Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Dissertation (493)
- Wissenschaftlicher Artikel (94)
- Buch (Monographie) (92)
- Beitrag zu einer (nichtwissenschaftlichen) Zeitung oder Zeitschrift (55)
- Arbeitspapier (37)
- Teil eines Buches (Kapitel) (21)
- Ausgabe (Heft) zu einer Zeitschrift (11)
- Rezension (10)
- Sonstiges (9)
- Masterarbeit (7)
Sprache
- Deutsch (848) (entfernen)
Schlagworte
- Deutschland (55)
- Luxemburg (29)
- Geschichte (23)
- Demokratie (19)
- Film (19)
- Schule (18)
- Juden (15)
- Politischer Unterricht (15)
- Schüler (14)
- Tourismus (14)
Institut
- Psychologie (118)
- Raum- und Umweltwissenschaften (108)
- Politikwissenschaft (76)
- Universitätsbibliothek (75)
- Rechtswissenschaft (55)
- Medienwissenschaft (53)
- Geschichte, mittlere und neuere (44)
- Wirtschaftswissenschaften (36)
- Fachbereich 3 (32)
- Germanistik (27)
- Kunstgeschichte (22)
- Mathematik (18)
- Soziologie (17)
- Fachbereich 2 (14)
- Fachbereich 1 (13)
- Fachbereich 6 (12)
- Informatik (12)
- Philosophie (10)
- Computerlinguistik und Digital Humanities (8)
- Romanistik (8)
- Anglistik (6)
- Fachbereich 4 (6)
- Fachbereich 5 (5)
- Geschichte, alte (5)
- Allgemeine Sprach- und Literaturwissenschaft (4)
- Ethnologie (4)
- Klassische Philologie (4)
- Pädagogik (4)
- Sinologie (3)
- Archäologie (2)
- Japanologie (2)
- Servicezentrum eSciences (2)
- Forschungszentrum Europa (1)
- Institut für Rechtspolitik (1)
- Phonetik (1)
- Slavistik (1)
- Theologische Fakultät (1)
Perseus kristallîner schilt
(1976)
Die exempelhafte Kurzerzählung 'Der Welt Lohn' mit Contemptus Mundi-Thematik (Frau Welt-Motiv) des mittelhochdeutschen Dichters Konrad von Würzburg, entstanden wohl um 1250, war ausweislich ihrer Überlieferung in Handschriften des 13. bis 15. Jahrhunderts außerordentlich beliebt. Die Studie geht der Frage nach, welchem Publikum und welcher Lesehaltung sich dieser Erfolg verdankte.
Textkritische Untersuchung der deutschen Überlieferung der mittelniederländischen Evangelienharmonie (die auf Tatians 'Diatessaron' beruht), des heute sog. '(ndl.-dt.) Leben Jesu'. Es handelt sich um die leicht überarbeitete Druckfassung der Einleitung zur Textausgabe der Dissertation Hamburg 1967. Die Textausgabe selbst ist gesondert erschienen: Das Leben Jhesu (Corpus Sacrae Scripturae Neerlandicae Medii Aevi, Ser. Min. I,4), Leiden 1970 (Nr. 2 des Schriftenverzeichnisses von Christoph Gerhardt).
Deutschland befindet sich mitten im demographischen Wandel, woraus sich tiefgreifende, langfristige Auswirkungen sowohl auf das Konsumverhalten als auch auf die Konsumstruktur ergeben. Vorliegende Arbeit fokussiert die Veränderung der Nachfragepotentiale im Tourismus, die aus dem demographischen Wandel resultieren. Ziel war es, Daten zur demographischen Entwicklung mit zu erwartenden Veränderungen ausgewählter sozioökonomischer Faktoren und hierbei konkret der Haushaltsgröße, des Bildungstandes sowie des Äquivalenzeinkommens zu verbinden und systemendogen zu erklären.
Mit Hilfe eines mehrstufigen Verfahrens wurde dargelegt, wie sich die relevanten sozioökonomischen Faktoren im Zuge einer alternden Gesellschaft verändern und welche Konsequenzen sich daraus für die quantitative, strukturbedingte Nachfrage nach touristischen Leistungen bis zum Jahr 2030 ergeben. Die ökonometrische Grundlage für die Prognosen bilden unterschiedliche binär-logistische Regressionsanalysen auf der Basis der Scientific Use Files der Reiseanalyse 2010, woraus sich Wahrscheinlichkeiten für die Teilnahme an einer mindestens fünftägigen Reise, einer Kurzreise sowie an unterschiedlichen Reisearten generieren lassen. Die additive Form des Modells der logistischen Regression macht es dabei möglich, den Fokus auf einen sozioökonomischen Faktor oder auf das Zusammenspiel mehrerer Variablen zu setzen und somit die Wirkungsstärke der einzelnen Faktoren auf die Nachfrage zu bestimmen.
