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Der zentrale Gegenstand der Untersuchung ist die Rechtsfigur des Indigenats im Kontext der württembergischen und preußischen Staatenlandschaft. Das Indigenat lässt sich als ein Recht bestimmen, das seine potenziellen Rechtsträger maßgeblich über das Abstammungsprinzip definiert und ein Verhältnis zwischen Rechtsträger und einem übergeordneten Rechtssubjekt zum Ausdruck bringt, sei es lehns- oder standes-, staats- oder auch bundes- beziehungsweise reichsrechtlicher Natur. Der zeitliche Schwerpunkt der Betrachtung liegt auf dem 19. Jahrhundert. Es werden jedoch auch Rückblicke in die Frühe Neuzeit geworfen, weil Wandel und Kontinuität in der Entwicklung des Indigenats in einer solch langen Perspektive besonders klar hervortreten können. Die zentrale These dieser Arbeit ist, dass ein enger Zusammenhang zwischen der im 19. Jahrhundert entstehenden und bis heute geläufigen Form der Zuordnung von Menschen zum Staat und den aus diesem Verhältnis entspringenden Rechten einerseits und dem frühneuzeitlichen Indigenat andererseits besteht. Dabei kann gezeigt werden, dass Gesellschaften ihre politischen Machtpositionen gegenüber „fremdstämmigen“, etwa zuwandernden Personen abschirmten, indem sie sich auf indigenatrechtliche, ethnische Bestimmungen beriefen.
Anmerkung: Es handelt sich um die 2. überarbeitete Auflage der Dissertation.
1. Auflage siehe:
"https://ubt.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/2083".
Ausgangspunkt der politisch-ikonographischen Untersuchung, in deren
Zentrum zwei Staatsporträts König Maximilians II. von Bayern stehen, ist die Beobachtung, dass diese beiden Bildnisse grundsätzlich unterschiedliche Inszenierungsformen wählen. Das erste von Max Hailer gefertigte Werk zeigt Maximilian II. im vollen bayerischen Krönungsornat und greift eine tradierte Darstellungsweise im Staatsporträt auf. Es entstand zwei Jahre nach Maximilians II. Thronbesteigung und damit nach den revolutionären Unruhen der Jahre 1848/49 im Jahr 1850. Das zweite wurde von Joseph Bernhardt 1857 bis 1858 gemalt und im Jahr 1858 zum zehnjährigen Thronjubiläum des Monarchen erstmals präsentiert. Die Inszenierung ändert sich im zweiten Bildnis: Das bayerische Krönungsornat ist der Generalsuniform gewichen, ebenso weitere Details, die sich noch in der ersten Darstellung finden: Draperie und Wappen fehlen, der übliche bayerisch-königliche Thronsessel ist durch einen anderen ersetzt. In den Hintergrund gedrängt ist die Verfassung, immerhin seit 1818 staatliche Rechtsgrundlage des bayerischen Königreichs. Die beiden Staatsporträts Maximilians II. leiten offensichtlich von den Herrscherbildnissen im vollen bayerischen Krönungsornat seines Großvaters Maximilian I. und Vaters Ludwig I. über zu einer solchen in Uniform mit Krönungsmantel wie sie sich bei Napoleon III. und Friedrich Wilhelm IV. finden und wie sie sein Sohn Ludwig II. weiterführte. Es stellt sich somit die Frage, welche Faktoren zu diesem prägnanten Wandel in der Inszenierung Maximilians II. als König von Bayern führten. Die Arbeit geht der These nach, dass beide Darstellungen grundlegend auf eine reaktionäre, gegen die Revolution 1848/49 gerichtete Politik ausgelegt sind, wobei dieser reaktionäre Charakter in Maximilians II. Bildnis von 1858 noch eine Steigerung im Vergleich zu derjenigen von 1850 erfährt. Zudem wandelt sich die innenpolitisch-historische Ausrichtung des ersten Porträts bei der zweiten Darstellung des bayerischen Monarchen in eine außenpolitisch-progressive. Die Legitimation Maximilians II. begründet sich nicht mehr, wie bei ersterem, in der Geschichte und der Herrschaft der Wittelsbacher, sondern in seinen eigenen Errungenschaften und seiner eigenen Herrschaft. Dieser Wechsel der politischen Bildaussage fußt sowohl auf den politischen Veränderungen und Entwicklungen innerhalb und außerhalb Bayerns als auch auf der Entwicklung des Staatsporträts in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Nach nur zehn Jahren wird so eine veränderte Botschaft über Maximilians II. Position und Machtanspruch ausgesendet.
