943 Geschichte Mitteleuropas; Deutschlands
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Um 1500 bildeten die Regensburger Juden eine der letzten Judengemeinden, die noch in einer Reichsstadt des Heiligen Römischen Reichs lebten. Der Regensburger Stadtrat ging mit immer weitreichenderen Restriktionen gegen ihre hergebrachten Rechte vor. Versuche, zu einer verbindlichen Regelung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu kommen, führten zu keinem Ergebnis. Das Innsbrucker Regiment wurde schließlich damit beauftragt, die beiden Parteien im Wege eines Gerichtsverfahrens zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen.
Der Innsbrucker Prozess gehört zu den bemerkenswertesten Aspekten der Geschichte der Juden in dieser Zeit. Über seine Hintergründe, Entwicklungen und Akteure liegt nun erstmals eine quellenfundierte Detailstudie vor. Sie zeigt, mit welcher Entschlossenheit die Regensburger Judengemeinde ihre Rechte verteidigte. Selbst als der Stadtrat Ende Februar 1519 die Juden gewaltsam aus der Stadt schaffen ließ, als Judenviertel, Synagoge und jüdischer Friedhof zerstört waren, gab das noch laufende Verfahren in Innsbruck der Judengemeinde berechtigte Hoffnung auf eine erfolgreiche Gegenwehr. Tatsächlich konnten weder Kaiser Karl V. noch die Reichsstadt Regensburg das Unrecht der Vertreibung ungeahndet ad acta legen.
Die Judengemeinde der Reichsstadt Ulm gehörte zu den bedeutendsten jüdischen Gemeinden des spätmittelalterlichen Reiches. Dies kommt darin zum Ausdruck, dass Ulmer Juden in ausgedehnte Geschäfts- und Familienbeziehungen involviert waren, die sich weit über die Stadtmauern Ulms hinaus über den gesamten süddeutschen Raum und im 15. Jahrhundert sogar bis nach Oberitalien erstreckten. Ferner fungierte die Ulmer Judengemeinde als regionales Zentrum für eine Reihe von jüdischen Niederlassungen im städtischen Umfeld. Gestützt auf eine breite Basis meist unedierter Quellen, befasst sich der Autor in seiner Studie sowohl mit den internen Belangen der Ulmer Judengemeinde als auch mit den vielseitigen Kontakten, die Ulmer Juden mit Christen der näheren und weiteren Umgebung unterhielten. Dabei zeigt sich, dass die Berührungspunkte zwischen Juden und Christen im Mittelalter keineswegs auf die Bereiche Ausgrenzung, Verfolgung und Vertreibung zu reduzieren sind, sondern dass Angehörige der beiden Religionsgemeinschaften oftmals über Jahrzehnte hinweg friedlich nebeneinander lebten und zum gegenseitigen Vorteil miteinander kooperierten.
Die Dissertation beschäftigt sich mit der Wahrnehmung ländlicher Armut als räumlichem Phänomen und untersucht die Maßnahmen der Agrar-, Sozial- und Raumordnungspolitik, die als strukturpolitisch wirksam zur Bekämpfung sowie Vermeidung ländlicher Armut in den zeitgenössischen Diskursen angenommen wurden. Im Mittelpunkt der Analyse stehen dabei die traditionell landwirtschaftlich geprägten Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Untersucht wird, wie das ländliche Armutsproblem in Aussagen von Agrar- und Sozialpolitikern sowie Experten definiert und beschrieben wurde und welche Maßnahmen aufgrund dieser Annahmen als geeignet erschienen, Armut in den agrarwirtschaftlich geprägten Regionen zu bekämpfen. Die Forschungsarbeit basiert auf der Analyse und Bewertung von Förderprogrammen und Förderungshilfen von Bund, Ländern und Kommunen und untersucht diese auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Existenzsicherung landwirtschaftlicher Betriebe im südwestdeutschen Raum zwischen 1949 und 1974. Ländliche Armut wird so als vor allem bäuerliche Armut beschrieben, die in den zeitgenössischen Diskursen als räumlich abgrenzbare Existenzgefährdung in sogenannten "strukturschwachen" Räumen konstruiert wurde. Im Zusammenhang mit der Untersuchung wirtschaftspolitischer Debatten werden die sozialpolitischen Probleme diskutiert, gesetzliche Durchführungsbestimmungen der Sozialpolitik auf ihre konkreten Ziele hinsichtlich Armutsbekämpfung auf dem Land untersucht sowie die Verflechtungen von Wirtschafts- und Sozialpolitik analysiert.
