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Ziel der Untersuchung ist, in dem durch die Grundkarte des Geschichtlichen Atlas der Rheinlande vorgegebenen Gebiet die höheren Bildungseinrichtungen zu erfassen, sie schulgeschichtlich zu analysieren und darauf aufbauend die Entwicklungslinien dieser Schulen über den Zeitraum vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende des Alten Reiches, auf dem linken Rheinufer noch bis 1814 aufzuzeigen. Von besonderem Interessen sind dabei die Territorien Kurtriers und das pfälzische Gebiet links des Rheins. Zu den untersuchten Schultypen gehören Universitäten, Akademien, protestantische Archigymnasien, Jesuitengymnasien, protestantische Gymnasien sowie protestantische und katholischen Lateinschulen. Die Universitäten bildeten über Jahrhunderte die weltlichen und geistlichen Eliten aus, ließen sich unterschiedlich gut auf die neuen geistesgeschichtlichen Strömungen ein. Es entwickelten sich protestantische und katholische Hochburgen sowie Zentren des Humanismus oder der Aufklärung. Die häufig in der Forschung vertretene These der Rückständigkeit katholischer Einrichtungen kann nur bedingt gehalten werden, da auch die katholischen Universitäten sich Neuerungen öffneten. Dies trifft gerade für die Bonner Hochschule zu, die von den 1780er Jahren an bis zum Ende des Alten Reiches mit am konsequentesten die Anforderung der Aufklärung umsetzte. Die Akademien bzw. Spezialschulen, Gründungen des 18. Jahrhundert, dienten ebenso der Elitenausbildung, vermittelten in besonderem Maße praxisrelevantes Wissen und entstanden teilweise in bewusster Konkurrenz zu den Universitäten. Ihre Bildungsinhalte waren zeitgemäßer als das, was an den Universitäten gelehrt wurde, weshalb sie sich großer Beliebtheit erfreuten. Als dann aber im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts die alten Hochschulen in reformpolitischer Hinsicht gleichzogen, verloren die Akademien ihre anfängliche Attraktivität. Die protestantischen Archigymnasien entstanden hauptsächlich in den Herzogtümern Kleve-Jülich-Berg, die bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts über keine protestantische Universität verfügten; daher übernahmen diese Anstalten nach dem Konfessionswechsel eines Territoriums die Funktion einer Hochschule, auch wenn hier keine akademischen Grade verliehen werden konnten. Häufig auf den ausdrücklichen Wunsch der Bürgerschaft gegründet, versorgten diese Einrichtungen in akademischen Oberkursen ihr Umfeld mit Verwaltungskräften und Pfarrern und entwickelten sich zu kleineren Bildungszentren. Ihr Ziel war es nie, mit den Universitäten direkt zu konkurrieren. In erster Linie ging es bei diesen Einrichtungen darum, den lutherischen oder reformierten Glauben zu festigen und durch die Vermittlung von profundem Wissen auch auf den Besuch der Universität vorzubereiten. Sie verpflichteten sich fast durchgängig einer bestimmen Orthodoxie und wurden deshalb im 18. Jahrhundert im Zuge der Aufklärung mehr und mehr hinterfragt.
