Refine
Year of publication
Document Type
- Book (112) (remove)
Language
- German (91)
- English (15)
- Multiple languages (4)
- French (1)
- Russian (1)
Keywords
- Juden (11)
- Jews (8)
- Völkerrecht (6)
- Menschenrecht (5)
- Rechtspolitik (5)
- Scharia (5)
- Terrorismus (5)
- Folter (4)
- Mittelalter (4)
- Rechtsstaat (4)
- Strafverfolgung (4)
- Verfassungsrecht (4)
- Finanzkrise (3)
- Geschichte (3)
- Gesetzgebung (3)
- Globalisierung (3)
- History (3)
- Integration (3)
- Islam (3)
- Medieval Period (3)
- Rechtsstaatsprinzip (3)
- Strafverfahren (3)
- Verfassungsgerichtsbarkeit (3)
- Antijudaismus (2)
- Bankenaufsicht (2)
- Demokratie (2)
- Deutsche Bundesbank (2)
- Deutschland (2)
- Europäische Gemeinschaften / Kommission (2)
- Europäische Zentralbank (2)
- Forschung (2)
- Forschungsdaten (2)
- Forschungsdatenmanagement (2)
- Frühneuhochdeutsch (2)
- Justiz (2)
- Kanada (2)
- Kreditmarkt (2)
- Lauschangriff (2)
- Nachhaltigkeit (2)
- Organisiertes Verbrechen (2)
- Privatrecht (2)
- Präimplantationsdiagnostik (2)
- Qualitätssicherung (2)
- Rechtsphilosophie (2)
- Religionsfreiheit (2)
- Rhineland (2)
- Schuldenbremse (2)
- Sprachstatistik (2)
- Strafrecht (2)
- Terrorist (2)
- Todesstrafe (2)
- Vernehmung (2)
- criminal law (2)
- öffentlich-rechtlicher Rundfunk (2)
- '15 Zeichen vor dem Jüngsten Gericht' (1)
- 'Evangelien der guten Meister von Prag' (1)
- 1800 (1)
- 19. Jahrhundert (1)
- Afghanistan (1)
- Akkreditierung (1)
- Aktives Wahlrecht (1)
- Allgemeines Übereinkommen über den Dienstleistungsverkehr (1)
- Alpen (1)
- Alps (1)
- Alsace (1)
- Anglistik (1)
- Anti-Judaism (1)
- Anti-Semitism (1)
- Antidiskriminierungsrecht (1)
- Arbeitsrecht (1)
- Archivierung (1)
- Armut (1)
- Art. 19 IV GG (1)
- Aufklärung (1)
- Außenwirtschaftsrecht (1)
- Bachelor (1)
- Belgien (1)
- Belgium (1)
- Berufung <Prozessrecht> (1)
- Beschuldigter (1)
- Beschäftigtendatenschutz (1)
- Beweisaufnahme (1)
- Bibel (1)
- Bibelübersetzung (1)
- Bible (1)
- Bild (1)
- Bioenergie (1)
- Bioethik (1)
- Bioethik <Motiv> (1)
- Biomedizin (1)
- Bodenkunde (1)
- Bologna-Prozess (1)
- Breslau (1)
- Bucht von Guantánamo (1)
- Bulgarien (1)
- Bundesdatenschutzgesetz (1)
- Bundesverfassungsgericht (1)
- Burnout-Syndrom (1)
- Bürgerbeauftragter (1)
- Bürgerfreiheit (1)
- Canadian Charter of Rights and Freedoms (1)
- Carolingians (1)
- Charta der Vereinten Nationen (1)
- Constitution of India (1)
- Datenmanagement (1)
- Datenmanagementplan (1)
- Datenschutz (1)
- Dauerkultur (1)
- Defizit (1)
- Depression (1)
- Deregulierung (1)
- Deutsch (1)
- Deutschland (Sowjetische Zone) (1)
- Deutschland / Bundesgerichtshof (1)
- Deutschland / Bundeskriminalamt (1)
- Deutschland / Corporate Governance Kodex (1)
- Deutschland / Finanzmarktstabilisierungsgesetz (1)
- Deutschland / Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels (1)
- Direkte Demokratie (1)
- Diätetik <Motiv> (1)
- Dogma (1)
- Dogmatikbegriff (1)
- ECTS (1)
- Effektivität (1)
- Effizienz (1)
- Ehe (1)
- Eherecht (1)
- Ehrenmord (1)
- Eigentum (1)
- Einlagensicherung (1)
- Einwanderung (1)
- Elsass (1)
- Emancipation (1)
- Emanzipation (1)
- English studies (1)
- Erlebnisbericht (1)
- Ethnische Herkunft (1)
- Euphemismus (1)
- Eurasische Wirtschaftsgemeinschaft (1)
- Europa (1)
- European Convention on Human Rights (1)
- European Court of Human Rights (1)
- European Union (1)
- Europäische Gemeinschaften / Europäisches Parlament (1)
- Europäische Menschenrechtskonvention (1)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (1)
- Europäischer Rat (1)
- Europäisches Konvent (1)
- Europäisches Zivilgesetzbuch (1)
- Euthanasie (1)
- Evangelien-Perikopen, frühneuhochdeutsch (1)
- Evangelistar (1)
- Exegese (1)
- Exegesis (1)
- Familienehre (1)
- Familiengericht (1)
- Finanzmarktstabilisierungsfonds (1)
- Frankreich (1)
- Französisch (1)
- Freiheitliche demokratische Grundordnung (1)
- Freiheitsrecht (1)
- Friedensrichter (1)
- Fränkisches Reich (1)
- FuD (1)
- Führungskraft (1)
- G-20-Staaten (1)
- Geheimdienst (1)
- Geisteswissenschaften (1)
- Geldpolitik (1)
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (1)
- Genklonierung (1)
- Gerechtigkeit (1)
- German Federal Constitution (1)
- German criminal law (1)
- Germany (1)
- Geschichtswissenschaft (1)
- Geschäftsmodell (1)
- Geschäftsprozessoptimierung (1)
- Gesetzespositivismus (1)
- Gesundheitslehre des Mittelalters und der frühen Neuzeit; Grobianismus; grobianistische Unterhaltungsliteratur (1)
- Gesundheitswesen (1)
- Gewalt (1)
- Gewaltkriminalität (1)
- Gewaltmonopol (1)
- Gewaltverbot (1)
- Goltz, Conrad, Allegorie mit Tod und Jüngling (1)
- Goltzius, Hendrick, Allegorie mit Tod und Jüngling (1)
- Griechenland (1)
- Großbetrieb (1)
- Grundfreiheiten (1)
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1)
- Grundrecht (1)
- Healthcare (1)
- Hermeneutik (1)
- Herrschaft (1)
- Hobbes (1)
- Hong Kong (1)
- Hongkong (1)
- Humangenetik (1)
- Immigration (1)
- Individualrechtsschutz (1)
- Informationseffizienz (1)
- Infrastruktur (1)
- International Criminal Court (1)
- International Law Commission (1)
- Internationaler Gerichtshof (1)
- Internationaler Strafgerichtshof <Körperschaft> (1)
- Internationaler Terrorismus (1)
- Internationales Strafverfahrensrecht (1)
- Intonation <Linguistik> (1)
- Irak (1)
- Irakkrieg (1)
- Islamic Banking (1)
- Islamic Finance (1)
- Islamische Bank (1)
- Islamische Menschenrechtserklärung (1)
- Islamisches Finanzwesen (1)
- Islamisches Recht (1)
- Jewish History (1)
- John (1)
- Judenverfolgung (1)
- Judicial control (1)
- Jugendamt (1)
- Jugendhilfe (1)
- Justizreform (1)
- Justizwesen (1)
- Kanadische Konföderation (1)
- Kanon / Literatur (1)
- Kapitalmarktrecht (1)
- Kapitalverkehrsfreiheit (1)
- Karl (1)
- Kindeswohl (1)
- Kirchenmusik (1)
- Klimaschutz (1)
- Klonierung (1)
- Kommission für Europäisches Vertragsrecht (1)
- Kommunale Selbstverwaltung (1)
- Konferenz von Nizza (1)
- Konsolidierung (1)
- Kooperation (1)
- Koran (1)
- Korea (1)
- Korean Civil Code (1)
- Kosten- und Leistungsrechnung (1)
- Krieg (1)
- Kriegsgefangener (1)
- Kräuterbuch (1)
- Kultur (1)
- Kulturkonflikt (1)
- Laizität (1)
- Landesgeschichte (1)
- Landwirtschaft (1)
- Landwirtschaftliches Fachrecht (1)
- Larenz (1)
- Leben Jesu (Evangelienharmonie) (1)
- Lebenszyklusanalyse (1)
- Lettland / Verfassung <1991> (1)
- Leviathan (1)
- Lexik (1)
- Lied 'Willehalm von Orlens', Mittelhochdeutsch, Rudolf von Ems, Rezeption (1)
- Linguistik (1)
- Literary discourse (1)
- Literatur (1)
- Locke (1)
- Luxemburgisch (1)
- Management (1)
- Marine (1)
- Marktversagen (1)
- Master <Hochschule> (1)
- Mathematische Linguistik (1)
- Maximilian I., Heiliges Römisches Reich, Kaiser (1)
- Mecklenburg-Schwerin (1)
