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Politische Leitlinien Graf Heinrichs (1288-1304) 1.Phase: 1288-1297 Während der Konsolidierungsphase nach der desaströsen Niederlage zu Worringen (1288-1297) galt es, die bestehenden Herrschaftsrechte der Grafschaft zu sichern, zumal der junge Graf noch minderjährig war. Als politische Maßnahmen und Verhaltungsmaximen während dieser Phase sind hervorzuheben: 1) die Hochzeit des jungen Grafen mit einer Tochter des Siegers von Worringen, des Herzogs von Brabant, 2) Doppelvasallität zum deutschen und französischen König infolge eines Fidelitätsvertrages mit König Philipp von Frankreich. Diese Doppelvasallität ermöglichte politischen Attentismus, Neutralität im englisch/deutsch - französischen Krieg. Die Verpflichtung zur Verteidigung des französischen Königreiches fiel wegen der expansiven Politik König Philipps nicht ins Gewicht. Doppelvasallität verschafft außerdem Rückendeckung bei künftigen regionalen Konflikten, begünstigt politisches Lavieren zwischen den Königsherrschaften ohne sich deren Gegnerschaft einzuhandeln. 3) eine konservative zur Rechtsbewahrung und mit Rechtsansprüchen untermauerte Grundhaltung. Sie sichert zunächst nicht nur die bestehenden Herrschaftsrechte ab sondern schafft zugleich die Grundlage expansiver Politikmöglichkeiten hinsichtlich historischer Rechte mit einer Alternativen im Gefolge: a) die diplomatische Konfliktlösung, b) die kriegerische, gewaltsame Entscheidung. 2.Phase: 1298 - 1304 X 10 Reichspolitische Vorgänge aktivieren Phase 1.3), eine expansive politische Zielsetzung und deren Beendigungsprozeß. Doppelvasallität schließt Krieg oder auch Parteinahme gegen einen der Könige oder für den einen gegen den anderen König in der Regel aus, aber der deutsche Thronstreit zwischen Adolf von Nassau und Albrecht von Habsburg schuf eine besondere Ausgangslage mit Möglichkeiten und Risiken, die es gegenseitig abzuwägen galt. Graf Heinrichs Parteinahme für den gewählten Gegenkönig Albrecht von Habsburg würde ihm, bei einem Sieg Albrechts, eine neue politische Perspektive im Rahmen seiner Doppelvasallität eröffnen, die ihm wegen des politischen Gegensatzes beider Könige bisher zur Neutralität, zum Attentismus zwang. Jetzt würde ihm bei beiderseitigem königlichem Einvernehmen ein politischer Handlungsspielraum möglich sein mit gestärktem Rückhalt bei den Königen. Das Risiko einer Niederlage des Gegenkönigs konnte er eingehen, denn dann bliebe ihm immer noch der Rückhalt im französischen Königtum. Die auf der Seite König Adolfs stehenden Trierer nutzten die Abwesenheit des zur Entscheidungsschlacht bei Göllheim abgerückten Grafen, um in dessen Grafschaft einzufallen und dabei einen Zollturm auf einer Moselinsel unterhalb Grevenmachers zu zerstören, da sie die Rechtmäßigkeit der dortigen Geleitzollerhebung bestritten. Diese Provokation entschied darüber, wo Graf Heinrichs "neue Politik" nach dem Sieg Albrechts von Habsburg ansetzen, gegen wen sie sich richten würde - gegen Trier. Aber der Graf geht diplomatisch geschickt vor, reagiert nach seiner Rückkehr erstaunlich konziliant, befreit die Bürger durch Vermittlung des Grafen von Looz von der Geleitzollerhebung bei Grevenmacher, akzeptiert folglich deren Behauptung, die Zollerhebung sei unrechtmäßig erfolgt, jedoch mit einem Hintergedanken: Im Gegenzug erwartet er von den Bürgern