Nicolaus Hieronymus Gundling (1671-1729) ist eine bislang wenig beachtete Persönlichkeit der deutschen Frühaufklärung. Gleichwohl ist der Hallenser Publizist an der Entstehung eines neuen Entwurfs der Gesellschaft aktiv beteiligt: Ihm obliegt - wie vielen seiner in Vergessenheit geratenen Kollegen - die Ausbildung jener Beamter, die am Ausbau des modernen Anstaltsstaates mitwirken. Aus den akademisch geschulten Amtsträgern bildet sich eine neue soziale Schicht, die ihr Selbstverständnis an die folgenden Gelehrten- generationen weitergibt: Aus diesen rekrutiert sich im 19. Jahrhundert der Kern des "Bildungsbürgertums", dessen Verhältnis zu Staat und Obrigkeit bis heute umstritten ist. Priorität in Gundlings Lehre " der Thomasiusschüler rezipiert u. a. Hobbes, Locke und Pufendorf - hat die Erhaltung des Friedens, die auf der Trennung von Politik und Religion beruht: Mit Glaubensfragen soll sich das Individuum in seiner Privatsphäre auseinandersetzen, das öffentliche Leben soll allein durch Vernunft bestimmt sein " wobei Gundling insbesondere den juristisch und ökonomisch versierten Staatsdienern eine Schlüsselposition im politischen Geschehen einräumt, während er den Einfluß des Klerus zurückzudrängen bestrebt ist. Dieser Gedanke wird jedoch vom Autor selbst konterkariert. Gundling zweifelt grundlegend an der menschlichen Vernunftbegabung, so dass er auf den Glauben als traditionelles Disziplinierungsmittel nicht verzichten kann. Deshalb hält er " lehnt er das Gottesgnadentum auch strikt ab - an seinem Wunsch nach der väterlichen Zwangsgewalt eines allmächtigen Herrschers fest, der den Frieden bewahrt. Letzterer hängt damit eher von der undefinierten "Güte" des Monarchen als von der Vernunft der Amtsträger ab. Jedoch: Durch seine kritische Haltung nimmt Gundling selbst, im Rahmen der Möglichkeiten seines Wirkungskreises und seiner Zeit, durchaus politische Verantwortung wahr und gibt damit in der Praxis das Beispiel eines mündig werdenden Bürgers " auch wenn er sich dabei in Widersprüche verstrickt.
Im Mittelpunkt der Arbeit Freizeithandeln Jugendlicher - Motive und Bedeutungen stehen die subjektiven Bedeutungen jugendlichen Freizeithandelns. Dazu wurden zentrale Freizeitmotive ermittelt, mit denen Jugendliche ihrer Freizeit Bedeutung verleihen. Ist als Folge der modernen Bedingungen des Aufwachsens Spasserleben zu einem typischen Kennzeichen des Freizeithandelns der heutigen Jugend geworden, wie dies z. B. OPASCHOWSKI zu erkennen glaubt? Die bundesdeutsche Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten in vielerlei Hinsicht gewandelt. Traditionelle Orientierungen und Segmentierungen (z. B. schicht- bzw. milieuspezifische Lebensweisen) haben ihre Verbindlichkeit eingebuesst. In einer komplexer werdenden Umwelt gehen traditionell gegebene Orientierungen des alltaeglichen Lebens verloren. Welche Auswirkungen haben solche Veraenderungen auf Jugendliche? Ist die hohe Bedeutung von Spasserleben die Antwort? Beduerfnisse und Beweggruende fuer Freizeithandeln koennen vielfaeltig sein. Die Arbeit konzentriert sich auf den Lebensbereich der Freizeit und verfolgt das Ziel, ihre subjektive Bedeutung fuer Jugendliche zu analysieren. Hierzu wird zunaechst der Stand der Forschung im Hinblick auf die Besonderheiten der Jugendphase und die Freizeitgestaltung Jugendlicher aufgezeigt. Die subjektive Bedeutung wird ueber die Rekonstruktion von Freizeitmotiven herausgearbeitet. Sie duerften ein zentrales Element der Bedeutungen sein, in denen Menschen den Zusammenhang zwischen innerer und aeusserer Umwelt herstellen und durch die einzelne Aktivitaeten ihren subjektiven Sinn finden. Zentrale Annahmen der Arbeit Der Lebensbereich Freizeit wird aus einer eher marktorientierten Sichtweise analysiert. Allen Akteuren des Freizeitmarktes kann unterstellt werden, dass ihrem Agieren auf dem Markt eine Zielstruktur zugrunde liegt, die sich - allgemein formuliert - handlungsleitend auf ihre jeweiligen Aktivitaeten auswirkt. Diese Zielstruktur muss nach Ansicht d. V. dem jeweiligen Marktakteur und insbesondere den Jugendlichen jedoch nicht notwendigerweise als klar formulierbare Verhaltensabsicht bewusst sein. Die von den Jugendlichen selbst wahrgenommenen Antriebskraefte fuer Nachfrage und Ausuebung ausgewaehlter Freizeittaetigkeiten werden hier als Motive bezeichnet. Ueber spezifische Motive geben sie ihrer Freizeit einen subjektiven Sinn, der fuer sie wiederum handlungsrelevant wird. Dementsprechend wird untersucht, welche Motive von Jugendlichen fuer ihre vielfaeltigen Freizeitaktivitaeten genannt werden. Die Bedeutung von Freizeit kann mit typischen Mustern dargestellt werden, die Einzelaktivitaeten uebergreifen.
