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An der Schnittstelle zwischen Recht und Sprache, zwischen der überdachenden Weingesetzgebung der Europäischen Union und dem von den Mitgliedstaaten gesetztem Recht liegt das Recht der Weinbezeichnungen. Hier wie an kaum einer anderen Stelle kommt der Verbraucher mit beiden in Berührung und verliert sich nicht selten im Dschungel der zahllos scheinenden Begriffe in unterschiedlichen Sprachen, die ihn in Gestalt des Flaschenetiketts doch über Herkunft und Qualität des Weins unterrichten und so seine Kaufentscheidung erleichtern sollen. An dieser Stelle setzt die Dissertation an, um unter vergleichender Berücksichtigung der in den Einzelsprachen verwendeten Begriffe und Bezeichnungen das komplex und kunstvoll gewobene Netz zu durchdringen. Als romanistische Arbeit von den vier großen Sprachen der Romania ausgehend, wird zunächst das Weinrecht insgesamt von Frankreich, Italien, Portugal und Spanien dar- und demjenigen Deutschlands gegenübergestellt, wobei jeweils auch der Bezug zum europäischen Weinrecht, insbesondere EG-Weinmarktordnung als Grundverordnung und EG-Weinbezeichnungsverordnung als Durchführungsverordnung, hergestellt wird. Dessen Geschichte und diejenige der nationalen Weinrechtsordnungen werden ausführlich dargestellt. In einem nächsten, den Kern der Arbeit ausmachenden Schritt verengt sich der Fokus auf das Bezeichnungsrecht der Weine als solche, um nach Gewinnung der maßgeblichen Begriffe zu überprüfen, inwieweit diese in Bezug auf ihren Bedeutungsgehalt als gleichwertig anzusehen, also semantisch äquivalent sind. Die Blickrichtung ist auch hier bidirektional und umschließt neben dem Vergleich der europäischen und der nationalen Begriffe auf horizontaler Ebene die Gegenüberstellung beider Systeme in vertikaler Sicht. Ein Blick auf sonstige, nicht obligatorische Angaben, wie etwa die wichtigsten Rebsortennamen, rundet die Untersuchung ab, wobei diese und ihre so genannten Synonyme kritisch hinterfragt werden.