ebenfalls Entgegenkommen, die Anerkennung einer jährlichen vogteilichen Abgeltungssteuer, was die Trierer, die ja mit dem Recht argumentierten, wohl schlecht verweigern könnten. Jedoch gingen die Bürger hierauf nicht ein. Ein weit hergeholter, aus dem Archiv des Grafen hervorgekramter verstaubter "alter Vertrag", bereits 1140/47 nicht mehr aktuell, hätte jetzt keine Gültigkeit mehr, werde daher nicht anerkannt! - Waren zuvor die Zöllner Graf Heinrichs auf der Moselinsel die "Wegelagerer", wie die "Gesta Trevirorum" formulieren, so waren jetzt die Trierer die "Bösewichte"! Mit einer ablehnenden Antwort dürfte Graf Heinrich freilich gerechnet haben, denn der Hintergedanke ließ sich weiter spinnen: Der Graf beschied sich nicht mit der negativen Antwort und begann einen Krieg mit den Trierern, vordergründig um sie zur Vertragstreue, Zahlung der 300 lb. jährlich zu zwingen, tatsächlich jedoch um die vor dem Abschluß des "alten Vertrages" bestandene vogteiliche Suprematie zurückzugewinnen! - Nichtentrichtung der 300 lb. jährlich bedeutet Rückfall in den vorvertraglichen Zustand! - Damit vollzog Graf Heinrich den Übergang von der Konsolidierungs- zur Expansionsphase, sich mit der Stadt und zugleich deren Erzbischof anlegend, mit dem Argument eines weit hergeholten Rechtsanspruchs aber mit politischem Rückhalt bei den Königen. Diese 2.Phase sollte allerdings nur von kurzer Dauer sein. Der Feldzug des Jahres 1300 gegen Trier scheiterte als die zur Verstärkung entsandten Truppen König Albrechts unter dem Kommando des märkischen Grafensohnes nach Weisung des Königs die Belagerung der Stadt abbrachen und nach Köln abzogen, mit folgenreichen politischen Konsequenzen für Graf Heinrich: Ab diesem Moment galt das Bündnis mit König Albrecht als beendet und somit auch die vorgezeichnete politische Linie des gemeinsamen Vorgehens gegen den Grafen von Hennegau, als erstes dem unmittelbar bevorstehenden Zug nach Nimwegen, wohl in Konsequenz auf Kosten einer Entfremdung mit König Philipp, dem politischen Rückhalt des Grafen von Hennegau. Noch gab Graf Heinrich seine Expansionsabsichten gegen Trier nicht auf, ein Umsturzversuch dem Luxemburger Grafenhaus nahestehender Kreise der Bürgerschaft scheiterte hauptsächlich am Widerstand der Handwerkerzünfte, denen der Erzbischof die Einberufung eines Rates der "consules" zugestand. Jetzt erst resignierte der Graf und ging zu einer Verständigungspolitik über. Bemerkenswert, wie er sich nach den Mißerfolgen, salopp formuliert, "aus der Affaire zog". Zunächst signalisierte er die Absicht, auf seine vogteilichen Ambitionen zu verzichten, begrüßt von Erzbischof und Stadt, und bot stattdessen eine Einungspolitik an, auf die Erzbischof und Stadt bereitwillig eingingen. Die Putschisten wurden rehabilitiert, der vorherige Einfluß des Grafen in der Stadt wiederhergestellt unter der Bedingung, daß die neue Ratsverfassung anerkannt wird. Er akzeptiert den von Erzbischof Dieter gegen ihn einberufenen, zumindest von diesem zugelassenen neuen Stadtrat, der seine Ambitionen letztlich zunichte gemacht hatte, revanchiert sich jedoch gegenüber Dieter, indem er im Anschluß an den Einungspakt mit den Bürgern einen Sondervertrag abschließt, die Bürger davon überzeugt, daß die vogteiliche Abgeltungssteuer der 300 lb. jährlich auch für sie vorteihaft sein werde. Er erinnert die Bürger an deren