Ziel der Optimierung bestimmter molekulargenetischer Methoden war die Aufklärung möglicher Zusammenhänge zwischen landwirtschaftlichen Nutzungsformen und der Genetik von Microtus arvalis. Um mögliche Populationsunterschiede feststellen zu können wurden zwei unterschiedliche genetische Untersuchungsmethoden eingesetzt. die Fingerprints, die mit dem Multi-locus DNA Fingerprint gemacht werden besitzen einen sehr hohen Informationswert und sind individualspezifisch. Der Nachteil dieser Methode besteht darin, dass sie sehr aufwendig ist. Die RAPD-PCR hat den Vorteil, dass sie sehr schnell Bandemuster produziert, und leicht anwendbar ist. der Informationsgehalt des RAPD-PCR ist jedoch geringer. Da beide Methoden auf die Feldmaus noch nicht angewandt wurden, mussten sie so modifiziert werden, dass genetische Untersuchungen mit Microtus arvalis erst möglich wurden. Insgesamt wurden 161 Microtus arvalis aus Wahlen (Nordsaarland) und Herl (Regierungsbezirk trier) untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass die Brachflächen in Wahlen (Zill1, Zill2 und Zill3), die zwischen ca. 20m und 200m voneinander entfernt liegen erwartungsgemäß eine zusammenhängende Population darstellen. Die Feldmäuse der Brachfläche am Hohberg (ca. 400m entfernt) die durch eine Straße, sowie Wald bzw. Feldgehölze von den Zill-Populationen getrennt sind können genetisch eindeutig abgegrenzt werden. Noch deutlicher sind die Populationsunterschiede von Wahlen zu Herl. Die Populationsunterschiede in Herl lassen sich weder durch die Distanz noch durch Isolationsbarrieren erklären. Alles deutet darauf hin, dass einzelne Bandenmuster mit den spezifischen Landbewirtschaftungsformen korrelieren.
Der vorliegende Beitrag stellt die aktuellen Entwicklungen und Problemfelder in der Medienwirtschaft dar. Dabei wird insbesondere den mit den Rundfunkgebühren verbundenen Fragestellungen nachgegangen sowie der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Selbstbindungsmechanismen der Medien näher erläutert. Ferner nimmt der Verfasser zur Online-Präsenz sowie zur Diskussion um ein Werbe- und Sponsoringverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Stellung. Schließlich behandelt der Autor die Frage, ob nationale Medienpolitik über die Europäische Kommission betrieben wird.
Die heute in Wissenschaft und Praxis stark beachteten Nichtregierungsorganisationen(NGOs) sind entgegen verbreiteter öffentlicher Meinung keineswegs ein neues Phänomen; ihre Wurzeln reichen vielmehr bis in das 17. Jhdt. zurück. Damals wie heute sind viele der NGOs im humanitären Bereich tätig. Inzwischen haben sich die Arbeitsfelder jedoch stark erweitert. Abgesehen davon haben die NGOs aus unterschiedlichen Gründen, insbesondere aufgrund des Globalisierungsprozesses, an sozialer und politischer Bedeutung zugenommen. Dies hat sich auch auf die Struktur des Völkerrechts ausgewirkt. Während das klassische Völkerrecht allein die Staaten als Rechtssubjekte anerkannte, lockert sich im Zuge der Internationalisierung öffentlicher Aufgaben der sog. numerus clausus der Völkerrechtssubjekte. Ferner sind aufgrund der Globalisierung, also der Entstaatlichung der internationalen Beziehungen und dem Rückzug des Staates aus der Wahrnehmung bisher als ausschließlich staatlich verstandener Aufgaben, NGOs in ehemals staatliche Handlungsräume vorgedrungen mit der Folge, dass auch ihnen zunächst eine beschränkte Rechtsstellung im Völkerrecht zuerkannt wurde.
