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Am 03.03.2004 verkündete das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Großen Lauschangriff, in dem es die akustische Wohnraumüberwachung unter eng begrenzten Umständen für zulässig erklärte. Der Beitrag setzt sich, beginnend mit rechtsgleichenden Betrachtungen, eingehend mit dem Urteil auseinander und beleuchtet die Entscheidung ebenso wie die abweichenden Voten kritisch. Dabei zeigt der Autor Probleme auf, die sich bei der Anwendung des Urteils in der Praxis ergeben und plädiert für die Normierung auch des sog. kleinen Lauschangriffs.
Der Hauptmann von Koepenick
(2005)
Im Jahre 1898, während des Krieges der USA gegen Spanien, besetzten die USA die Bucht von Guantánamo, eine bedeutende Hafenanlage. Gemäß dem sog. Platt-Amendment, das die kubanische Verfassungsgebende Versammlung unter Druck akzeptieren musste (sonst wäre die vierjährige amerikanische Besetzung nicht beendet worden), sollte den Amerikanern eine oder mehrere Stützpunkte zugesprochen werden. Dies geschah im Pachtvertrag vom 23. Februar 1903, wodurch Kuba die Bucht von Guantánamo "for coaling and naval purposes, and for no other purpose" an die USA verpachtete. Bis 1934 bezahlten die USA $ 2.000 pro Jahr. Seit 1938 wurde die Summe auf $ 4.085 erhöht. Jedoch akzeptiert Kuba seit 1959 die amerikanische Präsenz auf kubanischem Boden nicht mehr und löst die Schecks nicht ein. Wie ist die amerikanische Präsenz in Guantánamo heute völkerrechtlich zu beurteilen?
Die ersten Filme aus Ägypten
(2005)
Die Kernaufgaben der Justiz
(2005)
Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder hat am 25.11.2004 die Entwicklung des Gesamtkonzepts für eine Große Justizreform beschlossen. Deregulierung durch Vereinheitlichung der Prozessordnungen und generelle Beschränkung auf eine Tatsacheninstanz, Aufgabenübertragung und Aufgabenauslagerung, Konzentration und Qualitätssicherung lauten die nahezu einstimmig beschlossenen Kernaussagen. Dem Beschluss liegt das Konzept zugrunde, der Justiz die notwendige Leistungsstärke und Zukunftsfähigkeit langfristig zu sichern. Da die Ressourcen in Zeiten wirtschaftlicher Umbrüche, von Sparzwängen der öffentlichen Haushalte und Einschnitten in die sozialen Sicherungssysteme nicht beliebig vermehrbar sind, soll die Justiz zu diesem Zweck auf ihre Kernaufgaben zurückgeführt werden. Hiermit gerät der Inhalt der Kernaufgaben von Rechtsprechung in das Zentrum der Diskussion. Was sind die für einen funktionierenden Rechtsstaat notwendigen Funktionen von Justiz? Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für ihre Ausgestaltung? Diese grundlegenden Fragen, die in der rechtspolitischen Debatte meist vorausgesetzt, aber nicht reflektiert werden, sind Gegenstand des Vortrags.