Bedeutung, daß derjenige, der sie entrichtet, sich im Besitz vogteilicher, letztendlich im Königtum verankerter Herrschaftsrechte befindet, er dabei ihre Bedenken zerstreut, indem er Bürger der Stadt zu werden verspricht und so eine Erneuerung vogteilicher Ansprüche ausschließt, und daß er in seiner Eigenschaft als Mitbürger sie und ihre Rechte gegen Anfechtungen erzbischöflicherseits zu verteidigen gedenkt. Die Stadt akzeptiert sein Angebot mit dem Vertrag vom 2.4.1302 und präsentiert sich im Vertrag vom 2.9.1304 mit Erzbischof Dieter als Inhaber der Vogtei, indem sie Dieter 300 Bewaffnete bedingt zur Verfügung stellt. Seiner Einungslinie und Bündnispolitik bleibt Graf Heinrich auch bei neuerlichen "hausgemachten" Bürgerunruhen treu, und er wirkt bei der Vollendung der Einung mit, indem die Fehde zwischen der Stadt und Daun/Praudom mit seiner Hilfe beendet wird. 3.Phase: 1301 II 9 - 1304 kurz nach VIII 21/(1305 VII) Der Entschluß, am Abwehrkampf der Flamen gegen die französische Invasion aktiv teilzunehmen fiel Graf Heinrich trotz seiner Bündnisse mit dem flämischen Grafenhaus nicht leicht. Er hielt sich im Jahre 1302 noch im Hintergrund, nahm nicht an der Schlacht bei Courtrai ("Güldensporenschlacht") teil. Könige sollten nicht bekämpft werden sondern vielmehr politischen Rückhalt in territorialpolitischen Auseinandersetzungen gewähren. Das Territorium des französischen Königreiches sollte vertragsgemäß gegen Angreifer verteidigt werden aber auch Flandern und das ihm persönlich nahestehende flämische Grafenhaus, mit dem er am 9.Februar 1301 ein erstes Bündnis abschloß. Die Kriegsziele gaben den Ausschlag, sodaß er sich für die Verteidigung Flanderns und des flämischen Grafenhauses entschied, ohne damit gegen die mit König Philipp abgeschlossenen Verträge zu verstoßen, selbst als er mit den Flamen im August/September 1303 bei der Abwehr einer bereitstehenden französischen Invasionsarmee unter König Philipp diesem bis vor die Tore von Paris folgte. Hierfür entschuldigte er sich gewissermaßen anschließend bei dem König, indem er seine Parteinahme mit seiner Feindschaft gegen den mit dem König verbündeten Grafen von Hennegau zu begründen sucht und bittet hier um eine Vermittlung Philipps, um sich in Zukunft zumindest neutral verhalten zu können. Dem Kriegszug folgt eine Phase des Attentismus, des Abwartens bis zu einem Verhandlungsergebnis (1.10.1303-15.3.1304), danach die Waffenstillstandsphase zwischen ihm und dem Grafen von Hennegau (15.3.1304-18.8.1304),während der er seine flämischen Allianzver- pflichtungen ruhen läßt. Ein zweifellos mit Erleichterung angenommener Auftrag König Philipps nach der Schlacht bei Mons-en-Pévèle, Friedensverhandlungen in die Wege zu leiten, entbindet den Grafen von der erneut eingeforderten flämischen Bündnisverpflichtung. Wie der chronologische Ablauf ausweist, haben zwischen den Phasen des "Schauplatz Trier" und des "Schauplatz Flandern" Interferenzbeziehungen bestanden. Das Bündnis Graf Heinrichs mit der flämischen Grafenfamilie von jenem 9.Februar 1301 und die Vorkommnisse in und um Flandern haben neben dem Mißerfolg bei der Belagerung Triers und dem gescheiterten Putsch sicherlich zum Politikwechsel Graf Heinrichs gegenüber Trier ihren Teil beigetragen. Gleichzeitig an zwei politischen Brennpunkten wollte und konnte er nicht mit gleichem Nachdruck präsent sein.
