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Digital technologies have become central to social interaction and accessing goods and services. Development strategies and approaches to governance have increasingly deployed self-labelled ‘smart’ technologies and systems at various spatial scales, often promoted as rectifying social and geographic inequalities and increasing economic and environmental efficiencies. These have also been accompanied with similarly digitalized commercial and non-profit offers, particularly within the sharing economy. Concern has grown, however, over possible inequalities linked to their introduction. In this paper we critically analyse the role of sharing economies’ contribution to more inclusive, socially equitable
and spatially just transitions. Conceptually, this paper brings together literature on sharing economies, smart urbanism
and just transitions. Drawing on an explorative database of sharing initiatives within the cross-border region of Luxembourg and Germany, we discuss aspects of sustainability as they relate to distributive justice through spatial accessibility, intended benefits, and their operationalization. The regional analysis shows the diversity of sharing models, how they are appropriated in different ways and how intent and operationalization matter in terms of potential benefits.
Results emphasize the need for more fine-grained, qualitative research revealing who is, and is not, participating and
benefitting from sharing economies.
Up-to-date information about the type and spatial distribution of forests is an essential element in both sustainable forest management and environmental monitoring and modelling. The OpenStreetMap (OSM) database contains vast amounts of spatial information on natural features, including forests (landuse=forest). The OSM data model includes describing tags for its contents, i.e., leaf type for forest areas (i.e., leaf_type=broadleaved). Although the leaf type tag is common, the vast majority of forest areas are tagged with the leaf type mixed, amounting to a total area of 87% of landuse=forests from the OSM database. These areas comprise an important information source to derive and update forest type maps. In order to leverage this information content, a methodology for stratification of leaf types inside these areas has been developed using image segmentation on aerial imagery and subsequent classification of leaf types. The presented methodology achieves an overall classification accuracy of 85% for the leaf types needleleaved and broadleaved in the selected forest areas. The resulting stratification demonstrates that through approaches, such as that presented, the derivation of forest type maps from OSM would be feasible with an extended and improved methodology. It also suggests an improved methodology might be able to provide updates of leaf type to the OSM database with contributor participation.
Extension of an Open GEOBIA Framework for Spatially Explicit Forest Stratification with Sentinel-2
(2022)
Spatially explicit information about forest cover is fundamental for operational forest management and forest monitoring. Although open-satellite-based earth observation data in a spatially high resolution (i.e., Sentinel-2, ≤10 m) can cover some information needs, spatially very high-resolution imagery (i.e., aerial imagery, ≤2 m) is needed to generate maps at a scale suitable for regional and local applications. In this study, we present the development, implementation, and evaluation of a Geographic Object-Based Image Analysis (GEOBIA) framework to stratify forests (needleleaved, broadleaved, non-forest) in Luxembourg. The framework is exclusively based on open data and free and open-source geospatial software. Although aerial imagery is used to derive image objects with a 0.05 ha minimum size, Sentinel-2 scenes of 2020 are the basis for random forest classifications in different single-date and multi-temporal feature setups. These setups are compared with each other and used to evaluate the framework against classifications based on features derived from aerial imagery. The highest overall accuracies (89.3%) have been achieved with classification on a Sentinel-2-based vegetation index time series (n = 8). Similar accuracies have been achieved with classification based on two (88.9%) or three (89.1%) Sentinel-2 scenes in the greening phase of broadleaved forests. A classification based on color infrared aerial imagery and derived texture measures only achieved an accuracy of 74.5%. The integration of the texture measures into the Sentinel-2-based classification did not improve its accuracy. Our results indicate that high resolution image objects can successfully be stratified based on lower spatial resolution Sentinel-2 single-date and multi-temporal features, and that those setups outperform classifications based on aerial imagery only. The conceptual framework of spatially high-resolution image objects enriched with features from lower resolution imagery facilitates the delivery of frequent and reliable updates due to higher spectral and temporal resolution. The framework additionally holds the potential to derive additional information layers (i.e., forest disturbance) as derivatives of the features attached to the image objects, thus providing up-to-date information on the state of observed forests.