The present study covers the period from the late-ninth to the early-sixteenth centuries. Within this period, the late-thirteenth to mid-fourteenth centuries marked the decisive turning point, shaped more by attitudes and actions among the Christian majority than among Jewish agents. Our findings indicate an intensification of anti-Jewish tendencies, rooted in religious developments in Western Christendom. According to circumstances, however, these tendencies had a very varying impact across time and space. The frequent religious and ecclesiastical reform movements of Western Europe offer cases in point. In the 'German' Empire north of the Alps the monastic reforms of Saint Maximin and Gorze were by no means confined to the realm of monasticism; they were essential for shaping the historical circumstances in which the foundations of Ashkenazic Judaism were laid in the tenth and early-eleventh centuries. The concept of 'honor' was used by leading ecclesiastics such as bishop Rudiger of Speyer in 1084 to justify the settlement of Jews, but also by civic authorities such as those of Regensburg later on. It is significant for the long-term tendency, therefore, that the late-medieval expulsions from cities like Trier, Cologne, and Regensburg were eventually also legitimized by reference to the idea of honor.
Die Dissertation bietet erstmals eine systematisch vergleichende Analyse von jüdischen Gemeinden in Kathedralstädten. Diese gehören zu einem Städtetypus, der wesentlich durch seine Mittelpunktfunktion innerhalb der Bistümer bestimmt ist und in dem sich urbanes Leben bis zum 14. Jahrhundert am stärksten entfaltete. Kathedralstädte besaßen religiöse, wirtschaftliche, politische, militärische und geistige Funktionen und standen in engen Wechselbeziehungen zum Umland. Darüber hinaus beheimateten sie die frühesten christlichen Stadtgemeinden sowie fast ausnahmslos die bedeutendsten Judengemeinden innerhalb der Diözesen. Die untersuchten Zentren umspannten mit ihren aneinander grenzenden Bistümern den Südosten der deutschen "Altsiedellande". Hier entfalteten sich jüdische Niederlassungen in der Regel früher und stärker als in den östlichen "Neusiedellanden". Zum Süden waren die bayerischen von den südalpinen Juden getrennt. In östlicher Richtung war insbesondere Regensburg mit den dortigen christlichen und jüdischen Bewohnern ein Brückenkopf in die Donaulande und nach Böhmen. Zugleich fungierten die jüdischen Gemeinden von Augsburg und Regensburg als Vermittlerinnen zu den intensiv von Juden besiedelten Regionen Frankens, Schwabens und der Oberpfalz. Mit der Beachtung dieser weiträumigen Verbindungen bietet die Studie neue Zugänge zu den europäischen Dimensionen der mittelalterlichen Geschichte der Juden. Vor diesem Hintergrund werden in vergleichender Perspektive die komplexen Beziehungen zwischen Juden und Christen auf ökonomischer, sozialer und rechtlicher Ebene untersucht, die jeweils unterschiedlichen Handlungsspielräume dargestellt und mit zahlreichen Beispielen illustriert. Der dabei konsequent komparatistisch ausgerichtete Ansatz öffnet den Blick für die Besonderheiten der Lebensbedingungen von Juden in den Kathedralstädten des weiteren altbayerischen Raumes und trägt zu einer grundlegenden Erweiterung des Forschungsstandes bei.