Um 1500 bildeten die Regensburger Juden eine der letzten Judengemeinden, die noch in einer Reichsstadt des Heiligen Römischen Reichs lebten. Der Regensburger Stadtrat ging mit immer weitreichenderen Restriktionen gegen ihre hergebrachten Rechte vor. Versuche, zu einer verbindlichen Regelung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu kommen, führten zu keinem Ergebnis. Das Innsbrucker Regiment wurde schließlich damit beauftragt, die beiden Parteien im Wege eines Gerichtsverfahrens zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen.
Der Innsbrucker Prozess gehört zu den bemerkenswertesten Aspekten der Geschichte der Juden in dieser Zeit. Über seine Hintergründe, Entwicklungen und Akteure liegt nun erstmals eine quellenfundierte Detailstudie vor. Sie zeigt, mit welcher Entschlossenheit die Regensburger Judengemeinde ihre Rechte verteidigte. Selbst als der Stadtrat Ende Februar 1519 die Juden gewaltsam aus der Stadt schaffen ließ, als Judenviertel, Synagoge und jüdischer Friedhof zerstört waren, gab das noch laufende Verfahren in Innsbruck der Judengemeinde berechtigte Hoffnung auf eine erfolgreiche Gegenwehr. Tatsächlich konnten weder Kaiser Karl V. noch die Reichsstadt Regensburg das Unrecht der Vertreibung ungeahndet ad acta legen.
Studienförderung in der Frühen Neuzeit. Das Luzerner Stipendienwesen in den Jahren 1550 bis 1650
(2008)
Anhand von Ratsprotokolle, Korrespondenzen und Testamenten wurde das Luzerner Stipendienwesen hinsichtlich seiner Funktionsweise, Intension und Wirkung untersucht für den Zeitraum 1550 bis 1650.Es stellt sich heraus, dass die Stipendien als obrigkeitliches Instrument der politischen und konfessionellen Stabilisierung des Standes Luzern dienten. Dabei erhielten in erster Linie die Söhne der Ratsherrengeschlechter die Studienförderung. D.h., dass eine Bildungsförderung eher armer Gesellschaftsschichten dem Anliegen der Statussicherung der neuen Luzerner Ratsgeschlechter entgegen stand. Dennoch wurden die obrigkeitlichen Stipendien nicht effektiv genutzt, wobei sie in Verbindung mit den (kirchlich-)privaten Studienstiftungen ein aufeinander aufbauendes Stipendiensystem ausbildeten, das die Grundausbildung und die Hochschulbildung zu mindest für einige Stipendiaten ermöglichte.
Die Arbeit widmet sich der Geschichte der Juden in den "niederen Landen" von ca. 1200 bis um 1520, mit einem Epilog über die Mitte des 16. Jahrhunderts. In der Hauptsache werden dabei die Landesherrschaften Hennegau, Brabant und Geldern in vergleichender Perspektive betrachtet. - Teil I beschreibt die Siedlungsgeschichte von den Anfängen um das Jahr 1200 über die Verdichtung des Niederlassungsnetzes bis zur Katastrophe der Jahre 1349-50 und weiter bis in die Zeit der spätmittelalterlichen Vereinzelung von Juden und ihres Ausweichens unter kleinere Herrschaften. - Teil II bietet neue Bausteine für eine Sozial- und Kulturgeschichte der jüdischen Geldleihe, welche auch in den mittelalterlichen Niederlanden der bestimmende Erwerbszweig der Juden war. - Teil III widmet sich ausführlich den Judenverfolgungen des 14. Jahrhunderts - dem "Kreuzzug" von 1309, der Verfolgung zur Zeit des "Schwarzen Todes" 1349-50 und der Brüsseler Hostienfrevelaffäre von 1370. Wichtige, weiterführende Ergebnisse bietet vor allem die Analyse der Quellen über die Katastrophe zur Zeit der Pest. - Teil IV spürt den historischen Veränderungen des christlichen Judenbildes und den Entstehungs- und Verbreitungsformen verschiedener judenfeindlicher Legenden (Ritualmord, Bilder- und Hostienschändung) im Untersuchungsraum nach. - Die im zweiten und vor allem im vierten Teil gemachten Beobachtungen werden abschließend im Hinblick auf die Frage nach dem Einfluss der Bettelorden reflektiert. Dabei wird ein Modell entworfen, in dem diese Orden vor allem in ihrer Vermittlerfunktion wirksam waren; entscheidend war auch in diesem Zusammenhang der Faktor Herrschaft.