- Mediation (1)
- Medien (1)
- Medienregulierung (1)
- Medienwirtschaft (1)
- Medieval period (1)
- Menschenwürde (1)
- Middle Ages (1)
- Migration (1)
- Militär (1)
- Miscanthus (1)
- Mittelhochdeutsch (1)
- Moratorium (1)
- Mosel (1)
- Moselle region (1)
- Nachtwächterstaat (1)
- Nahostkonflikt (1)
- Netherlands (1)
- Nichtstaatliche Organisation (1)
- Niederlande (1)
- Nizza-Kompromiss (1)
- Normzusammenstellung Indiens (1)
- Oberrhein (1)
- Ombudsmann (1)
- Online-Präsenz (1)
- Operation Atalanta (1)
- Operation Enduring Freedom (1)
- Palliativmedizin (1)
- Paralleljustiz (1)
- Patientenverfügung (1)
- Peer-Review (1)
- Pelikan-Exempel (1)
- Persecution (1)
- Pflanzendarstellung (1)
- Physiologus (1)
- Piedmont (1)
- Piemont (1)
- Politik (1)
- Politikbegriff (1)
- Politische Wissenschaft (1)
- Privater Rundfunk (1)
- Projektmanagement (1)
- Projektplanung (1)
- Proliferation Security Initiative (1)
- Property Law (1)
- Protektionismus (1)
- Prozessrecht (1)
- Prävention (1)
- Quantitative Analyse (1)
- Quantitative linguistics (1)
- Quelle (1)
- Recht <Motiv> (1)
- Rechtsdogmatik (1)
- Rechtsmittel (1)
- Rechtsmittelreform (1)
- Rechtsprechung (1)
- Rechtsreform (1)
- Rechtssprache (1)
- Rechtsstellung des Embryos (1)
- Rechtstheorie (1)
- Rechtsvergleich (1)
- Rechtswissenschaft (1)
- Referendum (1)
- Reform (1)
- Reforms (1)
- Regelungsdichte (1)
- Regensburg (1)
- Regional History (1)
- Regulierungspolitik (1)
- Regulierungstheorien (1)
- Religion (1)
- Religionsgemeinschaft (1)
- Repositorium (1)
- Repräsentative Demokratie (1)
- Resilienz (1)
- Revision (1)
- Rheinland (1)
- Richterrecht (1)
- Richterstaat (1)
- Ritual murder (1)
- Ritualmord (1)
- Rome Conference (1)
- Rundfunkfreiheit (1)
- Rundfunkgebühr (1)
- Rundfunkrecht (1)
- Russland (1)
- Saar region (1)
- Saar-Departement (1)
- Saarland (1)
- Savoy (1)
- Savoyen (1)
- Schande (1)
- Schariagericht (1)
- Schlesien (1)
- Schlichtung (1)
- Schulden (1)
- Schulpolitik (1)
- Schwaben (1)
- Schülerzeitung (1)
- Seeräuber (1)
- Selbstbestimmungsrecht (1)
- Sharia (1)
- Sicherheit (1)
- Siedlungsgeschichte (1)
- Silesia (1)
- Social history (1)
- Sozialgeschichte (1)
- Sozialstaat (1)
- Spanien (1)
- Sponsoringverbot (1)
- Sprachentwicklung (1)
- Sprachkontakt (1)
- Staatsanwaltschaft (1)
- Staatsrecht (1)
- Stammzellenforschung (1)
- Stammzellforschung (1)
- Sterbehilfe (1)
- Strafbarkeit (1)
- Strafjustiz (1)
- Studentenbewegung (1)
- Studienabschluss (1)
- Subsidiaritätsprinzip (1)
- Swabia (1)
- Synergetik (1)
- Südafrika <Staat> (1)
- Tarifeinheitsgesetz (1)
- Tatsacheninstanz (1)
- Terroranschlag (1)
- Terrorbekämpfung (1)
- Text (1)
- Textanalyse (1)
- Textkritik (1)
- Therapie (1)
- Thomas (1)
- Tradition (1)
- Trent (Italy) (1)
- Trient (1)
- Trier (1)
- Tschechische Republik (1)
- Türkei (1)
- USA (1)
- Ulm (1)
- Umfrage (1)
- Umsetzung (1)
- Umweltpolitik (1)
- Umweltrecht (1)
- Unabhängigkeit des Richters (1)
- Unbestimmtheit (1)
- Unternehmensplanung (1)
- Ustavni Soud (1)
- Vanitas-Gedanke; Spruch von den rei Lebenden und die drei Toten; Ikonographie; Kupferstich (1)
- Verdeckter Ermittler (1)
- Vereinheitlichung (1)
- Vereinte Nationen / Charta (1)
- Vereinte Nationen / Sicherheitsrat (1)
- Verfahrensgrundrecht (1)
- Verfassung (1849) (1)
- Verfassung des Deutschen Reichs (1919) (1)
- Verfassungsentwurf (1)
- Verfassungsschutz (1)
- Verfassungswandel (1)
- Verfügbarkeit (1)
- Vergangenheitsbewältigung (1)
- Verschleppung (1)
- Verstetigung (1)
- Vertrauen (1)
- Vertrauensperson (1)
- Verwaltung (1)
- Verwertungsverbot (1)
- Virtuelle Forschungsumgebung (1)
- Volksabstimmung (1)
- Volksbegehren (1)
- Volksentscheid (1)
- Volksinitiative (1)
- Völkerrechtssubjekt (1)
- Völkerstrafrecht (1)
- Wertordnung (1)
- Wettbewerbspolitik (1)
- Wettbewerbsversagen (1)
- Wirtschaftslenkung (1)
- Wissenschaftlich Zeitschrift (1)
- Wächteramt (1)
- Währungsunion (1)
- Zeitschrifteninhaltsanalyse (1)
- Zentraler Ort (1)
- Zivilprozess (1)
- Zufriedenheit (1)
- Zwangsheirat (1)
- academic article (1)
- agricultural legislation (1)
- akustische Wohnraumüberwachung (1)
- autokratische Willkür (1)
- canon formation (1)
- career formation (1)
- civil law (1)
- common law (1)
- criminal liability (1)
- culture (1)
- deutsche Kräuterbücher des Mittelalters; mittelalterliches Naturverständnis (1)
- deutsche Literatur des Mittelalters, Rudolf von Ems (Rezeption), höfischer Versroman, strophische Bearbeitung (1)
- discipline (1)
- diversity (1)
- dogmatische Irrtümer (1)
- equal distribution (1)
- failed states (1)
- fiktionale Darstellung (1)
- financial crisis (1)
- gute wissenschaftliche Praxis (1)
- human rights (1)
- individuales Menschenrecht (1)
- informationelle Selbstbestimmung (1)
- integration (1)
- jüdische Gemeinschaft (1)
- jüdische Staatsreligion (1)
- knowledge formation (1)
- law reform commissions (1)
- life cycle assessment (1)
- lutherische Kirche (1)
- manager (1)
- miscanthus (1)
- mittelalterliche Eschatologie (1)
- mittelhochdeutsch (1)
- multicultural society (1)
- muslimische und drusische Gemeinschaft (1)
- organisierte Kriminalität (1)
- overloading of criminal justice (1)
- peer-reviewed journal (1)
- perennial crop (1)
- politischer Unterricht (1)
- secondary party (1)
- subprime mortgage (1)
- sustainability (1)
- synergetics linguistics quantitative lexicon (1)
- text analysis (1)
- Überlastung (1)
Institute
Die vorliegende Arbeit untersucht erstmals systematisch die Intonation des Luxemburgischen, mit dem Ziel, ein Inventar der gängigsten Intonationskonturen sowie deren Funktion zu erstellen und damit Vergleiche mit Intonationssystemen anderer Sprachen zu ermöglichen. Datengrundlage für diese formale sowie funktionale Analyse bildet sowohl geskriptetes als auch ungeskriptetes Sprachmaterial von zwölf luxemburgischen Muttersprachlern in monologischer und dialogischer Form. Insgesamt können sechs verschiedene Konturen ermittelt werden, wobei vier davon in mehr als einer Funktion vorkommen. Auf diesem Ergebnis basierend werden die Unterschiede bzw. Ähnlichkeiten zu den Intonationssystemen der beiden weiteren Landessprachen in Luxemburg – Deutsch und Französisch – erarbeitet. Die kontrastive Analyse zeigt, dass sich beide Systeme substanziell von dem des Luxemburgischen unterscheiden, auch wenn die Unterschiede zum Deutschen aufgrund ähnlicherer prosodischer Strukturen leichter zu vergleichen und damit eindeutiger sind. In einem weiteren Schritt wird der Transfer luxemburgischer Strukturen in die beiden Fremdsprachen untersucht, um mögliche Interferenzen aufzeigen zu können. Die Ergebnisse zeigen, dass die Sprecher häufig muttersprachliche Konturen in die Fremdsprachen importieren.