Diese Arbeit stellt die Ergebnisse eines abgeschlossenen Dissertationsprojektes zur sozialen Einbettung eines ländlichen Kreditmarktes im 19. Jahrhundert dar. Das Hauptziel der Untersuchung war es, herauszufinden, ob die soziale Einbettung von Akteuren einen messbaren positiven oder negativen Effekt auf ihren ökonomischen Erfolg im Rahmen eines historischen Kreditmarktes hatte. Das Fallbeispiel der Untersuchung ist der ländliche Kreditmarkt des in der Nähe von Reutlingen im Königreich von Württemberg im Südwesten Deutschlands gelegenen Dorfes Ohmenhausen. Die Datengrundlage der Untersuchung sind die Hypothekenbücher, Vermögensinventare, Steuerlisten und Kirchenbücher des Dorfes. In Übereinstimmung mit der Neuen Institutionenökonomik werden Kreditmärkte als soziale Netzwerke von Schuldnern und Gläubigern betrachtet. Die soziale Einbettung der Dorfbewohner ist über die (Re-)Konstruktion ihrer dorfinternen Verwandtschaftsnetzwerke operationalisiert worden. Die Akteure in diesen Verwandtschaftsnetzwerken sind alle Haushalte, die Grundsteuern bezahlt haben. Diese Haushalte besaßen Land und waren deshalb in der Lage Hypotheken aufzunehmen. Die Untersuchung wird durch den Vergleich der Verteilung der Kredite innerhalb der Verwandtschaftsnetzwerke der Stichjahre von 1825 und 1850 durchgeführt. Im Jahr 1830 trat eine signifikante Reform der Pfandgesetzgebung in Kraft. Deshalb wurde jeweils ein Stichjahr vor dem Inkrafttreten der Reform mit einem Stichjahr nach Inkrafttreten der Reform verglichen. Dies geschah um zu untersuchen, ob die Reform einen Einfluss auf die Marktstruktur hatte und ob sich im Rahmen der Reform auch die Verteilung der Kredite innerhalb der Verwandtschaftsnetzwerke änderte.
Die Dissertation untersucht am Beispiel mikrohistorischer Fallstudien die Forschung des remigrierten Instituts für Sozialforschung in Frankfurt am Main unter der Leitung Max Horkheimers und Theodor W. Adornos. Deren empirische Sozialforschung war in Institutionen der frühen Bundesrepublik gefragt, weil die Forscher durch die Studien zur Autoritären Persönlichkeit den Ruf als Experten der Demokratie erworben hatten. Die Forschungsdisziplinen, in denen das Frankfurter Institut seine Expertise entfaltete, reichten von den Feldern der Militärsoziologie über die Sozialpsychologie, über dass Feld der Politischen Bildung bis hin zur Industrie- und Betriebssoziologie. Für das Amt Blank, das Bundesverteidigungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit, die Bundeszentrale für Heimatdienst und den Mannesmannkonzern untersuchte das Frankfurter Institut die Akzeptanz demokratischer Institutionen und das demokratische Bewusstsein der Deutschen. Dabei konnte es an Studien der alliierten Besatzungsorgane anschließen, entwickelte aber deren Untersuchungsmethoden durch die Etablierung qualitativer Erhebungsverfahren wie das Gruppendiskussionsverfahren entscheidend weiter. Die Dissertation kommt zum Ergebnis, dass kritische Sozialforschung in der frühen Bundesrepublik nachgefragt wurde, dass aber durch vielfältige Konflikte und Widerstände von etablierten Wissenschaftlern, deren Karrieren zu einem guten Teil im Nationalsozialismus begonnen hatte, aber auch mit den untersuchten Eliten, Verbänden und im industriellen Großkonzern eine breiteren Rezeption verhindert wurde.
Seit dem Godesberger Programm 1959 entwickelte sich aus dem Umgang der SPD mit Geschichte und Geschichtswissenschaft eine sozialdemokratische Geschichtskultur. Sie manifestierte sich in zweierlei Hinsicht. Zum einen wurde auf geschichtspolitischer Ebene das national-konservative Geschichtsbild und insbesondere die staats- und kontinuitätszentrierten Vorstellungen von Nation und Nationalstaat kritisiert und die Stellung des Nationalsozialismus in der deutschen Geschichte neu bewertet. Zum anderen wurde auf geschichtswissenschaftlicher Ebene das Forschungsfeld der Geschichte der Arbeiterbewegung und der Sozialdemokratie erfolgreich etabliert. Parallel dazu entstand eine große Gruppe akademischer Historiker, die der SPD angehörten oder ihr nahestanden. Sie beschäftigten sich mit Themen der Partei-, der Arbeiter- und der