Bei der Berechnung der künftigen Anzahl an Reisenden, führt die Endogenisierung der Struktureffekte altersklassenübergreifend zu (deutlich) höheren Prognoseergebnissen als im Falle einer rein demographischen Betrachtung. Für die Teilnahme an einer Reise mit einer Dauer von mindestens fünf Tagen prognostiziert das Modell unter ausschließlicher Berücksichtigung des demographischen Wandels bis zum Jahr 2030 eine Abnahme der Reisenden um 4,16 Prozent. Bezieht man die Entwicklungstendenzen der Haushalte sowie der Einkommens- und Bildungsstruktur mit ein, ergibt sich ein ganz anderes Bild: Der demographisch bedingte Rückgang wird nicht nur ausgeglichen, sondern es kommt zu einer Zunahme der Reisenden um 7,49 Prozent. Prognosen zur Anzahl der Kurzreisenden bzw. zur Teilnahme an ausgewählten Reisearten zeigen ähnliche Ergebnisse. Auch hier wirken die Struktureffekte dem demographischen Wandel bei der Nachfrage nach touristischen Leitungen deutlich entgegen.
Bei Albert Dietz und Bernhard Grothe handelt es sich um zwei bedeutende Architekten im französisch-saarländischen Grenzgebiet. Sie gründeten 1952 eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Ziel, auf gemeinschaftlicher Basis den nach dem Krieg entstandenen Bedarf an profanen und sakralen Wiederaufbau- und Neubaumaßnahmen in ihren Bauwerken möglichst effektiv reaslisieren zu können. Diese Arbeit befaßt sich ausschließlich mit den Sakralbauten, die deren künstlerische und architektonische Leistungen auf anschauliche Weise demonstrieren und belegen.
Tschechien hat nach deutschem Vorbild ein sehr starkes Verfassungsgericht. Das Gericht besitzt die Kompetenz, nicht nur verfassungswidrige Gesetze aufzuheben, sondern auch alle Entscheidungen anderer Gerichte, wenn sie die Grundrechte verletzen.
Im grundsätzlichen Urteil des Plenums des Verfassungsgerichts Pl. ÚS
27/09 (Nr. 318/2009 Sb., Fall Melčák) hob das Verfassungsgericht
sogar das Verfassungsgesetz über die Verkürzung der fünften Wahlperiode der Abgeordnetenkammer auf. Das Verfassungsgericht stimmte so der Auslegung zu, dass es die Befugnis hat, auch das Verfassungsgesetz aufzuheben, falls dieses eine unzulässige Änderung der wesentlichen Erfordernisse eines demokratischen Rechtsstaats bedeutet (Art. 9 Abs. 2 der Verfassung). Die fünfzehn Richter des Verfassungsgerichts werden vom Präsidenten der Republik mit Zustimmung des Senats auf zehn Jahre ernannt; ein Verfassungsrichter muss mindestens vierzig Jahre alt sein, über eine juristische Ausbildung und eine zehnjährige Praxis verfügen (Art. 84 der Verfassung); Wiederernennung ist möglich und kommt in der Praxis vor. Im Gegensatz zu anderen Verfassungsorganen genießt das Verfassungsgericht das besondere Vertrauen der Öffentlichkeit.
Der Beitrag von Dr. Wintr fasst die wichtigsten Urteile des tschechischen Verfassungsgerichts zusammenfassen.
Der vorliegende Artikel hat das Ziel, den Forschungsgegenstand der Unbestimmtheit in der europäischen Rechtswissenschaft herauszustellen. Es wird der Sinn der Unbestimmtheit in der Philosophie, einschließlich der modernen Philosophie, analysiert. Der Artikel unterbreitet den Vorschlag, die Unbestimmtheit als eine positive Eigenschaft des Rechtes zu betrachten. Zu den Erscheinungsformen der Unbestimmtheit im Recht gehören Prinzipien des Rechtes, Rahmengesetze, Bewertungsbegriffe u. a. Besondere Aufmerksamkeit wird dem rechtsanwendenden Ermessen, einschließlich dem gerichtlichen, zugeteilt. Es wird auch vorgeschlagen, die Konkretisierung, vor allem die rechtsschöpfende, als Mittel des Übergangs der Unbestimmtheit zur Bestimmtheit im Recht anzuerkennen. Unbestimmtheit kann als logisch-sprachliche Störung rechtlicher Regelung begriffen werden. Zu unterscheiden sind die logische, die sprachliche und die graphische Unbestimmtheit. Die logische Unbestimmtheit tritt in Form von Widersprüchen in Rechtsnormen und von Lücken in der Gesetzgebung auf.
