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Weibliches Publikum, Programmgestaltung und Rezeptionshaltung im frühen deutschen Kino (1906-1918)
(2009)
Die vorliegende Dissertation analysiert die wechselseitigen Einflussnahmen von weiblichem Publikum und der Kino-Programmgestaltung in der Zeit von der Gründung erster ortsfester Kinos um 1906 bis zum Ende des 1. Weltkrieges. Dabei bilden der Kinobesuch von Frauen, die Konstruktion von Geschlechteridentität im und durch das Kinoprogramm und der wechselseitige Einfluss von weiblichem Publikum und Programmgestaltung, sowie die Veränderung von Filmgenres und -längen und die Veränderung des Rezeptionsverhaltens das Paradigma der Analyse. Der Fokus auf das weibliche Publikum ist bewusst gewählt, da Frauen auch zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen großen Anteil am Kino-Publikum ausmachten. Dies ist besonders bemerkenswert unter der Prämisse, dass Frauen traditionell aufgrund der bürgerlichen Trennung zwischen privater und öffentlicher Sphäre nicht Teil eines öffentlichen Publikums waren. Daher liegt es nahe zu vermuten, dass das Auftreten dieses völlig neuen Publikumssegments nicht spurlos am Kino vorbeigegangen ist. Es hat Einfluss genommen auf die Filme, aber auch auf das Kino als Ort und die Programmierung seiner Filme. Das Aufkommen eines weiblichen Publikums bewirkte, so die Leitthese der vorliegenden Dissertation, eine Veränderung der Kinoprogrammstruktur weg vom diversen Nummerprogramm des "cinema of attractions", das kürzere Slapstick-Filme, Trickfilme sowie kurze Filme mit Spielhandlungen mit dokumentarischem Material verband hin zu einem Programm, dessen Hauptattraktion ein, oder maximal zwei lange Filme mit fiktionalem Inhalt waren. Auf der Grundlage zweier Lokalstudien zum Kinoprogramm zweier mittelgroßer deutscher Städte analysiert die vorliegende Arbeit den Prozess, in dem das von klassen- und geschlechtsspezifischer sowie kultureller Diversität geprägte frühe Kino, dem Heide Schlüpmann eine heimliche Komplizenschaft mit der weiblichen Emanzipationsbewegung des Wilhelminischen Deutschlands zuspricht, abgelöst wird durch ein stabilisiertes, institutionalisiertes, nationalisiertes deutsches Kino. Eingeführt und ergänzt wird die tiefergehende Analyse der Kinoprogramme der untersuchten Städte durch eine auf historischen Quellen beruhende Untersuchung der Struktur und Wahrnehmung des weiblichen Publikums und der Programm- und Aufführungsmodalitäten in der Zeit zwischen 1906 und 1913 sowie während des Ersten Weltkriegs.
Freiheit und Sklaverei sind offensichtlich beliebte Themen für Dion gewesen. In fast allen Reden unseres Autors kann man Ideen, Anspielungen und Hinweise auf Sklaverei und Sklaven finden. Das Gleiche lässt sich auch für die Freiheit und die Freien feststellen. Eine theoretische Erörterung der Begriffe "Freiheit" und "Sklaverei" findet man in der 14. und in der 15. Rede, die beide unter dem Titel περὶ δουλεία καὶ ἑλευθερία (Über die Sklaverei und die Freiheit) überliefert sind. In der 14. Rede diskutiert Dion mit einem anonymen Gesprächspartner und versucht zu bestimmen, was Freiheit und Sklaverei sind, bzw. zu klären, was "frei sein" und ,Sklave sein" bedeutet. In der 15. Rede lautet die Hauptfrage, mit der die beiden Sprecher sich auseinandersetzen, ob man wissen kann, wer ein Sklave und wer frei ist, und wie die beiden Begriffe zu bestimmen sind. In beiden Reden kommt es deutlich heraus, dass die wahre Freiheit sowie die wahre Sklaverei innere Konzepte bilden, es geht also um die Freiheit und Sklaverei des Verstandes und der Seele. Im Hauptteil dieser Arbeit sind beide Reden ins Deutsche übersetzt und Kommentiert worden. Der Einleitungsteil ordnet und fasst die Ergebnisse des Kommentars zusammen. Die ersten Kapitel sind dem Leben und den Werken des Autors gewidmet. Im dritten Kapitel wird die Bedeutung der Begriffe "Sklaverei" und "Freiheit" für das gesamte corpus des Dion behandelt. Im vierten Kapitel werden die wichtigsten Aspekte der beiden Reden hervorgehoben: die Hauptthemen, die literarische Gattung, eine mögliche Datierung, ihre Bestimmung.