Sozialgeschichte, unterstützten die Geschichtspolitik der SPD, kümmerten sich um Geschichtsbewusstsein dieser Partei und nahmen - zuweilen auch kritisch - an den Diskussionen ihrer Tagespolitik teil. Aus diesen beiderseitigen Aktivitäten bildeten sich vielfältige Kommunikationswege und personelle Netzwerke zwischen SPD und Historikern. Von 1959 bis 1969 vermied die SPD im Zuge ihrer Strategie der Regierungsbeteiligung eine deutliche Profilierung ihrer eigenen Geschichtspolitik, gleichzeitig lenkte nur eine kleine und fachlich eher marginale Gruppe von Historikern die Aufmerksamkeit auf die sozialdemokratische Geschichtsschreibung und ihre Themen. Aber inzwischen wurden seitens der SPD die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Intensivierung der Kommunikation gelegt und wurden Kontakte zu einer wachsenden Zahl jüngerer Historiker geknüpft. Trotzdem waren die damaligen Kommunikationsnetzwerke räumlich und personell beschränkt. Seit 1969 erweiterten sich die Verbindungen zwischen beiden Seiten dank des politischen Aufschwungs der Sozialdemokratie und des Generationswechsels der Historikerschaft. Bis 1982 kommunizierten SPD und Historiker miteinander über viele aktuelle Themen: das Spektrum reichte von den historischen Gedenktagen über den Geschichtsunterricht in den Schulen bis hin zur Neuen Ostpolitik der sozialliberalen Koalition. Parallel dazu erlebte die sozialdemokratische Historiographie eine Konjunktur der Arbeiterbewegungsgeschichte, eine sozialgeschichtliche Neuorientierung und einen Erfolg der Sonderwegsthese. Die Kommunikationsnetzwerke umfassten immer mehr jüngere Fachhistoriker. In den Jahren 1983 bis 1989 wurden die Verbindungen der Sozialdemokratie mit den ihr nahestehenden Historikern auf politischer Ebene wegen ihrer geschichtspolitischen Auseinandersetzung mit der Christdemokratie immer enger, während die sozialdemokratische Geschichtsschreibung vor allem von der Strömung der Alltagsgeschichte und -»Geschichte von unten-« gefördert wurde. Haupttendenzen der dreißigjährigen Entwicklung der Kommunikation zwischen SPD und Geschichtswissenschaft waren wechselseitiger Austausch und Zusammenarbeit. Dabei darf jedoch nicht vernachlässigt werden, dass nicht nur die Historiker, die der Sozialdemokratie nahestanden, sondern auch die, die sich von ihr entfremdeten bzw. kritisch gegenüberstanden, Einfluss auf die Kommunikationslandschaft ausübten.
Die ältesten bekannten jüdischen Grabsteine in den Rheinlanden befinden sich in Mainz und Worms. Ihre Inschriften werden dem 11. Jahrhundert n. Chr. zugeordnet und sind meistens datiert. Möglicherweise noch früher ist die undatierte Inschrift von Heilbronn anzusetzen, die aber vielleicht gar kein Epitaph ist. In dieser Untersuchung wird nach der Einleitung (Vorstellung eines namenkundlich-geschichtswissenschaftlichen Projekts) zunächst der Wert jüdischer Epitaphe für die onomastische Forschung aufgezeigt, die regionale Verteilung der rheinischen jüdischen Grabsteine des Mittelalters beschrieben und die Abgrenzung historischer Phasen erörtert. Bei der Prüfung der Heilbronner Inschrift und ihres Umfelds ergaben sich bisher unbeachtete Aspekte, deren Bedeutung für die Einordnung dieses Epigraphs aufgezeigt wird. Die anschließenden Analysen und Erörterungen richten sich nach einer Abfolge, die auch bei der Untersuchung der datierten Grabinschriften beachtet wird: Nach der Behandlung von Datierungsfragen wird der Blick auf die onomastischen Felder Name(n), Attribut(e), Bindeglied(er), Schrift(en), Sprache(n) und Kette(n) gerichtet. Der jeweils angefügte Vergleich mit antiken jüdischen Inschriften ist nach ebendiesem Muster aufgebaut. So wird beispielsweise nicht nur die Verbreitung des mit der Heilbronner Inschrift überlieferten Namens Nathan im Mittelalter skizziert, sondern auch konstatiert, daß dieser biblische Name in dem betreffenden Vergleichsmaterial der Antike nicht zu finden ist. Aus arbeits- und darstellungsökonomischen Gründen wird bei der Behandlung der erwähnten Grabsteine in Mainz und Worms unterschieden zwischen denjenigen Teilaufgaben, die alle diesbezüglichen Inschriften der Zeit vor