Anmerkung: Es handelt sich um die 1. Auflage der Dissertation.
2. überarbeitete Auflage siehe:
"https://ubt.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/2166".
Ausgangspunkt der politisch-ikonographischen Untersuchung, in deren Zentrum zwei Staatsporträts König Maximilians II. von Bayern stehen, ist die Beobachtung, dass diese beiden Bildnisse grundsätzlich unterschiedliche Inszenierungsformen wählen. Das erste von Max Hailer gefertigte Werk zeigt Maximilian II. im vollen bayerischen Krönungsornat und greift eine tradierte Darstellungsweise im Staatsporträt auf. Es entstand zwei Jahre nach Maximilians II. Thronbesteigung und damit nach den revolutionären Unruhen der Jahre 1848/49 im Jahr 1850. Das zweite wurde von Joseph Bernhardt 1857 bis 1858 gemalt und im Jahr 1858 zum zehnjährigen Thronjubiläum des Monarchen erstmals präsentiert. Die Inszenierung ändert sich im zweiten Bildnis: Das bayerische Krönungsornat ist der Generalsuniform gewichen, ebenso weitere Details, die sich noch in der ersten Darstellung finden: Draperie und Wappen fehlen, der übliche bayerisch-königliche Thronsessel ist durch einen anderen ersetzt. In den Hintergrund gedrängt ist die Verfassung, immerhin seit 1818 staatliche Rechtsgrundlage des bayerischen Königreichs. Die beiden Staatsporträts Maximilians II. leiten offensichtlich von den Herrscherbildnissen im vollen bayerischen Krönungsornat seines Großvaters Maximilian I. und Vaters Ludwig I. über zu einer solchen in Uniform mit Krönungsmantel wie sie sich bei Napoleon III. und Friedrich Wilhelm IV. finden und wie sie sein Sohn Ludwig II. weiterführte. Es stellt sich somit die Frage, welche Faktoren zu diesem prägnanten Wandel in der Inszenierung Maximilians II. als König von Bayern führten. Die Arbeit geht der These nach, dass beide Darstellungen grundlegend auf eine reaktionäre, gegen die Revolution 1848/49 gerichtete Politik ausgelegt sind, wobei dieser reaktionäre Charakter in Maximilians II. Bildnis von 1858 noch eine Steigerung im Vergleich zu derjenigen von 1850 erfährt. Zudem wandelt sich die innenpolitisch-historische Ausrichtung des ersten Porträts bei der zweiten Darstellung des bayerischen Monarchen in eine außenpolitisch-progressive. Die Legitimation Maximilians II. begründet sich nicht mehr, wie bei ersterem, in der Geschichte und der Herrschaft der Wittelsbacher, sondern in seinen eigenen Errungenschaften und seiner eigenen Herrschaft. Dieser Wechsel der politischen Bildaussage fußt sowohl auf den politischen Veränderungen und Entwicklungen innerhalb und außerhalb Bayerns als auch auf der Entwicklung des Staatsporträts in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Nach nur zehn Jahren wird so eine veränderte Botschaft über Maximilians II. Position und Machtanspruch ausgesendet.
Partizipativer Unterricht, der nicht nur aus punktuell erlebter Teilnahme besteht, ist — wie Charlotte Keuler es im Leitartikel des vorliegenden Heftes formuliert — durch die Herausforderungen, vor die uns unsere globalisierte Welt stellt, in vielerlei Hinsicht unabdingbar geworden. Kommunikationsfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, Wissensmanagement und andere oft zitierte „soft skills“ sind Schlüsselkompetenzen des 21. Jahrhunderts.
Partizipation im Unterricht von klein auf – geht das? Braucht man für Diskussionen, Aushandlungs-und Entscheidungsprozesse nicht eine bestimmte Reife, über die Dreijährige noch gar nicht verfügen? Das mateneen-Team hat sich auf Limpertsberg ein Bild von der Arbeit mit Vorschulkindern gemacht und festgestellt: das geht sehr wohl!
Auf dem Friedhof der Kirche St. Matthias im Süden Triers befinden sich vier Kammern, die bis in jüngste Zeit als die Untergeschosse selbstständiger römischer Grabbauten angesprochen wurden. Bei dem Areal handelte es sich um einen Teil der südlichen Nekropole des römischen Triers, der vor allem mit Körperbestattungen belegt worden ist. Dieses Körpergräberfeld wird in der vorliegenden Arbeit zum ersten Mal anhand der archäologischen Funde und Befunde beschrieben.
