agierenden Monarchen kann Karls erste Reise nach Spanien im Jahre 1517 gesehen werden. Hier stieß er erstmals auf offene Ablehnung und sah sich mit unerwarteten, bis dahin völlig fremden Problemen konfrontiert. Zugleich bedeutete sein Regierungsantritt als spanischer König für ihn persönlich eine entscheidende kulturelle Neuorientierung.
Die Dissertation beschäftigt sich mit dem Denkmalkult in der aufstrebenden deutschen Indsutrieregion des Kaiserreichs (1871 - 1918). Denkmalprojekte dienten als Plattform für die Bezeugung und Selbstvergewisserung von Werten wie nationale Gesinnung und Bürgerlichkeit unter Nutzung nationaler, indstrieller und lokaler Symbole. Der zweite Teil enthält ein Verzeichnis der zwischen 1871 und 1918 errichteten kommunalen Denkmäler im Ruhrgebiet.
Diese Dissertation gliedert sich in zehn Kapitel. Nach einem einleitenden Kapitel stelle ich die historischen Rahmenbedingungen der Arbeit der katholischen Missionare in Deutsch-Ostafrika vor (ethnische und soziale Gliederung, wirtschaftliche Lage, Grundzüge der Verwaltung). Dieses Kapitel thematisiert zudem die Situation der in der Kolonie engagierten katholischen Missionsorden und ihrer Missionsmethoden. Das dritte Kapitel untersucht die grundlegenden diskursiven Komponenten des missionarisch-männlichen Selbstverständnisses. Diese Diskurse kontrastieren meistens säkulare Diskurse. Sie bestehen einmal aus der missionarischen Adaption des katholischen Kulturdiskurses, dem christlichen Askesediskurs, modifizierten Rassediskursen, der Übernahme nationalistischer Paradigmen und den diskursiven Abgrenzungsversuchen gegenüber dem geschlechtlichen 'Anderen', repräsentiert durch die Missionsschwestern. Alle die hier untersuchten Diskurse werden in ihrer Entwicklung bestimmt durch eine Wechselwirkung zwischen heimatlichen Vorgaben und kolonialen Erfahrungen. Sie basieren auf einer dichotomischen Unterscheidung zwischen dem religiös, ethnisch und geschlechtlich kodierten 'Eigenen' und 'Anderen' und bilden die Grundlage des missionarischen Eigen- und Fremderlebens. Der vierte Hauptteil der Arbeit untersucht Konstruktionen ethnischer und religiöser Alteritäten auf dem ostafrikanischen Missionsfeld. Zwei Hauptgruppen von Gegnern sind zu unterscheiden: die "Medizinmänner/ Zauberer" und die Vertreter des ostafrikanischen Islam. Teil fünf untersucht die in den Quellen vorgestellten zentralen Methoden der missionarischen Verkündigungsarbeit. Es geht dabei besonders um die Versuche ein konfessionelles Eheideal in einer polygamen Gesellschaft zu verkünden. Zudem werden die Bedeutung der christlichen Caritas für die Konversion der OstafrikanerInnen und die Kinder- und Schulerziehung in den Blick genommen. Das folgende sechste Kapitel behandelt die Frage nach den missionarischen Umwelten und ihrem Einfluss auf die Konstruktion missionarischer Männlichkeiten. Zum einen tritt der Missionar in den Quellen als Eroberer der ostafrikanischen Flora und Fauna auf. Andererseits wird er als ständig Reisender vorgestellt. Zudem zeigen sich in den Quellen diskursive Strategien der symbolischen und repräsentativen Setzung von Heimat (Berichte über die Umstände und Mühen bei Stationsgründungen und über liturgische Feiern). Der siebte Teil der Dissertation untersucht die Wahrnehmung der sozialen Verfasstheiten der traditionellen ostafrikanischen Lebensräume. Wie wurden die OstafrikanerInnen von den Missionaren unter der Perspektive der Intelligenz, ihrer Bildungsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft bewertet? Und was waren die Hauptkritikpunkte des missionarischen Moraldiskurses über die Indigenen in der ostafrikanischen Kolonie? Teil acht der Arbeit versucht, die Rolle der eigenen als auch der geschlechtlich und ethnisch anderen Körper für die Konstruktion missionarischer Männlichkeit auszuloten. So soll geklärt werden, wie afrikanische Nacktheit bewertet wurde. Zudem