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"Triumph der Bilder"
(2004)
In dieser Dissertation beschäftigen wir uns mit der konstruktiven und generischen Gewinnung universeller Funktionen. Unter einer universellen Funktion verstehen wie dabei eine solche holomorphe Funktion, die in gewissem Sinne ganze Klassen von Funktionen enthält. Die konstruktive Methode beinhaltet die explizite Konstruktion einer universellen Funktion über einen Grenzprozess, etwa als Polynomreihe. Die generische Methode definiert zunächst rein abstrakt die jeweils gewünschte Klasse von universellen Funktionen. Mithilfe des Baireschen Dichtesatzes wird dann gezeigt, dass die Klasse dieser Funktionen nicht nur nichtleer, sondern sogar G_delta und dicht in dem betrachteten Funktionenraum ist. Beide Methoden bedienen sich der Approximationssätze von Runge und von Mergelyan. Die Hauptergebnisse sind die folgenden: (1) Wir haben konstruktiv die Existenz von universellen Laurentreihen auf mehrfach zusammenhängenden Gebieten bewiesen. Zusätzlich haben wir gezeigt, dass die Menge solcher universeller Laurentreihen dicht im Raum der auf dem betrachteten Gebiet holomorphen Funktionen ist. (2) Die Existenz von universellen Faberreihen auf gewissen Gebieten wurde sowohl konstruktiv als auch generisch bewiesen. (3) Zum einen haben wir konstruktiv gezeigt, dass es so genannte ganze T-universelle Funktionen mit vorgegebenen Approximationswegen gibt. Die Approximationswege sind durch eine hinreichend variable funktionale Form vorgegeben. Die Menge solcher Funktionen ist im Raum der ganzen Funktionen eine dichte G_delta-Menge. Zum anderen haben wir generisch die Existenz von auf einem beschränkten Gebiet T-universellen Funktionen bezüglich gewisser vorgegebener Approximationswege bewiesen. Die Approximationswege sind auch hier genügend allgemein.
Die Reform der Zivilprozessordnung von 2001 brachte erhebliche Veränderungen für das Berufungs- und Revisionsverfahren mit sich. Ihre Ziele waren vor allem die Stärkung der ersten Instanz, die Abschaffung der zweiten Instanz als Tatsacheninstanz sowie die Erleichterung der Revision auch für kleine Sachen. Damit ist jetzt selbst bei Bagatellsachen der Weg vom Amtsgericht zum Bundesgerichtshof möglich. Dieser Beitrag untersucht, ausgehend von der Lage, die der Gesetzgeber 2001 vorfand, die maßgeblichen Änderungen auf ihre Zweck- und Verfassungsmäßigkeit. Dabei wird die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt und auf die Frage eingegangen, ob durch die Reform tatsächlich ein Fortschritt erzielt wurde.
In jedem demokratischen Staat besteht ein Dilemma zwischen Freiheit und Sicherheit. Zwar ist Sicherheit die Voraussetzung für Freiheit, doch insbesondere Sicherheit vor Kriminalität kann nur gewährleistet werden durch Maßnahmen, die auch in Freiheitsrechte der Bürger eingreifen. Diesem Dilemma muß durch ständigen Ausgleich zwischen beiden Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Gerade im Zuge einer erhöhten öffentlichen Wahrnehmung der organisierten Kriminalität und neuerdings des Terrorismus stellt sich die Frage nach der Ausgewogenheit zwischen Sicherheit und Freiheit verstärkt. So hat beispielsweise die Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung eine nicht unerhebliche Verschärfung polizeilicher und strafprozessualer Eingriffsbefugnisse mit sich gebracht. Der Verfasser geht in seinem Beitrag, ausgehend von der Entstehung des individuellen Menschenrechtsschutzes, der Frage nach, ob die Abwendung vom Individualrechtsschutz hin zur wirksameren Verbrechenskontrolle durch eine neue, verschärfte Sachlage gerechtfertigt ist und untersucht unter anderem das Vorhandensein absoluter Eingriffsgrenzen und die Begründungserfordernisse für vorgenommene Einschränkungen.
