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Wenn die Gesellschaft längst "Weltgesellschaft" ist, wie Niklas Luhmann in seinem gleichnamigen Aufsatz von 1970 konstatiert, und sie aus global operierenden funktional ausdifferenzierten Systemen besteht, so muss theoretisch - das ist die Grundidee dieser Arbeit - auch von der Existenz einer Weltöffentlichkeit als "gesellschaftsinterne Umwelt aller gesellschaftlichen Teilsysteme", wie Luhmann die Öffentlichkeit in "Realität der Massenmedien" 1997 beschreibt, ausgegangen werden. Davon ausgehend verknüpft die vorliegende Arbeit die theoretischen Konzepte von Weltgesellschaft und Globalisierung mit Theorien zur Öffentlichkeit, um einen sinnvollen Rahmen für die Betrachtung von "Weltöffentlichkeit" und "globaler Öffentlichkeiten" zu schaffen. Dabei wird den Massenmedien, verstanden als Voraussetzung und Strukturmerkmal sowohl der Weltgesellschaft als auch moderner Öffentlichkeit, eine entscheidende Rolle zugewiesen. So kann gezeigt werden, dass sich globale Öffentlichkeiten analog zur Mikro-, Meso- und Makroebene der Gesellschaft in Interaktionsystemen, Organisationen und als medial vermittelte Weltöffentlichkeit konstituieren, wie am Beispiel des globalen Medienereignisses der Anschläge vom 11. September 2001 auf New York und Washington dargelegt wird. Neben den Potentialen globaler Öffentlichkeiten werden aber auch ihre Grenzen aufgezeigt und in die Debatte der Beziehung von Globalisierung und Lokalisierung eingeordnet.
Im Zeitalter der Globalisierung wachsen Märkte über Staatsgrenzen hinweg zusammen. Die Rede vom "globalen Dorf" ist aber nirgends treffender als für die internationalen Finanzbeziehungen. Die Frage lautet, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben, auch für die internationale Rechtsordnung. Freilich ist hierüber nicht nachzusinnen, wenn deregulierte Finanzmärkte sich selbst regeln und deshalb zu effizienten Ergebnissen gelangen. Gerade das aber ist nicht der Fall. Und deshalb gibt es Handlungsbedarf für ein den Bedingungen der Globalisierung angemessenes Design der internationalen Finanzbeziehungen, deshalb auch der internationalen Rechtsordnung. Ziel sollte es sein, die Globalisierung der Finanzbeziehungen zum Vorteil aller zu nutzen, ohne der Gefahr zu unterliegen, das System des offenen Welthandels, liberalisierter Finanzbeziehungen und offene Gesellschaften aufs Spiel zu setzen. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist es, das institutionelle Vakuum zu füllen, das sich aus der Entnationalisierung von Wirtschaft und Wirtschaftspolitik im Zuge der Globalisierung aufgetan hat. Ohne sehr viel stärkere wirtschaftspolitische Kooperationen und Abstimmung der hierfür erforderlichen juristischen Voraussetzungen ist dieses Ziel als Vorbedingung einer stabilen internationalen Finanzarchitektur nicht zu erreichen.