Studien zur Geschichte der Juden im mittleren Rheingebiet während des hohen und späten Mittelalters
(1995)
Am Beispiel des mittleren Rheingebiets gibt die Studie einen detaillierten Einblick in die räumlichen und herrschaftlichen Rahmenbedingungen jüdischer Existenz im hohen und späten Mittelalter. Als Einstieg dient die chronologisch und qualitativ differenzierte Analyse des jüdischen Siedlungswesens von den hochmittelalterlichen Anfängen bis zum Jahre 1520 auf kartographischer Grundlage. Ausgehend von den am Rhein gelegenen Bischofsstädten Mainz, Worms und Speyer, die über lange Zeit die wichtigsten geistig-religiösen und kulturellen Zentren nicht nur des mittelrheinischen, sondern des gesamten aschkenasischen Judentums darstellten, erlebte die Siedlungsentwicklung der Juden einen steilen Aufschwung, der in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts seinen Höhepunkt erreichte. Nach den katastrophalen Verfolgungen der Pestjahre 1348/49 ging der Bestand an Judenniederlassungen im mittleren Rheingebiet stark zurück. Zwar kehrten die Juden nach dem Abebben der Pogromstimmung relativ schnell wieder an ihre ehemaligen Siedlungsorte zurück, doch erreichte die Zahl ihrer Niederlassungen nie mehr den Stand vor der Mitte des 14. Jahrhunderts. Im zweiten Hauptteil der Untersuchung geht es um die herausarbeitung der Gestaltungsfaktoren des jüdischen Siedlungsgefüges. Dafür bilden zentralitätstheoretische Aspekte einen Teil des Fragerasters; einen zweiten die Einflussnahme christlicher Herrschaftsträger auf das Siedlungsverhalten der Juden, etwa durch Schutz- und Geleitbriefe. Abschließend wendet sich die Untersuchung den Verfolgungen und Vertreibungen zu, denen die Juden des mittleren Rheingebiets vom frühen 11. bis zum frühen 16. Jahrhundert ausgesetzt waren. Der Wandel des Verhältnisses der Herrschaftsträger zu ihren schutzbefohlenen Juden im späten Mittelalter weist zugleich als Indikator für die "Verstaatlichung" spätmittelalterlicher Territorien über den engeren Bereich der jüdischen Geschichte hinaus in das weite Feld der allgemeinen Verfassungsgeschichte.