Die Gedächtnispsychologie beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Erfassung von Bewusstseinszuständen, die Erinnerungen begleiten (Remember/Know Paradigma). Bewusstsein bei sozialer Informationsverarbeitung wurde bisher jedoch kaum thematisiert. Untersucht wurde der Effekt kategorialer Salienz auf das subjektive Erleben von Erinnerungen an Personeneigenschaften, die in verschiedenen Abstufungen mit dem Altersstereotyp kongruent waren (konsistent, inkonsistent, neutral). Die inzidentelle Enkodierung der Eigenschaften erfolgte mittels einer Beurteilungsaufgabe, bei der entweder die Typizität (hohe kategoriale Salienz) oder die Konkretheit des Wortmaterials (niedrige kategoriale Salienz) zu beurteilen war. Es konnten Einflüsse auf das Erinnerungsbewusstsein durch die Salienz der Altersinformation, des Aufmerksamkeitsfokus sowie durch dispositionale Voreingenommenheiten (implizite Personentheorien, Verarbeitungsstile) nachgewiesen werden. Nur bei hoher kategorialer Salienz des Altersstereotyps (Experiment 1) zeigten sich Unterschiede im Erinnerungsbewusstsein. Überdies legt die Untersuchung nahe, dass die stereotypgeleiteten Erinnerungen nach den Prinzipien der Figur/Hintergrund Trennung im Bewusstsein konstruiert werden und der subjektiven Evaluation des Experimentalkontextes eine vermittelnde Rolle zufällt. So ergaben sich die Bewusstseinszustände in Abhängigkeit der Wortgruppierungen (Experiment 2) sowie der Aufmerksamkeitslage während der Enkodierung (Beurteilung der Typizität vs. Untypizität; Experiment 3). Eindrückliche Unterstützung für die Figur/Hintergrund Hypothese konnte in Experiment 4 durch eine perzeptuelle Aufgabe gewonnen werden. Hier sollten die Eigenschaften schnellstmöglich in einem Wortsuchrätsel identifiziert werden. Hohe kategoriale Salienz erleichterte das Auffinden kongruenter Wörter. Sowohl im Rekognitions- als auch im Cued Recall-Test veränderte das aktivierte Stereotyp primär die Remember-Raten. Die Ergebnisse haben damit nicht nur für den Bereich der Personenwahrnehmung neue Erkenntnisse geliefert, sondern auch das psychologische Verständnis von Bewusstsein erweitert. Im Einzelnen erfuhren der Prozessansatz als auch der Distinctiveness/Fluency-Ansatz Bestätigung. Neu konnte ein attributionaler Ansatz formuliert werden, der die subjektive Evaluation des Experimentalkontextes hervorhebt. Hierbei werden unterschiedliche Informationen aus dem experimentellen Geschehen (z.B. spezifische Kognitionen oder das Empfinden von Abrufleichtigkeit) im Sinne einer Heuristik instrumentalisiert, d.h. für die Beurteilung des Alt/Neu-Status und des Bewusstseinszustands eingesetzt. Mit Hilfe von Inhaltsanalysen konnten erstmalig entsprechende Mediatorvariablen identifiziert werden, die den Salienzeffekt auf das Bewusstsein vermitteln (Experiment 3).
Erlkönig und Mathematik
(2005)
FAMILIE LEDEBOER: TERUGKEER NAAR NEDERLAND (1926) ist einer der wenigen noch heute erhaltenen Familienfilme aus der niederländischen Kolonie Nederlands-Indië, dem heutigen Indonesien. Der Dokumentarfilmer Willy Mullens zeigt hier das Verhältnis der niederländischen Kolonialherren und ihren kolonisierten Anderen in einer sehr persönlichen, wenngleich auch nicht alltäglichen Form. Anlässlich der Rückkehr der Familie in die Niederlande werden ausgewählte Begegnungen zwischen der Familie Ledeboer und ihren Angestellten dargestellt, in denen der abstrakte, kolonial-ideologische Gegensatz zwischen dem "Selbst" und dem "Anderen" konkrete Form annimmt. Obgleich der Film den Daheimgebliebenen zeigen sollte, wie man in der Kolonie lebt und wie es einem in der Fremde ergeht, sollte zugleich durch Bilder von Ordnung und Stabilität und die Betonung der Loyalität der Angestellten und der guten Fürsorge über diese die Kolonialideologie einer weißen Überlegenheit gestützt werden. Dies gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Konflikte und eines aufkeimenden Nationalismus in der Kolonie und einer damit einhergehenden Infragestellung der kolonialen Ordnung zu dieser Zeit an Bedeutung. Der Familienfilm diente so zur Konstruktion von Normalität und zur Bestätigung der eigenen Identität als Familie und als Europäer in der Fremde, zur Bestätigung von Status und Zugehörigkeit und zur Vergewisserung des eigenen Selbstbildes auf der individuellen wie auch kollektiven Ebene. Dennoch bleibt die Darstellung des Verhältnisses von Kolonialherren und Kolonisierten ambivalent. Obschon versucht wird, bei aller Fürsorglichkeit auch soziale Distanz und Überlegenheit zu transportieren, merkt man dem Umgang auch die Vertrautheit der tagtäglichen Nähe und Interaktion an.
Rezension des 21. Bandes der Gesellschaft für Exilforschung, der sich unter dem Titel "Film und Fotografie" mit der Exilsituation in der NS-Zeit auseinandersetzt. Der Sammelband stellt unbekannte Emigranten-Schicksale aus dem Bereich Film vor, fünf Beiträge befassen sich mit der Fotografie während und nach der NS-Zeit.