Das Grundgesetz ist keine bloße Neuauflage, sondern vielmehr eine Weiterentwicklung der Weimarer Reichsverfassung. Obwohl dem Namen nach gar keine „Verfassung“, wird das Grundgesetz spätestens seit der Wiedervereinigung nicht mehr als vorläufige, sondern als endgültige gesamtdeutsche Verfassung angesehen. Strikte Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, umfassender Grundrechtsschutz und die Einführung der sog. „Ewigkeitsklausel“ (Art. 79 Abs. 3 GG) sind nur einige Elemente, mit denen „Bonn“ korrigierte, was „Weimar“ noch nicht vermochte. Nicht zuletzt die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Grundgesetz zu dem umfassenden Regelwerk gemacht, das nunmehr 70 Jahre ohne eine größere Verfassungskrise überdauert hat.
Die in dieser Ausgabe zusammengefassten Beiträge, die im Mai 2019 im Rahmen einer Festveranstaltung im Rokoko-Saal der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier gehalten wurden, beleuchten aus unterschiedlichen Perspektiven die Hintergründe der deutschen Verfassungsrechtsgeschichte und bieten eine Bestandsaufnahme über aktuelle Entwicklungen.
In der kleinen ostfriesischen Kirchengemeinde W. hat sich im Jahr 1969 ein plötzlicher Todesfall ereignet. Fremdverschulden wird ausgeschlossen. Jemand, der die Hintergründe des Todesfalls aufklären will, stößt allenthalben auf – bisweilen gar aggressives – Schweigen. Eine Geschichte über individuelle und kollektive Schuld, lutherische Kirchenmusik und den Wert, den wir der Kultur und der Tradition beimessen.
Ausgezeichnet mit dem Borsla-Preis 2019.
Systemische Resilienz
(2019)
Um 1500 bildeten die Regensburger Juden eine der letzten Judengemeinden, die noch in einer Reichsstadt des Heiligen Römischen Reichs lebten. Der Regensburger Stadtrat ging mit immer weitreichenderen Restriktionen gegen ihre hergebrachten Rechte vor. Versuche, zu einer verbindlichen Regelung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu kommen, führten zu keinem Ergebnis. Das Innsbrucker Regiment wurde schließlich damit beauftragt, die beiden Parteien im Wege eines Gerichtsverfahrens zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen.
Der Innsbrucker Prozess gehört zu den bemerkenswertesten Aspekten der Geschichte der Juden in dieser Zeit. Über seine Hintergründe, Entwicklungen und Akteure liegt nun erstmals eine quellenfundierte Detailstudie vor. Sie zeigt, mit welcher Entschlossenheit die Regensburger Judengemeinde ihre Rechte verteidigte. Selbst als der Stadtrat Ende Februar 1519 die Juden gewaltsam aus der Stadt schaffen ließ, als Judenviertel, Synagoge und jüdischer Friedhof zerstört waren, gab das noch laufende Verfahren in Innsbruck der Judengemeinde berechtigte Hoffnung auf eine erfolgreiche Gegenwehr. Tatsächlich konnten weder Kaiser Karl V. noch die Reichsstadt Regensburg das Unrecht der Vertreibung ungeahndet ad acta legen.
Die Publikation, die sich primär an Forschende aus den Geisteswissenschaften wendet, bietet eine praxisbezogene kurze Einführung in das Forschungsdatenmanagement. Sie ist als Planungsinstrument für ein Forschungsprojekt konzipiert und bietet Hilfestellung bei der Erarbeitung eines digitalen Forschungskonzepts und der Erstellung eines Datenmanagementplans. Ausgehend von der Analyse ausgewählter Arbeitssituationen (Projektplanung und Antrag-stellung, Quellenbearbeitung, Publikation und Archivierung) und deren Veränderung in einer zunehmend digital organisierten Forschungspraxis werden die Zusammenhänge zwischen Forschungs- und Datenmanagementprozess thematisiert. Eine Checkliste in Form eines Fragenkatalogs und eine kommentierte Mustervorlage für einen Daten-managementplan helfen bei der Projektplanung und -beantragung.
Der vorliegende Bericht basiert auf einer universitätsweiten Online-Umfrage zum Status quo des Forschungsdatenma-nagements an der Universität Trier. Er ist ein erster Schritt, um den aktuellen und zukünftigen Bedarf an zentralen Dienstleistungen zu identifizieren. Neue Handlungsfelder sollen frühzeitig erkannt werden, auch um der Strategie-entwicklung eine Richtung zu weisen.rnDie Befragten befürworten generell die Initiative zur Entwicklung zentraler IT- und Beratungsangebote. Sie sind bereit, die eigenen Forschungsdaten anderen zur Nachnutzung zur Verfügung zu stellen, sofern die geeigneten Instrumente vorhanden, sind die eine solche Arbeitsweise unterstützen. Allerdings wird eine unkommentierte Bereit-stellung von Rohdaten eher kritisch beurteilt. Der Dokumentationsaufwand einer öffentlichen Bereitstellung von Daten wird in einem ungünstigen Kosten-Nutzenverhältnis gesehen. Es fällt auf, dass die Datenarchivierung größ-tenteils in proprietären Formaten erfolgt.
Das Geschäftsmodell für den nachhaltigen Betrieb der Virtuellen Forschungsumgebung FuD wird vorgestellt. Es wurde im Rahmen des DFG-Projektes "FuD2015 " eine virtuelle Forschungsumgebung für die Geschichtswissenschaft und deren Überführung in den Regelbetrieb" (01.01.2013-31.07.2015) entwickelt. Ausgehend von Forschungsprojekten aus unterschiedlichen Disziplinen wurden in einer detaillierten Prozessanalyse Aufgabenfelder definiert sowie Organisations- und Finanzierungsstrukturen für den Betrieb der FuD-Basisversion sowie den Aufbau projektspezifischer Anwenderversionen und deren Betreuung erarbeitet. Dabei wurden die notwendigen Aufgaben beschrieben und die Zuständigkeit für die verschiedenen Arbeitsschritte den beteiligten Akteuren zugeordnet; die Workflows wurden fortlaufend evaluiert und angepasst. Ebenso wurden verschiedene Organisations- und Kostenmodelle anhand verschiedener Szenarien geprüft und rechtliche Bestimmungen (z. B. Haushalts- und Beihilferecht) bei diesen Planungen berücksichtigt.
