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Der Aufsatz beschreibt zunächst die politische Publizistik der Mainzer Jakobiner und sodann die publizistische Reaktion der gegenrevolutionären Kräfte. Die abschließenden Überlegungen kreisen um die Findung von politischem Konsens als Zielvorstellung im Wirken der Mainzer Jakobiner und versuchen, der noch immer verbreiteten Auffassung von einem autoritären Demokratieverständnis der Mainzer Jakobiner entgegenzutreten.
Um 1500 bildeten die Regensburger Juden eine der letzten Judengemeinden, die noch in einer Reichsstadt des Heiligen Römischen Reichs lebten. Der Regensburger Stadtrat ging mit immer weitreichenderen Restriktionen gegen ihre hergebrachten Rechte vor. Versuche, zu einer verbindlichen Regelung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu kommen, führten zu keinem Ergebnis. Das Innsbrucker Regiment wurde schließlich damit beauftragt, die beiden Parteien im Wege eines Gerichtsverfahrens zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen.
Der Innsbrucker Prozess gehört zu den bemerkenswertesten Aspekten der Geschichte der Juden in dieser Zeit. Über seine Hintergründe, Entwicklungen und Akteure liegt nun erstmals eine quellenfundierte Detailstudie vor. Sie zeigt, mit welcher Entschlossenheit die Regensburger Judengemeinde ihre Rechte verteidigte. Selbst als der Stadtrat Ende Februar 1519 die Juden gewaltsam aus der Stadt schaffen ließ, als Judenviertel, Synagoge und jüdischer Friedhof zerstört waren, gab das noch laufende Verfahren in Innsbruck der Judengemeinde berechtigte Hoffnung auf eine erfolgreiche Gegenwehr. Tatsächlich konnten weder Kaiser Karl V. noch die Reichsstadt Regensburg das Unrecht der Vertreibung ungeahndet ad acta legen.
Die Judengemeinde der Reichsstadt Ulm gehörte zu den bedeutendsten jüdischen Gemeinden des spätmittelalterlichen Reiches. Dies kommt darin zum Ausdruck, dass Ulmer Juden in ausgedehnte Geschäfts- und Familienbeziehungen involviert waren, die sich weit über die Stadtmauern Ulms hinaus über den gesamten süddeutschen Raum und im 15. Jahrhundert sogar bis nach Oberitalien erstreckten. Ferner fungierte die Ulmer Judengemeinde als regionales Zentrum für eine Reihe von jüdischen Niederlassungen im städtischen Umfeld. Gestützt auf eine breite Basis meist unedierter Quellen, befasst sich der Autor in seiner Studie sowohl mit den internen Belangen der Ulmer Judengemeinde als auch mit den vielseitigen Kontakten, die Ulmer Juden mit Christen der näheren und weiteren Umgebung unterhielten. Dabei zeigt sich, dass die Berührungspunkte zwischen Juden und Christen im Mittelalter keineswegs auf die Bereiche Ausgrenzung, Verfolgung und Vertreibung zu reduzieren sind, sondern dass Angehörige der beiden Religionsgemeinschaften oftmals über Jahrzehnte hinweg friedlich nebeneinander lebten und zum gegenseitigen Vorteil miteinander kooperierten.
Das 9.Jahrhundert gilt vielfach als "Goldenes Zeitalter" der Juden in Europa. Die Arbeit prüft diese Einschätzung anhand der Attitüden von acht Theologen der "karolingischen Renaissance", wie sie in den Kommentaren zum Corpus Paulinum deutlich werden (Ps.-Beda, Smaragd von Saint-Mihiel, Alkuin von Tours, Claudius von Turin, Hrabanus Maurus, Haimo von Auxerre, Florus von Lyon und Sedulius Scotus). Nach einer Skizze zur Verbreitung von Juden im karolingischen Europa wird der Gehalt der Aussagen zu Juden in der Exegese der Zeit vorgestellt, der Stoff dabei nach Themengruppen gegliedert. Dazu zählen Deutungen zu Juden in Geschichte und Heilsgeschichte, "Gesetz" und Rechtfertigung, "Feindschaft" der Juden, Anmerkungen zur Prädestinationsdebatte, Juden im Endzeitdenken; ein eigenes Kapitel gilt dem zentralen Kapitel Röm. 11, bei dessen Deutung auffallend abweichende Ergebnisse zu verzeichnen sind. Obwohl die Autoren an Orten wirkten, in deren Umgegend keine oder nur geringe jüdische Präsenz nachzuweisen ist, wurden Juden und Judentum mit dem zweiten Viertel des neunten Jahrhunderts zu einem immer beherrschenderen Thema der Kommentare. Die Feinanalyse zentraler Kommentarstellen kann darlegen, daß die Kompilatoren eigene theologische Konzepte mitbrachten, die sie mittels wörtlicher Väterzitate, deren Verknüpfungen und gezielter Aus-lassungen abbildeten. Danach wird das Interesse für das Thema Juden in der karolingischen Theologie als Ausdruck immanent-christlicher, pastoraler Bedürfnisse verstanden.
Mit der Rechtsentwicklung der jüdischen Minderheit wird ein wesentliches Problem der Herausbildung der modernen Gesellschaft angesprochen. Am Beispiel des strukturell rückständigen Mecklenburgs läßt sich eindrucksvoll sehen, wie langwierig und widersprüchlich die gleichberechtigte Aufnahme einer nichtchristlichen Bevölkerungsgruppe in einem Territorium war, dessen ritterschaftlichen Eliten ein konfessionelles Selbstverständnis von Staat und Gesellschaft hatten. Anders aber als zu erwarten war, gab es im Rahmen der Landespolitik durchaus Chancen für eine dauerhafte Emanzipation der Juden, als die Landesgesetzgebung das Großherzogtum zweimal - 1813 und 1849 - mit an die Spitze der Emanzipationspolitik in Deutschland brachte. Die scharfen Einschnitte machen Mecklenburg zu einem Muster, das in besonderer Weise das Auf und Ab des jüdischen Emanzipationsprozesses in den deutschen Ländern symbolisiert. Wie die Arbeit zeigt, spielte christlich hergeleitete Judenfeindschaft im protestantischen Mecklenburg wohl eine große Rolle; die Ursachen für die Widerstände gegen eine Emanzipation der Juden aber waren eher dort zu suchen, wo konservative ständische Eliten nicht bereit waren, ihren Sonderstatus zugunsten einer strukturell offenen Gesellschaft aufzugeben. Hinsichtlich der Quellenbasis konnte der Autor auf eine Vielzahl zufällig erhalten gebliebener jüdischer Selbstzeugnisse zurückgreifen, so daß biographische Skizzen entstanden, die vielschichtige Einblicke in das sich wandelnde Selbstverständnis mecklenburgischer Juden zulassen und den überraschend großen Eigenanteil der jüdischen Führungsschicht am Prozeß ihrer rechtlichen Gleichstellung sichtbar machen.