werden traditionelle Körperperformanzen der OstafrikanerInnen wie Gesänge und Tänze im Hinblick auf die Wahrnehmung und Wertung durch die asketisch ausgerichteten Missionare untersucht. Ein dritter Teil dieses Kapitels widmet sich der Bedeutung der Körperhygiene für das missionarische Selbst und den Versuchen, diese Vorgaben auf die koloniale Umwelt zu übertragen. Die Kritik am indigenen Umgang mit dem eigenen Körper findet ihren Höhepunkt in der Beschreibung und moralischen Abwertung afrikanischer Sexualität im Umfeld traditioneller Beschneidungsriten. Eine theoriegeleitete Schlussreflexion wirft einen Blick auf die den Formen missionarischer Männlichkeit zugrunde liegenden Machtkonzepte und ihre Bedeutung im kolonialen System. Dieser Abschnitt der Arbeit versucht eine Zusammenschau der bereits aus den vorhergehenden Kapiteln bekannten Fakten und Ergebnisse. Das letzte Kapitel bietet eine Zusammenfassung der Ergebnisse.
Ziel der Untersuchung ist, in dem durch die Grundkarte des Geschichtlichen Atlas der Rheinlande vorgegebenen Gebiet die höheren Bildungseinrichtungen zu erfassen, sie schulgeschichtlich zu analysieren und darauf aufbauend die Entwicklungslinien dieser Schulen über den Zeitraum vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende des Alten Reiches, auf dem linken Rheinufer noch bis 1814 aufzuzeigen. Von besonderem Interessen sind dabei die Territorien Kurtriers und das pfälzische Gebiet links des Rheins. Zu den untersuchten Schultypen gehören Universitäten, Akademien, protestantische Archigymnasien, Jesuitengymnasien, protestantische Gymnasien sowie protestantische und katholischen Lateinschulen. Die Universitäten bildeten über Jahrhunderte die weltlichen und geistlichen Eliten aus, ließen sich unterschiedlich gut auf die neuen geistesgeschichtlichen Strömungen ein. Es entwickelten sich protestantische und katholische Hochburgen sowie Zentren des Humanismus oder der Aufklärung. Die häufig in der Forschung vertretene These der Rückständigkeit katholischer Einrichtungen kann nur bedingt gehalten werden, da auch die katholischen Universitäten sich Neuerungen öffneten. Dies trifft gerade für die Bonner Hochschule zu, die von den 1780er Jahren an bis zum Ende des Alten Reiches mit am konsequentesten die Anforderung der Aufklärung umsetzte. Die Akademien bzw. Spezialschulen, Gründungen des 18. Jahrhundert, dienten ebenso der Elitenausbildung, vermittelten in besonderem Maße praxisrelevantes Wissen und entstanden teilweise in bewusster Konkurrenz zu den Universitäten. Ihre Bildungsinhalte waren zeitgemäßer als das, was an den Universitäten gelehrt wurde, weshalb sie sich großer Beliebtheit erfreuten. Als dann aber im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts die alten Hochschulen in reformpolitischer Hinsicht gleichzogen, verloren die Akademien ihre anfängliche Attraktivität. Die protestantischen Archigymnasien entstanden hauptsächlich in den Herzogtümern Kleve-Jülich-Berg, die bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts über keine protestantische Universität verfügten; daher übernahmen diese Anstalten nach dem Konfessionswechsel eines Territoriums die Funktion einer Hochschule, auch wenn hier keine akademischen Grade verliehen werden konnten. Häufig auf den ausdrücklichen Wunsch der Bürgerschaft gegründet, versorgten diese Einrichtungen in akademischen Oberkursen ihr Umfeld mit Verwaltungskräften und Pfarrern und entwickelten sich zu kleineren Bildungszentren. Ihr Ziel war es nie, mit den Universitäten direkt zu konkurrieren. In erster Linie ging es bei diesen Einrichtungen darum, den lutherischen oder reformierten Glauben zu festigen und durch die Vermittlung von profundem Wissen auch auf den Besuch der Universität vorzubereiten. Sie verpflichteten sich fast durchgängig einer bestimmen Orthodoxie und wurden deshalb im 18. Jahrhundert im Zuge der Aufklärung mehr und mehr hinterfragt.