dem Ersten Kreuzzug betreffen, und denjenigen, die sich auf die speziellen Angaben des einzigen bekannten Epitaphs der Phase Ia (bis ca. a. 1050) beziehen. Die erstgenannten Teilaufgaben werden in dieser Grundlegung erörtert, dagegen die speziellen Angaben der Epitaphe der Phase Ib (ca. a. 1050-1100) erst in einer künftigen Publikation ausführlicher besprochen. Zu den generellen Beobachtungen bei den Vergleichen nicht nur mit antiken, sondern auch mit späteren jüdischen (Grab-)Inschriften u. a. in Italien (bes. Venosa), Spanien und Frankreich gehört, dass man sich in der Antike bei der Zählung der Jahre auf die nichtjüdische Herrschaftsausübung (wie römische Konsuln) bezog, während man im Mittelalter spezifisch jüdisch ("nach der Zerstörung des Tempels", "nach der Erschaffung der Welt") zählte. Weiterhin ist z. B. bemerkenswert, dass die jüdischen Epitaphe nach ca. 750 ausschließlich mit hebräischen Buchstaben geschrieben wurden ("Schriftgrenze") und dass von den untersuchten nur rheinische den Zusatz Lifrat "nach der Zählung" aufweisen. Eine rheinische Spezialität ist zudem die auffällige Häufigkeit des biblischen Namens Jehuda und die Verbreitung von Senior/Schneior, wobei, von dem lateinischen Wort ausgehend, in der Untersuchung verschiedene Positionen zur sprach- und regionalhistorischen Einordnung dieses Namens erwogen und linguistische Fakten und Faktoren besonders aus der Perspektive der germ.-deutschen Majoritätskomponente des Jiddischen und aus romanistischer Sicht erörtert werden. Spezifika der jüdischen Namenwelt werden bei der Darstellung onomastischer Ketten erstmals in angemessener Detailbeachtung berücksichtigt, was entsprechende Vergleiche entscheidend befördert. Ergänzt wird die Abhandlung nicht nur u. a. durch Kontextwiedergaben und 28 Tabellen, sondern auch durch sechs umfangreiche Exkurse, in denen neben philologischen (z. B. Diminutivbildungen) und literarischen Fragen auch solche anderer Disziplinen wie archäologisch-historischer in den Blick genommen werden.
Die Dissertation beschäftigt sich mit dem Denkmalkult in der aufstrebenden deutschen Indsutrieregion des Kaiserreichs (1871 - 1918). Denkmalprojekte dienten als Plattform für die Bezeugung und Selbstvergewisserung von Werten wie nationale Gesinnung und Bürgerlichkeit unter Nutzung nationaler, indstrieller und lokaler Symbole. Der zweite Teil enthält ein Verzeichnis der zwischen 1871 und 1918 errichteten kommunalen Denkmäler im Ruhrgebiet.
Ziel der Untersuchung ist, in dem durch die Grundkarte des Geschichtlichen Atlas der Rheinlande vorgegebenen Gebiet die höheren Bildungseinrichtungen zu erfassen, sie schulgeschichtlich zu analysieren und darauf aufbauend die Entwicklungslinien dieser Schulen über den Zeitraum vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende des Alten Reiches, auf dem linken Rheinufer noch bis 1814 aufzuzeigen. Von besonderem Interessen sind dabei die Territorien Kurtriers und das pfälzische Gebiet links des Rheins. Zu den untersuchten Schultypen gehören Universitäten, Akademien, protestantische Archigymnasien, Jesuitengymnasien, protestantische Gymnasien sowie protestantische und katholischen Lateinschulen. Die Universitäten bildeten über Jahrhunderte die weltlichen und geistlichen Eliten aus, ließen sich unterschiedlich gut auf die neuen geistesgeschichtlichen Strömungen ein. Es entwickelten sich protestantische und katholische Hochburgen sowie Zentren des Humanismus oder der Aufklärung. Die häufig in der Forschung vertretene These der Rückständigkeit katholischer Einrichtungen kann nur bedingt gehalten werden, da auch die katholischen Universitäten sich Neuerungen öffneten. Dies trifft gerade für die Bonner Hochschule zu, die von den 1780er Jahren an bis zum Ende des Alten Reiches mit am konsequentesten die Anforderung der Aufklärung umsetzte. Die Akademien bzw. Spezialschulen, Gründungen des 18. Jahrhundert, dienten ebenso der Elitenausbildung, vermittelten in besonderem Maße praxisrelevantes Wissen und entstanden teilweise in bewusster Konkurrenz zu den Universitäten. Ihre Bildungsinhalte waren zeitgemäßer als das, was an den Universitäten gelehrt