Politische Leitlinien Graf Heinrichs (1288-1304) 1.Phase: 1288-1297 Während der Konsolidierungsphase nach der desaströsen Niederlage zu Worringen (1288-1297) galt es, die bestehenden Herrschaftsrechte der Grafschaft zu sichern, zumal der junge Graf noch minderjährig war. Als politische Maßnahmen und Verhaltungsmaximen während dieser Phase sind hervorzuheben: 1) die Hochzeit des jungen Grafen mit einer Tochter des Siegers von Worringen, des Herzogs von Brabant, 2) Doppelvasallität zum deutschen und französischen König infolge eines Fidelitätsvertrages mit König Philipp von Frankreich. Diese Doppelvasallität ermöglichte politischen Attentismus, Neutralität im englisch/deutsch - französischen Krieg. Die Verpflichtung zur Verteidigung des französischen Königreiches fiel wegen der expansiven Politik König Philipps nicht ins Gewicht. Doppelvasallität verschafft außerdem Rückendeckung bei künftigen regionalen Konflikten, begünstigt politisches Lavieren zwischen den Königsherrschaften ohne sich deren Gegnerschaft einzuhandeln. 3) eine konservative zur Rechtsbewahrung und mit Rechtsansprüchen untermauerte Grundhaltung. Sie sichert zunächst nicht nur die bestehenden Herrschaftsrechte ab sondern schafft zugleich die Grundlage expansiver Politikmöglichkeiten hinsichtlich historischer Rechte mit einer Alternativen im Gefolge: a) die diplomatische Konfliktlösung, b) die kriegerische, gewaltsame Entscheidung. 2.Phase: 1298 - 1304 X 10 Reichspolitische Vorgänge aktivieren Phase 1.3), eine expansive politische Zielsetzung und deren Beendigungsprozeß. Doppelvasallität schließt Krieg oder auch Parteinahme gegen einen der Könige oder für den einen gegen den anderen König in der Regel aus, aber der deutsche Thronstreit zwischen Adolf von Nassau und Albrecht von Habsburg schuf eine besondere Ausgangslage mit Möglichkeiten und Risiken, die es gegenseitig abzuwägen galt. Graf Heinrichs Parteinahme für den gewählten Gegenkönig Albrecht von Habsburg würde ihm, bei einem Sieg Albrechts, eine neue politische Perspektive im Rahmen seiner Doppelvasallität eröffnen, die ihm wegen des politischen Gegensatzes beider Könige bisher zur Neutralität, zum Attentismus zwang. Jetzt würde ihm bei beiderseitigem königlichem Einvernehmen ein politischer Handlungsspielraum möglich sein mit gestärktem Rückhalt bei den Königen. Das Risiko einer Niederlage des Gegenkönigs konnte er eingehen, denn dann bliebe ihm immer noch der Rückhalt im französischen Königtum. Die auf der Seite König Adolfs stehenden Trierer nutzten die Abwesenheit des zur Entscheidungsschlacht bei Göllheim abgerückten Grafen, um in dessen Grafschaft einzufallen und dabei einen Zollturm auf einer Moselinsel unterhalb Grevenmachers zu zerstören, da sie die Rechtmäßigkeit der dortigen Geleitzollerhebung bestritten. Diese Provokation entschied darüber, wo Graf Heinrichs "neue Politik" nach dem Sieg Albrechts von Habsburg ansetzen, gegen wen sie sich richten würde - gegen Trier. Aber der Graf geht diplomatisch geschickt vor, reagiert nach seiner Rückkehr erstaunlich konziliant, befreit die Bürger durch Vermittlung des Grafen von Looz von der Geleitzollerhebung bei Grevenmacher, akzeptiert folglich deren Behauptung, die Zollerhebung sei unrechtmäßig erfolgt, jedoch mit einem Hintergedanken: Im Gegenzug erwartet er von den Bürgern ebenfalls Entgegenkommen, die