Nach früheren, kleineren Untersuchungen fanden im Umfeld der Kammern 1931 umfangreiche Grabungen statt; weitere folgten in den 1960er Jahren. Die im Rahmen dieser Maßnahmen erstellten Unterlagen wurden vom Autor zusammengestellt und aufgearbeitet. Ergänzend kamen eigene Beobachtungen am noch sichtbaren Befund hinzu.
So ließ sich erschließen, dass die meisten Grabkammern nicht Reste eigenständiger Bauten waren, sondern Teile eines bisher nicht erkannten größeren Baukomplexes. Dieser bestand aus einem großen Rechteckbau, der das Untergeschoss eines älteren Grabbaus inkorporierte. Dieser bildete einen kellerartigen Raum, der mit einem Wasseranschluss versehen war. Innerhalb des Rechteckbaus konnten Reste eines festen Fußbodens zu ebener Erde, sowie farbige Wandmalerei beobachtet werden. Kurz nach seiner Errichtung wurde der Rechteckbau mit zwei unterirdischen Kammern versehen und im Osten durch drei Anbauten mit unterschied-lichen Grundrissen erweitert: Im Süden entstand so ein Apsidenbau mit einer großen unterirdischen Kammer, in der sich bis heute ein Reliefsarkophag befindet.
Die Befundauswertung ergab, dass der Baukomplex in konstantinischer Zeit errichtet worden ist und offenbar schon um die Mitte des 5.Jhs. n. Chr. aufgegeben wurde.
Zu diesem Baubefund ließ sich in den benachbarten römischen Provinzen keine direkte Parallele finden. Am ehesten vergleichbar scheint ein weiterer Baukomplex aus der nördlichen Nekropole Triers, der unter der Kirche St. Maximin aufgedeckt wurde. Er ist ab der Mitte des 4. Jhs. n. Chr. errichtet und von der christlichen Gemeinde genutzt worden. Dieser Bau ähnelt in seinem Grundriss dem Baukomplex von St. Matthias, unterschiedet sich aber in der Bestattungspraxis: Während zahlreiche Sarkophag-Bestattungen im Hauptbau und teilweise auch den Anbauten in den unbefestigten Boden eingelassen worden sind, fand sich bei St. Matthias sowohl im Hauptbau als auch den Anbauten ein fester Boden. Innerhalb dieses Baukomplexes kann nur der oben beschriebene Reliefsarkophag der Nutzungszeit zugeordnet werden. Demnach könnte hier die Schaffung separater Bestattungsräume bedeutsam gewesen sein – neben anderen Funktionen, wie der Bereitstellung von Wasser und überdachtem Raum zur Begehung der Totenfeiern. Die stärkere Berücksichtigung solch funktionaler Elemente scheint demnach eine wichtige Ergänzung zur weiterführenden Deutung römischer Sepulkralarchitektur zu sein.
The Islamic State is arguably the most prominent Islamist insurgent group to have attracted increased international attention in recent years, although it first emerged in the late 20th century, and this is largely a result of its significant territorial conquests in Iraq and Syria and the proclamation of its own global caliphate in June 2014 (Tønnessen 2018: 60). While research on the Islamic State's ideology, propaganda, financing, military strategy, recruitment of foreign fighters, and use of the Internet and social media has been conducted extensively in a variety of disciplines, including political science, sociology, media science, criminology, Islamic studies, history, and many others, systematic and in-depth analysis of the Islamic State's rebel governance, though not entirely unexplored, has remained comparatively under-researched.
This thesis builds on the above-mentioned issues and employs existing insights and concepts from Rebel Governance to systematically examine the transformation of the Islamic State’s territorial control into functional governance. In addition, through a comprehensive analysis of Islamic State administrative documents, which are continuously contextualized using secondary literature, this thesis develops a comprehensive portrait of the Islamic State's rebel governance. The following research questions are consequently derived from this approach: in what ways did the Islamic State engage in rebel governance during the height of its territorial control in Iraq and Syria between 2014 and 2017, and how can the utilization of concepts and insights from Rebel Governance, and the qualitative analysis of Islamic State administrative documents, improve our knowledge of the Islamic State's rebel governance and help to generate new insights into it?