In den Rheinlanden agierten in der Frühen Neuzeit zahlreiche Räuberbanden. Trotz zahlreicher Hinweise auf Bandenaktivitäten scheitert eine umfassende Studie über die Erscheinungsformen dieser kollektiven Delinquenz jedoch an einer ungleichmäßigen Quellenüberlieferung; denn ausführliche Informationen, beispielsweise über das Deliktspektrum oder die bevorzugten Opfer, fehlen ebenso wie erschöpfende Auskünfte über die Gegenmaßnahmen der Obrigkeit. Die wichtigste Grundlage bilden daher die Actenmäßigen Geschichten, die eine Übersicht der angeklagten Verbrechen enthalten. Die Vielzahl an Delikten, die hingegen nicht zur Anklage gelangten, erschließt sich allerdings nicht. Dies gilt auch im Hinblick auf jene Bandenmitglieder, die nicht am Hauptverfahren beteiligt waren; über sie, ihre Straftaten und ihre Funktion innerhalb der Bande werden wir nicht unterrichtet. Aus diesen Gründen ist es schon als ausgesprochener Glücksfall zu bezeichnen, daß zumindest für die zwischen 1796 und 1802 agierende Schinderhannesbande vollständige Ermittlungsakten vorliegen. Zwischen 1796 und 1802 verübte sie mindestens 211 Verbrechen. Den Höhepunkt ihrer Aktivitäten entfaltete die Bande zwischen dem Herbst 1799 und dem September 1801: Mit seiner Bande erstürmte Bückler in diesen Jahren die Häuser begüterter Kaufleute oder überfiel auf offener Landstraße die Reisenden. Durch Brandbriefe, die er mit "Johannes durch den Wald" unterzeichnete, erpreßte er größere Geldsummen und stellte "Sicherheitskarten" aus, die den Besitzern sicheres Geleit garantieren sollten. Die Opfer der Bande wurden bei den Aktionen in der Regel brutal mißhandelt; einige Personen wurden sogar ermordet. Alle Versuche der Behörden, der Bande das Handwerk zu legen, schlugen zunächst fehl. Die Wende erfolgte 1801, als die Einwohner von Staudernheim und Obermoschel erstmals gegen die Räuber vorgingen; in der Folgezeit mißlangen viele Verbrechen. Auch die damaligen Justizorgane erhöhten permanent den Fahndungsdruck und engten so den Operationsraum mehr und mehr ein. Mit den noch verbliebenen Komplizen setzte sich der Schinderhannes auf das rechte, vermeintlich sicherere Rheinufer ab, um sich so dem staatlichen Zugriff zu entziehen. Hier wurde er jedoch am 31. Mai 1802 in der Nähe von Wolfenhausen von kurtrierischen Behörden verhaftet und an die Franzosen ausgeliefert. In seinen Verhören gab er bereitwillig Auskunft über seine Verbrechen und nannte alle daran beteiligten Komplizen, die ebenfalls nach und nach ergriffen wurden. Die umfassenden Aussagen der Bandenmitglieder ermöglichen nicht nur eine Fallstudie zur Schinderhannesbande, sondern gewähren darüber hinaus Einblick in die verschiedenen Erscheinungsformen der kollektiven Delinquenz an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert: Die damaligen Räuberbanden bildeten keine hierarchischen Organisationen, an deren Spitze ein Räuberhauptmann stand. Vielmehr handelte es sich um "lockere Gesellungen", die nur bei schweren Verbrechen in größeren Verbänden auftraten. Meistens arbeiten die Mitglieder jedoch auf eigene Rechnung oder in kleineren Gruppen, die nicht mehr als drei Personen umfaßten. Ihre Mitglieder rekrutierten die Banden zu einem überwiegenden Teil aus den vagierenden