In der Folge der großen Datenschutzskandale seit dem Jahre 2006, darunter die illegalen Daten-Screenings bei der Bahn AG, oder auch der "Lidl-Skandal", bei dem Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bis in die Intimsphäre heimlich überwacht worden sind, ist das Thema Datenschutz stark in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Schon seit den 80er Jahren liegt ein Gesetzentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer in den ministerialen Schubladen, aber auch der letzte Anlauf zur gesetzlichen Sicherung der informationellen Selbstbestimmung der Beschäftigten scheiterte im Frühjahr des Jahres 2013. Das große Bedürfnis einer gesetzlichen Ausgestaltung dieser Materie besteht nach wie vor. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn es endlich zu einem gesellschaftlichen Konsens, vor allem auch international, über das Gewicht gegenläufiger Werte wie wirtschaftlicher Effizienz, dem Schutz des Arbeitgebers vor Schädigung durch den Arbeitnehmer, sowie dem staatlichen Verfolgungsinteresse kommt. Vor allem aber bedarf es auch einer erhöhten Sensibilität für datenschutzrechtliche Probleme, sowohl in der Bevölkerung, als auch bei Verwaltung und Justiz.
Recht als begründete Ableitung aus politisch Vorentschiedenem und Politik als autokratischer Erstentscheid blicken als zwei Welten aufeinander, mit verschiedenen Augen und auf jeweils für sie verschiedene Gegenstände. Strukturelle Unterschiede, aber auch die gegenseitige Durchdringung von Recht und Politik hebt der Verfasser hervor und versteht Rechtspolitik auch als Kampf für die Belange eines konsistenten Rechtssystems. Politik erscheine heute nicht mehr als der große Integrationsentwurf, sondern als Lavieren zwischen den Zwängen aller anderen Funktionssysteme der Gesellschaft. Grundlegend den Zustand unserer Demokratie hinterfragend mahnt der Verfasser, das Recht und die Juristen dürften nicht uneingeschränkt auf eingefahrene Kontrollmechanismen vertrauen, wenn der verfassungsrechtliche Sozialstaatsauftrag unter dem Standortwettbewerb und der wirtschaftlichen Funktionslogik ins Wanken gerate und Verantwortung zunehmend an Private delegiert werde.
Kommt die Scharia auch in Deutschland zur Anwendung oder wäre die Inkorporation bestimmter Teile der Scharia in deutsches Recht zumindest wünschenswert? Könnte Großbritannien hier Vorbild sein, wo Schlichtungsgerichte für muslimische Streitparteien ebenso wie die staatlicherseits anerkannten Schariagerichtshöfe fest etabliert sind? Und wie sind islamische Friedensrichter in Deutschland zu bewerten, die vielerorts eine vermittelnde Rolle zwischen muslimischen Tätern und deutschen Strafverfolgungsbehörden übernehmen? Schiedssprüche zwischen Konfliktparteien gleich welcher Religionszugehörigkeit können nur dann als vorteilhaft beurteilt werden, wenn sie geeignete, rechtstreue, ausgebildete Personen durchführen, die nach rechtsstaatlichen Prinzipien urteilen und der gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Schiedsverfahren dürften traditionellem Schariarecht nicht folgen, da es in seiner klassischen Auslegung staatlichem Recht widerspricht und ebenso wie das Operieren von "Friedensrichtern" integrationshemmend wirkt.
In his article, the author asks how legitimacy of law and the concept of rules of law can be described taking into account the interaction between aspects of philosophy and sociology as well as the will of the state in states' constitutions. As the rule of law, versus other kinds of rules in our society, should be regarded as a rule of &amp;quot;three-dimensionality&amp;quot; " an interaction between the will of the state, the social, historical, and economic factors, and the idea or concept of justice ", the author focuses his interest on the examination of these three factors always taking into account that law is the will of the state, but that not every decision of the state can be considered as law.
In der Welt existieren zahlreiche Institutionen zur Verteidigung der Menschenrechte. Besonderes Interesse verdient dabei eine relativ neue Möglichkeit zur Wahrung dieser Rechte " das Amt des Bürgerbeauftragten. In Bulgarien sind die ersten derartigen Institutionen 1998 als Projekt auf Gemeindeebene ins Leben gerufen worden. Seit 2003 sind die Institutionen eines Ombudsmanns auf nationaler Ebene sowie eines gesellschaftlichen Vermittlers auf Gemeindeebene gesetzlich geregelt. Die wesentliche Aufgabe der Bürgerbeauftragten ist die Annahme von Bürgerbeschwerden über Verletzungen ihrer Rechte durch die Staats- oder Gemeindeverwaltung. Der Bürgerbeauftragte in Bulgarien stellt eine demokratische Garantie zur Wahrung der Menschenrechte sowie zur weiteren Entwicklung des Rechtsstaates dar.
Vor dem Hintergrund des globalen Klimawandels stellt die energetische Verwertung von Biomasse (NaWaRo, Bioenergie) eine Option zur Minderung der globalen Treibhausgas-Emissionen dar. Im Jahr 2011 betrug der Anteil der Bioenergie am deutschen Endenergieverbrauch 8,2 %. Zur Einhaltung politischer Klimaschutzziele ist von einer Ausweitung der NaWaRo-Anbaufläche auszugehen. Aus Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes ist dabei relevant, dass mit dem Biomasseanbau sowohl positive als auch negative Effekte für das Schutzgut Boden einhergehen können. Befürchtet werden u.a. ein weiterer Rückgang der (Boden-)Biodiversität in den Agrarlandschaften sowie eine Reduktion der organischen Kohlenstoffvorräte des Bodens (Verlust an Bodenqualität, Quelle für Treibhausgase) infolge der Intensivierung der landwirtschaftlichen Bodennutzung. Dahingegen könnten extensive Landnutzungsformen jedoch bspw. auch zu einer Förderung der Biodiversität beitragen. Für die zukünftige Ausrichtung des Biomasseanbaus ist daher eine umfassende Evaluation der vorhandenen Anbausysteme notwendig. Anhand der Energiepflanzen Raps, Mais und Miscanthus wurden im Rahmen der vorliegenden Arbeit die Effekte des Biomasseanbaus auf die für die Bodenfunktionen relevanten Schlüsselfaktoren Boden-Biodiversität und Humusgehalt ermittelt. Raps und Mais waren im Vergleich zu Miscanthus durch eine geringere Biodiversität gekennzeichnet. Langjähriger Miscanthus-Anbau führte zudem zu einer C-Akkumulation im Boden. Ein weiterer Schwerpunkt lag in der Quantifizierung der Netto-Energieerträge, der Energieeffizienz sowie des Treibhausgas-Minderungspotenzials der Anbausysteme. Alle bilanzierten Energiepflanzen-Anbausysteme erzielten Energiegewinne und führten zu einer Reduktion der Treibhausgasemissionen. Den naturwissenschaftlichen Studien schloss sich eine Analyse der gegenwärtigen Regelungen zur guten fachlichen Praxis (gfP) als zentralem Steuerungselement des vorsorgenden Bodenschutzes an. Diese diente zur Klärung der Frage, ob es hinsichtlich des Biomasseanbaus einer NaWaRo-spezifischen Konkretisierung der Grundsätzekataloge zur gfP im Recht der Landwirtschaft bedarf. Auf den Ergebnissen der natur- und rechtswissenschaftlichen Studien aufbauend wurden die mit der energetischen Verwertung von Biomasse einhergehenden Effekte auf die Schutzgüter Boden und Klima anhand des internen Zielkonfliktes des -§ 1 Abs. 3 Nr. 2 und 4 BNatSchG, welcher exemplarisch für das Spannungsfeld zwischen Landwirtschaft und Naturschutz steht, bewertet. Insgesamt ist der Ausbau der erneuerbaren Energien ein geeignetes und erforderliches Mittel zum Schutze des Klimas und der Luft. Sofern die Grundsätze der gfP zum Schutze des Bodens konsequent umgesetzt werden, muss der Anbau nachwachsender Rohstoffe zur Bioenergie-Produktion in diesem Zusammenhang als allgemein verhältnismäßig, im Besonderen aber auch als angemessene Maßnahme hinsichtlich der sonstigen Anforderungen des Bodenschutzes, angesehen werden. Den Abschluss der Arbeit bildet ein nicht als abschließend zu verstehender Katalog NaWaRo-spezifischer sowie allgemeiner Konkretisierungsvorschläge zur guten fachlichen Praxis.