Besondere Aufmerksamkeit wird der Rolle des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bei der Überwindung der rechtlichen Unbestimmtheit zugeteilt.
Als Instrument der Regelung des rechtlichen Lebens tritt die Rechtspolitik auf, die sich dabei unbedingt einer vergleichenden Herangehensweise bedient. Sowohl für die Annahme von Lösungen, die über die Nutzung der ausländischen rechtlichen Erfahrung gefunden werden, als auch für die Absage an diese Lösungen ist es nötig, nicht nur die Prozedur der vergleichenden rechtlichen Analyse, sondern auch vergleichende rechtsstaatliche und vergleichende politikwissenschaftliche Expertise zu verwenden. Außerdem ist es bei der Findung der für die Gesellschaft annehmbaren Lösungen nötig, sich auf die Prozedur des sozialwissenschaftlichen Monitorings zu stützen, die periodische Umfragen in verschiedenen Gruppen der Öffentlichkeit durchführt. Es ist sehr wichtig, sich bei der Durchführung der Forschungen nicht auf den Monopolismus irgendwelcher bestimmten (z.B. hauptstädtischen oder regierungsnahen) wissenschaftlichen Strukturen zu beschränken, sondern die juristischen Fakultäten außerhalb der Hauptstadt - besonders bei der Durchführung der Umfragen der öffentlichen Meinung - aktiv einzubeziehen.
Der vorliegende Artikel widmet sich der Eurasischen Wirtschaftsunion, die im Jahr 2015 als Ergänzung zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet werden soll. Bei der Schaffung und Sicherstellung funktionierender rechtlicher Grundlagen dieser supranationalen Organisation sowie der Bestimmung ihrer rechtlichen Natur soll einerseits auf die positiven Erfahrungen der bereits heute auf dem postsowjetischen Raum existierenden zwischenstaatlichen Vereinigungen und Organisationen sowie andererseits auf die Erfahrungen der Europäischen Union zurückgegriffen werden.
Eine unabhängige Zentralbank auf europäischer Ebene war immer ein besonders deutsches Petitum. Seit 2010 ist die Unzufriedenheit mit der Geldpolitik der EZB jedoch gerade in Deutschland beständig gewachsen. Mit dem OMT-Programm vom September 2012 hat die EZB aus Sicht vieler Beobachter die Grenzen zulässiger Geldpolitik überschritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner historischen ersten Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union diese Auffassung geteilt; der Gerichtshof ist ihm aber nicht gefolgt und hat im Juni 2015 das OMT-Programm für europarechtskonform erachtet. Der vorliegende Beitrag – der auf einem Vortrag vor der abschließenden Bundesverfassungsgerichtsentscheidung beruhte – ordnet die Rechtsfragen des Verfahrens europarechtlich und verfassungsrechtlich ein. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.06.2016 wird dabei punktuell noch berück sichtigt. Der Verfasser erläutert zunächst die für die Tätigkeit der EZB und ihre Aufgabe der Geldpolitik bestehenden europa- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen. Sodann stellt er die durch die Rechtsprechung des BVerfG entwickelten verfassungsrechtlichen Kontrollmaßstäbe dar, die zu einer Verschränkung der beiden Rechtsebenen führen können und eine Kontrolle der europäischen Integration durch das BVerfG ermöglichen. Schließlich widmet sich die Abhandlung dem durch die globale Finanzkrise seit den Jahren 2007/2008 und die sich hieran anschließende EURO-Staatsschuldenkrise eingetretenen Wandel der Geldpolitik insbesondere den von der EZB als Reaktion auf die anhaltende Krise eingesetzten „unconventional monetary policy measures“ und den hierzu bisher anhängigen Verfahren auf europäischer und nationaler Ebene. Ein besonderer Fokus liegt hierbei freilich auf dem OMT-Programm.