Theodor Fontanes Roman "Unwiederbringlich" ist - so die These dieser Arbeit - ein ganz im Zeichen von Memoria konzipiertes Werk. Fontane erzählt in seinen Geschichten auch immer Geschichte und der Umgang mit Vergangenheit und die Dialektik von Erinnerung und Vergessen spielen eine zentrale Rolle in seinen Texten und in besonderer Weise in Unwiederbringlich. Hier wird ein historischer Raum beschrieben, in dem die traditionellen Formen kultureller Erinnerung ihre Gültigkeit verlieren und die Auseinandersetzung mit kultureller und mit individueller Vergangenheit zunehmend problematisch erscheint. Memoria als identitätsstiftende Kraft konstituiert das Bewusstsein der Figuren in Unwiederbringlich. Das kulturelle Gedächtnis wird zur entscheidenden Handlungsmotivation. Dabei erfährt der Umgang mit Vergangenheit eine Subjektivierung und Perspektivierung durch die einzelnen Figuren und erfüllt nicht mehr die Funktion eines gemeinschaftsstiftenden Gedächtnisses, sondern verursacht gerade auch den Dissens der Figuren. Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, Unwiederbringlich vor der Folie aktueller Memoria-Theoreme zu lesen, wie sie z.B. im New Historicism oder in der Diskussion um Archivprozesse thematisiert werden.
Thema der Untersuchung ist die Sklaverei im nördlichen Schwarzmeerraum (heute Ukraine und Südrußland), wofür die von der Forschung bislang wenig beachtete Quellengruppe der Grabreliefs ausgewertet wird. An erster Stelle steht dabei die Identifizierung möglicher Dienerdarstellungen anhand verschiedener ikonographischer Kriterien wie 1) dem Prinzip der Bedeutungsgröße bzw. der Bedeutungskleinheit, 2) Komposition und technische Ausführung, 3) Haltung, Gesten und Gebärden, 4) Kleidung und 5) Haartracht. Diese Kriterien werden auf ausgesuchte Grabreliefs aus dem Bosporanischen Reich, Chersonesos und Olbia angewendet. Nach Auswertung der literarischen Überlieferung kann als Ergebnis festgehalten werden, daß es sich bei den auf Grabreliefs regelmäßig erscheinenden Hausdienerinnen, Mundschenken und Waffenburschen in den meisten Fällen tatsächlich um Unfreie gehandelt hat. Die Dissertation widmet sich darüber hinaus der Frage nach dem Status der in Grabinschriften erwähnten threptoi und trophimoi; hierbei bestätigt die Analyse der Reliefs ältere Untersuchungsergebnisse, nach denen die Termini eine Beziehung zwischen Personen unterschiedlichen Ranges ausdrücken. Aufgrund der schmalen Materialbasis von nur vier Stelen können keine allgemeingültigen Aussagen zum Freigelassenenwesen im nördlichen Schwarzmeerraum getroffen werden. Allerdings läßt sich beobachten, daß sich die ehemaligen Sklaven entweder im bürgerlichen Habitus oder realistisch haben darstellen lassen. Abschließend wird nach der Funktion der Dienerfiguren im Bild gefragt. So dienten sie als Attribute zur Charakterisierung der Herrschaften und hatten die Aufgabe, deren hohen sozialen Rang vor Augen zu führen.