Der Beitrag setzt sich mit dem Scheitern der Regierungskonferenz im Dezember 2003 auseinander. Zunächst erläutert er die Ergebnisse des Vertrages von Nizza und geht anschließend auf den Verfassungsentwurf, den der Konvent zur Zukunft Europas im Juli 2003 verabschiedete, ein. In den Differenzen dieser beiden Dokumente sind nach Ansicht des Verfassers auch die Antworten auf das Scheitern der Regierungskonferenz zu sehen. Im Anschluss daran werden die weiteren Schritte auf dem Weg hin zu einer gemeinsamen Verfassung für Europa dargelegt.
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Deutschland und dem Völkerrecht nach dem Irak-Konflikt. Zunächst erläutert der Verfasser drei erkennbare Trends in der Völkerrechtsentwicklung, nämlich die Dominanz der USA, die Konstitutionalisierung des Völkerrechts und den Bedeutungsverlust des Staates in einigen Regionen der Welt. Zimmermann geht dann auf die Relevanz dieser Entwicklungen für Deutschland ein. In einem zweiten Teil widmet sich der Autor gezielt dem völkerrechtlichen Gewaltverbot und Deutschlands Rolle bei der Entwicklung in diesem Bereich. Der Irak-Konflikt dient ihm in allen Feldern dazu, die gegenwärtigen Entwicklungen zu verdeutlichen.
In der Nacht vom 17. auf den 18. Juli 1998 wurde das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH-Statut) auf der Diplomatischen Bevollmächtigtenkonferenz der Vereinten Nationen zur Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofs verabschiedet. Das IStGH-Statut ist am 01.07.2002 in Kraft getreten. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist zuständig für schwerste Verbrechen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, zudem " wenn auch erst zukünftig - Verbrechen der Aggression. Hierbei ersetzt der IStGH allerdings nicht die nationale Strafgewalt, sondern wird nur ergänzend zu den nationalen Gerichten tätig (Grundsatz der Komplementarität). Das IStGH-Statut ist bisher von 93 Staaten ratifiziert worden. Deutschland hat das Statut am 10.12.1998 unterschrieben und am 11.12.2000 ratifiziert. Die Verfasserin zeigt auf, wie die Verfahrensordnung des IStGH einerseits durch das Common Law, andererseits aber auch stark vom kontinental-europäischen Rechtssystem beeinflusst wurde und warum gerade der durch diese wechselseitige Beeinflussung entstandene Kompromiss die Verfahrensordnung des IStGH zu einem Modell eines universalen Strafverfahrensrechts qualifizieren könnte.
Verschleiernde Rechtssprache
(2004)
Rechtssprache verschleiert praktisch immer. Bloss das Wie und Warum, die handelnden Personen und ihre Motive sind zu differenzieren. Der Terminus "verschleiernde Rechtssprache" darf nicht im Sinn einer pauschalen Distanzierung oder Diskriminierung verstanden werden. Tatsachen sind zu analysieren, die wir uns zu oft zu wenig bewusst machen, die wir darum auch oft nicht präzis und umfassend genug einordnen können. Positive oder negative Wertungen sind für den jeweiligen Zusammenhang möglich, nicht vorschnell und simplifizierend darüber hinaus. Der Autor befasst sich anhand zahlreicher Beispiele mit der Unschärfe von Sprache im rechtlichen Gebrauch. Insbesondere die Auslegung und deren Instrumentalisierung ist Gegenstand des Beitrages.