Der Beitrag zeichnet die jüngere öffentliche Debatte über die Spannungen in der Europäischen Union und insbesondere innerhalb der Europäischen Währungsunion nach, die durch die Folgen der Finanzkrise und der Staatsverschuldung in mehreren Mitgliedsländern der Europäischen Union entstanden sind. Es wird deutlich, dass die Grundsätze der Solidarität und der Solidität etwa im Hinblick auf die äußerst schwierige Lage in Griechenland mit einer enormen Beanspruchung des gemeinschaftlichen Zusammenhalts verbunden sind. Der Unterstützungsbedarf mehrerer Mitgliedsländer der Euro-Zone hat auf fast schmerzhafte Weise Grundsatzfragen demokratischer Legitimität aufgeworfen. Europa steht möglicherweise an einem Schweideweg.
Mit der Einführung der Schuldenbremse ist eine wesentliche Entscheidung zur Begrenzung der Staatsschulden getroffen worden. Das wirft die Frage auf, ob und inwieweit auch Art und Umfang sozialstaatlicher Aufgaben verändert werden müssen. Sozialpolitische und finanzpolitische Handlungsmöglichkeiten sind vor dem Hintergrund einer Sozialordnung abzuwägen, die auf soziale Sicherheit, die Herstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen und den Ausgleich sozialer Gegensätze ausgerichtet ist.
Dürfen Frauen aus islamischen Kulturkreisen aus freien Stücken heiraten? Ist die "Zwangsehe definitiv unislamisch"? Warum verabschiedete jedoch die "Deutsche Islamkonferenz" im April 2012 eine "Erklärung gegen häusliche Gewalt und Zwangsheirat"? Warum nehmen Frauenrechtlerinnen wie Serap Çileli, Necla Kelek oder Seyran Ate so engagiert Stellung gegen das Phänomen Zwangsheirat im islamischen Kulturkreis? Liegt die Problematik vor allem in Traditionen, unzureichender Bildung, mangelnden materiellen Resourcen, in Machtmissbrauch oder doch in der Religion begründet? Auf der UNO-Welt-Konferenz des Jahres 2000 in Peking wurden Zwangsehen erstmalig als Verletzung der Menschenrechte anerkannt. In Deutschland wurden sie mit dem 01.07.2011 unter -§ 237 StGB ins Strafrecht aufgenommen; sie können nun in Deutschland mit 6 Monaten bis 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Verlässliche Statistiken zur Zahl der Zwangsehen in westlichen Ländern existieren zwar nicht; in einzelnen Städten wie Berlin oder Hamburg werden allerdings mehrere Hundert Fälle pro Jahr dokumentiert. Ihren Opfern gebührt unsere volle Unterstützung, und auch innerhalb der islamischen Gemeinschaften sollte die Problematik der Zwangsehe beständig thematisiert werden.
Die Judengemeinde der Reichsstadt Ulm gehörte zu den bedeutendsten jüdischen Gemeinden des spätmittelalterlichen Reiches. Dies kommt darin zum Ausdruck, dass Ulmer Juden in ausgedehnte Geschäfts- und Familienbeziehungen involviert waren, die sich weit über die Stadtmauern Ulms hinaus über den gesamten süddeutschen Raum und im 15. Jahrhundert sogar bis nach Oberitalien erstreckten. Ferner fungierte die Ulmer Judengemeinde als regionales Zentrum für eine Reihe von jüdischen Niederlassungen im städtischen Umfeld. Gestützt auf eine breite Basis meist unedierter Quellen, befasst sich der Autor in seiner Studie sowohl mit den internen Belangen der Ulmer Judengemeinde als auch mit den vielseitigen Kontakten, die Ulmer Juden mit Christen der näheren und weiteren Umgebung unterhielten. Dabei zeigt sich, dass die Berührungspunkte zwischen Juden und Christen im Mittelalter keineswegs auf die Bereiche Ausgrenzung, Verfolgung und Vertreibung zu reduzieren sind, sondern dass Angehörige der beiden Religionsgemeinschaften oftmals über Jahrzehnte hinweg friedlich nebeneinander lebten und zum gegenseitigen Vorteil miteinander kooperierten.
In recent years, Islamic banking has been one of the fastest growing markets in the financial world. Even to German banks, Islamic finance is not as 'foreign' as one might think. Indeed, several banks are already operating so-called "Islamic windows" in various Arab countries. However, German banks are still reluctant to offer 'Islamic' products in Germany, despite the fact that approximately 3.5 million Muslims currently live there. Potential reasons for this reluctance include widespread misunderstanding of Islamic banking in Germany and prevailing cultural prejudice towards Islam generally. The author seeks to address these concerns and to take an objective approach towards understanding the potential for Islamic banking in Germany. Legally, Islamic law cannot be the governing law of any contract in Germany. Therefore, the aim must be to draft contracts that are both enforceable under German law and consistent with the principles of Shari'a " the Islamic law. In this paper, the author gives a detailed legal analysis of the most common Islamic banking products and how they could be given effect under German law, while attempting to address widespread concerns about arbitration or parallel Shari'a courts. This publication is one of the first legal analysis of Islamic banking products in Germany. As such, its goal is not to be the final word, but rather to begin the conversation about potential problems and conflicts of Islamic banking in Germany that require further investigation.
Die erst vor einigen Jahren als System zur Qualitätssicherung eingeführte Akkreditierung von Studiengängen steht aktuell auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit derrnAkkreditierungspflicht in Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Arnsberg ein Klageverfahren ausgesetzt und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, das nun über die Vereinbarkeit der Vorschriften mit dem Grundgesetz zu entscheiden hat. Welchen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet das deutsche Akkreditierungssystem im Einzelnen? Welche Erfolgsaussichten hat die Vorlage an das Bundesverfassungsgericht? Welche Konsequenzen hätte es für das gesamtdeutschernAkkreditierungswesen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Akkreditierungspflicht für verfassungswidrig erklärt? Diesen und anderen Fragen widmet sich der vorliegende Beitrag.
In a case of robbery, some people actually use violence to steal - but others may supply information or weapons, make the plans, act as lookouts, provide transport. Certainly the actual robbers are guilty - but what of the others? How does Hong Kong's version of the common law answer this question now? How should the question be answered in the future?
The article deals with the untenable overloading of German criminal trial court judges presenting the overloading in detail and analyzing its reasons and consequences. In this context, serious failures by the German federal and state executive and legislative organs as well as undesirable developments of the Federal Constitutional Court's (BVerfG and the Federal Supreme Court of Justice's BGH) case law.
