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Im 18. Jahrhundert manifestierte sich ein grundlegendes Kennzeichen moderner Kunst: ihr Öffentlichkeitsanspruch. Dessen diskursiven Verdichtungen konkretisierten sich in der zeitgenössischen Kunsttheorie und -literatur, in der Kunstkritik, in Beschreibungen und bildlichen Darstellungen, und ebenso in vielfachen impliziten Strategien zur Adressierung bildender Kunst. In der Entstehung der Kunstausstellung, der Kunstkritik, dem Wandel des Patronagesystems und den damit verbundenen Kommunikationsstrategien bildender KünstlerInnen wird nicht nur eine historisch reale Figur beschrieben, sondern zugleich ein imaginäres Konstrukt entworfen: das Kunstpublikum. Am Beispiel zweier bedeutender Kunstzentren des 18. Jahrhunderts, Paris und London, wird der Umgang mit dieser neuen Öffentlichkeit in der bildenden Kunst, Kunstliteratur und Ausstellungspraxis verfolgt. Tatsächlich ist die Anrede des "enlightened public" oder "public éclairé" allgegenwärtig, doch ist es oft schwierig, die Grenzen zwischen höflicher Leerformel, Euphemismus und Ironie richtig zu lesen. Das Sprechen über Öffentlichkeit ist nicht einfach eine Quelle für einen historisch-soziologischen Wandel, sondern stellt ein Symptom der zunehmenden Emphatisierung des Öffentlichkeitsbegriffs im Zuge der Aufklärung dar. Dabei ist das "Publikum" auch eine Konstruktion, die Leerstellen auffüllen muss, und der ihm zugewiesene Platz wechselt immer wieder. Die Formierung des Öffentlichkeitsbegriffs geschah nicht nur als Prozess der Öffnung, sondern auch der Abgrenzung. Ebenso bedeutend wie die positiven Formulierungen sind die negativen Zerrbilder des Publikums, die im 18. Jahrhunderts vielfach entwickelt werden. Am Beispiel zweier solcher Negativbilder, des "Connaisseurs" und der "multitude" werden die Verbindungen zur ästhetischen Theorie untersucht. Traditionelle Öffentlichkeitstheorien hinterlassen noch weit in das 18. Jahrhundert hinein ihre Spuren. Dies führt zu Begrifflichkeiten, die nicht emanzipatorisch oder demokratisch geprägt sind und zu einem Verständnis von Öffentlichkeit, das nicht nur prinzipiell kritisch oder widerständig, subversiv oder oppositionell gedacht werden kann, sondern mit jeder Öffnung auch eine Schließung unternimmt. Das "Kunstpublikum" entwickelt sich in einem konfliktreichen Prozess, in dem sich die Zugangsberechtigungen zur Institution Kunst immer wieder verändern und neu ausdifferenzieren.
In jedem demokratischen Staat besteht ein Dilemma zwischen Freiheit und Sicherheit. Zwar ist Sicherheit die Voraussetzung für Freiheit, doch insbesondere Sicherheit vor Kriminalität kann nur gewährleistet werden durch Maßnahmen, die auch in Freiheitsrechte der Bürger eingreifen. Diesem Dilemma muß durch ständigen Ausgleich zwischen beiden Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Gerade im Zuge einer erhöhten öffentlichen Wahrnehmung der organisierten Kriminalität und neuerdings des Terrorismus stellt sich die Frage nach der Ausgewogenheit zwischen Sicherheit und Freiheit verstärkt. So hat beispielsweise die Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung eine nicht unerhebliche Verschärfung polizeilicher und strafprozessualer Eingriffsbefugnisse mit sich gebracht. Der Verfasser geht in seinem Beitrag, ausgehend von der Entstehung des individuellen Menschenrechtsschutzes, der Frage nach, ob die Abwendung vom Individualrechtsschutz hin zur wirksameren Verbrechenskontrolle durch eine neue, verschärfte Sachlage gerechtfertigt ist und untersucht unter anderem das Vorhandensein absoluter Eingriffsgrenzen und die Begründungserfordernisse für vorgenommene Einschränkungen.
Nicolaus Hieronymus Gundling (1671-1729) ist eine bislang wenig beachtete Persönlichkeit der deutschen Frühaufklärung. Gleichwohl ist der Hallenser Publizist an der Entstehung eines neuen Entwurfs der Gesellschaft aktiv beteiligt: Ihm obliegt - wie vielen seiner in Vergessenheit geratenen Kollegen - die Ausbildung jener Beamter, die am Ausbau des modernen Anstaltsstaates mitwirken. Aus den akademisch geschulten Amtsträgern bildet sich eine neue soziale Schicht, die ihr Selbstverständnis an die folgenden Gelehrten- generationen weitergibt: Aus diesen rekrutiert sich im 19. Jahrhundert der Kern des "Bildungsbürgertums", dessen Verhältnis zu Staat und Obrigkeit bis heute umstritten ist. Priorität in Gundlings Lehre " der Thomasiusschüler rezipiert u. a. Hobbes, Locke und Pufendorf - hat die Erhaltung des Friedens, die auf der Trennung von Politik und Religion beruht: Mit Glaubensfragen soll sich das Individuum in seiner Privatsphäre auseinandersetzen, das öffentliche Leben soll allein durch Vernunft bestimmt sein " wobei Gundling insbesondere den juristisch und ökonomisch versierten Staatsdienern eine Schlüsselposition im politischen Geschehen einräumt, während er den Einfluß des Klerus zurückzudrängen bestrebt ist. Dieser Gedanke wird jedoch vom Autor selbst konterkariert. Gundling zweifelt grundlegend an der menschlichen Vernunftbegabung, so dass er auf den Glauben als traditionelles Disziplinierungsmittel nicht verzichten kann. Deshalb hält er " lehnt er das Gottesgnadentum auch strikt ab - an seinem Wunsch nach der väterlichen Zwangsgewalt eines allmächtigen Herrschers fest, der den Frieden bewahrt. Letzterer hängt damit eher von der undefinierten "Güte" des Monarchen als von der Vernunft der Amtsträger ab. Jedoch: Durch seine kritische Haltung nimmt Gundling selbst, im Rahmen der Möglichkeiten seines Wirkungskreises und seiner Zeit, durchaus politische Verantwortung wahr und gibt damit in der Praxis das Beispiel eines mündig werdenden Bürgers " auch wenn er sich dabei in Widersprüche verstrickt.