Die Untersuchung zeichnet zunächst die Entwicklung des Siedlungsnetzes der Juden im Elsass nach. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts lebten anscheinend nur in vier elsässischen Städten Juden; unter ihnen war Straßburg die erste. Die Zahl der Siedlungen steigt besonders nach 1300 stark an und erreicht vor 1348 ihren Höhepunkt, nicht zuletzt durch beträchtliche Zuwanderung aus der Romania. Nach den Verfolgungen zur Zeit des Schwarzen Todes geht die Zahl nachweisbarer Judensiedlungen zunächst um die Hälfte zurück. In der Folge kommt es besonders im Herzen der elsässischen Weinlandschaft zu einer neuen Ansammlung jüdischer Niederlassungen. Nach den Pogromen und Vertreibungen der Jahre 1476/77 ändert sich die jüdische Siedlungsstruktur grundlegend. - Migration als Faktor der dynamischen Entwicklung jüdischer Siedlungen wird in Teil 2 näher untersucht. Die Wanderungsbewegungen elsässischer Juden erfassten den gesamten südwestdeutschen Raum. - Im Mittelpunkt des 3. Hauptteils stehen die Judengemeinden in den wichtigsten Städten des Elsass. Die erste Straßburger Gemeinde, die bereits um 1200 in die städtische Wehrverfassung integriert war, endete mit dem Pogrom von 1349, doch existierte von 1368-1390 eine zweite, hier erstmals ausführlich erforschte Gemeinde bis zur endgültigen Vertreibung (1390). - Der 4. Hauptteil befasst sich mit dem Verhältnis der Juden zum Königtum und zu den wichtigsten Territorialherren im Elsass. - Zahlreich sind die Zeugnisse für Judenverfolgungen im späten Mittelalter, die im 5. Hauptteil analysiert werden. - Im 6. Teil wird die wirtschaftliche Tätigkeit der Juden, insbesondere ihr Anteil am Geld- und Pfandleihgeschäft sowie an der Vermarktung von Wein oder Getreide und ihr Engagement im Vieh-, Pferde- und Edelmetallhandel sowie vereinzelt durchaus in Handwerksberufen eingehend gewürdigt. Auch sämtliche nachweisbaren Judenärzte werden bei dieser Gelegenheit aufgeführt.
Untersuchungsgegenstand der Arbeit bildete die politische Bedeutung der spanischen Sprache in den Niederlanden unter Philipp II., der als König Kastiliens in Personalunion zugleich Landesherr der niederländischen Provinzen war. Das Corpus, das untersucht wurde (hauptsächlich der Briefwechsel zwischen den Regierungsstellen in Brüssel und Madrid), zeigt, daß die Wahl der Sprache wesentlich häufiger von politisch-ideologischen Faktoren bestimmt war, als dies von der Forschung bisher wahrgenommen wurde. Bereits 1562 — als die Auseinandersetzungen zwischen Philipp II. und den Adligen in den Niederlanden in eine neue Phase traten — wurden das Italienische und das Spanische in der Form eines "zweiten Verbindungskanals" in die Korrespondenz zwischen der Landvogtin Margarete von Parma und dem König eingeführt, in welcher fortan Angelegenheiten größerer Wichtigkeit diskutiert wurden. Seit der Ankunft des Herzogs Alba im Jahre 1567 ist dieser inoffizielle Briefwechsel ausschließlich in Spanisch gehalten und entwickelte sich verstärkt zu einem herausragenden Instrument, um die Macht der niederländischen Regierungsstellen zu untergraben. Hatten die niederländischen Adligen vor dem Aufstand nichts dabei gefunden, sich des Spanischen zu bedienen, wenn es ihren Zwecken nützte, so änderte sich diese Haltung besonders nach der Ankunft Herzog Albas im Jahre 1567: die Sprachwahl wurde fortan eher von strategischen Faktoren determiniert und der Gebrauch der spanischen Sprache wurde aus ideologischen beziehungsweise propagandistischen Gründen negativ bewertet. Besonders innerhalb der Oberklasse und bei denjenigen Niederländern, die aus politischen oder beruflichen Gründen außerhalb der Siebzehn Provinzen lebten, wuchs die Zahl derer, welche die Niederlande als Einheit wahrnahmen und zugleich ihrer Muttersprache einen höheren Wert zuerkannten. Die Anhänger des Aufstandes instrumentalisierten ihre eigene Sprache als eine Waffe und ein Argument gegen die "spanische Vorherrschaft". Zugleich gab es einige — allerdings unvollendete — Pläne Philipps II. durch Einrichtung eines spanischen Lehrstuhles an der Universität Löwen oder eines Austauschprogramms für Studenten in Salamanca und Leuven für die Verbreitung seiner Muttersprache zu sorgen und somit "Sprachpolitik" zu betreiben. Ein weiteres Kapitel der Arbeit ist der Sprachpolitik in der Schweiz und Frankreich im 16. und 17. Jahrhundert gewidmet. In Übereinstimmung mit dem oben zitierten Zeitgenossen Tomaso Campanella kann das Ergebnis der Arbeit folgendermaßen umschrieben werden: Drei Instrumente sind nötig, um Staaten zu erwerben und zu erhalten: Sprache, Militär und Geld.