Schon seit geraumer Zeit wird darüber diskutiert, ob die Besetzung der Rundfunkgremien im Allgemeinen und beim ZDF im Besonderen mit dem aus der Rundfunkfreiheit abzuleitenden Gebot der Staatsferne vereinbar ist. Nachdem sieben der vierzehn Verwaltungsratsmitglieder des ZDF im September letzten Jahres gegen den Vorschlag des Intendanten Markus Schächter gestimmt haben, den Vertrag von Nikolaus Brender als Chefredakteur zu verlängern, hat diese Diskussion an Brisanz gewonnen. Kritiker halten die aus ihrer Sicht zu staats- und politiknahe Besetzung des ZDF-Verwaltungsrates und des Fernsehrates für unvereinbar mit dem Grundgesetz. So will die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Normenkontrollverfahren, für das sie allerdings ein Viertel der Mitglieder des Bundestages benötigt, durch das Bundesverfassungsgericht klären lassen, ob die im ZDF-Staatsvertrag vorgesehene Zusammensetzung des Fernseh- und des Verwaltungsrates mit der Rundfunkfreiheit vereinbar ist. Nunmehr hat auch das Land Rheinland-Pfalz ein solches Normenkontrollverfahren angekündigt. Dabei geht es um eine wichtige Frage. Die Rundfunkfreiheit mit einem unabhängigen, staatsfernen und qualitätsvollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts für die Demokratie schlechthin konstituierend.
Fälle von Kindesmisshandlung schrecken immer wieder die Öffentlichkeit wach und haben den Ruf nach einem früheren Tätigwerden des Staates immer lauter werden lassen. Der Beitrag geht der Frage nach, ab wann und mit welchen Mitteln sich der Staat im Interesse des Kindesschutzes in die Familie hineinbewegen kann und darf. Damit soll ein kleiner Beitrag zur Schnittstelle zwischen Elternprimat und staatlicher Verantwortung für den Kindesschutz auf den zwei Ebenen Kinder- und Jugendhilfe einerseits sowie Familiengericht andererseits geleistet werden.
Der Beitrag skizziert rechtsstaatliche Entwicklungen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen terroristischen Bedrohungslage und der ihr folgenden Reaktionen der deutschen Sicherheitsgesetzgebung. Dabei zeigt der Beitrag grob auf, was heutzutage unter dem Begriff "Rechtsstaat" verstanden wird und wie sich die Prinzipien "Sicherheit" und "Freiheit" innerhalb eines modernen Rechtsstaatsverständnisses bedingen. Die Darstellung beschreibt darauf hin die aktuelle terroristische Bedrohungslage, die als ein diffuses und unbestimmtes Risiko empfunden werden kann und die aufgrund der Bedrohungslage, den komplexen Netzwerkstrukturen, dem Schadensausmaß und schließlich ihrer abschreckungsresistenten und anonymen Akteure mit einem technischen oder natürlichen Großrisiko verglichen werden kann, auf das alleine mit einem effektiven Risikomanagement präventiv reagiert werden kann. Dass dieser Präventionsgedanke bereits in aktuellen Sicherheitsgesetzen vorhanden ist, wird anhand einigen legislativen und judikativen Akten deutlich gemacht und einer kritischen Würdigung unterzogen. Insbesondere Vorhaben wie die Vorratsdatenspeicherung oder das 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttatenrn(GVVG) sind Indikatoren für eine zunehmend präventiv und risikosteuernd agierende deutsche Sicherheitsarchitektur. Außerdem sind die präventiv ausgerichteten Sicherheitsbehörden zunehmend auf die heimliche Sammlung von Informationen angewiesen. Der Beitrag warnt davor, dass damit das gesamte Sicherheitsrecht auf eine einzige Extremsituation ausgerichtet wird und somit den "Ausnahmezustand" zu einem normalen Sicherheitsrisiko reduziert.
Vom 23.-25.9.2009 sind die wichtigsten Entscheidungen für die europäische und internationale Finanzmarktarchitektur seit langem gefallen. Die Europäische Kommission hat Vorschläge für die Bildung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) und eines Europäischen Systems für die Finanzaufsicht (ESFS) vorgelegt und die G-20-Staaten haben sich in Pittsburgh auf neue internationale Regeln für die Finanzmärkte geeinigt. Der Autor nimmt in seinem Beitrag eine erste kritische Beurteilung dieser Vorschläge vor.
Dans la jeune République turque qui n"a pas adopté le sécularisme anglais, mais plutôt le système de laïcité française comme modèle, il faut se poser aujourd"hui la question des évolutions respectives de ces systèmes. À l"heure du centenaire de la laïcité française, de la loi de 2004 encadrant le port de signes ostentatoires à l"école, nous souhaitons envisager l"histoire de la laïcité et son application actuelle en France afin de mieux comprendre, critiquer et éventuellement adapter ce système à la Turquie qui se prépare pour son entrée dans l"Union européenne.
Die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung der Sterbehilfe ist seit langem Gegenstand intensiver Diskussion in Deutschland, die Rechtsunsicherheit bezüglich zulässiger bzw. unzulässiger Sterbehilfe heute aber größer denn je. Der erste Beitrag setzt sich mit den Gründen dieser Entwicklung auseinander und zeigt Möglichkeiten auf, wie der Bereich zulässiger Sterbehilfe im Strafrecht ohne Verlust an Einzelfallgerechtigkeit präzisiert werden kann. Der sich anschließende Beitrag geht auf die luxemburgische Gesetzgebung zur Sterbehilfe ein. Schließlich werden die Beiträge aus der Sicht eines Palliativmediziners unter Heranziehung von Fällen aus der Praxis diskutiert.
The article deals with the responsibility of the financial sector under criminal law in Germany. This question has been of special interest since the beginning of the financial crisis. The author argues that the transactions of asset-backed securities based on American subprime mortgages fulfill all legal elements of the criminal offence "breach of trust" (Untreue). From the author's point of view, the people's legal loyalty would be severely affected if there were no criminal proceedings against such bankers who purchased those toxic asset-backed securities without sufficient information on their structure and value. Refraining from criminal prosecution even in cases causing high loss would send a dangerous signal towards the investment banking industry.
Investitionsbeschränkungen im deutschen Außenwirtschaftsrecht. Europa- und völkerrechtliche Probleme
(2009)
Der Verfasser beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Möglichkeiten des Schutzes vor Unternehmensbeteiligungen und -übernahmen durch ausländische Investoren. Dabei stehen die Überprüfungs- und Untersagungsbefugnisse, wie sie das 13. Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung vom 18. April 2009 hervorgebracht hat, im Mittelpunkt seiner Ausführungen. Diese neuen Befugnisse werden bezüglich ihrer Europa- und Völkerrechtskonformität untersucht. Beachtung findet insoweit vor allem ein möglicher Verstoß gegen die Kapitalverkehrs- sowie die Niederlassungsfreiheit. Auf völkerrechtlicher Ebene beschäftigt sich der Autor mit den Schranken des internationalen Wirtschaftsrechts, wie sie etwa der OECD-Kodex oder das GATS-Übereinkommen errichten.
Der Beitrag befasst sich mit dem Einsatz der deutschen Marine bei der Bekämpfung des Terrorismus im Rahmen der Operation Enduring Freedom (OEF), bei der Verhinderung einer Verbreitung von Massenvernichtungswaffen im Rahmen der Proliferation Security Initiative (PSI) und bei dem Kampf gegen die Piraterie im Rahmen der EU-Operation Atalanta. Dabei hat die Marine u.a. die Befugnis, verdächtige Schiffe aufzubringen, an Bord zu gehen, Untersuchungen durchzuführen und ggf. verdächtige Personen in Gewahrsam zu nehmen. Die Autorin beleuchtet, inwieweit solche Maßnahmen mit der Schifffahrtsfreiheit, einem der fundamentalen Prinzipien des Seevölkerrechts, vereinbar sind. Sie geht außerdem der Frage nach, ob die im Zuge der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias erfolgende Übergabe mutmaßlicher Piraten an Kenia zum Zwecke der Strafverfolgung mit den grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland im Einklang steht.