wurde, weshalb sie sich großer Beliebtheit erfreuten. Als dann aber im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts die alten Hochschulen in reformpolitischer Hinsicht gleichzogen, verloren die Akademien ihre anfängliche Attraktivität. Die protestantischen Archigymnasien entstanden hauptsächlich in den Herzogtümern Kleve-Jülich-Berg, die bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts über keine protestantische Universität verfügten; daher übernahmen diese Anstalten nach dem Konfessionswechsel eines Territoriums die Funktion einer Hochschule, auch wenn hier keine akademischen Grade verliehen werden konnten. Häufig auf den ausdrücklichen Wunsch der Bürgerschaft gegründet, versorgten diese Einrichtungen in akademischen Oberkursen ihr Umfeld mit Verwaltungskräften und Pfarrern und entwickelten sich zu kleineren Bildungszentren. Ihr Ziel war es nie, mit den Universitäten direkt zu konkurrieren. In erster Linie ging es bei diesen Einrichtungen darum, den lutherischen oder reformierten Glauben zu festigen und durch die Vermittlung von profundem Wissen auch auf den Besuch der Universität vorzubereiten. Sie verpflichteten sich fast durchgängig einer bestimmen Orthodoxie und wurden deshalb im 18. Jahrhundert im Zuge der Aufklärung mehr und mehr hinterfragt.
In den Rheinlanden agierten in der Frühen Neuzeit zahlreiche Räuberbanden. Trotz zahlreicher Hinweise auf Bandenaktivitäten scheitert eine umfassende Studie über die Erscheinungsformen dieser kollektiven Delinquenz jedoch an einer ungleichmäßigen Quellenüberlieferung; denn ausführliche Informationen, beispielsweise über das Deliktspektrum oder die bevorzugten Opfer, fehlen ebenso wie erschöpfende Auskünfte über die Gegenmaßnahmen der Obrigkeit. Die wichtigste Grundlage bilden daher die Actenmäßigen Geschichten, die eine Übersicht der angeklagten Verbrechen enthalten. Die Vielzahl an Delikten, die hingegen nicht zur Anklage gelangten, erschließt sich allerdings nicht. Dies gilt auch im Hinblick auf jene Bandenmitglieder, die nicht am Hauptverfahren beteiligt waren; über sie, ihre Straftaten und ihre Funktion innerhalb der Bande werden wir nicht unterrichtet. Aus diesen Gründen ist es schon als ausgesprochener Glücksfall zu bezeichnen, daß zumindest für die zwischen 1796 und 1802 agierende Schinderhannesbande vollständige Ermittlungsakten vorliegen. Zwischen 1796 und 1802 verübte sie mindestens 211 Verbrechen. Den Höhepunkt ihrer Aktivitäten entfaltete die Bande zwischen dem Herbst 1799 und dem September 1801: Mit seiner Bande erstürmte Bückler in diesen Jahren die Häuser begüterter Kaufleute oder überfiel auf offener Landstraße die Reisenden. Durch Brandbriefe, die er mit "Johannes durch den Wald" unterzeichnete, erpreßte er größere Geldsummen und stellte "Sicherheitskarten" aus, die den Besitzern sicheres Geleit garantieren sollten. Die Opfer der Bande wurden bei den Aktionen in der Regel brutal mißhandelt; einige Personen wurden sogar ermordet. Alle Versuche der Behörden, der Bande das Handwerk zu legen, schlugen zunächst fehl. Die Wende erfolgte 1801, als die Einwohner von Staudernheim und Obermoschel erstmals gegen die Räuber vorgingen; in der Folgezeit mißlangen viele Verbrechen. Auch die damaligen Justizorgane erhöhten permanent den Fahndungsdruck und engten so den Operationsraum mehr und mehr ein. Mit den noch verbliebenen Komplizen setzte sich der Schinderhannes auf das rechte, vermeintlich sicherere Rheinufer ab, um sich so dem staatlichen Zugriff zu entziehen. Hier wurde er jedoch am 31. Mai 1802 in der Nähe von Wolfenhausen von kurtrierischen Behörden verhaftet und an die Franzosen ausgeliefert. In seinen Verhören gab er bereitwillig Auskunft über seine Verbrechen und nannte alle daran beteiligten Komplizen, die ebenfalls nach und nach ergriffen wurden. Die umfassenden Aussagen der Bandenmitglieder ermöglichen nicht nur eine Fallstudie zur Schinderhannesbande, sondern gewähren darüber hinaus Einblick in die verschiedenen Erscheinungsformen der kollektiven Delinquenz an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert: Die damaligen Räuberbanden bildeten keine hierarchischen