Die ältesten bekannten jüdischen Grabsteine in den Rheinlanden befinden sich in Mainz und Worms. Ihre Inschriften werden dem 11. Jahrhundert n. Chr. zugeordnet und sind meistens datiert. Möglicherweise noch früher ist die undatierte Inschrift von Heilbronn anzusetzen, die aber vielleicht gar kein Epitaph ist. In dieser Untersuchung wird nach der Einleitung (Vorstellung eines namenkundlich-geschichtswissenschaftlichen Projekts) zunächst der Wert jüdischer Epitaphe für die onomastische Forschung aufgezeigt, die regionale Verteilung der rheinischen jüdischen Grabsteine des Mittelalters beschrieben und die Abgrenzung historischer Phasen erörtert. Bei der Prüfung der Heilbronner Inschrift und ihres Umfelds ergaben sich bisher unbeachtete Aspekte, deren Bedeutung für die Einordnung dieses Epigraphs aufgezeigt wird. Die anschließenden Analysen und Erörterungen richten sich nach einer Abfolge, die auch bei der Untersuchung der datierten Grabinschriften beachtet wird: Nach der Behandlung von Datierungsfragen wird der Blick auf die onomastischen Felder Name(n), Attribut(e), Bindeglied(er), Schrift(en), Sprache(n) und Kette(n) gerichtet. Der jeweils angefügte Vergleich mit antiken jüdischen Inschriften ist nach ebendiesem Muster aufgebaut. So wird beispielsweise nicht nur die Verbreitung des mit der Heilbronner Inschrift überlieferten Namens Nathan im Mittelalter skizziert, sondern auch konstatiert, daß dieser biblische Name in dem betreffenden Vergleichsmaterial der Antike nicht zu finden ist. Aus arbeits- und darstellungsökonomischen Gründen wird bei der Behandlung der erwähnten Grabsteine in Mainz und Worms unterschieden zwischen denjenigen Teilaufgaben, die alle diesbezüglichen Inschriften der Zeit vor dem Ersten Kreuzzug betreffen, und denjenigen, die sich auf die speziellen Angaben des einzigen bekannten Epitaphs der Phase Ia (bis ca. a. 1050) beziehen. Die erstgenannten Teilaufgaben werden in dieser Grundlegung erörtert, dagegen die speziellen Angaben der Epitaphe der Phase Ib (ca. a. 1050-1100) erst in einer künftigen Publikation ausführlicher besprochen. Zu den generellen Beobachtungen bei den Vergleichen nicht nur mit antiken, sondern auch mit späteren jüdischen (Grab-)Inschriften u. a. in Italien (bes. Venosa), Spanien und Frankreich gehört, dass man sich in der Antike bei der Zählung der Jahre auf die nichtjüdische Herrschaftsausübung (wie römische Konsuln) bezog, während man im Mittelalter spezifisch jüdisch ("nach der Zerstörung des Tempels", "nach der Erschaffung der Welt") zählte. Weiterhin ist z. B. bemerkenswert, dass die jüdischen Epitaphe nach ca. 750 ausschließlich mit hebräischen Buchstaben geschrieben wurden ("Schriftgrenze") und dass von den untersuchten nur rheinische den Zusatz Lifrat "nach der Zählung" aufweisen. Eine rheinische Spezialität ist zudem die auffällige Häufigkeit des biblischen Namens Jehuda und die Verbreitung von Senior/Schneior, wobei, von dem lateinischen Wort ausgehend, in der Untersuchung verschiedene Positionen zur sprach- und regionalhistorischen Einordnung dieses Namens erwogen und linguistische Fakten und Faktoren besonders aus der Perspektive der germ.-deutschen Majoritätskomponente des Jiddischen und aus romanistischer Sicht erörtert werden. Spezifika der jüdischen Namenwelt werden bei der Darstellung onomastischer Ketten erstmals in angemessener Detailbeachtung berücksichtigt, was entsprechende Vergleiche entscheidend befördert. Ergänzt wird die Abhandlung nicht nur u. a. durch Kontextwiedergaben und 28 Tabellen, sondern auch durch sechs umfangreiche Exkurse, in denen neben philologischen (z. B. Diminutivbildungen) und literarischen Fragen auch solche anderer Disziplinen wie archäologisch-historischer in den Blick genommen werden.