Seit dem Godesberger Programm 1959 entwickelte sich aus dem Umgang der SPD mit Geschichte und Geschichtswissenschaft eine sozialdemokratische Geschichtskultur. Sie manifestierte sich in zweierlei Hinsicht. Zum einen wurde auf geschichtspolitischer Ebene das national-konservative Geschichtsbild und insbesondere die staats- und kontinuitätszentrierten Vorstellungen von Nation und Nationalstaat kritisiert und die Stellung des Nationalsozialismus in der deutschen Geschichte neu bewertet. Zum anderen wurde auf geschichtswissenschaftlicher Ebene das Forschungsfeld der Geschichte der Arbeiterbewegung und der Sozialdemokratie erfolgreich etabliert. Parallel dazu entstand eine große Gruppe akademischer Historiker, die der SPD angehörten oder ihr nahestanden. Sie beschäftigten sich mit Themen der Partei-, der Arbeiter- und der Sozialgeschichte, unterstützten die Geschichtspolitik der SPD, kümmerten sich um Geschichtsbewusstsein dieser Partei und nahmen - zuweilen auch kritisch - an den Diskussionen ihrer Tagespolitik teil. Aus diesen beiderseitigen Aktivitäten bildeten sich vielfältige Kommunikationswege und personelle Netzwerke zwischen SPD und Historikern. Von 1959 bis 1969 vermied die SPD im Zuge ihrer Strategie der Regierungsbeteiligung eine deutliche Profilierung ihrer eigenen Geschichtspolitik, gleichzeitig lenkte nur eine kleine und fachlich eher marginale Gruppe von Historikern die Aufmerksamkeit auf die sozialdemokratische Geschichtsschreibung und ihre Themen. Aber inzwischen wurden seitens der SPD die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Intensivierung der Kommunikation gelegt und wurden Kontakte zu einer wachsenden Zahl jüngerer Historiker geknüpft. Trotzdem waren die damaligen Kommunikationsnetzwerke räumlich und personell beschränkt. Seit 1969 erweiterten sich die Verbindungen zwischen beiden Seiten dank des politischen Aufschwungs der Sozialdemokratie und des Generationswechsels der Historikerschaft. Bis 1982 kommunizierten SPD und Historiker miteinander über viele aktuelle Themen: das Spektrum reichte von den historischen Gedenktagen über den Geschichtsunterricht in den Schulen bis hin zur Neuen Ostpolitik der sozialliberalen Koalition. Parallel dazu erlebte die sozialdemokratische Historiographie eine Konjunktur der Arbeiterbewegungsgeschichte, eine sozialgeschichtliche Neuorientierung und einen Erfolg der Sonderwegsthese. Die Kommunikationsnetzwerke umfassten immer mehr jüngere Fachhistoriker. In den Jahren 1983 bis 1989 wurden die Verbindungen der Sozialdemokratie mit den ihr nahestehenden Historikern auf politischer Ebene wegen ihrer geschichtspolitischen Auseinandersetzung mit der Christdemokratie immer enger, während die sozialdemokratische Geschichtsschreibung vor allem von der Strömung der Alltagsgeschichte und -»Geschichte von unten-« gefördert wurde. Haupttendenzen der dreißigjährigen Entwicklung der Kommunikation zwischen SPD und Geschichtswissenschaft waren wechselseitiger Austausch und Zusammenarbeit. Dabei darf jedoch nicht vernachlässigt werden, dass nicht nur die Historiker, die der Sozialdemokratie nahestanden, sondern auch die, die sich von ihr entfremdeten bzw. kritisch gegenüberstanden, Einfluss auf die Kommunikationslandschaft ausübten.