Organisationen, an deren Spitze ein Räuberhauptmann stand. Vielmehr handelte es sich um "lockere Gesellungen", die nur bei schweren Verbrechen in größeren Verbänden auftraten. Meistens arbeiten die Mitglieder jedoch auf eigene Rechnung oder in kleineren Gruppen, die nicht mehr als drei Personen umfaßten. Ihre Mitglieder rekrutierten die Banden zu einem überwiegenden Teil aus den vagierenden Bevölkerungsschichten. Trotz zahlreicher Rückschläge ermöglichte die Verhaftung des Schinderhannes die Festnahme noch flüchtiger Bandenmitglieder zu veranlassen. Dabei kooperierten die französischen Behörden eng mit den rechtsrheinischen Stellen, so daß sich schon nach relativ kurzer Zeit weitere Erfolge einstellten: Ende November 1802 saßen in den Mainzer Gefängnissen fast ein hundert Personen. Nach Abschluß der Ermittlungen eröffnete das Mainzer Spezialgericht schließlich am 23. Oktober 1803 das Verfahren gegen 68 Angeklagte und verhandelte die in der Anklageschrift zusammengestellten Klagepunkte. Den 132 Zeugen der Anklage stellten die neun Anwälte, welche die Mandate der Angeklagten übernommen hatten, 202 Zeugen der Verteidigung gegenüber. Nach langandauernden Beratungen " das Spezialgericht mußte in nahezu 700 Einzelpunkten über die individuelle Schuld jedes Angeklagten befinden " erging am 20. November 1803 das Urteil: 19 Bandenmitglieder, unter ihnen auch Johannes Bückler, wurden zum Tode durch die Guillotine verurteilt, 24 Angeklagte erhielten zum Teil langjährige Gefängnisstrafen; die übrigen Angeklagten sprach das Spezialgericht frei. Die Todesurteile wurden einen Tag später vor einer großen Zuschauermenge vollstreckt. Endgültig unterbinden konnten die Behörden die Aktivitäten von Räuberbanden am Rhein nicht; schon im Mai 1803 war zum Beispiel im Soonwald eine neue Bande unter Führung von Peter Schwarz aktiv, und Berichte über die Aktivitäten von Räuberbanden sollten auch in den folgenden Jahren nicht enden. Offene Straßenüberfälle oder Raubzüge mit hoher Personalstärke sind für das erste Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts allerdings nicht mehr belegt. Statt dessen verlegten die Räuber die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit auf Einbruch und Diebstahl.
Auf der Mikroebene einer durch verwandtschaftliche Kohäsion verbundenen Personengruppe werden in einer prosopographischen Fallstudie Konsistenz und Persistenz sozialer Rangbildung im rheinisch-maasländischen Adel des späten Mittelalters untersucht. Ausgehend von dem wohl berühmtesten Vertreter der Familie von Schönau/von Schönforst, Reinhard von Schönau (ca. 1305-1376), dessen Karriere bereits in der zeitgenössischen Chronistik in Anbetracht seiner sozialen und wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen als außergewöhnlich qualifiziert wurde, greift die Themenstellung sowohl auf dessen genealogische Aszendenz wie auch auf seine Deszendenz aus, um in mehr als 35 Biogrammen aus dem Zeitraum von ca. 1250 bis ca. 1450 in einem Längsschnitt über acht Generationen hinweg das überaus disparate Quellenmaterial für die einzelnen Familienmitglieder zusammenzutragen und in seinem historischen Kontext darzustellen. Der innerhalb verschiedener Stratifikationsdimensionen " wirtschaftliche Stellung, politische Position, Konnubium, administrative Funktionen in den miteinander konkurrierenden Landesherrschaften im Westen des Reiches sowie Selbst- und Fremdbezeichnungen " differenziert evaluierte soziale Status der einzelnen Familienmitglieder jenseits einer schematischen Zuweisung in 'hohen' und 'niederen' Adel erlaubt es, strukturelle von individuellen statusbildenden Faktoren zu unterscheiden und deren unterschiedliche Bedeutung für die Persistenz sozialen Ranges darzustellen. Diese Analyse mündet in die These, daß sich die Weitergabe sozialen Ranges in der Generationenabfolge im Rahmen eines Modells hierarchisierter statusbildender Faktoren beschreiben läßt. Dieses Modell ist nicht nur auf andere genealogisch definierte Personengruppen übertragbar, sondern kann im Ergebnis auch Gültigkeit über die Familie von Schönau/von Schönforst und den Rhein-Maas-Raum hinaus beanspruchen.