Seit dem beginnenden 19. Jahrhundert entwickelte sich in Deutschland ein breites Netz jüdischer Wohlfahrtseinrichtungen und -organisationen, die Hilfe und Unterstützung in allen wesentlichen individuellen und kollektiven Notlagen anboten. Zum Teil auf älteren Vorläufern basierend, wurden zahlreiche Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Altenfürsorge sowie der Armen- und Arbeitsfürsorge begründet, die in der Regel von auf lokaler Ebene tätigen Vereinen getragen und betrieben wurden. Wie nun, so lautet die zentrale Fragestellung der vorliegenden Studie, ist die Herausbildung einer eigenständigen jüdischen Wohlfahrtspflege in Deutschland zu erklären? Welche Bedingungen und Faktoren haben zur Entstehung dieses modernen Systems sozialer Fürsorge beigetragen, vor allem vor dem Hintergrund der sich gleichzeitig vollziehenden rechtlichen Gleichstellung und partiellen sozialen Integration der jüdischen Minderheit in die nichtjüdische Gesellschaft, die ja eher ein Verschwinden als eine Blüte eigenständiger jüdischer Einrichtungen vermuten ließe. In Form einer Fallstudie sucht die Arbeit diesen Fragen nachzugehen. Das Beispiel der Israelitischen Kranken-Verpflegungs-Anstalt und Beerdigungs-Gesellschaft bietet sich hierzu aus mehreren Gründen an: Zum einen handelte es sich bei der 1726 gegründeten Gesellschaft um eine der ältesten karitativen Vereinigungen der deutschen Juden. Das von ihr getragene Krankenhaus entwickelte sich zu einem der größten jüdischen Krankenhäuser im Deutschen Reich. Schließlich ermöglicht es die außerordentlich gute Quellenüberlieferung, die Geschichte dieser Einrichtung über einen Zeitraum von mehr als zweihundert Jahren nachzuvollziehen.
Die Arbeit widmet sich der Geschichte der Juden in den "niederen Landen" von ca. 1200 bis um 1520, mit einem Epilog über die Mitte des 16. Jahrhunderts. In der Hauptsache werden dabei die Landesherrschaften Hennegau, Brabant und Geldern in vergleichender Perspektive betrachtet. - Teil I beschreibt die Siedlungsgeschichte von den Anfängen um das Jahr 1200 über die Verdichtung des Niederlassungsnetzes bis zur Katastrophe der Jahre 1349-50 und weiter bis in die Zeit der spätmittelalterlichen Vereinzelung von Juden und ihres Ausweichens unter kleinere Herrschaften. - Teil II bietet neue Bausteine für eine Sozial- und Kulturgeschichte der jüdischen Geldleihe, welche auch in den mittelalterlichen Niederlanden der bestimmende Erwerbszweig der Juden war. - Teil III widmet sich ausführlich den Judenverfolgungen des 14. Jahrhunderts - dem "Kreuzzug" von 1309, der Verfolgung zur Zeit des "Schwarzen Todes" 1349-50 und der Brüsseler Hostienfrevelaffäre von 1370. Wichtige, weiterführende Ergebnisse bietet vor allem die Analyse der Quellen über die Katastrophe zur Zeit der Pest. - Teil IV spürt den historischen Veränderungen des christlichen Judenbildes und den Entstehungs- und Verbreitungsformen verschiedener judenfeindlicher Legenden (Ritualmord, Bilder- und Hostienschändung) im Untersuchungsraum nach. - Die im zweiten und vor allem im vierten Teil gemachten Beobachtungen werden abschließend im Hinblick auf die Frage nach dem Einfluss der Bettelorden reflektiert. Dabei wird ein Modell entworfen, in dem diese Orden vor allem in ihrer Vermittlerfunktion wirksam waren; entscheidend war auch in diesem Zusammenhang der Faktor Herrschaft.
Die Dissertation beschäftigt sich mit der Wahrnehmung ländlicher Armut als räumlichem Phänomen und untersucht die Maßnahmen der Agrar-, Sozial- und Raumordnungspolitik, die als strukturpolitisch wirksam zur Bekämpfung sowie Vermeidung ländlicher Armut in den zeitgenössischen Diskursen angenommen wurden. Im Mittelpunkt der Analyse stehen dabei die traditionell landwirtschaftlich geprägten Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Untersucht wird, wie das ländliche Armutsproblem in Aussagen von Agrar- und Sozialpolitikern sowie Experten definiert und beschrieben wurde und welche Maßnahmen aufgrund dieser Annahmen als geeignet erschienen, Armut in den agrarwirtschaftlich geprägten Regionen zu bekämpfen. Die Forschungsarbeit basiert auf der Analyse und Bewertung von Förderprogrammen und Förderungshilfen von Bund, Ländern und Kommunen und untersucht diese auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe im südwestdeutschen Raum zwischen 1949 und 1974. Ländliche Armut wird so als vor allem bäuerliche Armut beschrieben, die in den zeitgenössischen Diskursen als räumlich abgrenzbare Existenzgefährdung in sogenannten "strukturschwachen" Räumen konstruiert wurde. Im Zusammenhang mit der Untersuchung wirtschaftspolitischer Debatten werden die sozialpolitischen Probleme diskutiert, gesetzliche Durchführungsbestimmungen der Sozialpolitik auf ihre konkreten Ziele hinsichtlich Armutsbekämpfung auf dem Land untersucht sowie die Verflechtungen von Wirtschafts- und Sozialpolitik analysiert.
Die Untersuchung bietet eine erste intensive Aufarbeitung der Geschichte der Juden im westalpinen Transitland Savoyen-Piemont im Spätmittelalter. Das Territorium reichte über die im heutigen Sprachgebrauch bekannten Regionen Savoie und Haute-Savoie in Frankreich sowie Piemont in Italien hinaus. Die Grafschaft, die ab 1416 zum Herzogtum aufstieg, stellte damit nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht eine Transitlandschaft dar, sondern bildete auch sozial, kulturell und sprachlich eine Brücke zwischen dem französischen, italienischen und schweizerischen Gebiet. - Zuwanderungen von Juden nach Savoyen sind aus dem gesamten französischen Raum nachzuweisen; Weiterwanderungen jenseits der Alpen nach Piemont sind jedoch erst nach der Vereinigung der beiden Länder 1418 und nur sehr zögerlich erfolgt. Von landesherrlicher Seite wurde erst mit den Statuten Amadeus' VIII. in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts versucht, Einfluss auf das jüdische Leben im Herzogtum zu nehmen. Weitaus folgenträchtiger war die fiskalische Ausnutzung des landesherrlichen Judenregals. - In Chambéry und weiteren Städten entwickelten sich auch eigene innerjüdische Einrichtungen (Synagogen, Friedhöfe, Gerichte). Weiter reichende Organisationsformen gestalteten sich dagegen - abgesehen von informellen Kontakten - erst unter Einwirkung von Amadeus VIII., der sie jedoch auch zu seinen Gunsten auszunutzen versuchte. So erhielten einzelne Rabbiner die Funktion eines allgemeinen Vertreters der Judenschaft von Savoyen-Piemont. Diese Politik wie auch die Heterogenität der jüdischen Gemeinden bot Konfliktstoff, der sich in zahlreichen, ineinander verwickelten Auseinandersetzungen zwischen jüdischen Notabeln entlud. Verfolgungen von christlicher Seite blieben dagegen selten. Nur die Anklage der Brunnenvergiftung zur Zeit des Schwarzen Todes 1348 wurde von den Obrigkeiten gegenüber den Juden in Savoyen instrumentalisiert. Sie bildete damit ein Scharnier zwischen den Verfolgungen der Juden im Rhônetal und im schweizerisch-elsässischen Raum.