Vor dem Hintergrund der im Herbst 2008 begonnenen Finanzmarktkrise beschäftigt der Beitrag sich mit der verfassungsrechtlichen Betrachtung der im Zuge dessen ergriffenen politischen Maßnahmen. Er beleuchtet kritisch das Verhältnis von Staat und Kapital, gegliedert nach Funktionen des Staates als Garant des Kapitals, als Regelungsinstanz internationaler Kapitalströme und als Wirtschaftssubjekt aufgearbeitet. Dabei wird sowohl das Europäische Verfassungsrecht als auch das Völkerrecht als Verfassungsrecht der Internationalen Gemeinschaft in die Überlegungen einbezogen. Der Autor problematisiert die begrenzte Steuerungskraft der Verfassungsrechtswissenschaft im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise, fordert aber von dieser, dass sie innerhalb ihrer Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr handelt. Außerdem müsse sie verhindern, dass aufgrund der Finanzmarktkrise entstandene Schäden im deutschen und europäischen Verfassungsrecht verbleiben.
Analyzing the role of Germany as a law-exporting nation the essay deals with a very specific aspect of the Rule of Law principle in criminal proceedings. The author describes the division of functions among police, public prosecution and criminal courts within criminal law enforcement in Germany adding some comparative law remarks. He furthermore provides an overview of structure and organization of the public prosecution in Germany. He focuses on the relationship and interaction between public prosecution and police in preliminary proceedings emphazising the importance of both being allocated in different ministries of the executive branch. Thus he points out yet another aspect of the constitutional principle of the Rule of Law: the role of public prosecution as guardian of the law towards the police in criminal proceedings.
Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Todesstrafe eine rechtlich begründbare Strafe darstellt, bzw. aus welchen Gründen ihre Abschaffung im Rechtsstaat erforderlich ist. Dabei unterwirft die Autorin die Todesstrafe einer Überprüfung von einem fundamentalen Verständnis des Rechts aus, wobei sowohl empirische als auch pragmatische Gesichtspunkte in eine Gesamtbetrachtung einfließen. Weiter wird die Vollstreckung bzw. die Aussetzung der Vollstreckung der Todesstrafe erörtert. Die Rechtslagen in Korea sowie seinen Nachbarländern Japan und China, zwischen denen aufgrund der geographischen Lage und zum Teil gemeinsamen kulturellen, sowie rechtshistorischen Wurzeln, Wechselwirkungen bestehen, werden aufgezeigt und einer vergleichenden Betrachtung unterzogen.
Germany as law-exporting nation is a worldwide role model especially for its criminal law and criminal procedure law which has influenced several East Asian countries. The author offers a short historical overview on the establishment of the rule of law in Germany. He describes the role of the German Federal Constitution as source of criminal procedure law by referring to fundamental constitutional principles as well as giving specific case examples. The second part of the essay focuses on the relevance and application of the European Convention on Human Rights. The author points out basic principles of the European Convention on Human Rights and illustrates its influence on German legal practice.
Das israelische Religionsrecht ist gegenwärtig trotz des jüdischen Charakters des Staates Israel grundsätzlich als System der Trennung von Staat und Religion bei gleichzeitiger Kooperation des Staates mit den Religionen beziehungsweise Religionsgemeinschaften zu charakterisieren. Mit Blick auf den aktuellen Verfassungsentwurf des israelischen Parlaments stellt sich die Frage, welche Konsequenzen seine Annahme für das Religionsrecht haben würde: Würde Israel Züge eines religiösen Staates annehmen, oder bildet das Regelungswerk lediglich den Ist-Zustand ab? Die Beantwortung dieser Frage hängt zum einen von dem Charakter der neuen Regelungen ab, die der Entwurf enthält, und zum anderen davon, ob die bestehende Rechtssubstanz durch die Transponierung in eine formelle Verfassung ihr Wesen verändern würde.
Islam und Menschenrechte: Sind dies zwei Begriffe, die sich gegenseitig ausschließen? Auf den ersten Blick nicht, denn mit der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam" von 1981 und der "Kairoer Erklärung der Menschenrechte" von 1990, seien nur zwei Beispiele genannt, die versuchen Menschenrechte und Islam in Einklang zu bringen. Bei genauerem Hinsehen erblickt man jedoch wesentliche Problemfelder, die Zweifel zulassen, ob die islamischen Menschenrechtserklärungen eine ähnliche Garantie wie die "AllgemeinernMenschenrechtserklärung" der UN-Vollversammlung von 1948 bieten. Augenscheinlichster Unterschied ist, dass die Scharia in den genannten Erklärungen absolut gesetzt wird, und somit die Garantien und Freiheiten, insbesondere im Hinblick auf "Nichtgläubige" und Frauen, eingeschränkt werden. Kann man also von einer Menschenrechtserklärung sprechen, wenn nicht alle Menschen unabhängig von Religion und Geschlecht gleich sind? Dennoch darf nicht der Fehler gemacht werden, Islam und Menschrechte in ein Ausschlussverhältnis zu setzen: Wie die Autorin zeigt, gibt es Bewegungen, die sich für eine Neuausrichtung in der islamischen Menschenrechtsdebatte einsetzen und sich im Hinblick auf Opfer von Menschenrechtsverletzungen engagieren. Wer letztendlich im Streit um die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte oder aber der Scharia obsiegen mag, ist noch offen.
Stellt die direkte Demokratie ein (Alternativ-)Modell für Deutschland dar? Bisher gab es seit 1974, mehr oder weniger unbeachtet von der Öffentlichkeit, drei parlamentarische Erörterungen zu diesem Themenfeld. Der letzte Vorstoß scheiterte 2002 an der für Verfassungsänderungen erforderlichen 2/3-Mehrheit. Gemeinhin wird die Einführung von direkter Demokratie in Deutschland mit dem Verweis auf die schlechten Erfahrungen unter der Weimarer Reichsverfassung abgelehnt. Aus der Sicht des Autors wurde dieses Instrument aber nicht so eingesetzt, dass es für das Entstehen des totalitären Regimes des Dritten Reichs verantwortlich gemacht werden könnte. Dennoch scheint es in Deutschland die Befürchtung zu geben, dass die Bevölkerung nicht mit dem Mittel direkter Demokratie verantwortungsbewusst umzugehen weiß. Demgegenüber stehen die positiven Erfahrungen der Schweiz mit der Zulassung von mehr Mitgestaltungsrechten für die Bevölkerung. Kann es schließlich eine bessere Bekämpfung autokratischer Willkür geben als durch die Bürger, die sachlich und gemeinwohlorientiert zu entscheiden in der Lage sind? Es scheint an der Zeit zu sein in einen neuen Abwägungsprozess einzutreten und von den Erfahrungen anderer Länder zu profitieren.
Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, ob Angriffskriege ein probates Mittel für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus darstellen. Unter Einbeziehung der aktuellen politischen Debatte in Deutschland rund um die Vorschläge zur gezielten Tötung von Terroristen fragt er zunächst nach dem Wesen des Terrorismus und analysiert die Reaktionen der westlichen Politik auf diesen. Ein eingehender Blick erfolgt dabei insbesondere auf die Außen- und Sicherheitspolitik der einzig verbliebenen Supermacht USA und die von ihr ausgehenden Kriege gegen Afghanistan und den Irak als Mittel der Terrorismusbekämpfung. Der Autor kommt schließlich zu dem Ergebnis, der Terrorismus sei als eine Art der Kriegsführung zu begreifen, der mit Mitteln des hergebrachten klassischen Staatenkrieges nicht beizukommen sei. Schließlich beleuchtet er auch die dem Rechtsstaat drohende Gefahr, wenn im Zuge der Terrorismusbekämpfung die Bereitschaft wachse, rechtsstaatliche Gewährleistungen abzuschwächen.