Untersucht wird die Geschichte des Führerkorps des nationalsozialistischen Reichsarbeitsdienstes von seinen Anfängen im Freiwilligen Arbeitsdienst der Weimarer Republik bis zu den Traditionsverbänden der ehemaligen Führer in der Gegenwart. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Sozial- und Institutionsgeschichte des Führerkorps, die um alltags- und mentalitätsgeschichtliche Aspekte ergänzt werden. Auf der Grundlage einer statistischen Auswertung von 1000 Personalakten werden die Zusammensetzung und die Sozialstruktur des Führerkorps, seine "Gleichschaltung" sowie seine Beziehungen zu Militär, Nationalsozialismus und Kirche analysiert. Als Folie für die Interpretation dient der Vergleich mit anderen Berufsgruppen sowie den Führerkorps anderer NS-Organisationen. Aufbauend auf dieser prosopographischen Untersuchung wird anhand von zeitgenössischen und autobiographischen Äußerungen von Arbeitsdienstführern erklärt, warum der Arbeitsdienst so positiv erlebt wurde, daß er Teil der Identität vieler Führer wurde, und welche Faktoren zur Entstehung einer Gemeinschaft unter den Führern beitrugen, die bis in die jüngste Vergangenheit hinein bestand. Das primäre Interesse gilt hierbei den Mechanismen, mit denen der totalitäre NS-Staat bei den Angehörigen seiner unteren und mittleren Führungs- und Trägerschichten Loyalität erzeugte und erhielt. Schließlich wird die Rolle der Führer im Lageralltag und in der Lagererziehung des Reichsarbeitsdienstes betrachtet. Die Strukturen der Lager und die zu konstatierende Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität der Lagererziehung lassen dabei Schlüsse auf Charakter und Funktion des Arbeitsdienstes im "Dritten Reich" zu.
Ausgehend von der zentralen Fragestellung nach den grenzüberschreitenden Beeinflussungsformen der Aachener Frühindustrialisierung kann in den untersuchten Bereichen der Eisenindustrie und des Maschinenbaus ein umfangreiches Beziehungsgeflecht zwischen dem Lütticher und dem Aachener Raum aufgezeigt werden. Neben wallonischen Unternehmern, die im Aachener Raum alleine oder mit rheinischen Kollegen Betriebe gründeten, kann eine Reihe von wallonischen Ingenieuren, Mechanikern, Hüttentechnikern, Arbeiterhandwerkern und Facharbeitern nachgewiesen werden, deren Bedeutung für den Technologietransfer der Frühindustrialisierung des Aachener Raumes nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Neben den personellen Beeinflussungsformen zeigt sich vor allem in der Eisenindustrie, die bereits in der frühindustriellen Phase durch einen großen Kapitalbedarf gekennzeichnet war, eine führende Rolle belgischer Kapitalisten bei der Finanzierung von Neugründungen und der Erweiterung bestehender Produktionsanlagen in der Betriebsform der Aktiengesellschaft. Insgesamt bewirkte die belgische Beeinflussung der Frühindustrialisierung eine wirtschaftliche Durchlöcherung der staatspolitischen Grenze von 1815. Dabei wurden privatwirtschaftliche Initiativen auf beiden Seiten der Grenze durch zoll- und wirtschaftspolitische Maßnahmen unterstützt.