Das in Indien geltende Religionsrecht ist ganz überwiegend in staatlichen Kodifikationen normiert, neben die in beschränktem Umfange Normen der verschiedenen Religionsgemeinschaften selbst treten. Die vorliegende Veröffentlichung möchte einen Überblick über die staatlichen Kodifikationen des indischen Religionsrechtes geben. Diese finden sich in den verschiedensten Rechtsbereichen und liegen teilweise in der Gesetzgebungszuständigkeit der Indischen Union, zum Teil aber auch in der der 28 Einzelstaaten. Eine vollständige Darstellung aller einzelstaatlichen Gesetze war im Umfang dieser Sammlung nicht möglich, doch wurde bei der Zusammenstellung eine möglichst repräsentative Auswahl vorgenommen.
Im Unterschied zu vielen, europäischen Staaten definiert sich die kanadische Identität nicht über eine gemeinsame, ethnische Herkunft. Vielmehr leitet sie sich bereits in ihrer Wurzel von einer jeweils eigenständigen, englischen und französischen Gründungsgeneration ab. Ferner werden inzwischen auch die Aboriginals als eines der Gründungsvölker Kanadas anerkannt. Diese Multikulturalität, zusammen mit der großen landschaftlichen und klimatischen Vielfältigkeit des Landes, hat dazu geführt, dass Kanada eine besondere Sensibilität für die Unterschiedlichkeit seiner Bevölkerungsgruppen und, damit verbunden, auch vermehrt gesellschaftliche und rechtliche Instrumente entwickelt hat, die sowohl auf der nationalen als auch auf der internationalen Ebene dazu beitragen sollen, gemeinsame Werte zu schützen, ohne eine der beteiligten Gruppen zur Aufgabe ihrer Identität zu zwingen.
Das Problem des Wissenstransfers ist in unserer Informationsgesellschaft von besonderer Bedeutung. Da gerade in jüngster Zeit eine enorme Expansion der Wissenschaften zu verzeichnen ist, kommt es mehr und mehr zu einer geradezu explosiven Zunahme von Wissen, die einhergeht mit der Notwendigkeit der Vermittlung dieses Wissens. Auch die oft postulierten Probleme mit der Verständlichkeit von Packungsbeilagen für Fertigarzneimittel stellen kein isoliertes Phänomen dar, sondern sind Teil dieses Wissenstransferprozesses. Bei Packungsbeilagen für Fertigarzneimittel handelt es sich um eine durch nationale Gesetze und neuerdings auch durch europäisches Recht stark konventionalisierte Textsorte, die seit ihrer gesetzlichen Verankerung im Jahr 1978 kontinuierlich in der Diskussion ist. Dabei beschränkt sich die Auseinandersetzung mit der Problematik nicht nur auf Deutschland, sondern ist europa- und weltweit nachzuweisen. Anstrengungen, Packungsbeilagen patientengerecht aufzubereiten, werden unternommen, weil viele Patienten Verständnisprobleme beim Lesen einer Packungsbeilage haben und dann ihr Medikament nicht oder nicht entsprechend der Verordnung einnehmen. Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, ob die zurzeit auf dem Markt befindlichen Packungsbeilagen wirklich überarbeitet werden müssten oder ob die Diskussion in dieser Form nicht nachvollziehbar ist. Dabei erfolgt anhand gängiger Kriteria, die sowohl sprachlich-formale als auch inhaltliche Aspekte umfassen, eine ausführliche Untersuchung dreier Packungsbeilagen. Es zeigt sich, dass diese zwar in vielerlei Hinsicht patientengerecht aufbereitet sind, in anderer Hinsicht aber dringend überarbeitet werden müssten. Dieses Ergebnis korreliert mit aktuellen empirischen Untersuchungen zur Verständlichkeit von Packungsbeilagen, die ebenfalls als verbesserungsbedürftig eingestuft werden. Daher bleibt die Forderung nach einem angemessenen Wissenstransfer ein wichtiges Anliegen.