Die Ritualmordbeschuldigung ist eine von mehreren Anklagen, die in Westeuropa seit dem hohen Mittelalter immer wieder gegen Juden erhoben wurden. Da sie die am weitesten verbreitete unter ihnen war, wirkte sie in besonderem Maße prägend auf das Bild, das in der christlichen Mehrheit von der jüdischen Minderheit in Umlauf war. Der Trienter Fall spielt in diesem Kontext aus vielen Gründen eine herausgehobene Rolle. Die vorliegende Arbeit berücksichtigt alle wesentlichen Elemente des Prozesses, seine Entstehungsbedingungen sowie die Faktoren, die seinen Verlauf beeinflussten und seine weitreichenden Auswirkungen verursachten. Die Ursache für die große Resonanz des Prozesses liegt vor allem im Zusammentreffen der beiden sehr unterschiedlichen Entwicklungen der Judenfeindschaft im deutschen und im italienischen Raum. Die geographische und politische Lage des Fürstbistums Trient im Grenzgebiet zwischen venezianischem und habsburgischem, italienischem und deutschem Einflussbereich führte zu einer Reihe von einmaligen Umständen, die verantwortlich für den Verlauf des Prozesses selbst und auch für seinen ungeheuren Widerhall waren. Hinzu treten andere Faktoren im personellen und institutionellen Bereich und nicht zuletzt die Tatsache, daß mit dem Buchdruck ein völlig neues Medium der Verbreitung und Propaganda zur Verfügung stand, das hier erstmals in großem Umfang eingesetzt wurde. Im Rahmen der Rezeption des Prozesses spielte auch die Entstehung eines Märtyrerkultes für das angebliche Ritualmordopfer, den "seligen Simon von Trient", eine zwar begrenzte, aber keinesfalls zu vernachlässigende Rolle. Langfristig gesehen war es weniger der Kult, der die Bedeutung der Trienter Ereignisse ausmachte, als die Tatsache, daß die Geschichte Simons von Trient wegen ihrer großen Bekanntheit immer wieder als Bestätigung für die Existenz jüdischer Ritualmorde herangezogen wurde und als Vorbild für andere "Ritualmordmärtyrer" fungierte - bis ins 20. Jahrhundert hinein.
Die Untersuchung zeichnet zunächst die Entwicklung des Siedlungsnetzes der Juden im Elsass nach. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts lebten anscheinend nur in vier elsässischen Städten Juden; unter ihnen war Straßburg die erste. Die Zahl der Siedlungen steigt besonders nach 1300 stark an und erreicht vor 1348 ihren Höhepunkt, nicht zuletzt durch beträchtliche Zuwanderung aus der Romania. Nach den Verfolgungen zur Zeit des Schwarzen Todes geht die Zahl nachweisbarer Judensiedlungen zunächst um die Hälfte zurück. In der Folge kommt es besonders im Herzen der elsässischen Weinlandschaft zu einer neuen Ansammlung jüdischer Niederlassungen. Nach den Pogromen und Vertreibungen der Jahre 1476/77 ändert sich die jüdische Siedlungsstruktur grundlegend. - Migration als Faktor der dynamischen Entwicklung jüdischer Siedlungen wird in Teil 2 näher untersucht. Die Wanderungsbewegungen elsässischer Juden erfassten den gesamten südwestdeutschen Raum. - Im Mittelpunkt des 3. Hauptteils stehen die Judengemeinden in den wichtigsten Städten des Elsass. Die erste Straßburger Gemeinde, die bereits um 1200 in die städtische Wehrverfassung integriert war, endete mit dem Pogrom von 1349, doch existierte von 1368-1390 eine zweite, hier erstmals ausführlich erforschte Gemeinde bis zur endgültigen Vertreibung (1390). - Der 4. Hauptteil befasst sich mit dem Verhältnis der Juden zum Königtum und zu den wichtigsten Territorialherren im Elsass. - Zahlreich sind die Zeugnisse für Judenverfolgungen im späten Mittelalter, die im 5. Hauptteil analysiert werden. - Im 6. Teil wird die wirtschaftliche Tätigkeit der Juden, insbesondere ihr Anteil am Geld- und Pfandleihgeschäft sowie an der Vermarktung von Wein oder Getreide und ihr Engagement im Vieh-, Pferde- und Edelmetallhandel sowie vereinzelt durchaus in Handwerksberufen eingehend gewürdigt. Auch sämtliche nachweisbaren Judenärzte werden bei dieser Gelegenheit aufgeführt.
Studien zur Geschichte der Juden im mittleren Rheingebiet während des hohen und späten Mittelalters
(1995)
Am Beispiel des mittleren Rheingebiets gibt die Studie einen detaillierten Einblick in die räumlichen und herrschaftlichen Rahmenbedingungen jüdischer Existenz im hohen und späten Mittelalter. Als Einstieg dient die chronologisch und qualitativ differenzierte Analyse des jüdischen Siedlungswesens von den hochmittelalterlichen Anfängen bis zum Jahre 1520 auf kartographischer Grundlage. Ausgehend von den am Rhein gelegenen Bischofsstädten Mainz, Worms und Speyer, die über lange Zeit die wichtigsten geistig-religiösen und kulturellen Zentren nicht nur des mittelrheinischen, sondern des gesamten aschkenasischen Judentums darstellten, erlebte die Siedlungsentwicklung der Juden einen steilen Aufschwung, der in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts seinen Höhepunkt erreichte. Nach den katastrophalen Verfolgungen der Pestjahre 1348/49 ging der Bestand an Judenniederlassungen im mittleren Rheingebiet stark zurück. Zwar kehrten die Juden nach dem Abebben der Pogromstimmung relativ schnell wieder an ihre ehemaligen Siedlungsorte zurück, doch erreichte die Zahl ihrer Niederlassungen nie mehr den Stand vor der Mitte des 14. Jahrhunderts. Im zweiten Hauptteil der Untersuchung geht es um die herausarbeitung der Gestaltungsfaktoren des jüdischen Siedlungsgefüges. Dafür bilden zentralitätstheoretische Aspekte einen Teil des Fragerasters; einen zweiten die Einflussnahme christlicher Herrschaftsträger auf das Siedlungsverhalten der Juden, etwa durch Schutz- und Geleitbriefe. Abschließend wendet sich die Untersuchung den Verfolgungen und Vertreibungen zu, denen die Juden des mittleren Rheingebiets vom frühen 11. bis zum frühen 16. Jahrhundert ausgesetzt waren. Der Wandel des Verhältnisses der Herrschaftsträger zu ihren schutzbefohlenen Juden im späten Mittelalter weist zugleich als Indikator für die "Verstaatlichung" spätmittelalterlicher Territorien über den engeren Bereich der jüdischen Geschichte hinaus in das weite Feld der allgemeinen Verfassungsgeschichte.