Vor dem Hintergrund der im Herbst 2008 begonnenen Finanzmarktkrise beschäftigt der Beitrag sich mit der verfassungsrechtlichen Betrachtung der im Zuge dessen ergriffenen politischen Maßnahmen. Er beleuchtet kritisch das Verhältnis von Staat und Kapital, gegliedert nach Funktionen des Staates als Garant des Kapitals, als Regelungsinstanz internationaler Kapitalströme und als Wirtschaftssubjekt aufgearbeitet. Dabei wird sowohl das Europäische Verfassungsrecht als auch das Völkerrecht als Verfassungsrecht der Internationalen Gemeinschaft in die Überlegungen einbezogen. Der Autor problematisiert die begrenzte Steuerungskraft der Verfassungsrechtswissenschaft im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise, fordert aber von dieser, dass sie innerhalb ihrer Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr handelt. Außerdem müsse sie verhindern, dass aufgrund der Finanzmarktkrise entstandene Schäden im deutschen und europäischen Verfassungsrecht verbleiben.
Die Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung der Sterbehilfe ist seit langem Gegenstand intensiver Diskussion in Deutschland, die Rechtsunsicherheit bezüglich zulässiger bzw. unzulässiger Sterbehilfe heute aber größer denn je. Der erste Beitrag setzt sich mit den Gründen dieser Entwicklung auseinander und zeigt Möglichkeiten auf, wie der Bereich zulässiger Sterbehilfe im Strafrecht ohne Verlust an Einzelfallgerechtigkeit präzisiert werden kann. Der sich anschließende Beitrag geht auf die luxemburgische Gesetzgebung zur Sterbehilfe ein. Schließlich werden die Beiträge aus der Sicht eines Palliativmediziners unter Heranziehung von Fällen aus der Praxis diskutiert.
Analyzing the role of Germany as a law-exporting nation the essay deals with a very specific aspect of the Rule of Law principle in criminal proceedings. The author describes the division of functions among police, public prosecution and criminal courts within criminal law enforcement in Germany adding some comparative law remarks. He furthermore provides an overview of structure and organization of the public prosecution in Germany. He focuses on the relationship and interaction between public prosecution and police in preliminary proceedings emphazising the importance of both being allocated in different ministries of the executive branch. Thus he points out yet another aspect of the constitutional principle of the Rule of Law: the role of public prosecution as guardian of the law towards the police in criminal proceedings.
Investitionsbeschränkungen im deutschen Außenwirtschaftsrecht. Europa- und völkerrechtliche Probleme
(2009)
Der Verfasser beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den Möglichkeiten des Schutzes vor Unternehmensbeteiligungen und -übernahmen durch ausländische Investoren. Dabei stehen die Überprüfungs- und Untersagungsbefugnisse, wie sie das 13. Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung vom 18. April 2009 hervorgebracht hat, im Mittelpunkt seiner Ausführungen. Diese neuen Befugnisse werden bezüglich ihrer Europa- und Völkerrechtskonformität untersucht. Beachtung findet insoweit vor allem ein möglicher Verstoß gegen die Kapitalverkehrs- sowie die Niederlassungsfreiheit. Auf völkerrechtlicher Ebene beschäftigt sich der Autor mit den Schranken des internationalen Wirtschaftsrechts, wie sie etwa der OECD-Kodex oder das GATS-Übereinkommen errichten.