Der Vortrag stellt die Arbeit der vom Referenten geleiteten Regierungskommission "Corporate Governance" und ihre Empfehlungen dar, erörtert den Inhalt des inzwischen verabschiedeten "Corporate Governance-Kodex" für börsennotierte Unternehmen und geht auf einige damit verbundene Rechtsfragen ein. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf geplante Reformvorhaben im Bereich des Aktienrechts.
Der Beitrag von Professor Basedow beschäftigt sich mit dem Wesen und den wirtschaftlichen sowie rechtlichen Grenzen wirtschaftlicher Regulierung. Zu diesem Zweck werden zunächst der Begriff der Regulierung erläutert und politische Erklärungen zu dieser Thematik erörtert. Danach folgt eine Untersuchung der Frage, wie wirtschaftliche Regulierungen gerechtfertigt werden können und wie sich eine entsprechende Politik zu gegenläufigen Prinzipien des höherrangigen Rechts verhält. Daran schließt sich eine Bestandsaufnahme des zur Zeit praktizierten Nebeneinander von Deregulierung und Regulierung sowie eine Auswertung aller dargestellten Befunde an.
Im Mittelpunkt dieser Untersuchung stand die in der Umweltbeobachtung bestehende Diskrepanz zwischen dem Wunsch nach flächendeckender Information und der Tatsache, dass meist nur punktuell und stichprobenartig Information erhoben wird. Über das Zusammenführen von unterschiedlichsten Informationen über die Umwelt wurde die Frage der räumlichen Übertragbarkeit von Umweltdaten und die Leistungsfähigkeit von Umweltdaten untersucht. Zur Überprüfung der Hypothese, dass die in einem bestimmten Ökosystemtyp ermittelten Ergebnisse auf andere Vertreter desselben Ökosystemtyps übertragbar sind, wurden PAK gewählt, die als Indikatoren für die luftgetragene stoffliche Immission dienen. Grundlegend für den Untersuchungsansatz war die Annahme, dass die ökologisch-strukturelle Ausstattung eines Ökosystems auch einen bestimmenden Einfluss auf die stoffliche "Belastung" in diesem Ökosystem hat. Dazu wurden zunächst Hinweise auf ein Faktorengefüge erarbeitet, welches den Stoffeintrag bestimmen und welches die ökologisch-struktuelle Ausstattung im Hinblick auf die Zielsetzung in einem ausreichenden Maße beschreiben kann. Die erarbeiteten Faktoren gehören zu den Komplexen Klima, Topographie, Flächennutzung und Biometrie. Entsprechend dem Untersuchungsansatz wurde nach einem Modell gesucht, das den funktionalen Zusammenhang zwischen Faktoren zur Beschreibung der ökologisch-strukturellen Ausstattung der Gebiete und der entsprechenden PAK-Immission annähert. Für diesen Anwendungsfall ist der Netztyp des GRNN (General Regression Neural Network) besonders gut geeignet. Mit Hilfe des Modells wurden Prognosen der PAK-Immission für fünf Ökosysteme in Deutschland berechnet. Die Validierung dieser Ergebnisse erfolgte anhand von rückstandsanalytischen Untersuchungen an einjährigen Fichtentrieben aus diesen Gebieten. Über die Modellbildung mit unterschiedlichen Input-Sets wurden die für die PAK-Immission relevanten Faktoren herausgearbeitet. Es konnte gezeigt werden, dass sich das gewählte Modell für die Frage der räumlichen Übertragbarkeit eignet, wobei hinsichtlich der Güte der Prognose deutliche Unterschiede zwischen den beiden Gruppen leichtflüchtige und schwerflüchtige PAK bestehen. Zudem bestehen qualitative Unter-schiede hinsichtlich der Prognosen zwischen den Gebieten, da durch die bisherige ökologisch-strukturelle Beschreibung wahrscheinlich einige die Immission bestimmende oder beeinflussende Faktoren nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Insgesamt wurde durch den gewählten Ansatz auch die Leistungsfähigkeit von Umweltdaten aus unterschiedlichen Monitoring- und Untersuchungsprogrammen durch deren gemeinsame Auswertung verdeutlicht.