Das Geschäftsmodell für den nachhaltigen Betrieb der Virtuellen Forschungsumgebung FuD wird vorgestellt. Es wurde im Rahmen des DFG-Projektes "FuD2015 " eine virtuelle Forschungsumgebung für die Geschichtswissenschaft und deren Überführung in den Regelbetrieb" (01.01.2013-31.07.2015) entwickelt. Ausgehend von Forschungsprojekten aus unterschiedlichen Disziplinen wurden in einer detaillierten Prozessanalyse Aufgabenfelder definiert sowie Organisations- und Finanzierungsstrukturen für den Betrieb der FuD-Basisversion sowie den Aufbau projektspezifischer Anwenderversionen und deren Betreuung erarbeitet. Dabei wurden die notwendigen Aufgaben beschrieben und die Zuständigkeit für die verschiedenen Arbeitsschritte den beteiligten Akteuren zugeordnet; die Workflows wurden fortlaufend evaluiert und angepasst. Ebenso wurden verschiedene Organisations- und Kostenmodelle anhand verschiedener Szenarien geprüft und rechtliche Bestimmungen (z. B. Haushalts- und Beihilferecht) bei diesen Planungen berücksichtigt.
The present study covers the period from the late-ninth to the early-sixteenth centuries. Within this period, the late-thirteenth to mid-fourteenth centuries marked the decisive turning point, shaped more by attitudes and actions among the Christian majority than among Jewish agents. Our findings indicate an intensification of anti-Jewish tendencies, rooted in religious developments in Western Christendom. According to circumstances, however, these tendencies had a very varying impact across time and space. The frequent religious and ecclesiastical reform movements of Western Europe offer cases in point. In the 'German' Empire north of the Alps the monastic reforms of Saint Maximin and Gorze were by no means confined to the realm of monasticism; they were essential for shaping the historical circumstances in which the foundations of Ashkenazic Judaism were laid in the tenth and early-eleventh centuries. The concept of 'honor' was used by leading ecclesiastics such as bishop Rudiger of Speyer in 1084 to justify the settlement of Jews, but also by civic authorities such as those of Regensburg later on. It is significant for the long-term tendency, therefore, that the late-medieval expulsions from cities like Trier, Cologne, and Regensburg were eventually also legitimized by reference to the idea of honor.
Die Dissertation bietet erstmals eine systematisch vergleichende Analyse von jüdischen Gemeinden in Kathedralstädten. Diese gehören zu einem Städtetypus, der wesentlich durch seine Mittelpunktfunktion innerhalb der Bistümer bestimmt ist und in dem sich urbanes Leben bis zum 14. Jahrhundert am stärksten entfaltete. Kathedralstädte besaßen religiöse, wirtschaftliche, politische, militärische und geistige Funktionen und standen in engen Wechselbeziehungen zum Umland. Darüber hinaus beheimateten sie die frühesten christlichen Stadtgemeinden sowie fast ausnahmslos die bedeutendsten Judengemeinden innerhalb der Diözesen. Die untersuchten Zentren umspannten mit ihren aneinander grenzenden Bistümern den Südosten der deutschen "Altsiedellande". Hier entfalteten sich jüdische Niederlassungen in der Regel früher und stärker als in den östlichen "Neusiedellanden". Zum Süden waren die bayerischen von den südalpinen Juden getrennt. In östlicher Richtung war insbesondere Regensburg mit den dortigen christlichen und jüdischen Bewohnern ein Brückenkopf in die Donaulande und nach Böhmen. Zugleich fungierten die jüdischen Gemeinden von Augsburg und Regensburg als Vermittlerinnen zu den intensiv von Juden besiedelten Regionen Frankens, Schwabens und der Oberpfalz. Mit der Beachtung dieser weiträumigen Verbindungen bietet die Studie neue Zugänge zu den europäischen Dimensionen der mittelalterlichen Geschichte der Juden. Vor diesem Hintergrund werden in vergleichender Perspektive die komplexen Beziehungen zwischen Juden und Christen auf ökonomischer, sozialer und rechtlicher Ebene untersucht, die jeweils unterschiedlichen Handlungsspielräume dargestellt und mit zahlreichen Beispielen illustriert. Der dabei konsequent komparatistisch ausgerichtete Ansatz öffnet den Blick für die Besonderheiten der Lebensbedingungen von Juden in den Kathedralstädten des weiteren altbayerischen Raumes und trägt zu einer grundlegenden Erweiterung des Forschungsstandes bei.
Diese Arbeit stellt die Ergebnisse eines abgeschlossenen Dissertationsprojektes zur sozialen Einbettung eines ländlichen Kreditmarktes im 19. Jahrhundert dar. Das Hauptziel der Untersuchung war es, herauszufinden, ob die soziale Einbettung von Akteuren einen messbaren positiven oder negativen Effekt auf ihren ökonomischen Erfolg im Rahmen eines historischen Kreditmarktes hatte. Das Fallbeispiel der Untersuchung ist der ländliche Kreditmarkt des in der Nähe von Reutlingen im Königreich von Württemberg im Südwesten Deutschlands gelegenen Dorfes Ohmenhausen. Die Datengrundlage der Untersuchung sind die Hypothekenbücher, Vermögensinventare, Steuerlisten und Kirchenbücher des Dorfes. In Übereinstimmung mit der Neuen Institutionenökonomik werden Kreditmärkte als soziale Netzwerke von Schuldnern und Gläubigern betrachtet. Die soziale Einbettung der Dorfbewohner ist über die (Re-)Konstruktion ihrer dorfinternen Verwandtschaftsnetzwerke operationalisiert worden. Die Akteure in diesen Verwandtschaftsnetzwerken sind alle Haushalte, die Grundsteuern bezahlt haben. Diese Haushalte besaßen Land und waren deshalb in der Lage Hypotheken aufzunehmen. Die Untersuchung wird durch den Vergleich der Verteilung der Kredite innerhalb der Verwandtschaftsnetzwerke der Stichjahre von 1825 und 1850 durchgeführt. Im Jahr 1830 trat eine signifikante Reform der Pfandgesetzgebung in Kraft. Deshalb wurde jeweils ein Stichjahr vor dem Inkrafttreten der Reform mit einem Stichjahr nach Inkrafttreten der Reform verglichen. Dies geschah um zu untersuchen, ob die Reform einen Einfluss auf die Marktstruktur hatte und ob sich im Rahmen der Reform auch die Verteilung der Kredite innerhalb der Verwandtschaftsnetzwerke änderte.