Bevölkerungsschichten. Trotz zahlreicher Rückschläge ermöglichte die Verhaftung des Schinderhannes die Festnahme noch flüchtiger Bandenmitglieder zu veranlassen. Dabei kooperierten die französischen Behörden eng mit den rechtsrheinischen Stellen, so daß sich schon nach relativ kurzer Zeit weitere Erfolge einstellten: Ende November 1802 saßen in den Mainzer Gefängnissen fast ein hundert Personen. Nach Abschluß der Ermittlungen eröffnete das Mainzer Spezialgericht schließlich am 23. Oktober 1803 das Verfahren gegen 68 Angeklagte und verhandelte die in der Anklageschrift zusammengestellten Klagepunkte. Den 132 Zeugen der Anklage stellten die neun Anwälte, welche die Mandate der Angeklagten übernommen hatten, 202 Zeugen der Verteidigung gegenüber. Nach langandauernden Beratungen " das Spezialgericht mußte in nahezu 700 Einzelpunkten über die individuelle Schuld jedes Angeklagten befinden " erging am 20. November 1803 das Urteil: 19 Bandenmitglieder, unter ihnen auch Johannes Bückler, wurden zum Tode durch die Guillotine verurteilt, 24 Angeklagte erhielten zum Teil langjährige Gefängnisstrafen; die übrigen Angeklagten sprach das Spezialgericht frei. Die Todesurteile wurden einen Tag später vor einer großen Zuschauermenge vollstreckt. Endgültig unterbinden konnten die Behörden die Aktivitäten von Räuberbanden am Rhein nicht; schon im Mai 1803 war zum Beispiel im Soonwald eine neue Bande unter Führung von Peter Schwarz aktiv, und Berichte über die Aktivitäten von Räuberbanden sollten auch in den folgenden Jahren nicht enden. Offene Straßenüberfälle oder Raubzüge mit hoher Personalstärke sind für das erste Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts allerdings nicht mehr belegt. Statt dessen verlegten die Räuber die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit auf Einbruch und Diebstahl.
The investigation concentrates on the exhibit of the known church-reformer, philosoph, cardinal and bishop of Brixen Nicolaus von Cues (1401 - 1464) concerning Jews. As origin we take the Jewish decree/ -statute wich mostly was publicated at diocesian an provicial synodes when von Cusanus was papal legate 1451 / 52 in Germany. The legate statet a ban for usury respectively restrictions of money-lending and a duty for identification. Among the decree sermons and letters from the legate-time are consulted. Appropriate parts concerning Jews an Judaism from empirical- and church-reformatoric scripts, sermons and notes from Cusanus areconsulted because the decree cannot be understood without the context of the complete works. So it is possible to disprove the thesis of a subordinated and marginal role of Jews in the cusanian work. To circumscribe the decree's consequences the constituted jewish settlements at 1451 / 55 in the german Empire are represented at cartographical base. As recessing example for the reactions to the decree the policy of Nürnberg is taken. The detailed correspondence of the council documents it's declining attitude. A finishing profile-analysis affords the possibility of a discussion on translation an reception of the Jewdecree in german countrys that's effect has to be evaluated regionally an locally sophisticated , on the base of the administratively regulated spaces by the church.