Transformation of the Organisation of African Unity (OAU): A New Vision for the 21st Century, or Political Rhetoric? The formation of the OAU had three key objectives apart from the fundamental objective of decolonization - Unity, Security, and Development. In none of these objectives did the regional body lived up to expectation. The challenges ushered in by the end of the Cold War compelled African leaders to transform the OAU via the injection of new institutional spirit, which finally led to the creation of the African Union (AU). In the 1990s the institutional engineering resulted in key blueprints such as the Abuja Treaty Establishing the African Economic Community (June 1991), the Mechanism for Conflict Prevention, Management and Resolution (1993), the Constitutive Act of the African Union (CAAU, July 2000), and the New Partnership for African Development (NEPAD, October 2001), among others. This contribution argues that the OAU has been inefficient since its formative years in the early 1960s, especially in crisis intervention as exemplified by the case studies in Chad and Rwanda. The subregional organisations on which it is anchored are also saddled with capacity and functional constraints that make the realization of their objectives difficult. The AU despite its institutional finesse is also devoid of a legal framework that would help ensure coordination, efficiency, and predictability. But at the heart of the matter is that in the past African leaders have engaged the outside world (and even cooperate among themselves) without taking full cognizance of risks and perils there from. Indeed, there is more to lack of political will as a basic reason for assessing the failure of regionalism in Africa. Building on the works of others the contribution constructs a model for Integrated Political Risk Analysis as a tool for understanding the place and role of the regional body in a rapidly changing world of globalization.
Die Dissertation beschäftigt sich mit dem Denkmalkult in der aufstrebenden deutschen Indsutrieregion des Kaiserreichs (1871 - 1918). Denkmalprojekte dienten als Plattform für die Bezeugung und Selbstvergewisserung von Werten wie nationale Gesinnung und Bürgerlichkeit unter Nutzung nationaler, indstrieller und lokaler Symbole. Der zweite Teil enthält ein Verzeichnis der zwischen 1871 und 1918 errichteten kommunalen Denkmäler im Ruhrgebiet.
Im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht das Werk des nigerianischen Künstlers Twins Seven-Seven. Er gehört der ersten postkolonialen Künstlergeneration an und zählt zu den nicht akademisch ausgebildeten Künstlern, die innerhalb der aufstrebenden und äußerst vitalen Kunstszene der sechziger Jahre einen Teil der Kunstschaffenden stellten, die vor allem seitens der westlichen Rezeption als besonders attraktiv wahrgenommen wurden. Erstaunlich schnell avancierte Twins Seven-Seven zu einem der bekanntesten Künstler so genannter Neuer Kunst aus Afrika und war in Ausstellungen weltweit vertreten. Erstmalig wurden für diese Untersuchung Bildwerke des Künstlers aus vier Jahrzehnten systematisch zusammengetragen und unter werkimmanenten wie werkübergreifenden Aspekten beschrieben und analysiert. Die spezifische Entstehungssituation des Oeuvres, biographische Aspekte der "Generation Seven-Seven", der Wandel von Arbeitsbedingungen des Künstlers sowie die westliche Rezeption Twins Seven-Sevens waren dabei zentrale Bezugspunkte für die Auseinandersetzung mit dem Oeuvre. Die Untersuchung zeigt wie notwendig und oftmals überraschend im Ergebnis die konkrete objektbezogene Auseinandersetzung mit dem Oeuvre ist und versteht sich deshalb als Erweiterung zum bislang vor allem theoretisch geführten Diskurs zur zeitgenössischen außereuropäischen Kunst. Sie ist mehr als das Portrait eines Pioneers postkolonialen Kunstschaffens, weil sie exemplarisch für die Auseinandersetzung mit einem Oeuvre steht, das nicht in der westlichen Kultur beheimatet ist, aber dennoch vielfältige Beziehungen mit ihr eingeht, was ein bis heute aktuelles Merkmal nicht traditioneller afrikanischer Kunst darstellt.