Anerkennung einer jährlichen vogteilichen Abgeltungssteuer, was die Trierer, die ja mit dem Recht argumentierten, wohl schlecht verweigern könnten. Jedoch gingen die Bürger hierauf nicht ein. Ein weit hergeholter, aus dem Archiv des Grafen hervorgekramter verstaubter "alter Vertrag", bereits 1140/47 nicht mehr aktuell, hätte jetzt keine Gültigkeit mehr, werde daher nicht anerkannt! - Waren zuvor die Zöllner Graf Heinrichs auf der Moselinsel die "Wegelagerer", wie die "Gesta Trevirorum" formulieren, so waren jetzt die Trierer die "Bösewichte"! Mit einer ablehnenden Antwort dürfte Graf Heinrich freilich gerechnet haben, denn der Hintergedanke ließ sich weiter spinnen: Der Graf beschied sich nicht mit der negativen Antwort und begann einen Krieg mit den Trierern, vordergründig um sie zur Vertragstreue, Zahlung der 300 lb. jährlich zu zwingen, tatsächlich jedoch um die vor dem Abschluß des "alten Vertrages" bestandene vogteiliche Suprematie zurückzugewinnen! - Nichtentrichtung der 300 lb. jährlich bedeutet Rückfall in den vorvertraglichen Zustand! - Damit vollzog Graf Heinrich den Übergang von der Konsolidierungs- zur Expansionsphase, sich mit der Stadt und zugleich deren Erzbischof anlegend, mit dem Argument eines weit hergeholten Rechtsanspruchs aber mit politischem Rückhalt bei den Königen. Diese 2.Phase sollte allerdings nur von kurzer Dauer sein. Der Feldzug des Jahres 1300 gegen Trier scheiterte als die zur Verstärkung entsandten Truppen König Albrechts unter dem Kommando des märkischen Grafensohnes nach Weisung des Königs die Belagerung der Stadt abbrachen und nach Köln abzogen, mit folgenreichen politischen Konsequenzen für Graf Heinrich: Ab diesem Moment galt das Bündnis mit König Albrecht als beendet und somit auch die vorgezeichnete politische Linie des gemeinsamen Vorgehens gegen den Grafen von Hennegau, als erstes dem unmittelbar bevorstehenden Zug nach Nimwegen, wohl in Konsequenz auf Kosten einer Entfremdung mit König Philipp, dem politischen Rückhalt des Grafen von Hennegau. Noch gab Graf Heinrich seine Expansionsabsichten gegen Trier nicht auf, ein Umsturzversuch dem Luxemburger Grafenhaus nahestehender Kreise der Bürgerschaft scheiterte hauptsächlich am Widerstand der Handwerkerzünfte, denen der Erzbischof die Einberufung eines Rates der "consules" zugestand. Jetzt erst resignierte der Graf und ging zu einer Verständigungspolitik über. Bemerkenswert, wie er sich nach den Mißerfolgen, salopp formuliert, "aus der Affaire zog". Zunächst signalisierte er die Absicht, auf seine vogteilichen Ambitionen zu verzichten, begrüßt von Erzbischof und Stadt, und bot stattdessen eine Einungspolitik an, auf die Erzbischof und Stadt bereitwillig eingingen. Die Putschisten wurden rehabilitiert, der vorherige Einfluß des Grafen in der Stadt wiederhergestellt unter der Bedingung, daß die neue Ratsverfassung anerkannt wird. Er akzeptiert den von Erzbischof Dieter gegen ihn einberufenen, zumindest von diesem zugelassenen neuen Stadtrat, der seine Ambitionen letztlich zunichte gemacht hatte, revanchiert sich jedoch gegenüber Dieter, indem er im Anschluß an den Einungspakt mit den Bürgern einen Sondervertrag abschließt, die Bürger davon überzeugt, daß die vogteiliche Abgeltungssteuer der 300 lb. jährlich auch für sie vorteihaft sein werde. Er erinnert die Bürger an deren Bedeutung, daß