Diese Arbeit stellt die Ergebnisse eines abgeschlossenen Dissertationsprojektes zur sozialen Einbettung eines ländlichen Kreditmarktes im 19. Jahrhundert dar. Das Hauptziel der Untersuchung war es, herauszufinden, ob die soziale Einbettung von Akteuren einen messbaren positiven oder negativen Effekt auf ihren ökonomischen Erfolg im Rahmen eines historischen Kreditmarktes hatte. Das Fallbeispiel der Untersuchung ist der ländliche Kreditmarkt des in der Nähe von Reutlingen im Königreich von Württemberg im Südwesten Deutschlands gelegenen Dorfes Ohmenhausen. Die Datengrundlage der Untersuchung sind die Hypothekenbücher, Vermögensinventare, Steuerlisten und Kirchenbücher des Dorfes. In Übereinstimmung mit der Neuen Institutionenökonomik werden Kreditmärkte als soziale Netzwerke von Schuldnern und Gläubigern betrachtet. Die soziale Einbettung der Dorfbewohner ist über die (Re-)Konstruktion ihrer dorfinternen Verwandtschaftsnetzwerke operationalisiert worden. Die Akteure in diesen Verwandtschaftsnetzwerken sind alle Haushalte, die Grundsteuern bezahlt haben. Diese Haushalte besaßen Land und waren deshalb in der Lage Hypotheken aufzunehmen. Die Untersuchung wird durch den Vergleich der Verteilung der Kredite innerhalb der Verwandtschaftsnetzwerke der Stichjahre von 1825 und 1850 durchgeführt. Im Jahr 1830 trat eine signifikante Reform der Pfandgesetzgebung in Kraft. Deshalb wurde jeweils ein Stichjahr vor dem Inkrafttreten der Reform mit einem Stichjahr nach Inkrafttreten der Reform verglichen. Dies geschah um zu untersuchen, ob die Reform einen Einfluss auf die Marktstruktur hatte und ob sich im Rahmen der Reform auch die Verteilung der Kredite innerhalb der Verwandtschaftsnetzwerke änderte.
Auf der Mikroebene einer durch verwandtschaftliche Kohäsion verbundenen Personengruppe werden in einer prosopographischen Fallstudie Konsistenz und Persistenz sozialer Rangbildung im rheinisch-maasländischen Adel des späten Mittelalters untersucht. Ausgehend von dem wohl berühmtesten Vertreter der Familie von Schönau/von Schönforst, Reinhard von Schönau (ca. 1305-1376), dessen Karriere bereits in der zeitgenössischen Chronistik in Anbetracht seiner sozialen und wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen als außergewöhnlich qualifiziert wurde, greift die Themenstellung sowohl auf dessen genealogische Aszendenz wie auch auf seine Deszendenz aus, um in mehr als 35 Biogrammen aus dem Zeitraum von ca. 1250 bis ca. 1450 in einem Längsschnitt über acht Generationen hinweg das überaus disparate Quellenmaterial für die einzelnen Familienmitglieder zusammenzutragen und in seinem historischen Kontext darzustellen. Der innerhalb verschiedener Stratifikationsdimensionen " wirtschaftliche Stellung, politische Position, Konnubium, administrative Funktionen in den miteinander konkurrierenden Landesherrschaften im Westen des Reiches sowie Selbst- und Fremdbezeichnungen " differenziert evaluierte soziale Status der einzelnen Familienmitglieder jenseits einer schematischen Zuweisung in 'hohen' und 'niederen' Adel erlaubt es, strukturelle von individuellen statusbildenden Faktoren zu unterscheiden und deren unterschiedliche Bedeutung für die Persistenz sozialen Ranges darzustellen. Diese Analyse mündet in die These, daß sich die Weitergabe sozialen Ranges in der Generationenabfolge im Rahmen eines Modells hierarchisierter statusbildender Faktoren beschreiben läßt. Dieses Modell ist nicht nur auf andere genealogisch definierte Personengruppen übertragbar, sondern kann im Ergebnis auch Gültigkeit über die Familie von Schönau/von Schönforst und den Rhein-Maas-Raum hinaus beanspruchen.