Die vorliegende Arbeit setzt sich die Übertragung und Anwendung des pragma-semantischen Ansatzes der germanistischen Phraseologie auf die englische Sprache zum Ziel, wobei die beiden Konzepte des semantischen Mehrwerts und der Multifunktionalität als dominante Charakteristika im Mittelpunkt stehen. Dazu wird die Verwendung von Phraseologismen in einer bestimmten Textsorte - der englischsprachigen Werbung - untersucht. Ihre besondere Bedeutungsstruktur und ihre kommunikativen Funktionen prädestinieren Phraseologismen als effektvolles sprachliches Gestaltungsmittel für die kreative Verwendung in Texten der Medienwelt. Werbung als wesentlicher Bestandteil nationaler Alltags- und Medienkultur und Phraseologismen als in ihrer Ausprägung spezifisch kulturelle Phänomene weisen viele Gemeinsamkeiten auf, die sich bei beiden in Form von semantischem Mehrwert und Multifunktionalität äußern.
Diese Magisterarbeit beschäftigt sich mit der Darstellung von HIV und Aids in den Kino- und TV-Spots der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)und im deutschen Jugendfilm. Die Untersuchung bezieht sich exemplarisch auf den Film "Fickende Fische" von Almut Getto, wobei besonders: - die Charaktere und ihr Umgang mit einem HIV-infizierten Jugendlichen, - die visuelle und sprachliche Darstellung von HIV und Aids, - der Einfluss von Symbolen und filmischen Mitteln, sowie - der Schluss Beachtung finden. Ein Exkurs beschäftigt sich mit den JugendFilmTagen 2003 in Dortmund, anlässlich derer der Film aufgeführt wurde.
Seit Beginn der Wirtschaftsreformen hat sich in der Volksrepublik China ein tiefgreifender Wandel vollzogen, der alle Bereiche des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens erfasst zu haben scheint. Infolgedessen ist der Staat - mittlerweile Mitglied der Welthandelsorganisation - zu einem global player geworden, dessen Entwicklung im Westen besonders aufgrund sprunghaft ansteigender Wachstumszahlen im wirtschaftlichen Bereich mit großem Interesse verfolgt wird. Daraus resultierend wird die Volksrepublik in den ausländischen Medien zunehmend - und nicht nur in ökonomischer Hinsicht - als ein Land der Superlative dargestellt. Mit großer Euphorie wird auch das Wachstum des chinesischen Internetsektors beobachtet. Dies gilt insbesondere für den rasanten Anstieg der Nutzerzahlen und die damit verbundenen steigenden Einnahmen nationaler Internetunternehmen. So liest man einerseits häufig von einem Telekommunikations- und Internet-Boom in der Volksrepublik. Andererseits wird die westliche Metadebatte seit Beginn der privaten Internetnutzung in China vom Thema der staatlichen Zensur und Kontrolle des Mediums dominiert. Aufgrund der Dominanz dieser beiden Themenblöcke wird in gewisser Weise der Eindruck vermittelt, die Besonderheiten des Internet in China seien auf enorme Wachstumszahlen und staatliche Restriktion reduzierbar. So widmet sich auch ein Großteil der bisher erschienenen wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema "Internet und China" schwerpunktmäßig diesen beiden Aspekten. Unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und institutionellen Realitäten, in deren direktem Zusammenhang Internetnutzung und -angebot in der Volksrepublik stehen, scheint diese eingeschränkte Sichtweise jedoch äußerst fragwürdig. Ziel dieser Arbeit ist es daher, unter Berücksichtigung einer ganzheitlichen Perspektive der Frage nachzugehen, wie sich regionale Ausprägung oder "Chineseness" im chinesischen Internet abzeichnet. Hauptfragestellungen: (1) Was ist unter regionaler Ausprägung des Internet in der Volksrepublik China zu verstehen? (2) Wie und auf welchen Ebenen kann regionale Ausprägung untersucht und bewertet werden? Schlagwörter: China, Internet, Telekommunikation, Reformpolitik, Metadebatte, Chineseness, Jugendkultur, Portale, Zensur, Sprache, Online-Games, Sina, Sohu, Netease, Internetnutzer