derjenige, der sie entrichtet, sich im Besitz vogteilicher, letztendlich im Königtum verankerter Herrschaftsrechte befindet, er dabei ihre Bedenken zerstreut, indem er Bürger der Stadt zu werden verspricht und so eine Erneuerung vogteilicher Ansprüche ausschließt, und daß er in seiner Eigenschaft als Mitbürger sie und ihre Rechte gegen Anfechtungen erzbischöflicherseits zu verteidigen gedenkt. Die Stadt akzeptiert sein Angebot mit dem Vertrag vom 2.4.1302 und präsentiert sich im Vertrag vom 2.9.1304 mit Erzbischof Dieter als Inhaber der Vogtei, indem sie Dieter 300 Bewaffnete bedingt zur Verfügung stellt. Seiner Einungslinie und Bündnispolitik bleibt Graf Heinrich auch bei neuerlichen "hausgemachten" Bürgerunruhen treu, und er wirkt bei der Vollendung der Einung mit, indem die Fehde zwischen der Stadt und Daun/Praudom mit seiner Hilfe beendet wird. 3.Phase: 1301 II 9 - 1304 kurz nach VIII 21/(1305 VII) Der Entschluß, am Abwehrkampf der Flamen gegen die französische Invasion aktiv teilzunehmen fiel Graf Heinrich trotz seiner Bündnisse mit dem flämischen Grafenhaus nicht leicht. Er hielt sich im Jahre 1302 noch im Hintergrund, nahm nicht an der Schlacht bei Courtrai ("Güldensporenschlacht") teil. Könige sollten nicht bekämpft werden sondern vielmehr politischen Rückhalt in territorialpolitischen Auseinandersetzungen gewähren. Das Territorium des französischen Königreiches sollte vertragsgemäß gegen Angreifer verteidigt werden aber auch Flandern und das ihm persönlich nahestehende flämische Grafenhaus, mit dem er am 9.Februar 1301 ein erstes Bündnis abschloß. Die Kriegsziele gaben den Ausschlag, sodaß er sich für die Verteidigung Flanderns und des flämischen Grafenhauses entschied, ohne damit gegen die mit König Philipp abgeschlossenen Verträge zu verstoßen, selbst als er mit den Flamen im August/September 1303 bei der Abwehr einer bereitstehenden französischen Invasionsarmee unter König Philipp diesem bis vor die Tore von Paris folgte. Hierfür entschuldigte er sich gewissermaßen anschließend bei dem König, indem er seine Parteinahme mit seiner Feindschaft gegen den mit dem König verbündeten Grafen von Hennegau zu begründen sucht und bittet hier um eine Vermittlung Philipps, um sich in Zukunft zumindest neutral verhalten zu können. Dem Kriegszug folgt eine Phase des Attentismus, des Abwartens bis zu einem Verhandlungsergebnis (1.10.1303-15.3.1304), danach die Waffenstillstandsphase zwischen ihm und dem Grafen von Hennegau (15.3.1304-18.8.1304),während der er seine flämischen Allianzver- pflichtungen ruhen läßt. Ein zweifellos mit Erleichterung angenommener Auftrag König Philipps nach der Schlacht bei Mons-en-Pévèle, Friedensverhandlungen in die Wege zu leiten, entbindet den Grafen von der erneut eingeforderten flämischen Bündnisverpflichtung. Wie der chronologische Ablauf ausweist, haben zwischen den Phasen des "Schauplatz Trier" und des "Schauplatz Flandern" Interferenzbeziehungen bestanden. Das Bündnis Graf Heinrichs mit der flämischen Grafenfamilie von jenem 9.Februar 1301 und die Vorkommnisse in und um Flandern haben neben dem Mißerfolg bei der Belagerung Triers und dem gescheiterten Putsch sicherlich zum Politikwechsel Graf Heinrichs gegenüber Trier ihren Teil beigetragen. Gleichzeitig an zwei politischen Brennpunkten wollte und konnte er nicht mit gleichem Nachdruck präsent sein.