Untersuchungsgegenstand der Arbeit bildete die politische Bedeutung der spanischen Sprache in den Niederlanden unter Philipp II., der als König Kastiliens in Personalunion zugleich Landesherr der niederländischen Provinzen war. Das Corpus, das untersucht wurde (hauptsächlich der Briefwechsel zwischen den Regierungsstellen in Brüssel und Madrid), zeigt, daß die Wahl der Sprache wesentlich häufiger von politisch-ideologischen Faktoren bestimmt war, als dies von der Forschung bisher wahrgenommen wurde. Bereits 1562 — als die Auseinandersetzungen zwischen Philipp II. und den Adligen in den Niederlanden in eine neue Phase traten — wurden das Italienische und das Spanische in der Form eines "zweiten Verbindungskanals" in die Korrespondenz zwischen der Landvogtin Margarete von Parma und dem König eingeführt, in welcher fortan Angelegenheiten größerer Wichtigkeit diskutiert wurden. Seit der Ankunft des Herzogs Alba im Jahre 1567 ist dieser inoffizielle Briefwechsel ausschließlich in Spanisch gehalten und entwickelte sich verstärkt zu einem herausragenden Instrument, um die Macht der niederländischen Regierungsstellen zu untergraben. Hatten die niederländischen Adligen vor dem Aufstand nichts dabei gefunden, sich des Spanischen zu bedienen, wenn es ihren Zwecken nützte, so änderte sich diese Haltung besonders nach der Ankunft Herzog Albas im Jahre 1567: die Sprachwahl wurde fortan eher von strategischen Faktoren determiniert und der Gebrauch der spanischen Sprache wurde aus ideologischen beziehungsweise propagandistischen Gründen negativ bewertet. Besonders innerhalb der Oberklasse und bei denjenigen Niederländern, die aus politischen oder beruflichen Gründen außerhalb der Siebzehn Provinzen lebten, wuchs die Zahl derer, welche die Niederlande als Einheit wahrnahmen und zugleich ihrer Muttersprache einen höheren Wert zuerkannten. Die Anhänger des Aufstandes instrumentalisierten ihre eigene Sprache als eine Waffe und ein Argument gegen die "spanische Vorherrschaft". Zugleich gab es einige — allerdings unvollendete — Pläne Philipps II. durch Einrichtung eines spanischen Lehrstuhles an der Universität Löwen oder eines Austauschprogramms für Studenten in Salamanca und Leuven für die Verbreitung seiner Muttersprache zu sorgen und somit "Sprachpolitik" zu betreiben. Ein weiteres Kapitel der Arbeit ist der Sprachpolitik in der Schweiz und Frankreich im 16. und 17. Jahrhundert gewidmet. In Übereinstimmung mit dem oben zitierten Zeitgenossen Tomaso Campanella kann das Ergebnis der Arbeit folgendermaßen umschrieben werden: Drei Instrumente sind nötig, um Staaten zu erwerben und zu erhalten: Sprache, Militär und Geld.
Auf der Mikroebene einer durch verwandtschaftliche Kohäsion verbundenen Personengruppe werden in einer prosopographischen Fallstudie Konsistenz und Persistenz sozialer Rangbildung im rheinisch-maasländischen Adel des späten Mittelalters untersucht. Ausgehend von dem wohl berühmtesten Vertreter der Familie von Schönau/von Schönforst, Reinhard von Schönau (ca. 1305-1376), dessen Karriere bereits in der zeitgenössischen Chronistik in Anbetracht seiner sozialen und wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen als außergewöhnlich qualifiziert wurde, greift die Themenstellung sowohl auf dessen genealogische Aszendenz wie auch auf seine Deszendenz aus, um in mehr als 35 Biogrammen aus dem Zeitraum von ca. 1250 bis ca. 1450 in einem Längsschnitt über acht Generationen hinweg das überaus disparate Quellenmaterial für die einzelnen Familienmitglieder zusammenzutragen und in seinem historischen Kontext darzustellen. Der innerhalb verschiedener Stratifikationsdimensionen " wirtschaftliche Stellung, politische Position, Konnubium, administrative Funktionen in den miteinander konkurrierenden Landesherrschaften im Westen des Reiches sowie Selbst- und Fremdbezeichnungen " differenziert evaluierte soziale Status der einzelnen Familienmitglieder jenseits einer schematischen Zuweisung in 'hohen' und 'niederen' Adel erlaubt es, strukturelle von individuellen statusbildenden Faktoren zu unterscheiden und deren unterschiedliche Bedeutung für die Persistenz sozialen Ranges darzustellen. Diese Analyse mündet in die These, daß sich die Weitergabe sozialen Ranges in der Generationenabfolge im Rahmen eines Modells hierarchisierter statusbildender Faktoren beschreiben läßt. Dieses Modell ist nicht nur auf andere genealogisch definierte Personengruppen übertragbar, sondern kann im Ergebnis auch Gültigkeit über die Familie von Schönau/von Schönforst und den Rhein-Maas-Raum hinaus beanspruchen.