Mord im Namen der "Ehre", die Strafe für die Missachtung einer klar definierten Rolle der Frau, findet weder im Koran noch in der Theologie des Islam eine Grundlage. Dennoch ereignen sich Ehrenmorde vor allem in islamischen traditionellen Gesellschaften, in denen sehr eindeutig und streng definierte Normen für Mann und Frau, die mit religiösen Anordnungen begründet werden, im Kollektiv überwacht und Grenzüberschreitungen vor allem Frauen schuldzuschreibend zur Last gelegt werden. Nicht nur in islamisch geprägten Ländern, sondern auch im Westen sind nahöstliche Auffassungen weiblicher und männlicher Geschlechterrollen wie auch die Ehrenmorde selbst zu einem Thema von immenser Bedeutung geworden. Geht es doch zunächst darum, sich mit kulturell-religiös begründeten Sichtweisen von Zuwanderergemeinschaften zu beschäftigen. Dann aber muss es, allein im Zuge der brennenden Fragen von Integration und der praktischen Gestaltung eines konstruktiven Zusammenlebens, auch um eine fundierte Auseinandersetzung über die Grenzen kultureller Toleranz und um konkrete Menschenrechtsverletzungen gehen. Ist es Zufall oder Zwangsläufigkeit, dass gerade in der dritten Generation muslimischer Migranten diese Problematik besonders aufbricht? Es ist Zeit zur Aufklärung und zum Handeln.
ENGLISH ACADEMIC LITERARY DISCOURSE IN SOUTH AFRICA 1958-2004: A REVIEW OF 11 ACADEMIC JOURNALS
(2007)
This study examines the discipline of English studies in South Africa through a review of articles published in 11 academic journals over the period 1958"2004. The aims are to gain a better understanding of the functions of peer-reviewed journals, to reveal the presence of rules governing discursive production, and to uncover the historical shifts in approach and choice of disciplinary objects. The Foucauldian typology of procedures determining discursive production, that is: exclusionary, internal and restrictive procedures, is applied to the discipline of English studies in order to elucidate the existence of such procedures in the discipline. Each journal is reviewed individually and comparatively. Static and chronological statistical analyses are undertaken on the articles in the 11 journals in order to provide empirical evidence to subvert the contention that the discipline is unruly and its choice of objects random. The cumulative results of this analysis are used to describe the major shifts primarily in ranges of disciplinary objects, but also in metadiscursive and thematic debates. Each of the journals is characterised in relation to what the overall analysis reveals about the mainstream developments. The two main findings are that, during the period under review, South African imaginative written artefacts have moved from a marginal position to the centre of focus of the discipline; and that the conception of what constitutes the "literary" has returned to a pre-Practical criticism definition, broadly inclusive of a variety of types of artefact including imaginative writing, such as autobiography, letters, journals and orature.
Vorsorgende Gesundheitslehre gehörte das ganze Mittelalter hindurch und in der Frühen Neuzeit zu den zentralen Bereichen medizinischer Versorgung der Bevölkerung. Grundlagen und Einzelheiten der Diätetik waren seit dem 15. Jh. sogar in volkssprachlichem Fachschrifttum verschiedenster Art reich verbreitet und den Menschen aus täglicher Praxis vertraut. Auch Dichter spielten nicht nur auf diätetisches Wissen an, sondern verarbeiteten es mehr oder weniger intensiv zu komischen, grobianischen oder sehr deftigen Texten. Der Grobianismus war freilich nicht Selbstzweck, vielmehr spielte didaktische Belehrung stets eine gewichtige, wenn auch eher unterschwellige Rolle.
Der These vom Einfluß medizinischer Grundkenntnisse auf weltliche Klein- und Kleinstdichtung und dem Umsetzen von Fachwissen in Unterhaltungsliteratur gilt vorliegende Studie.
"Scharia". Dieses Einzige ist an sich weder uniform, noch evident. Einförmigkeit und Eindeutigkeit sind aber Weisen unseres Verständnisses von gesichertem Wissen. Doch fehlt dem Ausdruck Scharia, zumindest dem ersten Anschein nach, diese Klarheit und Eindeutigkeit. Dass dem nicht so ist, dass sie ein historisch erwachsenes Ereignis darstellt, welches einen näher bestimmbaren Anfang, eine rekonstruierbare Entwicklung und schließlich einen präzisierbaren Abschluss gehabt hat, dass die zeitgenössische Auffassung von Scharia eigentlich wiederum etwas Neuartiges zu sein scheint, dies ist das Thema dieser Explikationen. Denn die sogenannte hermeneutische Situiertheit des Gegebenen oder Gegenwärtigen ist von größter Bedeutung. Fehlt seine hermeneutische Situation, so kann geschichtlich Existierendes nicht erkannt, verstanden und eigentlich erlebt werden. Ohne eine vorausgehende historisch-hermeneutische Analytik jedoch, lässt sich weder die sogenannte gottgesetzte Ordnung, noch der geschichtliche Sinn einer islamischen Normativität verstehen. Den Sinn von Scharia verstehen wir nur, wenn sie innerhalb eines sinnstiftenden historischen Rahmens ins Bewusstsein getragen wird.
Der moderne Terrorismus hat sich weltweit zur Bewährungsprobe für die Rechtsstaatlichkeit entwickelt. Einerseits haben terroristisch motivierte Anschläge mittlerweile eine fast unübersehbare Anzahl von Menschenleben gefordert. Insbesondere der islamistischfundamentalistische Terror hat eine globale Gefahrenlage herbeigeführt, in der die Sicherheitsbehörden vor schwierigste Aufgaben gestellt sind. Andererseits ist der Eindruck entstanden, dass sich manche Strategien der Gefahrenabwehr und der Verfolgung mutmaßlicher Täter verselbständigt haben. Eine der Folgen scheint die systematische Missachtung grundlegender Freiheitsrechte zu sein. Zudem werden Techniken und Mittel der Kriegsführung zur Verbrechensbekämpfung eingesetzt. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Frage auseinander, ob Folter und Entführung legitime Mittel der Verteidigung einer Rechtsordnung gegen schwerste Angriffe sein dürfen. Er erinnert auch an die Europäische Tradition der Menschenrechte und versucht Gesichtspunkte zu entwickeln, die für die notwendige Unterscheidung zwischen Staatsraison und Regierungskriminalität nützlich sein könnten.
Der Autor führt in das taiwanesische Strafverfahrensrecht unter Darstellung der Rechtsgrundlagen und der Entstehungsgeschichte ein, welches maßgeblich durch kontinental-europäische Einflüsse geprägt war. Ferner analysiert er die aktuellen Entwicklungstendenzen in Richtung des anglo-amerikanischen Rechtssystems, welche insbesondere im Rahmen der Beweiserhebung deutlich werden und skizziert die aus seiner Sicht hiermit verbundenen Problematiken. Abschließend bietet der Autor einen Ausblick unter Einbeziehung der aktuellen Reformansätze und hinterfragt kritisch die hierfür vordergründig genannte Notwendigkeit der Verstärkung des Menschenrechtsschutzes.
Rationale Rechtspolitik ist ein einleuchtendes Postulat. Man bestimmt einen normativen Maßstab, etwa Effizienz. Man stellt fest, dass ein Ausschnitt der Wirklichkeit hinter diesem Ziel zurückbleibt. Man listet die Interventionen auf, mit deren Hilfe die Wirklichkeit dem Ziel näher gebracht werden kann. Man wählt die Intervention, die den größten Fortschritt erwarten lässt. Bei näherem Zusehen ist jedes dieser Elemente problematisch. Es gibt eine Vielzahl normativer Währungen, die untereinander nicht kompatibel sind. Das rechtspolitische Problem lässt sich nicht aus dem größeren Zusammenhang herausschälen. Die Menge denkbarer Interventionen ist überreich. Ihre Wirkungen sind schwer zu prognostizieren. Was tun?
Das Streben nach besserer Gesetzgebung ist ebenso alt wie die Klage über die unzureichende Qualität und die schier haltlose Flut der erlassenen Vorschriften. Symptomatisch für die vielfältigen Defizite heutiger Gesetzgebung auf nationaler Ebene sind systematische Unstimmigkeiten und oftmals kaum auflösbare innere Widersprüche von Gesetzen. Die Probleme und Herausforderungen, die sich aus der europäischen Rechtsetzung für die Verwirklichung der Zielsetzung einer guten Gesetzgebung ergeben, sind bis dato weitgehend unbehandelt. Der Beitrag befasst sich mit den Schwierigkeiten der gemeinschaftlichen Rechtsetzung, der Mitwirkung der Mitgliedstaaten und der Umsetzung in nationales Recht.