Politische Leitlinien Graf Heinrichs (1288-1304) 1.Phase: 1288-1297 Während der Konsolidierungsphase nach der desaströsen Niederlage zu Worringen (1288-1297) galt es, die bestehenden Herrschaftsrechte der Grafschaft zu sichern, zumal der junge Graf noch minderjährig war. Als politische Maßnahmen und Verhaltungsmaximen während dieser Phase sind hervorzuheben: 1) die Hochzeit des jungen Grafen mit einer Tochter des Siegers von Worringen, des Herzogs von Brabant, 2) Doppelvasallität zum deutschen und französischen König infolge eines Fidelitätsvertrages mit König Philipp von Frankreich. Diese Doppelvasallität ermöglichte politischen Attentismus, Neutralität im englisch/deutsch - französischen Krieg. Die Verpflichtung zur Verteidigung des französischen Königreiches fiel wegen der expansiven Politik König Philipps nicht ins Gewicht. Doppelvasallität verschafft außerdem Rückendeckung bei künftigen regionalen Konflikten, begünstigt politisches Lavieren zwischen den Königsherrschaften ohne sich deren Gegnerschaft einzuhandeln. 3) eine konservative zur Rechtsbewahrung und mit Rechtsansprüchen untermauerte Grundhaltung. Sie sichert zunächst nicht nur die bestehenden Herrschaftsrechte ab sondern schafft zugleich die Grundlage expansiver Politikmöglichkeiten hinsichtlich historischer Rechte mit einer Alternativen im Gefolge: a) die diplomatische Konfliktlösung, b) die kriegerische, gewaltsame Entscheidung. 2.Phase: 1298 - 1304 X 10 Reichspolitische Vorgänge aktivieren Phase 1.3), eine expansive politische Zielsetzung und deren Beendigungsprozeß. Doppelvasallität schließt Krieg oder auch Parteinahme gegen einen der Könige oder für den einen gegen den anderen König in der Regel aus, aber der deutsche Thronstreit zwischen Adolf von Nassau und Albrecht von Habsburg schuf eine besondere Ausgangslage mit Möglichkeiten und Risiken, die es gegenseitig abzuwägen galt. Graf Heinrichs Parteinahme für den gewählten Gegenkönig Albrecht von Habsburg würde ihm, bei einem Sieg Albrechts, eine neue politische Perspektive im Rahmen seiner Doppelvasallität eröffnen, die ihm wegen des politischen Gegensatzes beider Könige bisher zur Neutralität, zum Attentismus zwang. Jetzt würde ihm bei beiderseitigem königlichem Einvernehmen ein politischer Handlungsspielraum möglich sein mit gestärktem Rückhalt bei den Königen. Das Risiko einer Niederlage des Gegenkönigs konnte er eingehen, denn dann bliebe ihm immer noch der Rückhalt im französischen Königtum. Die auf der Seite König Adolfs stehenden Trierer nutzten die Abwesenheit des zur Entscheidungsschlacht bei Göllheim abgerückten Grafen, um in dessen Grafschaft einzufallen und dabei einen Zollturm auf einer Moselinsel unterhalb Grevenmachers zu zerstören, da sie die Rechtmäßigkeit der dortigen Geleitzollerhebung bestritten. Diese Provokation entschied darüber, wo Graf Heinrichs "neue Politik" nach dem Sieg Albrechts von Habsburg ansetzen, gegen wen sie sich richten würde - gegen Trier. Aber der Graf geht diplomatisch geschickt vor, reagiert nach seiner Rückkehr erstaunlich konziliant, befreit die Bürger durch Vermittlung des Grafen von Looz von der Geleitzollerhebung bei Grevenmacher, akzeptiert folglich deren Behauptung, die Zollerhebung sei unrechtmäßig erfolgt, jedoch mit einem Hintergedanken: Im Gegenzug erwartet er von den Bürgern ebenfalls Entgegenkommen, die Anerkennung einer jährlichen vogteilichen Abgeltungssteuer, was die Trierer, die ja mit dem Recht argumentierten, wohl schlecht verweigern könnten. Jedoch gingen die Bürger hierauf nicht ein. Ein weit hergeholter, aus dem Archiv des Grafen hervorgekramter verstaubter "alter Vertrag", bereits 1140/47 nicht mehr aktuell, hätte jetzt keine Gültigkeit mehr, werde daher nicht anerkannt! - Waren zuvor die Zöllner Graf Heinrichs auf der Moselinsel die "Wegelagerer", wie die "Gesta Trevirorum" formulieren, so waren jetzt die Trierer die "Bösewichte"! Mit einer ablehnenden Antwort dürfte Graf Heinrich freilich gerechnet haben, denn der Hintergedanke ließ sich weiter spinnen: Der Graf beschied sich nicht mit der negativen Antwort und begann einen Krieg mit den Trierern, vordergründig um sie zur Vertragstreue, Zahlung der 300 lb. jährlich zu zwingen, tatsächlich jedoch um die vor dem Abschluß des "alten Vertrages" bestandene vogteiliche Suprematie zurückzugewinnen! - Nichtentrichtung der 300 lb. jährlich bedeutet Rückfall in den vorvertraglichen Zustand! - Damit vollzog Graf Heinrich den Übergang von der Konsolidierungs- zur Expansionsphase, sich mit der Stadt und zugleich deren Erzbischof anlegend, mit dem Argument eines weit hergeholten Rechtsanspruchs aber mit politischem Rückhalt bei den Königen. Diese 2.Phase sollte allerdings nur von kurzer Dauer sein. Der Feldzug des Jahres 1300 gegen Trier scheiterte als die zur Verstärkung entsandten Truppen König Albrechts unter dem Kommando des märkischen Grafensohnes nach Weisung des Königs die Belagerung der Stadt abbrachen und nach Köln abzogen, mit folgenreichen politischen Konsequenzen für Graf Heinrich: Ab diesem Moment galt das Bündnis mit König Albrecht als beendet und somit auch die vorgezeichnete politische Linie des gemeinsamen Vorgehens gegen den Grafen von Hennegau, als erstes dem unmittelbar bevorstehenden Zug nach Nimwegen, wohl in Konsequenz auf Kosten einer Entfremdung mit König Philipp, dem politischen Rückhalt des Grafen von Hennegau. Noch gab Graf Heinrich seine Expansionsabsichten gegen Trier nicht auf, ein Umsturzversuch dem Luxemburger Grafenhaus nahestehender Kreise der Bürgerschaft scheiterte hauptsächlich am Widerstand der Handwerkerzünfte, denen der Erzbischof die Einberufung eines Rates der "consules" zugestand. Jetzt erst resignierte der Graf und ging zu einer Verständigungspolitik über. Bemerkenswert, wie er sich nach den Mißerfolgen, salopp formuliert, "aus der Affaire zog". Zunächst signalisierte er die Absicht, auf seine vogteilichen Ambitionen zu verzichten, begrüßt von Erzbischof und Stadt, und bot stattdessen eine Einungspolitik an, auf die Erzbischof und Stadt bereitwillig eingingen. Die Putschisten wurden rehabilitiert, der vorherige Einfluß des Grafen in der Stadt wiederhergestellt unter der Bedingung, daß die neue Ratsverfassung anerkannt wird. Er akzeptiert den von Erzbischof Dieter gegen ihn einberufenen, zumindest von diesem zugelassenen neuen Stadtrat, der seine Ambitionen letztlich zunichte gemacht hatte, revanchiert sich jedoch gegenüber Dieter, indem er im Anschluß an den Einungspakt mit den Bürgern einen Sondervertrag abschließt, die Bürger davon überzeugt, daß die vogteiliche Abgeltungssteuer der 300 lb. jährlich auch für sie vorteihaft sein werde. Er erinnert die Bürger an deren Bedeutung, daß derjenige, der sie entrichtet, sich im Besitz vogteilicher, letztendlich im Königtum verankerter Herrschaftsrechte befindet, er dabei ihre Bedenken zerstreut, indem er Bürger der Stadt zu werden verspricht und so eine Erneuerung vogteilicher Ansprüche ausschließt, und daß er in seiner Eigenschaft als Mitbürger sie und ihre Rechte gegen Anfechtungen erzbischöflicherseits zu verteidigen gedenkt. Die Stadt akzeptiert sein Angebot mit dem Vertrag vom 2.4.1302 und präsentiert sich im Vertrag vom 2.9.1304 mit Erzbischof Dieter als Inhaber der Vogtei, indem sie Dieter 300 Bewaffnete bedingt zur Verfügung stellt. Seiner Einungslinie und Bündnispolitik bleibt Graf Heinrich auch bei neuerlichen "hausgemachten" Bürgerunruhen treu, und er wirkt bei der Vollendung der Einung mit, indem die Fehde zwischen der Stadt und Daun/Praudom mit seiner Hilfe beendet wird. 3.Phase: 1301 II 9 - 1304 kurz nach VIII 21/(1305 VII) Der Entschluß, am Abwehrkampf der Flamen gegen die französische Invasion aktiv teilzunehmen fiel Graf Heinrich trotz seiner Bündnisse mit dem flämischen Grafenhaus nicht leicht. Er hielt sich im Jahre 1302 noch im Hintergrund, nahm nicht an der Schlacht bei Courtrai ("Güldensporenschlacht") teil. Könige sollten nicht bekämpft werden sondern vielmehr politischen Rückhalt in territorialpolitischen Auseinandersetzungen gewähren. Das Territorium des französischen Königreiches sollte vertragsgemäß gegen Angreifer verteidigt werden aber auch Flandern und das ihm persönlich nahestehende flämische Grafenhaus, mit dem er am 9.Februar 1301 ein erstes Bündnis abschloß. Die Kriegsziele gaben den Ausschlag, sodaß er sich für die Verteidigung Flanderns und des flämischen Grafenhauses entschied, ohne damit gegen die mit König Philipp abgeschlossenen Verträge zu verstoßen, selbst als er mit den Flamen im August/September 1303 bei der Abwehr einer bereitstehenden französischen Invasionsarmee unter König Philipp diesem bis vor die Tore von Paris folgte. Hierfür entschuldigte er sich gewissermaßen anschließend bei dem König, indem er seine Parteinahme mit seiner Feindschaft gegen den mit dem König verbündeten Grafen von Hennegau zu begründen sucht und bittet hier um eine Vermittlung Philipps, um sich in Zukunft zumindest neutral verhalten zu können. Dem Kriegszug folgt eine Phase des Attentismus, des Abwartens bis zu einem Verhandlungsergebnis (1.10.1303-15.3.1304), danach die Waffenstillstandsphase zwischen ihm und dem Grafen von Hennegau (15.3.1304-18.8.1304),während der er seine flämischen Allianzver- pflichtungen ruhen läßt. Ein zweifellos mit Erleichterung angenommener Auftrag König Philipps nach der Schlacht bei Mons-en-Pévèle, Friedensverhandlungen in die Wege zu leiten, entbindet den Grafen von der erneut eingeforderten flämischen Bündnisverpflichtung. Wie der chronologische Ablauf ausweist, haben zwischen den Phasen des "Schauplatz Trier" und des "Schauplatz Flandern" Interferenzbeziehungen bestanden. Das Bündnis Graf Heinrichs mit der flämischen Grafenfamilie von jenem 9.Februar 1301 und die Vorkommnisse in und um Flandern haben neben dem Mißerfolg bei der Belagerung Triers und dem gescheiterten Putsch sicherlich zum Politikwechsel Graf Heinrichs gegenüber Trier ihren Teil beigetragen. Gleichzeitig an zwei politischen Brennpunkten wollte und konnte er nicht mit gleichem Nachdruck präsent sein.
Das Judenschutzprivileg Karls d. Gr. setzte voraus, daß den Juden eine die Königsherrschaft bzw. den Staat stützende Funktion zugedacht war. Damit vollzog der Kaiser eine Wende um 1800 gegenüber den antiken Herrschern, die in den Juden eine Gefahr für ihren zentralisierten Einheitsstaat erblickt hatten. Unter dem Dach des von Kaiser Karl begründeten Judenschutzes lebte das traditionelle politische Motiv einer sich in zahlreichen Repressionen bis hin zu Verfolgungen und Vertreibungen äußernden Judenfeindschaft im nordalpinen Raum weiter, modifiziert infolge geänderter Voraussetzungen. Die Juden fanden sich hinfort in einem politischen Spannungsfeld zwischen Judenschutz und Anfeindung eingebunden und zwar innerhalb eines sich horizontal zunächst bipolar (Rivalität Kaiser/König - Papst), dann auch multipolar ausweitenden Herrschaftsbereiches mit zum Teil rivalitätsbedingten Übergriffen bis hin zu Verfolgungen.- Wegen der Beteiligung anderer Gewalten neben dem König an der Herrschaft über die Juden und damit an der Ausübung des Judenschutzes wurden die Juden oftmals Leidtragende separater materieller und politischer Konflikte, weil sie politisch als Stütze konkurrierender bzw. einander verfeindeter Herrschaftsträger wahrgenommen wurden, womit eine der Modifikationen des traditionellen Motivs faßbar wird - die Gefährdung eigener Herrschaftspositionen durch den politischen Widersacher. Folgt man dem Ritter und Ministerialen Johann von Rinberg als Leitfigur - 1298 wird er dann definitiv zur Hauptfigur -, erschließt sich ein neuer bisher in der Forschung vernachlässigter Täterkreis - die Rolle der Ministerialen bei Judenverfolgungen gerät in den Focus der Aufmerksamkeit und nicht der Mob, die blind wütende, die Juden mit oder ohne pseudoreligiösem Bezug kriminalisierende und lynchende Masse, sondern vielmehr die Frage nach den Drahtziehern bzw. Strippenziehern im Hintergrund, den Hintermännern der stereotyp wiederkehrenden Standardbeschuldigungen (Brunnen- vergiftung, Hostienfrevel, Ritualmord,...). Der im Rheingau gelegene Salhof Lorch entpuppte sich als das Zentrum ministerialischer Opposition unter Führung des Rheingrafen gegen den Ausbau der Landesherrschaft des Mainzer Erzbischofs. Hier in Lorch selbst veranlaßten die Ministerialen während eines "Krieges" gegen den Erzbischof Werner von Mainz ihre erste Judenverfolgung im Jahre 1274/5, worin auch die Familie der Rinbergs involviert war. In den Verhandlungen eines Schiedsgerichts wird die von den Ministerialen eingeschlagene Taktik erkennbar, ihre Verantwortung und Mitschuld zu verschleiern und die Schuld ausschließlich den eigentlichen Judenschlägern anzulasten, was freilich nicht ganz gelingt, da der Erzbischof auf vollem Schadenersatz bestand, den die ärmeren Judenschläger selbst nicht zu leisten vermochten. Mit dem Sieg des Erzbischofs 1279 in der Schlacht bei Gensingen gegen die Ministerialität unter Führung des Rheingrafen und seinem Sieg auch in der sich anschließenden "Sponheimer Fehde" des Jahres 1281 kam die Wende auch für die Truchsessenfamilie von Rinberg. Ihre und des Rheingrafen Burg Rheinberg im Wispertal wurde 1281 erobert und zerstört und das Truchsessenamt ihnen entzogen. Sigfrid von Rinberg und sein Sohn Johann gerieten nicht wie der Rheingraf und dessen Sohn in Gefangenschaft, sie konnten sich ihr durch die Flucht entziehen, unterwarfen sich nicht und wurden von nun an ausdrücklich als "Feinde" des Erzbischofs und der Mainzer Kirche bezeichnet. Der Rheingraf wurde aus dem Rheingau verdrängt und mußte sich verpflichten, keine konspirativen Kontakte zu diesen Feinden aufzunehmen bzw. zu pflegen, sie nicht zu beherbergen. Gleiches galt natürlich auch für die unterworfene Ministerialität. Indizien legen den Schluß nahe, daß sich Johann von Rinberg zwischen 1281 und 1292 in Reichweite des Salhofes Lorch aber dennoch an einem sicheren Ort aufhielt, in der Reichsstadt Oberwesel. Von hier aus ließen sich durch ihn als erklärtem Feind des Erzbischofs hervorragend konspirativ Verbindungen knüpfen und koordinieren. Die Ministerialenopposition lebte im Verborgenen wieder auf. Gesucht wurde nach Wegen, scheinlegal im Zusammenspiel mit dem verbündeten Mainzer Stadtrat gegen Positionen des Erzbischofs - hier gegen dessen Juden - vorzugehen. So kann es nicht verwundern, daß diesesmal der nächste Vorstoß gegen die Juden 1282/3 nicht von Lorch her sondern von Olm aus erfolgte durch den Ritter und Ministerialen Herbord Ring von Olm, der bezeichnenderweise enge Verbindungen zum Salhof Lorch unterhielt, der jetzt in Begleitung weiterer Ministerialen vor der Stadt Mainz erschien, um wegen der Ermordung angeblich seines Neffen und angeblich durch Juden der Stadt Mainz Einlaß zu begehren und eine ordentliche Gerichtsverhandlung zu verlangen. Das Komplott des Herbord im Zusammenspiel mit dem Mainzer Stadtrat, der danach trachtete, den Judenschutz und die Gerichtsbarkeit über die Juden zu gewinnen, wurde von Erzbischof Werner von Anfang an durchschaut. Eine "kleine", vom Stadtrat kontrollierte und beendete Judenverfolgung wurde wie schon 1281 zugelassen, um so das Unvermögen des Judenschutzes durch den Erzbischof offenkundig zu machen. 1287 transportierten Ministerialen den zu Oberwesel angeblich von dortigen Juden ermordeten "Guten Werner" per Schiff gen Mainz, um so das Schauspiel des Herbord von Olm aus dem Jahre 1282/3 zu wiederholen. Eine Koordination muß der Übernahme vorausgegangen sein, eingefädelt wurde der Fall sehr wahrscheinlich durch ihren externen Komplizen Johann von Rinberg, der sich hier in Oberwesel aufgehalten haben dürfte. Etwas Unvorhergesehenes durchkreuzte den Plan der Ministerialen und zwang sie zur vorzeitigen Anlandung in Bacharach. Von Standesgenossen des Salhofes Lorch gewarnt und an Land gewunken erfuhren sie, daß König Rudolf soeben in Mainz eingetroffen war, der hier die Mainzer Bürgerschaft wegen der vorausgegangenen Judenverfolgung des Jahres 1286 zu einer Geldstrafe verurteilte. Die inszenierte Verfolgungswelle des "Guten Werner" ließ sich indes hierdurch nicht aufhalten,die von den Ministerialen und speziell von Johann von Rinberg auf die Weinbau betreibende Bevölkerung der Rheingegend zugeschnittene Märtyrergeschichte des "Guten Werner" fand ihren Zuspruch. König Adolf nahm Johann von Rinberg als bewährten Feind des Mainzer Erzbischofs 1294 in seinen Dienst als Folge des Zerwürfnisses mit Erzbischof Gerhard. Johann wurde zum königlichen Vogt des Speyergaues ernannt. Zu Beginn des Thronstreites zwischen König Adolf von Nassau und Herzog Albrecht von Österreich und noch vor dem ersten Auftritt Johanns von Rinberg zu Röttingen als Judenverfolger namens Rindfleisch (20.04.) setzte in den Kreisen des königstreuen Adels Schwabens und auch Frankens eine gegen die Juden gerichtete Bewegung ein - von einem "heftigen Geschrei" gegen die dem Erzbischof von Mainz und damit einem der Hauptgegner König Adolfs unterstehenden Juden der Region ist die Rede. Konkretisiert wird das "Geschrei" in einem Fall,einer Standardbeschuldigung: Die Juden hätten den Sohn eines mächtigen Adligen erdrosselt. Die wahren Hintergründe erhellen sich am Verhalten eines dieser Adligen, des Kraft von Hohenlohe, Herrn von Weikersheim und auch Röttingens. Wegen des reichspolitischen Konflikts und der Gegnerschaft des Mainzer Erzbischofs als dem Herrn der Juden wittern sie die Möglichkeit, sich ihrer Schulden bei den Juden durch deren Vernichtung zu entledigen. Aber man ist sich des Risikos politischer Wechselfälle bewußt. - So erlangt der Erzbischof von Mainz nach dem Sieg über König Adolf vom neuen König Albrecht von Habsburg das Privileg, daß ihm die Schuldforderungen der getöteten Juden, welche keine Erben haben, zufallen sollen.- Risikobewußt und zögerlich verhält sich Kraft von Hohenlohe, der zunächst Rücksprache mit dem Bischof von Würzburg hält, um danach gegen die Juden seiner Herrschaft vorgehen zu können und sich so seiner Schulden zu entledigen, was in Weikersheim auch geschah, wohingegen er die Verfolgung in Röttingen Rindfleisch überließ. Der Adel hielt Ausschau nach einem erfolgversprechenden Exekutor, hinter dem man sich verstecken konnte. Man fand ihn in der Person des Speyerer Landvogtes Johann von Rinberg, eines allseits bekannten Feindes des Mainzer Erzbischofs und zugleich eines Judenfeindes, der mit Conrad Rindfleisch einen namentlich ausgewiesenen Judenverfolger zu seinem Stellvertreter ernannt hatte. "Iussu et consensu superiorum" verfolgte Johann von Rinberg die Juden, wie die "Historiae memorabiles" bezeugen, und zwar unter einer jetzt auch beim einfachen Volk, den "arme(n) lude(n)", zugkräftigen Parole: Die Juden hätten dem Heer König Adolfs vergiftetes Rindfleisch geliefert und seien die Verursacher der sich auf Landgebiete ausbreitenden Seuche.- Während der mit dem Schlachtentod König Adolfs in Göllheim endenden Kämpfe um die Krone brach im Heer des Königs eine Seuche aus, die sich auch auf Breisach und weitere Landgebiete ausweitete. Man schrieb dies dem Genuß verdorbenen Rindfleisches zu.Johann von Rinberg machte sich dies zunutze, setzte über den Rhein , begab sich in die königsnahe Landschaft Schwabens und Frankens, um hier gegen die Juden als angeblichen Verursachern der Seuche zu hetzen. Wegen seiner Parole gab man ihm den Namen "Rindfleisch". Begrüßt vom Adel der königsnahen Landschaften und mit Zulauf aus den ärmeren Bevölkerungskreisen zogen seine Scharen die Juden mordend über das Land. Vor Würzburg scheiterte er zunächst allerdings am Widerstand des dortigen Stadtrates. In den Speyergau zurückgekehrt, schloß er sich dem jetzt linksrheinisch operierenden Heer König Adolfs an, kämpfte in der Schlacht bei Göllheim, wurde gefangengenommen, dann aber von dem neuen König Albrecht I. von Habsburg vorzeitig unter Bedingungen entlassen, mit einer Sondermission betraut, die sich inzwischen verselbständigten Judenverfolgungen in Franken kraft seines Einflusses als "capitaneus" und "rex Rintfleisch" auf diese Scharen der Judenverfolger zu beenden. In Würzburg mit seiner Mannschaft angekommen, brach Johann von Rinberg seinen dem König geleisteten Eid, wurde rückfällig, ließ die Juden der Stadt unter Beihilfe einer Bürgeropposition ermorden und startete von hier aus eine neue Verfolgungswelle. Anschließend befreite er mit einem tollkühnen Handstreich den Sohn des getöteten Königs Adolf von Nassau aus der Gefangenschaft Erzbischof Gerhards von Mainz und begab sich daraufhin in Dienst und Schutz des Nassauer Grafenhauses und Erzbischof Dieters von Trier, der ihn zu seinen "Freunden" zählte. Die Identifizierung des berüchtigten Judenverfolgers Rindfleisch des Jahres 1298 setzte bei den Quellen an, die ihn als Edelmann mit Namen de Rinberch nennen. Es konnte geklärt werden, wieso man den Edelmann de Rinberch/Rinberg auch "Rindfleisch" nannte und zwar über Ermittlungen zum Reichslandvogt im Speyergau, Johann von Rinberg und dessen Stellvertreter mit Namen Conrad Rindfleisch angesichts einer sich in der Nachbarschaft und im Operationsgebiet des königlichen Heeres ausbreitenden Seuche, die man auf den Genuß des Rindfleisches zurückführte. Die im Quellenhorizont der Wende des 13. zum 14. Jahrhundert ermittelten Träger dieses Namens wurden überprüft mit dem Ergebnis, daß nur Johann von Rinberg dieser Judenverfolger gewesen sein konnte. Die Hypothese, es könne schließlich noch weitere Rinbergs gegeben haben, die als Täter in Frage kämen, disqualifiziert sich vor diesem Hintergrund als "argumentum ex silentio"! Zu seinem "Täterprofil" paßt sein Motivationshintergrund, sein engeres familiäres und weiteres soziales und politisches Umfeld mit der Anbindung von Judenverfolgungen an die Kämpfe der Ministerialen mit ihrem Landesherrn sowie weitere Ermittlungen - keine Hypothesen sondern Indizien: Vereinbarkeit der Itinerarien Rindfleischs und Johanns von Rinberg / der Name des Stellvertreters Johanns von Rinberg im Speyergau, Conrad Rindfleisch : keine Zufälligkeit sondern Vorbildfunktion / der Vorname des nach Koblenz verzogenen Rindfleisch : Johannes / Rinbergs Mission im Auftrag König Albrechts von Habsburg gegen die Scharen der Judenverfolger und sein Rückfall, seine Konversion : nur Johann von Rinberg kam in Königsnähe hierfür in Frage, zumal sein Name in der Kombination Rint-berg Zeugnis ablegt von der Kenntnis seiner Identität als Rintfleisch (Rintfleisch / Rinberg).
Sklaverei und Demokratie? Für viele Plantagenbesitzer auf Kuba wurden die Vereinigten Staaten vor dem amerikanischen Bürgerkrieg zu einer attraktiven Alternative zur despotischen Kolonialmacht Spanien. Kubanische Emigranten in den USA versuchten um 1850 mit Hilfe von amerikanischen Expansionisten und Sklavereibefürwortern Kuba durch Militärexpeditionen Spanien zu entreißen und die Insel an seinen großen Nachbarn im Norden zu annektieren. Um für ihr Unternehmen zu werben, brachten Exilkubaner zahlreiche Zeitungen in US-Metropolen wie New York oder New Orleans heraus, in welchen sie ihren Lesern die Vorteile einer Annexion erläuterten. Im Fokus der Dissertation stehen die Argumente der kubanischen Exilpresse und ihrer Gegner.